Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 19.08.2021
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2175/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird im Rahmen der Sitzung am 18. November 2021 über die geplanten Sitzungstermine für das Jahr 2022 informiert. Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 7 schlägt eine Terminfolge vor, die darauf abzielt, monatlich mindestens einen Sitzungstermin durchzuführen.
Die Planung der Termine orientiert sich grundsätzlich an dem Rhythmus des ersten und dritten Donnerstags eines Monats. Bei der Festlegung der Daten wurden die Ferienzeiten sowie Feiertage berücksichtigt. Der vorgeschlagene Kalender umfasst Sitzungen von Januar bis Dezember 2022, wobei die Oster-, Sommer- und Herbstferien in der Terminplanung abgegrenzt wurden.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme der in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten Termine angestrebt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Personalkosten. Eine Vorprüfung der Vorlage ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sachstandbericht aus der Jury zum "Sofortprogramm Innenstadt"
- 5.Hochhausentwicklungskonzept für die Essener Innenstadt
- 6.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22 Planungsbeginn: Funktionsgerechte Neuordnung der SchulflächenZur Vorlage · 1747/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für das Projekt „Leibniz-Gymnasium – Erweiterungsbau und Sanierung“ beschließen. Für die funktionsgerechte Neuordnung der Schulflächen, die den Abzweig an der Mallinckrodtstraße einschließt, sind insgesamt 500.000 Euro vorgesehen. Da in der Immobilienwirtschaft fehlende Ressourcen bestehen, sollen die Leistungen im Rahmen eines nicht offenen, anonymen Realisierungswettbewerbs extern vergeben werden. Die Kosten umfassen unter anderem Gutachten, Wettbewerbsmanagement sowie Preisgelder.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist eine Machbarkeitsstudie. Das Leibniz-Gymnasium wird derzeit an zwei Standorten unterrichtet: dem Hauptgebäude in der Stankeitstraße und einer Zweigstelle in der Mallinckrodtstraße. Während das Hauptgebäude zwar in gutem Zustand ist, entsprechen die Raumgrößen und die funktionale Aufteilung nicht mehr den Standards und lassen keine Erweiterung der Schülerzahlen zu. Die Zweigstelle in der Mallinckrodtstraße weist Sanierungsrückstände auf. Die Studie empfiehlt, die Zweigstelle aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen und das Grundstück anderweitig zu vermarkten, da keine andere schulische Nutzung für diesen Standort vorgesehen ist. Durch bauliche Maßnahmen und Erweiterungen am Hauptstandort in der Stankeitstraße soll ausreichend Schulraum geschaffen werden, um den Standort Mallinckrodtstraße aufgeben zu können.
Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über die Jahre 2021 bis 2023 durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie haushaltsneutrale Anmeldungen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 42 E: Joachimstraße / Rotthauser StraßeZur Vorlage · 1868/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für das Gebiet „42 E: Joachimstraße / Rotthauser Straße“ beschließen. Das etwa sieben Hektar große Areal im Essener Stadtteil Kray umfasst weitgehend die Flächen eines ehemaligen Recyclingbetriebes. Da die aktuelle Festlegung im RFNP das Gebiet als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie als „Grünfläche“ und „Fläche für Bahnanlagen“ ausweist, ist eine Anpassung der Planung erforderlich, um eine neue Nutzung zu ermöglichen.
Die geplante Änderung sieht vor, die Flächen als „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ sowie in geringem Umfang als „Grünfläche“ darzustellen. Ziel der Umwidmung ist eine Wohnbebauung, die durch wohnverträgliche Gewerbenutzung im vorderen Zugangsbereich ergänzt wird. Zudem sollen siedlungsgebundene Grünflächen und eine Kindertagesstätte entstehen.
Das Verfahren umfasst die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes und des Baugesetzbuches. Im Rahmen des Prozesses ist eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr vorgesehen. Das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie dem abschließenden Planbeschluss bedarf die Änderung der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 49 MH: Energiepark Styrumer RuhrbogenZur Vorlage · 1884/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „49 MH (Energiepark Styrumer Ruhrbogen)“, welcher ein Gebiet in der Stadt Mülheim an der Ruhr umfasst.
