Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord: Neubau Verwaltungsgebäude
- 3.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.09.2021
- 4.Stadtteilprojekt Altendorf
- 5.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 6.Bericht der Beauftragten
- 7.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische EntwicklungZur Vorlage · 1398/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und der historischen Entwicklung dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Im Kitajahr 2021/2022 werden insgesamt 1.251 Plätze neu geschaffen, darunter 1.017 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 250 Plätze in der Kindertagespflege. Diese Entwicklung umfasst 689 Plätze an elf neuen Standorten sowie Erweiterungen und nachgerückte Plätze, während 16 Plätze durch Schließungen oder Umwandlungen entfallen. Für das Ende des Kitajahres wird ein voraussichtlicher Fehlbestand von rund 1.000 Plätzen prognostiziert. Für die Jahre 2022/2023 bis 2024/2025 sind etwa 30 neue Projekte und 15 Erweiterungen geplant.
Die Anpassung der Betreuung erfolgt aufgrund steigender Nachfrage und des Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Ziel sind Versorgungsquoten von 40 % für Kinder unter drei Jahren und 100 % für Kinder ab drei Jahren. Zur Umsetzung wurde eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur sowie ein vom Oberbürgermeister ins Leben gerufener Beirat Kita-Ausbau etabliert. Die städtische Trägerschaft hält einen Anteil von circa 20 Prozent an der Gesamtversorgung. Im Rahmen verschiedener Baustaffeln wurden bereits zahlreiche Standorte erweitert oder neu errichtet. Während die ersten drei Staffeln bereits realisierte Gruppen und Plätze umfassen, befinden sich die vierte und fünfte Staffel in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung oder Prüfung. Die Bedarfsplanung erfolgt dabei durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wickenburgstraße/Holsterhauser Straße (Deckelung A40)'" Stadtbezirk: III, Stadtteil: Holsterhausen / FrohnhausenZur Vorlage · 1937/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Wickenburgstraße/Holsterhauser Straße (Deckelung A40)“ im Stadtbezirk III. Das etwa 42,2 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen der A40 zwischen der Wickenburgstraße und der Holsterhauser Straße sowie angrenzende Bestandsgebiete in den Stadtteilen Holsterhausen und Frohnhausen. Die räumliche Abgrenzung orientiert sich an der städtebaulichen Machbarkeitsstudie „Olympisches Dorf auf dem Deckel der A40“, die im April 2021 erstellt wurde.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Überdeckung der Autobahn auf einer Länge von circa 2,3 Kilometern. Das Konzept sieht eine Bebauung und Begrünung des Deckels sowie die Überplanung angrenzender Flächen vor, um etwa 3.000 Wohnungen sowie Flächen für Gewerbe, Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie zu realisieren. Die Deckelung soll die Stadtraumverbindung stärken, den Immissionsschutz erhöhen und die Stadtstruktur zusammenführen. Zudem soll die Planung die Voraussetzungen für eine temporäre Nutzung des Areals als Olympisches und Paralympisches Dorf schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss dient der Sicherung der Bauleitplanung und ermöglicht die Zurückstellung von Bauvoranfragen oder Bauanträgen, die nach aktuellem Planungsrecht zulässig wären. Die Bezirksvertretung III hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes fassen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 12.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Deckelung A40"Zur Vorlage · 1984/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht den Beschluss einer Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich „Deckelung A40“ vor. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Entwicklung im Bereich der geplanten Autobahnabdeckung zu sichern und der Stadt im Falle von Veräußerungen Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke zu ermöglichen.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine im April 2021 erstellte städtebauliche Machbarkeitsstudie, die die Nutzung der A40-Abdeckung als Standort für ein olympisches und paralympisches Dorf untersuchte. Der Rat der Stadt Essen hat bereits im Juni 2021 beschlossen, die Abdeckung der Autobahn im Bereich Frohnhausen und Holsterhausen unabhängig von einer möglichen Olympiabewerbung weiterzuverfolgen. Da die aktuellen Planungsrechte die angestrebten Entwicklungsziele nicht zulassen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Geltungsbereich der Satzung ist auf die Flächen begrenzt, die von der Machbarkeitsstudie betroffen sind. Die Grenzen werden durch die Autobahn A40 und die Münchener Straße im Norden, die Holsterhauser Straße und die Harkortstraße im Osten, die Adelkampstraße, Asthöwerstraße, Adolf-Schmidt-Straße sowie Friedbergstraße im Süden und die Wickenburgstraße sowie die Martin-Luther-Straße im Westen definiert. Vor der endgültigen Umsetzung der Maßnahmen sind vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB vorgesehen, um die soziale und städtebauliche Durchführbarkeit zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 13.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Sackgassenregelung für die CranachstraßeZur Vorlage · 2134/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die eine Sackgassenregelung für die Cranachstraße zum Gegenstand hat. Die Initiative wurde durch eine gemeinsame Eingabe der Ortsgruppe Essen des Verbands Fuss e.V. sowie des Ortsvereins Holsterhausen der AWO eingereicht.
