Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „49 MH (Energiepark Styrumer Ruhrbogen)“, welcher ein Gebiet in der Stadt Mülheim an der Ruhr umfasst.
Das Vorhaben betrifft die Deponie Kolkerhofweg an der Grenze zu Duisburg und Oberhausen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper, die eine Fläche von mehr als fünf Hektar umfassen soll. Während für Windenergieanlagen auf diesem Standort bereits eine Anlage in Betrieb ist, soll nun die Nutzung für Photovoltaik ergänzt werden.
Im aktuellen RFNP ist das betreffende Gebiet als Grünfläche sowie als regionaler Grünzug und Landschaftsschutzbereich ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne zusätzliche Flächendarstellung in den Plan aufzunehmen. Es ergeben sich dadurch keine Änderungen an den bestehenden flächenhaften Festlegungen. Die konkrete Lage und Größe der Photovoltaikanlage sollen auf der nachgeordneten Planungsebene verbindlich festgelegt werden.
Das Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung sowie die Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit. Nach dem Abschluss des Planverfahrens und der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde wird die Änderung wirksam. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurde gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat eine Entscheidung zu empfehlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021einstimmig beschlossen
- 18.11.2021einstimmig empfohlen
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