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Vorlage

Ganzjährige Aufstellung eines Parklets auf der öffentlichen Fläche vor dem Gebäude Gemarkenstr.72 in Essen-Holsterhausen

2097/2021/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wird um Zustimmung zur Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis für die ganzjährige Aufstellung eines Parklets in Essen-Holsterhausen gebeten. Das Vorhaben betrifft eine öffentliche Fläche vor dem Gebäude Gemarkenstr. 72, auf der sich das Fachgeschäft für Stadtwandel befindet.

Die Nutzung der Fläche mit einer Größe von etwa 2,10 m x 3,80 m wurde erstmals im Juni 2020 befristet genehmigt. Ursprünglich war die Aufstellung lediglich für den Zeitraum von April bis Oktober vorgesehen, worüber die Bezirksvertretung bereits im Juni 2019 entschieden hatte. Mit dem Antrag des Fachgeschäfts vom 30. September 2020 wurde eine Ausweitung auf eine ganzjährige und unbefristete Nutzung beantragt.

Da zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung noch keine ausreichenden Erfahrungswerte bezüglich einer dauerhaften Nutzung vorlagen – insbesondere im Hinblick auf den Wegfall eines Parkplatzes in den Wintermonaten –, wurde zunächst eine weitere Befristung bis zum 31. Oktober 2021 vorgenommen. Laut der vorliegenden Verwaltungsvorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sind im bisherigen Nutzungszeitraum keine Beschwerden von Anwohnern oder angrenzenden Gewerbetreibenden eingegangen. Zudem liegen keine Verstöße gegen die geltenden Auflagen vor. Die Verwaltung sieht daher keine Bedenken gegen die Erteilung der unbefristeten Sondernutzungserlaubnis.

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