Dem Vorgang liegt zudem eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr vor, welche einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit enthält. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe der Vereine als auch die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis nimmt.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Baustelle JahnplatzZur Vorlage · 2135/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 11. November 2021 eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW sowie die dazugehörige Stellungnahme der Emschergenossenschaft/Lippeverband zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Beschwerde war die Situation am Jahnplatz, wobei eine Anwohnerin die langfristige Präsenz einer Baustelle sowie den Zustand des Platzes mit Bauzaun und Unkraut thematisierte. Die Anwohnerin forderte eine Umgestaltung der Fläche sowie eine Information über geplante Maßnahmen.
In der Stellungnahme der Emschergenossenschaft/Lippeverband wurde erläutert, dass die Baustraße am Jahnplatz im Rahmen der Maßnahme Niederfeldsee durch die Stadt Essen bzw. beauftragte Dritte angelegt wurde, um die Nutzung von Anliegerstraßen zu vermeiden. Aufgrund von Vereinbarungen zur Nutzung dieser Straße für weitere Projekte, darunter die Herstellung der Abwasserfreiheit des Sälzerbaches sowie Arbeiten der Stadtwerke Essen, wurde die Baustraße vor Ort belassen.
Die Emschergenossenschaft teilte mit, dass die Arbeiten am Anschlusskanal am Borbecker Mühlenbach derzeit andauern und die Fertigstellung des Übergabeschachtes für März 2022 vorgesehen ist. Nach Abschluss der Arbeiten, die wetterabhängig bis Mai 2022 dauern können, soll der Rückbau der Baustraße sowie die Wiederherstellung der Wegeverbindungen in die Naherholungsgebiete erfolgen. Die Emschergenossenschaft wies darauf hin, dass ein Großteil der Arbeiten unterirdisch stattfand.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Ausweisung von Plätzen für Skater*innenZur Vorlage · 0841/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0841/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, konkret mit der Ausweisung von Plätzen für Skaterinnen und Skater. Der Bericht der Verwaltung dient dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme.
Hintergrund der Vorlage ist ein verwaltungsinterner Workshop zur Innenstadtentwicklung, der am 21. Januar 2021 stattfand. An diesem Workshop nahmen verschiedene Akteure teil, darunter die Geschäftsbereiche für Umwelt, Verkehr und Sport, Stadtplanung und Bauen sowie Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem war die Essener Marketing GmbH an den Diskussionen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Ideen zur Gestaltung einer attraktiveren und lebhafteren Innenstadt.
Im Rahmen der daraus entstandenen Arbeits- und Lenkungsgremien sollen künftig auch neue Flächenverwendungen thematisiert werden. Die mittelfristigen Planungen hierzu werden im Rahmen eines Innenstadtentwicklungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Vorlage wurde im Zeitraum von Juni bis November 2021 in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — (Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: (Kenntnisnahme mit Anmerkungen - 16.Aufstellung einer Sitzbank zum Betrieb eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal Gemarkenstr. 115 in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 1923/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III wird darüber informiert, dass für ein Ladenlokal im Gemarkenstr. 115 in Essen-Holsterhausen eine befristete Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Sitzbank erteilt wurde. Die Fläche für das Straßencafé umfasst 2,50 Quadratmeter und befindet sich auf dem öffentlichen Gehweg unmittelbar an der Hausfassade. Die geplante Sitzbank hat eine Tiefe von 0,50 Metern und eine Breite von 5,00 Metern.