Das Vorhaben betrifft die Deponie Kolkerhofweg an der Grenze zu Duisburg und Oberhausen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper, die eine Fläche von mehr als fünf Hektar umfassen soll. Während für Windenergieanlagen auf diesem Standort bereits eine Anlage in Betrieb ist, soll nun die Nutzung für Photovoltaik ergänzt werden.
Im aktuellen RFNP ist das betreffende Gebiet als Grünfläche sowie als regionaler Grünzug und Landschaftsschutzbereich ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne zusätzliche Flächendarstellung in den Plan aufzunehmen. Es ergeben sich dadurch keine Änderungen an den bestehenden flächenhaften Festlegungen. Die konkrete Lage und Größe der Photovoltaikanlage sollen auf der nachgeordneten Planungsebene verbindlich festgelegt werden.
Das Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung sowie die Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit. Nach dem Abschluss des Planverfahrens und der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde wird die Änderung wirksam. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurde gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat eine Entscheidung zu empfehlen.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 50 BO: Gemeinbedarfsflächen Höntroper StraßeZur Vorlage · 1902/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Im Zentrum steht das Vorhaben 50 BO, welches Flächen im Bereich der Höntroper Straße betrifft.
Das Verfahren zielt darauf ab, die Flächennutzung in einem etwa 8,5 Hektar großen Bereich anzupassen. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung von Flächen, die derzeit als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie als regionaler Grünzug ausgewiesen sind, in einen allgemeinen Siedlungsbereich. Dabei sollen die Festlegungen zum regionalen Grünzug im betreffenden Bereich zurückgenommen werden.
Konkret sollen die Flächen der bestehenden Mobilwohneinheit für Asylbewerber sowie das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr, Löscheinheit Höntrop, in den Bereich der Gemeinbedarfsflächen integriert werden. Die planerische Darstellung soll von der bisherigen Kennzeichnung als Grünfläche oder als Gemeinbedarfsfläche für Bildung hin zu der Bezeichnung „verschiedene öffentliche Einrichtungen“ geändert werden. Damit sollen die bestehenden Bildungseinrichtungen, die Realschule Höntrop und die Widar Schule, mit den Flächen für die Unterkunft und das Feuerwehrhaus zu einem zusammenhängenden Bereich für Gemeinbedarfsflächen zusammengeführt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Das weitere Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ostuferstraße/ Am Stadthafen" Stadtbezirke IV und V, Stadtteile: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 1883/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ostuferstraße/ Am Stadthafen“ vor. Das etwa 125 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen des Stadthafens und liegt überwiegend im Stadtbezirk IV, teilweise im Stadtbezirk V, verteilt auf die Stadtteile Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Osten durch die Hafenstraße, im Süden durch die Straße „Sulterkamp“ und die Aluminiumallee sowie im Westen durch das Gewerbegebiet „econova“.
Da für das Gebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben derzeit nach den Regelungen des Innenbereichs gemäß Baugesetzbuch. Hintergrund der Planung ist der Rückgang des Güterumschlags am Stadthafen sowie die derzeitige flächenextensive Nutzung der Grundstücke. Ziel der Aufstellung ist es, den Bedarf an hochwertigen Gewerbeflächen für Betriebe mit qualifizierten Arbeitsplätzen zu decken. Die Planung strebt die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe sowie von Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomiebetrieben an. Gleichzeitig sollen stark emittierende Nutzungen sowie Einzelhandelsansiedlungen verhindert werden. Im Rahmen des interkommunalen Rahmenplanes „Freiheit Emscher“ ist zudem vorgesehen, dass ein Radweg das Hafenbecken quert. Sollte das Hafenbecken für die verladende Wirtschaft nicht mehr benötigt werden, wird eine Neubebauung im Bereich des Anlegeplatzes als Option aufgeführt.
