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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung von RatsmitgliedernZur Vorlage · 2391/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2391/2021/OB regelt die Einführung und Verpflichtung von zwei neuen Ratsmitgliedern im Rat der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage sind die Mandat niedergelegten Mandate zweier Ratsmitglieder zum 1. Dezember 2021.
Nach der Niederlegung eines Mandats wurde durch den Wahlleiter gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes ein Nachfolger aus der Reserveliste der SPD festgestellt. Dieses Ratsmitglied hat das Mandat am 10. Dezember 2021 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Essen erworben.
Ein zweiter Mandatsverlust zum 1. Dezember 2021 führte dazu, dass durch den Wahlleiter ein Nachfolger aus der Reserveliste der Partei DIE LINKE ermittelt wurde. Dieses Ratsmitglied nahm das Mandat am 12. Dezember 2021 an.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister die Einführung und Verpflichtung beider Ratsmitglieder gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW vornimmt. Die Vorlage wurde am 14. Dezember 2021 erstellt und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 15. Dezember 2021 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 2396/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2021 über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Besetzung des Ausschusses gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen zu verändern.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend Essen soll ein beratendes Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds neu gewählt werden. Zudem ist die Neubesetzung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds vorgesehen, das die Position eines ausgeschiedenen Mitglieds übernimmt.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Bitte des Arbeitskreises Jugend Essen, die genannten Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss vorzunehmen. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unter dem Aktenzeichen 2396/2021/OB vorgelegt und liegt zur Entscheidung durch den Rat vor. Eine Vorlagenprüfung war für diesen Vorgang erforderlich.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2436/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2436/2021/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Umbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag betrifft die Neubesetzung von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern in mehreren Gremien.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss soll ein bisheriges ordentliches Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt werden. Eine ähnliche Änderung der ordentlichen Mitgliedschaft ist im Kulturausschuss vorgesehen, wo ein bisheriges Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt werden soll. Zudem wird im Kulturausschuss die Stellvertretung neu besetzt, wobei ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt wird.
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird die Stellvertretung neu besetzt, indem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt wird. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt werden. Schließlich sieht der Antrag für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Neubesetzung der Stellvertretung vor, bei der ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt wird. Die Federführung für diesen Antrag liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2432/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2432/2021/LINKE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der neue Besetzungen für verschiedene Ausschüsse des Rates der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Haupt- und Finanzausschuss sollen personelle Änderungen bei den ordentlichen Mitgliedern sowie den ersten und zweiten stellvertretenden Mitgliedern vorgenommen werden. Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft ist eine Neubesetzung der ersten und zweiten stellvertretenden Mitgliedschaften vorgesehen.
Des Weiteren umfasst der Antrag Änderungen im Ausschuss für Verkehr und Mobilität bezüglich des zweiten stellvertretenden Mitglieds sowie im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus hinsichtlich der zweiten stellvertretenden Mitgliedschaft.
Auch für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz werden neue Besetzungen für die Positionen der ordentlichen Mitglieder sowie der ersten und zweiten stellvertretenden Mitglieder beantragt. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 2389/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung der Vertreter der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Essen für die 14. Amtsperiode entscheiden. Diese Amtszeit beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2028. Da die aktuelle Amtsperiode am 30. Juni 2022 ausläuft, sind die Vorschlagslisten für die Neuberufung auf Anforderung der Bezirksregierung Düsseldorf bereits vorab einzureichen.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches III zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Da die Bezirksregierung Düsseldorf einen Vertreter entsendet, verbleiben der Stadt Essen drei Besetzungsplätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt drei Mitglieder benennt: Ein Mitglied auf Vorschlag der Verwaltung sowie jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Die Auswahl erfolgt nach dem mathematischen Proportionsverfahren.
Als Voraussetzungen für die Berufung gelten die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie das Vorhandensein des passiven Wahlrechts. Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen. Zudem wird auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes hingewiesen, wonach bei Kandidaturen für Wahlgremien ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt wird und eine geschlechterparitätische Besetzung der Gremien erfolgen soll.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2437/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2437/2021/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Umbesetzungen in Gremien und Organen wirtschaftlicher Unternehmen sowie anderer Institutionen vorsieht. Der Antrag betrifft die personelle Neubesetzung ordentlicher Mitglieder in mehreren Gremien der Stadt Essen.
