Aufnahme der Baumaßnahme Wöhlerstraße ins Straßen- und Wegekonzept
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer spezifischen Baumaßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um den Neubau der Straßenbeleuchtung in der Wöhlerstraße, im Abschnitt von der Hobeisenstraße bis zur Keplerstraße, sowie die gleichzeitige Umstellung auf LED-Technik. Diese Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 205/20 geführt.
Die Vorlage legt dar, dass die bestehende Beleuchtungsanlage an den Fußgängerüberwegen die Anforderungen der DIN 67523 derzeit nicht erfüllt. Durch die geplante Maßnahme soll die Anpassung an diesen Standard erfolgen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 20.000 Euro.
Die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW. Das Konzept dient als Grundlage für die Identifizierung von Maßnahmen, die nach § 8 KAG als beitragsfähig eingestuft werden. Eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahme soll in die Anlage 4 des Konzepts im Block b aufgenommen werden, welcher die beabsichtigten, nach aktueller Einschätzung beitragspflichtigen Eigenstraßenausbaumaßnahmen enthält. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.10.2021einstimmig beschlossen
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