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Vorlage

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2021 der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE)

1649/2021/6 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen soll im Rahmen der Sitzung am 21. September 2021 über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2021 der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) entscheiden. Es wird vorgeschlagen, die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Essen als Prüfer für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2021 zu benennen.

Die Grundlage für diese Benennung bildet § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Prüfer einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durch den Betriebsausschuss bestimmt wird. Die Prüfungen der vorangegangenen Geschäftsjahre von 2017 bis 2020 wurden ebenfalls durch das genannte Unternehmen durchgeführt. Der Vorschlag zur Benennung erfolgt durch die Betriebsleitung in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement und unter Einbeziehung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen.

Für die Durchführung der Prüfung sind Sachkosten in Höhe von 48.000 Euro als Transferaufwand an Dritte vorgesehen. Die Finanzierung dieser Kosten ist im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen veranschlagt.

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