Die befristete Genehmigung gilt für die Saison 2021, konkret vom 14. Juni bis zum 31. Dezember 2021. Die erforderliche Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr ist laut vorliegenden Informationen gewährleistet. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2022 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen, sofern die Nutzung bis zum Ende der aktuellen Saison ordnungsgemäß erfolgt. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die formelle Anhörung der Bezirksvertretung III durchgeführt. Die Bezirksvertretung hat die Erteilung der befristeten Genehmigung zur Kenntnis zu nehmen und äußert keine Bedenken gegen eine spätere, unbefristete Erlaubnis ab 2022.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 17.Ganzjährige Aufstellung eines Parklets auf der öffentlichen Fläche vor dem Gebäude Gemarkenstr.72 in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 2097/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wird um Zustimmung zur Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis für die ganzjährige Aufstellung eines Parklets in Essen-Holsterhausen gebeten. Das Vorhaben betrifft eine öffentliche Fläche vor dem Gebäude Gemarkenstr. 72, auf der sich das Fachgeschäft für Stadtwandel befindet.
Die Nutzung der Fläche mit einer Größe von etwa 2,10 m x 3,80 m wurde erstmals im Juni 2020 befristet genehmigt. Ursprünglich war die Aufstellung lediglich für den Zeitraum von April bis Oktober vorgesehen, worüber die Bezirksvertretung bereits im Juni 2019 entschieden hatte. Mit dem Antrag des Fachgeschäfts vom 30. September 2020 wurde eine Ausweitung auf eine ganzjährige und unbefristete Nutzung beantragt.
Da zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung noch keine ausreichenden Erfahrungswerte bezüglich einer dauerhaften Nutzung vorlagen – insbesondere im Hinblick auf den Wegfall eines Parkplatzes in den Wintermonaten –, wurde zunächst eine weitere Befristung bis zum 31. Oktober 2021 vorgenommen. Laut der vorliegenden Verwaltungsvorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sind im bisherigen Nutzungszeitraum keine Beschwerden von Anwohnern oder angrenzenden Gewerbetreibenden eingegangen. Zudem liegen keine Verstöße gegen die geltenden Auflagen vor. Die Verwaltung sieht daher keine Bedenken gegen die Erteilung der unbefristeten Sondernutzungserlaubnis.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Teich im LührmannwaldZur Vorlage · 1687/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachabteilung Grün und Gruga befasst sich mit dem Zustand und der künftigen Entwicklung des Teichs im Lührmannwald. Derzeit befindet sich das Gewässer in einem für Waldteiche typischen, naturnahen Zustand. Eine umfassende Überplanung des Teichs, die Aspekte wie Gewässermissstände, die Durchgängigkeit des Fließgewässers, die Erholungsfunktion sowie den Biotopschutz berücksichtigt, ist grundsätzlich vorgesehen. Eine zeitliche Planung oder Finanzierung steht jedoch aufgrund anderer prioritärer Aufgaben derzeit nicht fest.
Hinsichtlich der Infrastruktur ist die Instandsetzung der Holmengeländer an den Plattformen bereits beauftragt und soll kurzfristig umgesetzt werden.
Ein weiterer Punkt der Stellungnahme betrifft den Umgang mit Wildtieren. Das Füttern von Wildtieren ist untersagt, da dies negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben kann. Die Verwaltung spricht sich gegen eine verstärkte Beschilderung einzelner Verbote im Wald- und Landschaftsbereich aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Stellungnahme des Fachbereichs Grün und Gruga zur Kenntnis nehmen.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnisnahme mit Anmerkungen - 18.1Schule an der Waldlehne, Waldlehne 111, 45149 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an die Bürgerschaft Essen-Margarethenhöhe e.V. am 20.11.2021 zur Durchführung eines MartinszugesZur Vorlage · 2232/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat einen Beschlussvorschlag zur Überlassung des Schulhofes der Schule an der Waldlehne vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Antrag des Vereins Bürgerschaft Essen-Margarethenhöhe e. V., das Gelände am 20. November 2021 im Zeitraum von 16:00 bis 17:30 Uhr für die Durchführung eines Martinszuges nutzen zu dürfen.
