Erhalt des ehemaligen Kolpinghauses (Domstuben) in Werden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne, SPD sowie der Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung IX haben mit der Vorlage 1874/2021 einen Antrag gestellt, der den Erhalt des ehemaligen Kolpinghauses, bekannt als Domstuben in Werden, zum Gegenstand hat. Die Antragsteller fordern, das Gebäude als denkmalwürdig innerhalb eines stadtbildprägenden Ensembles anzuerkennen. Da das Objekt Teil einer geschlossenen Häuserzeile an der Brückstraße ist, wird die Stadtverwaltung ersucht, eine vorläufige Unterschutzstellung sowie den Eintrag in die Denkmalliste der Stadt Essen zeitnah zu prüfen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die historische Bedeutung des Gebäudes, die sich durch die Bauform, die Kubatur und die Raumfunktionen ergibt. Eine Eilbedürftigkeit wird damit begründet, dass die Eigentümerin die Absicht zeigt, den historischen Bestand zu beseitigen. Da nach der aktuellen Rechtslage seit Januar 2019 keine Baugenehmigung für einen Abriss mehr erforderlich ist, sieht der Beschlussvorschlag neben der vorläufigen Unterschutzstellung auch die Erteilung einer sofortigen Vollziehungsanordnung vor. Damit soll die Erlaubnispflicht gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW sichergestellt und ein Abriss verhindert werden. Die Entscheidung über den Vorschlag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 29. September 2021 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.09.2021einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
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