Im Aufsichtsrat des Theaters und der Philharmonie Essen soll ein ordentliches Mitglied ersetzt werden. Ebenso ist eine Neubesetzung im Aufsichtsrat der Essen Marketing GmbH vorgesehen, wobei hier ein Mitgliedswechsel stattfindet. Für den Beirat der Kreispolizeibehörde Essen wird ebenfalls die Ernennung eines neuen ordentlichen Mitglieds beantragt.
Darüber hinaus umfasst der Antrag Änderungen in den Gesellschafterversammlungen verschiedener Unternehmen. Konkret sollen die ordentlichen Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Fleischversorgung sowie in der Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen – Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KKG und der Gesellschafterversammlung des Großmarktes Essen neu besetzt werden. Die Vorlage wurde zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2433/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2433/2021/LINKE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der bestimmte personelle Umbesetzungen in kommunalen Gremien und deren Vertretungen vorsieht. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 15. Dezember 2021 eingebracht.
Im Bereich des Aufsichtsrats der Messe Essen GmbH wird die Neubesetzung eines Mitglieds angestrebt. Dabei soll ein bisheriges Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden.
Des Weiteren umfasst der Antrag Änderungen in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Hier ist vorgesehen, ein reguläres Mitglied zu ersetzen, wobei die bisherige stellvertretende Vertretung in das reguläre Mandat aufsteigt. Gleichzeitig soll die Position der stellvertretenden Vertretung neu besetzt werden. Die zuständige Fachabteilung für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Bearbeitung dieses Antrags federführend.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Veröffentlichungen nach dem Tierseuchengesetz hier: Änderung der HauptsatzungZur Vorlage · 2257/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Essen vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Veröffentlichung von Tierseuchenverordnungen, die von der Stadt in ihrer Funktion als Kreisordnungsbehörde erlassen werden.
Bisher sieht § 18 Absatz 1 Satz 3 der Hauptsatzung vor, dass diese Verordnungen in den Tageszeitungen „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ und „Neue Ruhr Zeitung“ zu veröffentlichen sind. Laut der vorliegenden Vorlage besteht für Tierseuchenverordnungen jedoch keine spezielle Form der Verkündung mehr. Stattdessen verweist das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf die allgemeinen Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen. Da die Gemeinden gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Form der öffentlichen Bekanntmachung in ihrer Hauptsatzung selbst bestimmen können, ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen ausreichend.
Durch die vorgeschlagene Streichung der spezifischen Veröffentlichungspflicht in Tageszeitungen sollen die damit verbundenen Veröffentlichungskosten entfallen. Die Änderung der Satzung soll nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde angehalten, dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Empfehlung für die Entscheidung auszusprechen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier: Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen TierheimZur Vorlage · 2205/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Änderung der Hundesteuersatzung zur Vorlage gebracht, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Anpassungen.
Erstens soll die Dauer der Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim übernommen werden, von bisher 12 auf 36 Monate verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Anreiz für die Aufnahme von Tieren aus dem städtischen Tierheim zu schaffen und dadurch die Kosten des Tierheims zu senken. Die Verwaltung rechnet ab dem Jahr 2024 mit einer jährlichen Minderung der Steuereinnahmen von etwa 10.000 Euro.
Zweitens sieht die Vorlage Anpassungen der Befreiungs- und Ermäßigungsparagraphen vor, um die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. So wird die Regelung zu gefährlichen Hunden, die vor dem 1. Oktober 2000 geboren oder gehalten wurden, gestrichen, da diese Regelung aufgrund des Alters der Tiere nicht mehr relevant ist. Zudem wird klargestellt, dass eine Ermäßigung in Mehrpersonen-Haushalten nur gewährt wird, wenn die Voraussetzungen für alle im Haushalt lebenden Halter erfüllt sind. Auch die Regelung zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde wird präzisiert. Schließlich wird ein Verweis auf eine nicht mehr bestehende Regelung des Sozialgesetzbuches II entfernt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.1Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2409/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Prüfung zur Änderung der Hundesteuersatzung vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bestimmter Hundegruppen zu untersuchen.
Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingungen Hunde, die im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden, sowie Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreit werden könnten. Bei den Jagdhunden soll dabei berücksichtigt werden, dass diese nachweislich zu Jagdzwecken eingesetzt werden und nicht der Gruppe der Berufsjäger angehören.
Zusätzlich soll die Verwaltung ermitteln, welche Mindereinnahmen der Stadt durch eine solche Befreiung entstehen würden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen bis Mitte 2022 vorliegen, um eine Grundlage für weitere Beratungen und eine mögliche Anpassung der Hundesteuersatzung zu schaffen. Der Antrag wurde zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die Sitzung des Rates am 15.12.2021
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.2Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2429/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2429/2021/FDP einen Antrag gestellt, die Hundesteuersatzung der Stadt Essen um 20 Prozent zu senken. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, die aktuellen Steuersätze anzupassen. Konkret sieht der Antrag vor, den Satz für einen Hund von bisher 156,00 Euro auf 123,80 Euro zu reduzieren. Für zwei Hunde soll der Betrag von 216,00 Euro auf 172,80 Euro sinken, während der Satz für drei oder mehr Hunde von 252,00 Euro auf 201,60 Euro pro Hund angepasst werden soll.
Von dieser Senkung soll der Hundesteuersatz für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes NRW unberührt bleiben; dieser soll weiterhin bei 852,00 Euro liegen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass Hunde für viele Bürgerinnen und Bürger soziale Bindeglieder darstellen und die soziale Isolation während der Corona-Zeit verdeutlicht habe. Die Senkung der Steuer soll dazu dienen, die finanzielle Situation von Personen mit geringerem Einkommen angesichts allgemeiner Preissteigerungen zu entlasten. Der Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 15. Dezember 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.3Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2430/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2430/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2022 vorsieht. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte. Zum einen wird die Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei der Aufnahme eines Tieres aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim von bisher 12 auf 36 Monate angestrebt. Zum anderen sieht der Antrag eine Neuregelung des Befreiungs- und Ermäßigungsparagraphen vor, die durch die aktuelle Rechtsprechung erforderlich geworden ist.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Ergänzung des Beschlusses durch eine Rückzahlungsklausel. Demnach soll festgelegt werden, dass ein Hundebesitzer die bis dahin nicht gezahlten Steuerbeträge rückwirkend an die Stadt Essen zu entrichten hat, falls der Hund vor Ablauf der 36-monatigen Steuerbefreiung an das Albert-Schweitzer-Tierheim zurückgegeben wird. Die Begründung der Fraktion führt an, dass durch diese Regelung eine nachhaltige Entlastung des Tierheims erreicht und verhindert werden soll, dass Hunde lediglich für Probehaltungen aus dem Tierheim übernommen werden. Zuständig für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.4Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 2423/2021/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen der Vorlage 2423/2021/TS eine Überprüfung und Neuregelung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen beantragt. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung, ob die Steuerbefreiung für Rettungs- und Suchhunde von einer hälftigen auf eine vollständige Befreiung ausgeweitet werden kann und welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Stadtkasse hätte. Des Weiteren wird die Streichung der Mehrpersonen-Haushaltsklausel für Assistenzhunde sowie die Aufhebung der pauschal erhöhten Steuersätze für Hunde der Rasseliste des Landes Nordrhein-Westfalen und für die Haltung mehrerer Hunde gefordert.
Der Antrag umfasst zudem die Überprüfung der aktuellen Steuersätze bei Mehrhundehaltung. Derzeit beträgt die jährliche Hundesteuer 156,00 Euro für einen Hund, steigt jedoch bei zwei Hunden auf 216,00 Euro pro Hund und bei drei oder mehr Hunden auf 252,00 Euro pro Hund an. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, liegt der jährliche Satz bei 852,00 Euro. Als gefährlich gelten Hunde, die auf Aggressivität gezüchtet wurden, bestimmte Trainings absolviert haben oder durch Beißvorfälle oder das Hetzen von Tieren auffällig wurden; die Einstufung erfolgt durch die zuständige Behörde nach tierärztlicher Begutachtung.
Bei der Prüfung und Beratung der Antragsinhalte soll der Runde Tisch Tiere in der Stadt einbezogen werden. Das Ergebnis der Untersuchung soll dem Runden Tisch Tiere in der Stadt, dem Fachausschuss OPOG sowie dem Rat bis Mitte des Jahres 2022 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 1980/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2020 liegt vor. Dieser umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene verselbständigte Aufgabenbereiche, darunter zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, 14 voll zu konsolidierende Unternehmen und fünf Unternehmen nach der Equity-Methode. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird separat vorgelegt.