Aus der Sachverhaltsdarstellung geht hervor, dass seitens der Schulleitung sowie der Abteilung Immobilienwirtschaft keine Einwände gegen die Nutzung des Schulhofes bestehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Bezirksvertretung III zur Entscheidung über die Genehmigung des Antrags gebeten. Ein Beschlussvorschlag zur Zustimmung der Überlassung liegt der Vorlage bei.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Einrichtung und Betrieb von Grillzonen im Stadtbezirk IIIZur Vorlage · 1409/2021/EBB/FDP · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, der die Einrichtung und den Betrieb von Grillzonen im Stadtbezirk Essen-West zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, eine Verwaltungsvorlage zum aktuellen Planungsstand der Grillzonen zu erstellen und der Bezirksvertretung zur Beratung vorzulegen. Zudem soll der vom Rat der Stadt Essen beschlossene Kriterienkatalog vorgelegt werden, damit die Bezirksvertretung auf dieser Grundlage geeignete Flächen bestimmen kann.
Der Antrag begründet das Ersuchen damit, dass das bisherige Verfahren zur ordnungsbehördlichen Verordnung des Grillens im öffentlichen Raum nicht der vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Vorgehensweise entspreche. Es wird angeführt, dass weder der vereinbarte Zeitrahmen eingehalten wurde, noch die beschlossenen Maßnahmen vorliegen. Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass Informationen zu Standards der Ausstattung der Grillzonen sowie zur Erprobung von Parkhüterdiensten noch ausstehen, obwohl seitens der Verwaltung ein Termin im April 2021 angestrebt worden war. Die Vorlage fordert eine transparente Grundlage für die politische Entscheidung der Bezirksvertretung.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Anlegen eines Zebrastreifen Ecke Fulerumer Straße / WienenbuschstraßeZur Vorlage · 1970/2021/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, der im Rahmen der geplanten Sanierung der Fulerumer Straße Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorsieht. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, im Bereich der Bushaltestelle Heimatdank die zulässige Höchstgeschwindigkeit am bestehenden Fußgängerüberweg auf 30 km/h zu senken und den Überweg um einen Zebrastreifen zu erweitern.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Situation an der Kreuzung Fulerumer Straße/Wienenbuschstraße. In der Vergangenheit seien in diesem Bereich Gefahrensituationen und Unfälle aufgetreten. Als Ursache wird angeführt, dass Fahrzeuge aus Richtung Haarzopf mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs seien und die Sichtverhältnisse durch die bauliche Beschaffenheit der Straße beeinträchtigt seien. Die geplante Reduzierung der Geschwindigkeit sowie die Erweiterung des Zebrastreifens, idealerweise ergänzt durch ein Hinweisschild, sollen die Sicherheit erhöhen. Zudem wird angeführt, dass die Maßnahme dem Wunsch der Anwohner der Siedlung Heimatdank entspreche. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 11. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Anbringung eines Hinweisschildes auf spielende Kinder am RegenbogenwegZur Vorlage · 1971/2021/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben im Rahmen des Antrags 1971/2021/SPD/GRÜNE die Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes am Regenbogenweg beantragt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung am Ende des Regenbogenweges, hinter der Hausnummer 20, ein Schild zu installieren, das auf spielende Kinder hinweist.
Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass der Spielplatz zwischen dem Regenbogenweg und der Spiekermannstraße von Kindern aus der angrenzenden Siedlung intensiv genutzt wird. Aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse für Autofahrer sei der Spielplatz schwer einsehbar. Zudem wird angeführt, dass Kinder beim Spielen auch die öffentliche Straße nutzen, weshalb ein entsprechender Warnhinweis notwendig sei. Im Zuge dessen soll auch das bereits vorhandene Parkverbotsschild an dieser Stelle gereinigt werden. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 11. November 2021 vorgesehen.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Einrichten einer Parkverbotszone im Rottmannshof in Essen HaarzopfZur Vorlage · 1972/2021/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, um die Verkehrssituation im Rottmannshof in Essen-Haarzopf zu verändern. Die Verwaltung wird darin beauftragt zu prüfen, ob im Kreuzungsbereich der Einfahrt zum Rottmannshof, ausgehend von der Raadter Straße, ein Parkverbot gemäß der Straßenverkehrsordnung besteht.
