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Bezirksvertretung III

Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Einrichtungen für Jugendliche in Haarzopf

1695/2021/BV III Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die die Einrichtung von Jugendangeboten im Essener Stadtteil Haarzopf zum Gegenstand hat. Grundlage der Vorlage sind mehrere im Mai und Juni 2021 eingegangene, inhaltlich gleichartige Bürgereingaben.

Das Jugendamt hat zu diesem Thema eine Stellungnahme sowie einen Vorschlag für ein weiteres Verfahren vorgelegt. Der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung sieht vor, die eingegangenen Eingaben sowie die Stellungnahme des Jugendamtes zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchzuführen und die Bezirksvertretung anschließend über das Ergebnis dieses Verfahrens zu informieren.

Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Organe zu überweisen oder als erledigt zu erklären. Eine Vorprüfung der Vorlage auf Kostenfolgen oder personelle Auswirkungen wurde im vorliegenden Dokument nicht mit Ja beantwortet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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