Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 11. November 2021 die Genehmigung von zwei Dringlichkeitsentscheidungen beschlossen. Diese Entscheidungen betreffen die Erweiterung der Außengastronomie an der Gemarkenstraße 47 sowie an der Berliner Straße 82.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden bereits am 29. September 2021 durch die Bezirksvertretung gefasst. Die Begründung für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens nach § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt in der Eilbedürftigkeit der Anträge. Diese ergab sich im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für Erweiterungsanträge von Außengastronomien vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie.
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung ist die Bestätigung dieser Dringlichkeitsentscheidungen durch die Bezirksvertretung in der darauffolgenden Sitzung vorzusehen. Eine Vorlagenprüfung der Kosten oder personellen Auswirkungen war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Eine Vorab-Einschätzung der Klimarelevanz stufte die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.11.2021einstimmig beschlossen
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