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- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: Zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 11.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wickenburgstraße/Holsterhauser Straße (Deckelung A40)'" Stadtbezirk: III, Stadtteil: Holsterhausen / FrohnhausenZur Vorlage · 1937/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Wickenburgstraße/Holsterhauser Straße (Deckelung A40)“ im Stadtbezirk III. Das etwa 42,2 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen der A40 zwischen der Wickenburgstraße und der Holsterhauser Straße sowie angrenzende Bestandsgebiete in den Stadtteilen Holsterhausen und Frohnhausen. Die räumliche Abgrenzung orientiert sich an der städtebaulichen Machbarkeitsstudie „Olympisches Dorf auf dem Deckel der A40“, die im April 2021 erstellt wurde.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Überdeckung der Autobahn auf einer Länge von circa 2,3 Kilometern. Das Konzept sieht eine Bebauung und Begrünung des Deckels sowie die Überplanung angrenzender Flächen vor, um etwa 3.000 Wohnungen sowie Flächen für Gewerbe, Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie zu realisieren. Die Deckelung soll die Stadtraumverbindung stärken, den Immissionsschutz erhöhen und die Stadtstruktur zusammenführen. Zudem soll die Planung die Voraussetzungen für eine temporäre Nutzung des Areals als Olympisches und Paralympisches Dorf schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss dient der Sicherung der Bauleitplanung und ermöglicht die Zurückstellung von Bauvoranfragen oder Bauanträgen, die nach aktuellem Planungsrecht zulässig wären. Die Bezirksvertretung III hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes fassen.
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- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Deckelung A40"Zur Vorlage · 1984/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht den Beschluss einer Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich „Deckelung A40“ vor. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Entwicklung im Bereich der geplanten Autobahnabdeckung zu sichern und der Stadt im Falle von Veräußerungen Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke zu ermöglichen.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine im April 2021 erstellte städtebauliche Machbarkeitsstudie, die die Nutzung der A40-Abdeckung als Standort für ein olympisches und paralympisches Dorf untersuchte. Der Rat der Stadt Essen hat bereits im Juni 2021 beschlossen, die Abdeckung der Autobahn im Bereich Frohnhausen und Holsterhausen unabhängig von einer möglichen Olympiabewerbung weiterzuverfolgen. Da die aktuellen Planungsrechte die angestrebten Entwicklungsziele nicht zulassen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Geltungsbereich der Satzung ist auf die Flächen begrenzt, die von der Machbarkeitsstudie betroffen sind. Die Grenzen werden durch die Autobahn A40 und die Münchener Straße im Norden, die Holsterhauser Straße und die Harkortstraße im Osten, die Adelkampstraße, Asthöwerstraße, Adolf-Schmidt-Straße sowie Friedbergstraße im Süden und die Wickenburgstraße sowie die Martin-Luther-Straße im Westen definiert. Vor der endgültigen Umsetzung der Maßnahmen sind vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB vorgesehen, um die soziale und städtebauliche Durchführbarkeit zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Freiheit Emscher Absichtserklärung zur Gründung einer ProjektgesellschaftZur Vorlage · 2055/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, im Rahmen des Projekts „Freiheit Emscher“ eine gemeinsame Projektgesellschaft mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH zu gründen. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Verwaltung der Auftrag erteilt, eine entsprechende Absichtserklärung abzuschließen. Ziel der Kooperation ist die langfristige Sicherstellung der gewerblichen Reaktivierung ehemaliger Bergbaustandorte im Bottroper Süden und Essener Norden.
Die geplante Gesellschaft soll die Koordination städtebaulicher Entwurfsplanungen, das Einwerben von Fördermitteln für die Aufbereitung und Erschließung der Flächen sowie die Vermarktung der Standorte übernehmen. Zudem umfasst das Aufgabenspektrum den Bau der inneren und äußeren Erschließung, insbesondere der Infrastrukturen für einen Gewerbe-Boulevard, eine Umwelttrasse sowie das Regenwassermanagement. Während die RAG Montan Immobilien GmbH weiterhin für die Abschlussbetriebsplanverfahren und die Sanierung der Flächen zuständig bleibt, soll das Eigentum an den Flächen nach dem Ausscheiden aus der Bergaufsicht auf die Projektgesellschaft übergehen.