Sollte sich ein entsprechendes Parkverbot bestätigen, sieht der Antrag vor, diesen Bereich durch zusätzliche Markierungen am Seitenrand der Fahrbahn deutlicher zu kennzeichnen. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass parkende Fahrzeuge im Kreuzungsbereich die Sichtbarkeit der Raadter Straße einschränken und die Nutzbarkeit von Gehweg sowie Radweg beeinträchtigen. Da die Kreuzung täglich von Kindern auf dem Weg zum Haus des Lernens genutzt wird, wird durch die beantragte Prüfung und die mögliche Kennzeichnung eine weitere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer verhindert und die Verdeutlichung bestehender Regeln angestrebt.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Verkehrssichertheit in Frohnhausen, Ecke Berliner/Aachener StraßeZur Vorlage · 1973/2021/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung Berliner Straße und Aachener Straße in Frohnhausen gestellt. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung am 11. November 2021 eingebracht.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass im genannten Kreuzungsbereich Gehwege durch parkende Fahrzeuge belegt werden, was die Einsehbarkeit des Bereichs einschränkt. Da die Kreuzung Teil eines Schulwegs zu zwei anliegenden Grundschulen ist, wird eine Beeinträchtigung der Sicherheit für Autofahrende, Radfahrende und Fußgänger angeführt.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Konkret wird die Anbringung von Fahrbahnmarkierungen am Fahrbahnrand vorgeschlagen, um auf bestehende Parkverbote im Kreuzungsbereich hinzuweisen. Zudem wird die Installation von Fahrradbügeln beantragt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Nutzung der Gehwege zu regulieren, die Sichtverhältnisse im gesamten Verkehrsraum zu verbessern und gleichzeitig Stellflächen für den ruhenden Radverkehr zu schaffen.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.Umgestaltung der gepflasterten Mittelstreifen auf der Holsterhauser Straße in StaudenbeeteZur Vorlage · 2128/2021/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen des Antrags 2128/2021/CDU die Umgestaltung der gepflasterten Mittelstreifen in der Holsterhauser Straße beantragt. Konkret wird die Verwaltung, vertreten durch die GGE, dazu angehalten, in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn die ungenutzten, gepflasterten Mittelinseln vor den Cranachhöfen sowie im Bereich der Haltestelle Melanchthonkirche zurückzubauen. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung dieser Flächen in Staudenbeete.
Die Begründung des Antrags sieht in der Entsiegelung der Flächen einen Beitrag zum Bodenschutz sowie zur Förderung der Lebens- und Wohnqualität im Stadtbezirk. Zudem soll durch die Bepflanzung mit winterharten und bienenfreundlichen Stauden das Kleinklima verbessert und die Artenvielfalt gefördert werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Finanzierung vorgesehen, die aus dem Haushalt der Ruhrbahn und der GGE sowie aus einem Beitrag der Bezirksvertretung III aus dem Haushaltsposten für Projekte zu Klima und Umwelt erfolgen soll.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Verkehrssituation in der DechenstraßeZur Vorlage · 2139/2021/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III liegt der Antrag Nr. 2139/2021/GRÜNE/SPD vor, der von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD gestellt wurde. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, die aktuelle Verkehrssituation in der Dechenstraße zu überprüfen.
Grundlage der Anfrage sind Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der genannten Straße. Laut dem Antrag wird die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig überschritten. Die Antragsteller verweisen zudem auf die räumliche Nähe einer Berufsschule sowie einer Grundschule zum betreffenden Straßenabschnitt. Die Überprüfung der Verkehrsverhältnisse ist als Entscheidungsvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 11. November 2021 vorgesehen.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.U17-Langsamfahrstelle zwischen Halbe Höhe und GemarkenplatzZur Vorlage · 2140/2021/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung III wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn aufgefordert, Informationen zur geplanten Beseitigung der U17-Langsamfahrstelle im Bereich zwischen den Haltestellen Halbe Höhe und Gemarkenplatz vorzulegen. Die Antragsteller bitten darum, die aktuellen Planungen und Überlegungen hierzu kurzfristig in der Bezirksvertretung zu präsentieren.
