Endgültige Teileinziehung eines Abschnittes der Straße Krekenberg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI des Stadtbezirks VI hat einen Beschlussvorschlag zur endgültigen Teileinziehung eines Abschnitts der Straße Krekenberg vorgelegt. Konkret betrifft dies einen etwa zwei Meter langen Bereich an der Einmündung zur Honigmannstraße. Mit diesem Beschluss soll die Widmung des betreffenden Straßenabschnitts nachträglich auf die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr beschränkt werden.
Die Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 7 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein entsprechendes Verfahren zur Teileinziehung wurde bereits im Mai 2021 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um die Möglichkeit für Einwendungen zu eröffnen. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme eingegangen sind, wird nun die endgültige Teileinziehung beantragt.
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Essen, versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, wird die weitere Entwicklung abgewartet. Es soll geprüft werden, ob Klage gegen den Beschluss erhoben wird oder ob die Teileinziehung bestandskräftig wird. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz über die Teileinziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage verantwortlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.09.2021einstimmig beschlossen
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