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung dient als Auftakt für einen Prüfprozess, der die Klärung von Gesellschaftszweck, Anteilsverteilung, Personal- und Finanzausstattung sowie beihilferechtliche Aspekte umfasst. Dieser Prozess wird auf eine Dauer von bis zu zwei Jahren geschätzt, sodass eine endgültige Entscheidung über die Gründung frühestens Ende 2022 erwartet wird. Die bestehenden Fördermaßnahmen werden durch diesen Schritt nicht beeinträchtigt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Gestaltungssatzung Eyhofsiedlung - Dokumentation der BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2166/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung dient der Dokumentation der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gestaltungssatzung für die Eyhofsiedlung. Anlass für die Vorlage war eine auf Anfrage des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen durchgeführte digitale Informationsveranstaltung, die am 5. Oktober 2021 stattfand und über 170 Teilnehmer verzeichnete.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde die Möglichkeit erörtert, eine Erhaltungssatzung lediglich auf besonders schützenswerte Teilbereiche der Siedlung zu beschränken. Die Verwaltung vertritt dazu die Ansicht, dass eine Beschränkung auf Teilbereiche das Ziel, die städtebauliche Erscheinung der gesamten Eyhofsiedlung zu bewahren, nicht erreichen würde. Eine einheitliche Satzung für das gesamte Gebiet wird daher als zielführend bewertet.
Zudem wurde die Prüfung einer Milieuschutzsatzung thematisiert. Die Verwaltung stellt fest, dass für die Eyhofsiedlung derzeit keine besonderen städtebaulichen Gründe vorliegen, die eine solche Satzung rechtfertigen würden. Außer einem geplanten Neubau von fünf Wohnhäusern sind keine baulichen Veränderungen erkennbar, die zu einer Verdrängung der Wohnbevölkerung führen könnten. Ein Erfordernis für eine Milieuschutzsatzung wird daher nicht gesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen wird angehalten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 14.1Erlass einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung (Antrag der Fraktion DIE LINKE.)Zur Vorlage · 0796/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Eyhof-Siedlung im Stadtwald zu beauftragen. Der Entwurf soll spätestens zur Ratssitzung im August vorgelegt werden. In dem Antrag wird zudem gefordert, bei der Erarbeitung der Satzung die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Eigentümer der Siedlung einzubeziehen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den geplanten Abriss von sechs Wohngebäuden an der Angerstraße 17 bis 29, die im Eigentum der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG stehen. Es wird angeführt, dass die Bezirksvertretung II bereits im August 2020 den Erhalt der Siedlung befürwortet und die Fraktionen im Rat gebeten hat, eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Die Siedlung wird als baulich und künstlerisch prägendes Gesamtbild des Stadtteils beschrieben, welches die Gartenstadt-Architektur der Margarethenhöhe fortsetze. Eine Erhaltungssatzung soll dazu dienen, das Erscheinungsbild des Quartiers unterhalb der Schwelle des Denkmalschutzes zu sichern. Auch der Arbeitskreis 2030 setzt sich laut Antrag für den Erhalt der Siedlung in ihrer ursprünglichen Form ein.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt: Wird durch Antrag Lfd. Nr. 2291/2021/Linke ersetzt
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 06.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt: Wird durch Antrag Lfd. Nr. 2291/2021/Linke ersetzt - 14.1.1TOP 14.1: Erlass einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung (Dieser Antrag ersetzt den Antrag Nr. 0796/2021/LINKE vom 21. April 2021 / Antrag der Fraktion DIE LINKE.)Zur Vorlage · 2291/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, eine Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Ziel der Satzung soll es sein, die Bedeutung der Siedlung als Beispiel für Gartenstadt-Architektur zu sichern sowie die sozial gemischte Nutzung und das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erhalten.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung einen Entwurf der Erhaltungssatzung bis spätestens zur Ratssitzung im Juni 2022 vorlegt. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, vor dem Erlass der Satzung keine Baugenehmigungen oder ähnliche Maßnahmen zu erteilen, die den Zielen der Erhaltung entgegenstehen könnten.
