Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Sackgassenregelung für die Cranachstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die eine Sackgassenregelung für die Cranachstraße zum Gegenstand hat. Die Initiative wurde durch eine gemeinsame Eingabe der Ortsgruppe Essen des Verbands Fuss e.V. sowie des Ortsvereins Holsterhausen der AWO eingereicht.
Dem Vorgang liegt zudem eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr vor, welche einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit enthält. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe der Vereine als auch die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis nimmt.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche der Bezirksvertretung die Möglichkeit einräumt, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Gemeindeorgane zu überweisen, zurückzuweisen oder als erledigt zu erklären. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.11.2021einstimmig beschlossen
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