Der Antrag begründet das Anliegen mit der aktuellen Geschwindigkeit von teilweise 10 km/h in diesem Abschnitt. Es wird angeführt, dass diese Langsamfahrstelle Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der Linie U17 hat, was dazu führe, dass Anschlüsse an nachfolgenden Umsteigehaltestellen nicht gehalten werden können. Als kurzfristige Maßnahme wird im Dokument eine Anpassung der Fahrbahn vorgeschlagen, die im Rahmen einer baulichen Sanierung umgesetzt werden könnte. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 11. November 2021 eingebracht.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Korrektur Baumaßnahme an der HusmannshofstraßeZur Vorlage · 2142/2021/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wird eine Korrektur einer Baumaßnahme an der Husmannhofstraße gefordert. Die Antragsteller bitten die Verwaltung, Anpassungen an einem weitgehend fertiggestellten Weg vorzunehmen, der vom Holdenweg über den Ehrenzeller Markt zur Husmannhofstraße führt und mit gelbem Pflaster versehen ist.
Konkret wird beanstandet, dass die Kreuzung Grieperstraße sowie die Einmündung zur Husmannhofstraße nicht den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen. Ziel der Maßnahme soll es sein, eine uneingeschränkte Begehbarkeit ohne Hindernisse zu gewährleisten.
Zudem wird die Nutzungsregelung des Wegstücks thematisiert, welches vom Ehrenzeller Markt über die Helenestraße zur Husmannhofstraße verläuft. Derzeit ist dieser Abschnitt durch ein Verkehrszeichen als Fußweg ausgewiesen, der für Fahrradfahrer freigegeben ist. Der Antrag sieht vor, dass der neu gestaltete Weg künftig ausschließlich für Fußgänger freigegeben sein soll. Als Begründung wird auf die umliegende Infrastruktur verwiesen, zu der mehrere Spielplätze, ein Integrationskindergarten, eine geplante Kindertagesstätte sowie ein evangelisches Altenwohnheim gehören, welches auch als Begegnungsstätte im Quartier dient.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirks III auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturförderungZur Vorlage · 1924/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der bezirklichen Kulturförderung die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Projekte beschlossen. Die Mittel werden aus dem Produkt 1.01.01.04.03 zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit bereitgestellt. Insgesamt beläuft sich die Summe der bewilligten Zuschüsse auf 2.550,00 Euro.
Die Zuwendungen verteilen sich auf mehrere Kulturträger. Der Projekt tanzraum erhält 500,00 Euro für Veranstaltungen im Zeitraum von September 2021 bis März 2022. Ebenso werden dem Triebfeder e.V. 550,00 Euro für eine Veranstaltung im März 2022 sowie dem Kunstlabor Essen e.V. 500,00 Euro für eine vierwöchige Veranstaltungsdauer im Jahr 2022 zugesprochen. Weitere Förderungen in Höhe von jeweils 500,00 Euro gehen an Afrika Kultur und Wohlfahrt e.V. für eine Veranstaltung im Oktober 2021 sowie an die Kulturelle Arbeitsgemeinschaft im Altendorfer Bürgerverein e.V. für ein Projekt im Januar 2022.
Für den Eritreischer Kulturverein Essen e.V., das Mehrgenerationenhaus Essen e.V., die Deutsch-Irakische Sozial- und Kulturgemeinde sowie den Deutsch-Tunesischen Verein wurden keine Zuschüsse in diesem Beschluss vorgesehen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Förderwürdigkeit der Projekte gemäß den geltenden Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in Essen gegeben ist und schließt sich der Empfehlung der Programmkonferenz bezüglich der Zuschusshöhe an.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Aufstellung einer Denkmaltafel am SüdwestfriedhofZur Vorlage · 1074/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat in ihrer Sitzung am 11. November 2021 beschlossen, die Aufstellung einer Denkmaltafel auf dem Südwestfriedhof zu ermöglichen. Die Vorlage sieht vor, den Textentwurf für die Tafel zu verabschieden und den Historischen Verein für Stadt und Stift Essen e. V. mit der Herstellung der Gedenktafel zu beauftragen. Hierfür stellt die Bezirksvertretung Mittel in Höhe von 900 Euro aus dem Haushalt zur Verfügung.