Als Grundlage für den Antrag wird auf eine bereits durchgeführte Bürgerversammlung sowie auf die Position der Bezirksvertretung II verwiesen, die sich bereits im August 2020 für den Erhalt der Siedlung ausgesprochen hat. Hintergrund der Initiative ist unter anderem die geplante Entfernung von Wohngebäuden an der Angerstraße. Die Begründung führt an, dass die Siedlung durch ihre Architektur und die soziale Struktur einen prägenden Charakter für den Stadtteil besitze. Der Antrag zielt darauf ab, Schutzmaßnahmen unterhalb des Denkmalschutzes einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertag: Zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertag: Zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben - 14.2TOP 14: Gestaltungssatzung Eyhofsiedlung - Dokumentation der Bürgerbeteiligung Hier: Rahmen für eine Erhaltungssatzung der Eyhof-Siedlung an der Angerstraße (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2297/2021/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2297/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist die Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung an der Angerstraße, um die städtebauliche Eigenart des Quartiers zu bewahren. Dabei soll insbesondere die heutige Erscheinungsform der Häuser sowie die architektonischen Gestaltungselemente erhalten bleiben.
Die Verwaltung wird im Rahmen dieses Vorhabens beauftragt, Maßnahmen gegen Verdrängungseffekte im Quartier zu unterstützen. Konkret soll darauf eingewirkt werden, dass die derzeit in den Häusern Angerstraße 17-29 wohnenden Mieterinnen und Mieter dauerhaft zu Mieten verbleiben können, die sich am Preisniveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus orientieren. Zudem soll sich die Verwaltung bei Modernisierungsmaßnahmen der Gebäude dafür einsetzen, dass mindestens 50 Prozent der Wohnungen langfristig preisgebunden bleiben.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Satzung mit der Bedeutung der Gebäude für das Erscheinungsbild der Siedlung. Es wird darauf verwiesen, dass auch der Arbeitskreis 2030 sowie die Bezirksvertretung II den Erhalt des baulichen Charakters befürworten. Die Sicherung einer sozialen Durchmischung und die Vermeidung von Segregationstendenzen werden als Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung angeführt. Die zuständige Wohnungsbaugenossenschaft soll in die Planungen einbezogen werden.
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- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertag: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertag: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 15.Erarbeitung eines Leitbilds und Neuaufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) zur Initiierung des neuen Prozesses "ZUKUNFT Essen Innenstadt"Zur Vorlage · 1602/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Entwicklungsprozess „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ einleiten. Dieser umfasst die Erarbeitung eines räumlichen Leitbilds sowie die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das Leitbild soll im Jahr 2022 entwickelt werden, während die Erarbeitung des IEK für den Zeitraum von 2023 bis 2024 vorgesehen ist. Das IEK dient als Planungsinstrument zur Analyse von Handlungsfeldern wie Einzelhandel, Mobilität und Klimafolgenanpassung und soll ein Maßnahmenplanwerk inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.
