Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Parkverbot in der Straße Dixbäume
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2021 über eine Eingabe aus der Bürgerschaft beraten. Gegenstand der Vorlage 1816/2021/BV VIII sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die sich konkret auf ein gewünschtes Parkverbot in der Straße Dixbäume beziehen.
Die Bezirksvertretung hat beschlossen, sowohl die vorliegende Petition der Bürgerinnen und Bürger als auch den dazugehörigen Nachtrag, der auch Bildmaterial enthält, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die in der Vorlage enthaltenen Informationen zur Sachverhaltsdarstellung verweisen dabei auf die entsprechenden Anlagen der Petition und der behördlichen Stellungnahme. Eine weitere Entscheidung über die Umsetzung eines Parkverbots wurde in diesem Beschluss nicht getroffen; der Fokus der Sitzung lag auf der formellen Kenntnisnahme der eingereichten Anliegen und der Verwaltungserläuterungen.
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Beratungsfolge
- 05.10.2021kein Ergebnis hinterlegt
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