Die Tafel soll die Geschichte des Südwestfriedhofes sowie das Leben und Wirken des Künstlers Will Lammert thematisieren. Der vorliegende Textentwurf wurde bereits mit Vertretern des Ruhrmuseums sowie der Familie des Künstlers abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Reihe „Essen erinnert“, wobei die Inhalte und Bilder bereits im entsprechenden Layout aufbereitet wurden. Der Historische Verein für Stadt und Stift Essen e. V. übernimmt die Beauftragung der Herstellung sowie die Veranlassung der Aufstellung und wird die Tafel zudem im Historischen Portal Essen präsentieren. Die Kosten umfassen das Layout, die Herstellung des Gestells, die Montage sowie die Materialkosten und den Bodenaushub. Der genaue Standort der Tafel wurde in einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertretern der Bezirksvertretung, des Historischen Vereins und der Grün und Gruga Essen abgestimmt.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 30.Zuschüsse der Bezirksvertretung an Vereine, Verbände, Institutionen und Runde TischeZur Vorlage · 1962/2021/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 11. November 2021 über die Vergabe von Zuschüssen an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen entschieden. Der Beschluss umfasst finanzielle Zuwendungen für unterschiedliche Anschaffungen und Projekte im Stadtbezirk.
Konkret wurden Mittel für den Naturfreunde Essen West e.V. zur Anschaffung eines Lastenrads bereitgestellt. Zudem wurden Zuschüsse für die Hüttmannschule bewilligt, die sowohl die Gestaltung eines Spielecontainers als auch die Anschaffung von Kinderfahrzeugen umfassen. Ein weiterer Förderbetrag geht an das Kinderhaus Tabaluga der VKJ für die Anschaffung von Turnmatten.
Die Vorlage, die am 25. Oktober 2021 erstellt wurde, weist die Maßnahmen als Investitionen aus, die keine kalkulatorischen Kosten oder Personalkosten nach sich ziehen. In der Vorprüfung der Vorlage wurde zudem eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz festgestellt.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — siehe Niederschrift
Ergebnis: siehe Niederschrift - 31.Weitere Verwendung von bezirklichen Haushaltsmitteln 2021Zur Vorlage · 2105/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat einen Beschlussvorschlag zur weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2021 vorgelegt. Im Rahmen der Haushaltsplanung stehen derzeit Mittel in Höhe von 17.200 Euro zur Verfügung, für die noch kein konkreter Verwendungszweck festgelegt wurde.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Bereichen ein verbleibender Mittelbestand zu erwarten ist. Dies betrifft insbesondere Zuschüsse an Dritte sowie Mittel für Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Jugend und Stadtteile. Als Grund für den nicht vollständigen Abfluss dieser Mittel wird eine pandemiebedingte Entwicklung angeführt.
Es besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Haushaltsmittel zur Deckung unterjährig entstandener Bedarfe einzusetzen. Die Entscheidung über die Verwendung erfolgt auf Vorschlag aus der Bezirksvertretung, wobei die Umsetzung der Maßnahmen eine kurzfristige Realisierbarkeit voraussetzt. Sollten Maßnahmen nicht kurzfristig umsetzbar sein, sind die nicht verausgabten Mittel für eine Übertragung in das folgende Haushaltsjahr vorgesehen.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.1Weitere Verwendung von bezirklichen Haushaltsmitteln 2021
- 32.Haushaltsplan-Entwurf 2022Zur Vorlage · 2012/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 für die Stadt Essen wurde der Bezirksvertretung III zur Anhörung vorgelegt. Der Entwurf wurde am 22. September 2021 in den Rat der Stadt Essen eingebracht und soll in der Sitzung des Rates am 26. November 2021 verabschiedet werden. Vor der endgültigen Entscheidung durch den Rat finden Beratungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen statt.
Für den Stadtbezirk III sind im Haushaltsplan 2022 originäre Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung jährliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus einem Sondertopf zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt durch Beschlüsse zur Zweckbindung von Haushaltsmitteln der Fachbereiche 60 (Immobilienwirtschaft), 66 (Amt für Straßen und Verkehr) sowie 67 (Grün und Gruga). Hinzu kommen übertragene Haushaltsmittel aus dem Vorjahr, die nicht verbraucht werden konnten.
