Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Deckelung A40"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht den Beschluss einer Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich „Deckelung A40“ vor. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Entwicklung im Bereich der geplanten Autobahnabdeckung zu sichern und der Stadt im Falle von Veräußerungen Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke zu ermöglichen.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine im April 2021 erstellte städtebauliche Machbarkeitsstudie, die die Nutzung der A40-Abdeckung als Standort für ein olympisches und paralympisches Dorf untersuchte. Der Rat der Stadt Essen hat bereits im Juni 2021 beschlossen, die Abdeckung der Autobahn im Bereich Frohnhausen und Holsterhausen unabhängig von einer möglichen Olympiabewerbung weiterzuverfolgen. Da die aktuellen Planungsrechte die angestrebten Entwicklungsziele nicht zulassen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Geltungsbereich der Satzung ist auf die Flächen begrenzt, die von der Machbarkeitsstudie betroffen sind. Die Grenzen werden durch die Autobahn A40 und die Münchener Straße im Norden, die Holsterhauser Straße und die Harkortstraße im Osten, die Adelkampstraße, Asthöwerstraße, Adolf-Schmidt-Straße sowie Friedbergstraße im Süden und die Wickenburgstraße sowie die Martin-Luther-Straße im Westen definiert. Vor der endgültigen Umsetzung der Maßnahmen sind vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB vorgesehen, um die soziale und städtebauliche Durchführbarkeit zu prüfen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021einstimmig beschlossen
- 18.11.2021einstimmig empfohlen
- 11.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
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