Aufstellung einer Sitzbank zum Betrieb eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal Gemarkenstr. 115 in Essen-Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III wird darüber informiert, dass für ein Ladenlokal im Gemarkenstr. 115 in Essen-Holsterhausen eine befristete Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Sitzbank erteilt wurde. Die Fläche für das Straßencafé umfasst 2,50 Quadratmeter und befindet sich auf dem öffentlichen Gehweg unmittelbar an der Hausfassade. Die geplante Sitzbank hat eine Tiefe von 0,50 Metern und eine Breite von 5,00 Metern.
Die befristete Genehmigung gilt für die Saison 2021, konkret vom 14. Juni bis zum 31. Dezember 2021. Die erforderliche Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr ist laut vorliegenden Informationen gewährleistet. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2022 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen, sofern die Nutzung bis zum Ende der aktuellen Saison ordnungsgemäß erfolgt. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die formelle Anhörung der Bezirksvertretung III durchgeführt. Die Bezirksvertretung hat die Erteilung der befristeten Genehmigung zur Kenntnis zu nehmen und äußert keine Bedenken gegen eine spätere, unbefristete Erlaubnis ab 2022.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
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