Ein Druckexemplar des Entwurfs liegt in der Bezirksverwaltungsstelle Frohnhausen aus, zudem ist der Entwurf inklusive Erläuterungen online abrufbar. Die spezifischen Maßnahmen mit Mitteleinsatz städtischer Dienststellen für den Bezirk III sind im Band I ab Seite 260 aufgeführt. Die Beschlussfassung über die Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel ist mit einer gesonderten Vorlage für die Sitzung am 17. Februar 222 vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III keine Bedenken gegen den Entwurf erhebt.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 33.Genehmigung von DringlichkeitsentscheidungenZur Vorlage · 2106/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 11. November 2021 die Genehmigung von zwei Dringlichkeitsentscheidungen beschlossen. Diese Entscheidungen betreffen die Erweiterung der Außengastronomie an der Gemarkenstraße 47 sowie an der Berliner Straße 82.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden bereits am 29. September 2021 durch die Bezirksvertretung gefasst. Die Begründung für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens nach § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt in der Eilbedürftigkeit der Anträge. Diese ergab sich im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für Erweiterungsanträge von Außengastronomien vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie.
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung ist die Bestätigung dieser Dringlichkeitsentscheidungen durch die Bezirksvertretung in der darauffolgenden Sitzung vorzusehen. Eine Vorlagenprüfung der Kosten oder personellen Auswirkungen war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Eine Vorab-Einschätzung der Klimarelevanz stufte die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Sitzungstermine der BV III für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2033/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 11. November 2021 die vorgeschlagenen Sitzungstermine für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Die Terminplanung orientiert sich an der bisherigen Praxis, die Sitzungen nach Möglichkeit am dritten Donnerstag im Monat anzusetzen. Von dieser Regelung wird abgewichen, sofern die Termine des Rates der Stadt Essen oder Feiertage und Ferienzeiten eine andere Festlegung erfordern.
Die vorgeschlagenen Termine berücksichtigen die bereits am 22. September 2021 vom Rat der Stadt festgelegten Sitzungsdaten. Für die Vorlagen und Anträge gelten die Fristen gemäß der geltenden Geschäftsordnung. Der Versand der Unterlagen erfolgt spätestens am Montag der Sitzungswoche, wobei der Antragsschluss auf den 18. Tag vor der jeweiligen Sitzung fällt. Um eine ausreichende Vorlaufzeit zu gewährleisten, wurde in der Jahresübersicht der jeweils vorangehende Freitag als Regeltermin für den Antragsschluss festgesetzt. Die entsprechenden Ferienzeiten sind in der dem Beschluss zugrunde liegenden Anlage aufgeführt.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1964/2021/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 11. November 2021 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1964/2021/BV III umfasst eine Liste von Sachverhalten, die zur Information des Gremiums dienen.
Unter den Inhalten der Mitteilungen befinden sich Informationen zu nicht erledigten Beschlüssen sowie Anträgen aus den Jahren 2012 bis 2020, welche auf Anfragen der SPD und der CDU zurückgehen. Des Weiteren werden die Lärmbelästigung an der Endhaltestelle der Linie 109 in Frohnhausen sowie die Erneuerung einer schraffierten Fläche in Essen-Holsterhausen thematisiert, beides basierend auf Beschlüssen aus der Sitzung vom 19. August 2021.
Zudem umfasst die Vorlage Informationen zu Anfragen der CDU aus der Sitzung vom 16. September 2021. Diese betreffen den Zustand des Gehwegs in der Barthel-Bruyn-Straße, den Seitenstreifen am Mühlenbach sowie das Auftreten von Stickern mit der Aufschrift „Emma und wir“ auf Kraftfahrzeugen. Die Verwaltung legte diese Punkte der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme vor.
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- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.1Nicht erledigte Beschlüsse / Anträge aus den Jahren 2012 bis 2020 (Anfragen SPD zur Sitzung am 14.01.2021 und CDU zur Sitzung am 18.02.2021)
- 35.2Lärmbelästigung an der Endhaltestelle der Linie 109 in Frohnhausen (Beschluss zu Antrag 1385/2021/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 19.08.2021)
- 35.3Erneuerung einer schraffierten Fläche in Essen-Holsterhausen (Beschluss zu Antrag 1439/2021/CDU aus der Sitzung vom 19.08.2021)
- 35.4Gehweg Barthel-Bruyn-Straße (Anfrage CDU zur Sitzung am 16.09.2021)
- 35.5Seitenstreifen Am Mühlenbach (Anfrage CDU zur Sitzung am 16.09.2021)
- 35.6Sticker „Emma und wir“ auf Autos (Anfrage CDU zur Sitzung am 16.09.2021)
- 36.Anfragen
- 37.Unerledigte Beschlüsse
- 38.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 39.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 40.Mitteilungen und Anfragen
- 41.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil