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Vorlage

Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen (Schullandheimstiftung) Hier: Rücklagenzuführung

1914/2021/4 Schule

🟢 Beschlossen 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird über eine Rücklagenzuführung für die Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen beraten. Der Fachbereich Schule verwaltet diese unselbständige örtliche Stiftung als Treuhänder. Einziger Destinatär der Stiftung ist der Verein der Eltern und Freunde des Leibniz-Gymnasiums Essen e.V., der als Träger des Schullandheims in Dorsten-Rhade fungiert.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2021 der Kapitalrücklage zuzuführen. Diese Maßnahme dient der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach das Stiftungsvermögen ungeschmälert zu erhalten ist. Um den Stiftungszweck nachhaltig und dauerhaft zu sichern, ist die jährliche Bildung einer Rücklage zur Kapitalverstärkung vorgesehen. Die Höhe der maximal möglichen Zuführung wird durch die Abgabenordnung begrenzt und beläuft sich auf rund 8.200 Euro.

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