Für die Umsetzung des Leitbilds im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die Erstellung des IEK im Jahr 2023 werden 150.000 Euro veranschlagt. Es wird angestrebt, eine Förderung von bis zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie durch Städtebauförderung zu erhalten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Planstellen ab 2023 im Stellenplan berücksichtigen und die entsprechenden Mittel für Personal und Ausstattung bereitstellen. Für das Jahr 2022 sollen unabweisbare personelle Bedarfe mit dem Ziel einer Planstelleneinweisung für 2023 eingestellt werden. Der Prozess zielt auf ein einheitliches Handeln aller Akteure ab, um Herausforderungen wie Trading-Down-Prozesse zu begegnen und private Akteure wie Immobilieneigentümer und den Einzelhandel einzubinden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Dem Rat werden das Leitbild und das IEK nacheinander zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Sanierung Borbeck Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1936/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Borbeck“ aufzuheben. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden verschiedene städtebauliche Ziele umgesetzt. Dazu gehörten die Entlastung des Kernbereichs durch die Erweiterung der Borbecker Straße sowie die Anlage der Otto-Brenner-Straße, die Schaffung von Verknüpfungspunkten im öffentlichen Personennahverkehr und die Einrichtung einer Fußgängerzone. Weitere Maßnahmen umfassten die Neugestaltung der Plätze Germaniaplatz und Borbecker Platz, den Bau von Parkhäusern sowie die Schaffung von Grünflächen und Spielplätzen. Auch die Modernisierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden war Bestandteil der Maßnahmen.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Verfahren beliefen sich auf rund 56,66 Millionen Euro. Davon waren etwa 54,61 Millionen Euro zuwendungsfähig. Die Finanzierung erfolgte durch Städtebaufördermittel von Bund und Land sowie durch Leistungen Dritter. Der kommunale Eigenanteil im Rahmen der Städtebauförderung betrug etwa 8,59 Millionen Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufhebung empfie ausreichend und der Rat der Stadt die entsprechende Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Sanierung Altenessen-Nord Aufhebung der Sanierungssatzung und der Satzung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes "Emil"Zur Vorlage · 2003/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet „Altenessen-Nord“ sowie zur Aufhebung der Satzung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „Emil“ vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Frist gemäß Baugesetzbuch, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Die entsprechenden Satzungen für die genannten Gebiete wurden bereits im Dezember 1982 rechtsverbindlich festgelegt.
Nach Angaben der Verwaltung wurde das Sanierungsverfahren auf Basis verschiedener Bebauungspläne durchgeführt und abgeschlossen. Die Maßnahmen umfassten die rechtliche und tatsächliche Grundstücksneuordnung, die Neubebauung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Umgestaltung von Verkehrs- und Grünflächen unter Einsatz öffentlicher Fördermittel. Durch den Rückzug des Bergbaus sei die Notwendigkeit für den Bau eines Ersatzgüterbahnhofs entfallen. Die städtebauliche Funktion von Altenessen als Nebenzentrum wurde durch die Sanierung gefestigt. Die Finanzierung der Maßnahmen über Städtebauförderungsmittel ist abgeschlossen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung ausspricht, damit der Rat der Stadt die Aufhebung der förmlichen Festlegungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Anträge und Anfragen
- 18.1Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.1.1Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1853/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1853/2021 einen Antrag eingebracht, der die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Kriterienkatalog unterstützt, den die Stadtverwaltung im Rahmen der Lärmminderungsplanung zur Festlegung von Tempo-30-Zonen entwickelt hat.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Bericht über die Nutzung der seit Dezember 2016 geltenden erleichterten Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzulegen. Dabei soll dargelegt werden, in welchem Umfang innerörtliche, streckenbezogene Beschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen umgesetzt wurden oder perspektivisch beabsichtigt sind. Dies betrifft insbesondere Straßen im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen sowie Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Der Antrag ist für eine Beratung in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Verkehr und Mobilität, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen war für Ende November 2021 geplant.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 18.2Infrastrukturen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Hier: Fahrradparkhaus bzw. Fahrradstation in zentraler InnenstadtlageZur Vorlage · 2005/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Prüfung von Alternativen oder Ergänzungen zum geplanten Fahrradparkhaus in der Theaterpassage (Rathenaustraße 2) zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist die Untersuchung weiterer Möglichkeiten für ein Fahrradparkhaus bzw. eine Fahrradstation in zentraler Innenstadtlage.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung Essen Standorte prüft, die sich in unmittelbarer Nähe zum Essener Hauptbahnhof befinden und ein ganzjähriges Angebot rund um die Uhr ermöglichen. Dabei soll eine Kapazität von etwa 1.000 Stellplätzen sowie eine Option zur Erweiterung um ein gleich großes Angebot angestrebt werden. Zudem wird die Prüfung von Kooperationen mit Anbietern von Fahrradparkhäusern sowie die Untersuchung von Fördermöglichkeiten, voraussichtlichen Realisierungszeiträumen, Kosten und Deckungsmöglichkeiten beantragt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass für die Erreichung des angestrebten Modal Split eine reibungslose Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel notwendig sei. Da der Standort in der Theaterpassage etwa 400 Meter vom Hauptbahnhof entfernt liegt, wird eine optimierte Anbindung für Umsteiger zwischen Fahrrad, ÖPNV und SPNV angestrebt. Erwähnt werden dabei Anforderungen wie Bewachung, digitale Zugangssysteme sowie die Verknüpfung mit Serviceangeboten wie Fahrradverleih oder Reparaturdiensten. Der Vorgang ist zur Beratung und Entscheidung in den zuständigen Ausschüssen für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.2.1Radinfrastruktur schaffen: Alternativen zum Fahrradparkhaus in der Theaterpassage evaluieren (Antrag der FDP Fraktion)Zur Vorlage · 2243/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2243/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Evaluierung von Alternativen zum geplanten Fahrradparkhaus in der Theaterpassage an der Rathenaustraße zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein nachhaltiges Parkraumkonzept für Fahrräder im gesamten Innenstadtbereich erarbeitet.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Verwaltung prüfen, ob im Conti-Parkhaus an der Südseite des Essener Hauptbahnhofs gegen Gebühr eine sichere Abstellfläche für mindestens 250 bis 500 Fahrräder geschaffen werden kann, die rund um die Uhr zugänglich ist. Darüber hinaus sollen weitere Standorte in Essener Parkhäusern identifiziert werden, um zusätzliche Kapazitäten für 500 bis 1000 Fahrräder unter vergleichbaren Bedingungen zu prüfen.
Der Antrag umfasst zudem die Untersuchung von Fördermöglichkeiten sowie die Prüfung von Kooperationen mit bestehenden Betreibern von Fahrradboxen und -stationen. Die Verwaltung wird gebeten, über die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahmen sowie über die damit verbundenen Kosten zu informieren. Die Begründung der Fraktion hebt die Notwendigkeit einer funktionierenden Radverkehrsinfrastruktur für die zunehmende Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes hervor, insbesondere zur Verknüpfung von öffentlichem Nahverkehr und Radverkehr.
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Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.3Förderwettbewerb schöner Schulhof - Eigeninitiative stärken, Frei- und Spielräume schaffen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2159/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2159/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines Förderwettbewerbs für Schulhöfe in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein solches Programm zu etablieren, das Schulen in regelmäßigen Abständen finanzielle Mittel für kleinere bauliche Maßnahmen und Workshops zur Verfügung stellt. Ziel ist es, die Attraktivität der Schulhöfe sowie die Aufenthaltsqualität im Schulumfeld zu steigern.
Der Antrag sieht vor, dass das Angebot niedrigschwellig gestaltet sein soll, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Dabei soll ein Format geschaffen werden, das durch eine Staffelung der Fördersummen Anreize für besonders gut vorbereitete Bewerbungen setzt, während gleichzeitig durch eine hohe Bewilligungsquote Frustration vermeiden werden soll. Die Förderung soll explizit auch Projekte wie Workshops umfassen und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler sowie deren Beteiligung am Planungsprozess fördern.
Die Begründung des Antrags hebt hervor, dass die Gestaltung des Außenbereichs das Wohlbefinden und den Lernerfolg beeinflusst. Durch die Einbindung der Schülerschaft in die Umsetzung von Projektideen sollen Erfolgserlebnisse und ein Beteiligungsgefühl erzeugt werden. Die Förderrichtlinien sollen so ausgerichtet sein, dass Projekte der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen und eine Verwendung der Mittel für laufende Kosten der Schulverwaltung ausgeschlossen wird. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.4Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben - 19.Verschiedenes
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über den Umgang mit dokumentierten Brandschutzmängeln durch den Fachbereich 60, ImmobilienwirtschaftErgebnis: Kenntnis genommen
- 22.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im III.Quartal 2021.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 23.Anmietung von Räumen im Pflegezentrum Stoppenberg, Grabenstr. 90 a, zum Betrieb einer KindertagesstätteErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt EssenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 25.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 28.Anträge und Anfragen
- 29.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.Pressemitteilung