Finanziell weist der Abschluss einen Gesamtbilanzgewinn/-verlust von -9,2 Millionen Euro auf, was eine Veränderung von 29,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die ordentlichen Gesamterträge beliefen sich auf 3.946,5 Millionen Euro bei Aufwendungen von 3.873,3 Millionen Euro. Die Bilanzsumme betrug rund 8,47 Milliarden Euro. Aufgrund eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von 423,2 Millionen Euro gilt der Konzern als überschuldet.
Die Finanzlage im Zeitraum von 2016 bis 2020 zeigt, dass das Jahresergebnis im Jahr 2020 bei -9.184 T€ lag, nachdem es im Jahr 2018 noch 69.624 T€ betrug. Der Endbestand des Eigenkapitals belief sich im Jahr 2020 auf 154.697 T€. Ab dem Jahr 2020 umfasst das Jahresergebnis nicht mehr das zweckgebundene Stiftungsergebnis. Ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW wird als gesonderte Vorlage eingebracht.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Beteiligungsbericht 2021Zur Vorlage · 1893/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen legt gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Beteiligungsbericht 2021 vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen. Obwohl die Stadt Essen aufgrund gesetzlicher Neuerungen von einer größenabhängigen Befreiung von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses keinen Gebrauch macht, wird der Bericht zur Wahrung der Berichtskontinuität und zur Gewährleistung von Transparenz erstellt.
Der Bericht umfasst die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Essen. Er betrachtet die Lage der einzelnen Beteiligungen unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Konsolidierungskreis. Die finanzwirtschaftlichen Angaben basieren auf den geprüften und testierten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2020, mit Ausnahmen für das Theater und die Philharmonie Essen GmbH sowie den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 war die Stadt Essen an 60 Unternehmen beteiligt, darunter 48 GmbHs, drei AGs, acht GmbH & Co. KGs und eine eG. Zudem werden über das Essener Systemhaus und die Sport- und Bäderbetriebe Essen berichtet. In den Mehrheitsbeteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen waren 8.812 Vollzeitstellen tätig. Der Personalaufwand belief sich auf 534.085 TEUR. Das Umsatzvolumen lag bei 1.133.582 TEUR, was einem Rückgang von 4,57 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Jahresergebnis der Beteiligungen wies ein negatives Ergebnis von -18.536 TEUR auf, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 39.175 TEUR erzielt worden war.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Haushaltssanierungsplan der Stadt Essen 2012 - 2021 hier: Bericht über die Haushaltsentwicklung zum 30.09.2021Zur Vorlage · 2312/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Zwischenbericht über die Entwicklung des Haushaltssanierungsplans zum 30. September 2021 vor. Der Bericht dient der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß dem Stärkungspaktgesetz und wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis gebracht.
Die Prognose des Jahresergebnisses für 2021 wird durch Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19-Pandemie in Höhe von rund 60,6 Millionen Euro beeinflusst. Während das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ohne Berücksichtigung dieser Pandemie-Effekte ein Defizit von 49,8 Millionen Euro aufweist, führt die Isolierung dieser außerordentlichen Erträge und Aufwände zu einem prognostizierten Jahresüberschuss von 10,7 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor für die Stabilisierung ist die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie eine erhöhte Bundesbeteiligungsquote bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Bei den ordentlichen Aufwendungen zeigt sich ein Anstieg, der teilweise auf erhöhte Transferaufwendungen, etwa durch Verlustausgleichszahlungen an Beteiligungen wie die Messe Essen GmbH und die Ruhrbahn GmbH, sowie auf steigende Kosten im Bereich der sozialen Hilfe und der Pflege zurückzuführen ist. Zudem werden außerplanmäßige Abschreibungen bei städtischen Immobilien sowie höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen verzeichnet.
Hinsichtlich der Konsolidierungsmaßnahmen wird eine Verfehlung der Gesamtvorgabe um etwa 7,5 Millionen Euro prognostiziert. Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird als weitgehend abgeschlossen beschrieben.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Flächenentwicklung an der Raadter Straße Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2302/2021/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2302/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die dauerhafte Sicherung einer spezifischen Fläche an der Raadter Straße/Eststraße zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Teilbereich des ehemaligen Gärtnereigeländes, der im Zuge der Baugenehmigung für sechs Doppelhaushälften als renaturierte Fläche ausgewiesen wurde.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, diesen Bereich dauerhaft als renaturierte Fläche zu schützen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in den Austausch mit dem Flächeneigentümer treten, um eine potenzielle Nutzung als öffentliche Gemeinschaftsfläche zu prüfen. Als mögliche Entwicklungen werden im Antrag die Schaffung einer Fläche für Jugendsportaktivitäten, die Anlage eines Gemeinschaftsparks oder eine Erweiterung der angrenzenden Kleingartenanlagen angeführt.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die bestehende Festsetzung der Verwaltung, die im Rahmen der Baugenehmigung eine Renaturierung als Ausgleich für die Neuversiegelung vorsah. Ziel der Anfrage ist es, Optionen zu prüfen, die einen Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen zur Förderung der Lebensqualität im Stadtteil ermöglichen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Jugendhilfeausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird.
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- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt für den JHA zurückgezogen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.1Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2172/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (2172/2021/5) des Geschäftsbereichs 5 befasst sich mit dem Sachstand der Gesundheitsversorgung in den Essener Stadtbezirken V und VI. Ziel ist die Weiterentwicklung des Basisgesundheitsberichts 2020 zu einem Fachplan Gesundheit, dessen Veröffentlichung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Die Verwaltung soll zudem die Umsetzung verschiedener Konzepte vorantreiben, darunter die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg, das eine kurzstationäre Versorgung sowie eine Notfallpraxis umfassen soll. Hierzu liegt ein Letter of Intent mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung von Gesundheitskiosken in Altenessen sowie in Stoppenberg oder Katernberg. Diese sollen als interdisziplinäre Schnittstelle fungieren und durch die cse gGmbH in einer neuen Managementgesellschaft betrieben werden. Der Start der Kioske ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Die Analyse der medizinischen Versorgung in den Bezirken V und VI zeigt eine geringere Facharztdichte in Bereichen wie Chirurgie, Orthopädie und Psychotherapie sowie eine überdurchschnittliche Rate ambulanter Notfälle im Vergleich zum Essener Gesamtdurchschnitt auf. Zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einrichtung einer weiteren Notfallpraxis im Norden wieder aufgenommen werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie die Entwicklung eines virtuellen Kindergesundheitszentrums zur digitalen Vernetzung und Gesundheitsförderung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.1Gesundheitsversorgung im Essener Norden (gemeins. Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2425/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden gestellt. Ziel der Vorlage ist die Ergänzung der bestehenden Vorlage „Gesundheitsvorsorge im Essener Norden“.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie die politische Einbindung der Kommunalpolitik am Betrieb der Gesundheitskioske sowie des Integrierten Sozialen Gesundheitszentrums (ISGZ) sichergestellt werden kann. Hierbei sollen verschiedene Varianten, wie etwa die Bildung eines Beirats oder eines Unterausschusses, aufgezeigt werden. Zudem soll untersucht werden, ob eine städtische Beteiligung an den Gesundheitskiosken nach dem Vorbild des ISGZ möglich ist.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines interkulturellen Kindergesundheitszentrums als Präsenzstruktur in den Bezirken V und VI zu entwickeln. Die Planung soll die strukturelle Einbindung des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes vor Ort beinhalten, wobei der Standort des ehemaligen Marienhospitals bevorzugt werden soll.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation der Gesundheitskioske soll zudem die Möglichkeit einer Förderung durch Bundes- und Landesmittel sowie die Übertragbarkeit auf andere Stadtteile geprüft werden. Ein Auswahlverfahren soll dabei Transparenz und Trägervielfalt gewährleisten. Schließlich wird die Umsetzung einer ambulanten Notfallversorgung in Form einer Notfallpraxis an einem geeigneten Standort in den Bezirken V oder VI angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (dafür: CDU, Grüne, AfD - Enthaltung: FDP - dagegen: SPD, Linke, Die Partei)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.2Änderungsantrag zur Vorlage 2172/2021/5: Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2274/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2274/2021/SPD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2172/2021/5 eingereicht, der die Gesundheitsversorgung im Essener Norden betrifft. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der bestehenden Konzepte fortsetzt, dabei jedoch spezifische Ergänzungen vornimmt.
Ein zentraler Punkt ist die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg. Die Verwaltung soll Planungsgespräche mit Investoren und Trägern aufnehmen und bis zum ersten Quartal 2022 eine konkrete Umsetzungsplanung vorlegen. Zudem ist die Verfügbarkeit eines Interimsstandortes für das ISGZ in den Bezirken V oder VI zu prüfen. Parallel dazu soll der Sachstand zu den Entwicklungen am Standort des ehemaligen St. Vincenz Krankenhauses berichtet werden.
Hinsichtlich der Gesundheitskioske wird die Prüfung einer Beteiligung der Stadt Essen oder eines städtischen Beteiligungsunternehmens als Gesellschafter beantragt. Die Verwaltung soll die geplante Gesellschafterstruktur sowie die politische Steuerung der Managementgesellschaft darlegen und ein Konzept für die dauerhafte Finanzierung nach der dreijährigen Projektphase vorlegen. Eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit und Übertragbarkeit der Kioske soll sichergestellt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag die forcierte Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Neben der Entwicklung des ISGZ in Bezirk VI soll ein Standort für ein MVZ sowie eine Hebammenpraxis in Bezirk V gesucht werden. Zudem sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt werden, um die Wiederansiedlung einer Notfallpraxis und die Etablierung zusätzlicher Facharztsitze im Essener Norden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung geändert.)
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (dafür: SPD, Linke, Die Partei - Enthaltung: FDP - dagegen: CDU, Grüne, AfD)
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.3Gesundheitsversorgung im Essener Norden (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2426/2021/LINKE. · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 2426/2021/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Verwaltungsvorlage zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie an den Rat der Stadt Essen.
Gegenstand des Antrags ist die Anpassung eines Punktes in der bestehenden Verwaltungsvorlage. Konkret wird gefordert, die Beteiligung der Stadt Essen oder eines städtischen Beteiligungsunternehmens als (Mit)Gesellschafter des Integrierten Sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) sowie der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in den Bezirken V und VI zu prüfen und zu forcieren.
Die Begründung der Ratsfraktion bezieht sich auf einen Ratsbeschluss vom 24. März 2021, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Planungen für die Einrichtung weiterer Medizinischer Versorgungszentren in den genannten Bezirken zu erarbeiten. Laut Antrag sollen MVZs dazu beitragen, die Gewinnung von Fachärzten zu unterstützen. Die Ratsfraktion vertritt die Auffassung, dass sich die Stadt Essen über die Beteiligung am ISGZ in Stoppenberg hinaus auch an möglichen MVZs beteiligen sollte, um kommunale Gestaltungsspielräume in Gesundheitsfragen zu schaffen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben (dafür: SPD, Linke, Die Partei - Enthaltung: FDP - dagegen: CDU, Grüne, AfD)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14 a.Berichterstattung zum Einsatz von mobilen LuftfilternZur Vorlage · 2407/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat dem Rat einen Sachstandsbericht zum Einsatz mobiler Luftfilter an Schulen vorgelegt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden 40 mobile Luftreiniger in insgesamt 34 Räumen an acht Schulstandorten eingesetzt. Die Verteilung umfasst sieben Räume an Grundschulen, einen Raum an Hauptschulen, acht Räume an Gymnasien, 15 Räume an Gesamtschulen sowie drei Räume an Berufskollegs. Die Geräte werden primär in Klassen- und Betreuungsräumen eingesetzt, da andere Räume nach aktuellem Kenntnisstand eine ausreichende Belüftung aufweisen.
Die Kosten für die Anschaffung belaufen sich auf 142.000 Euro, wobei die Stadt die Kosten zunächst aus eigenen Mitteln vorfinanziert. Ein Teilbetrag entfällt auf die Berufskollegs, da deren Ausstattung nicht förderfähig ist. Der Antrag auf Abruf der Fördermittel wird fristgerecht gestellt.
Im Vergleich zu fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) stellt die Verwaltung fest, dass mobile Luftreiniger keinen aktiven Luftaustausch mit Außenluft ermöglichen und somit den CO2-Gehalt oder die Luftfeuchtigkeit nicht senken können. RLT-Anlagen werden als langfristige Lösung betrachtet, erfordern jedoch umfangreiche bauliche Maßnahmen. Die Stadt verfolgt das Ziel, bei Neubauten, Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen flächendeckend Zu- und Abluftanlagen zu integrieren. Aktuell verfügen nur wenige Schulstandorte über solche stationären Systeme; für weitere Gebäude ist die Nachrüstung von Einzelraumgeräten bei Bedarf Gegenstand der Prüfung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Förderprogramme zur Ausstattung der Schulen mit schulgebundenen, mobilen Endgeräten sowie Förderung von IT-AdministrationZur Vorlage · 2191/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Teilnahme an verschiedenen Förderprogrammen zur digitalen Ausstattung von Schulen sowie zur IT-Administration beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung der Landesförderung in Höhe von 7.918.625 Euro, der EFRE-Förderung im Rahmen von „REACT-EU“ über 16.834.875 Euro sowie einer Förderung der IT-Administration von bis zu 2.938.161 Euro vor. Zur Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 24.753.500 Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung der digitalen Ausstattung durch die Beschaffung von rund 60.000 zusätzlichen iPads, wodurch die Gesamtzahl der Geräte von 20.000 auf maximal 80.000 steigen soll. Die Finanzierung der Endgeräte erfolgt vollständig über Fördermittel. Für den technischen Betrieb im Alfried Krupp-Schulmedienzentrum wird ein personeller Mehrbedarf von bis zu vier Vollzeitäquivalenten veranschlagt, was jährliche Kosten von etwa 259.368 Euro verursacht. Zudem sind Kosten für MDM-Lizenzen in Höhe von circa 330.000 Euro pro Jahr sowie ein externer Vor-Ort-Support für 148 Schulen mit einem jährlichen Bedarf von etwa 663.040 Euro vorgesehen.
Die Verwaltung soll ermächtigt werden, Vergabeverfahren und die Umsetzung eigenverantwortlich zu regeln. Die Personalkosten und die erforderlichen Eigenanteile der Stadt sind in den Haushaltsplanungen ab 2023 zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Endgeräte-Förderung muss bis zum 31.12.2022 erfolgen, während die Richtlinie zur IT-Administration bis zum 31.12.2025 gilt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Befristete Zuweisung eines Teilstandortes für die Grundschule HaarzopfZur Vorlage · 2328/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die befristete Zuweisung eines Teilstandortes für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Haarzopf beschließen. Die Vorlage sieht vor, rückwirkend zum 1. August 2019 einen Teilstandort an der Raadter Straße 50 einzurichten. Diese Zuweisung ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022, also bis zum 31. Juli 2022.
Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit, den Unterricht aufgrund steigender Schülerzahlen und der Erhöhung der Schulzüge von drei auf vier Züge sicherzustellen. Da das Hauptgebäude an der Raadter Straße 121 nicht mehr ausreichend Kapazitäten bot, wurde ein Mietpavillon auf einem städtischen Grundstück genutzt. Die ursprüngliche Planung sah die Nutzung des Pavillons nur für ein Schuljahr vor, jedoch verzögerten sich die Bauarbeiten am geplanten Neubau an der Hatzper Straße 186.
Da durch die Nutzung des Mietpavillons rechtlich bereits ein Teilstandort entstanden ist, soll die formelle Genehmigung für den Zeitraum von August 2019 bis Juli 2022 nun nachträglich nachgeholt werden. Die Stadt Essen betont in der Vorlage die Verpflichtung, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Einrichtungen bereitzustellen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt den Beschluss, während die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III die Kenntnisnahme vornimmt.
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Beratungsfolge
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1976/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neuorganisation der künstlerischen Beratung im öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel ist die Einrichtung einer „Kommission Kunst im öffentlichen Raum“, welche die bisherige „Jury Kunst im öffentlichen Raum“ ablösen soll. Das neue Gremium soll für die Dauer einer Ratswahlperiode fungieren und den Rat der Stadt Essen bei fachlichen Fragen zu Kunstwerken, künstlerischen Interventionen und Performances beraten. Die Aufgaben der Kommission umfassen die Abgabe von Empfehlungen zu bedeutenden Einzelvorhaben sowie zu grundsätzlichen Konzepten. Zudem soll die Kommission die Möglichkeit erhalten, die Aufstellung von Kunstprojekten selbst zu initiieren.
Die Zusammensetzung der Kommission sieht eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern vor. Dem Gremium gehören Vertreter der Geschäftsbereichsvorstände für die Bereiche Oberbürgermeister, Jugend, Bildung und Kultur, Umwelt, Verkehr und Sport sowie Stadtplanung und Bauen an. Weitere Mitglieder sind Fachkräfte aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, Vertreter des Museums Folkwang, der Folkwang Universität der Künfte, der Hochschule der bildenden Künste Essen, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des Grugaparks. Zudem sind Vertreter der drei größten Ratsfraktionen sowie Personen des öffentlichen Lebens und, bei Bedarf, die jeweiligen Bezirksbürgermeister vorgesehen.
Der Vorsitz der Kommission wird durch den Oberbürgermeister innegehabt. Die Geschäftsführung obliegt dem Bereich Jugend, Bildung und Kultur. Die Kommission soll in der Regel mindestens zweimal jährlich tagen. Nach einer zweijährigen Phase ist eine Evaluation des neuen Verfahrens vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.12.2021 · Kulturausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, unter Entahltung der AfD
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — verwiesen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.1Neuorganisation der Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 2401/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen Raum gestellt. Ziel des Antrags ist die Anpassung der Zusammensetzung der Kommission durch eine Änderung der Verwaltungsvorlage 1976/2021/4.
Nach den vorliegenden Plänen soll die Auswahl bestimmter Mitglieder der Kommission neu geregelt werden. Die Besetzung der Positionen für eine Architektin bzw. einen Architekten sowie für drei regional oder überregional schaffende Künstlerinnen und Künstler soll künftig auf Vorschlag des Kulturbeirates erfolgen. Die bisherige Regelung, wonach diese Positionen auf Vorschlag der Verwaltung besetzt werden sollten, wird hiermit ersetzt. Die Besetzung der Position für eine Stadtplanerin bzw. einen Stadtplaner verbleibt hingegen auf Vorschlag der Verwaltung.
Zusätzlich sieht der Antrag die Ergänzung der Kommission um die Möglichkeit vor, die jeweiligen Kulturbeauftragten der Bezirksvertretungen einzubeziehen. Dies soll dann geschehen, wenn in den Sitzungen der Kommission Themen besprochen werden, die für die jeweiligen Bezirke von Bedeutung sind.
Die Begründung des Antrags führt an, dass der neu geschaffene Kulturbeirat der Stadt Essen durch seine Kenntnis der lokalen Kunst- und Kulturszene für die Auswahl der künstlerischen Mitglieder geeignet sei. Zudem solle die Fachexpertise der bezirklichen Kulturbeauftragten die Entscheidungsprozesse bei bezirksrelevanten Themen unterstützen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.2Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen Raum (Antrag der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 2422/2021/AfD · Antrag AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion der AfD hat mit der Vorlage 2422/2021/AfD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Änderung der Zusammensetzung der Kommission Kunst im öffentlichen Raum vorsieht. Konkret wird eine Anpassung der Verwaltungsvorlage 1976/2021/4 beantragt.
Der Antrag sieht vor, dass der Kommission als Mitglieder jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter aller im Rat vertretenen Fraktionen angehören sollen. Damit soll die Einbindung kleinerer Fraktionen in das Gremium sichergestellt werden. Zudem wird die Forderung nach einer paritätischen Besetzung des Gremiums mit Frauen und Männern im Antrag zurückgewiesen.
Die Begründung der Ratsfraktion führt an, dass alle Fraktionen in den Ausschüssen der Stadt Essen vertreten seien und daher auch in diesem Gremium eine Teilnahme möglich sein sollte. Hinsichtlich der Besetzung wird angeführt, dass die fachliche Kompetenz im Vordergrund stehen sollte und eine Vorgabe geschlechtsspezifischer Kriterien die fachliche Ausrichtung nicht zwingend unterstütze.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.3Änderungsantrag zu TOP: Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen Raum (Antrag der Fraktion DIE LINKE.)Zur Vorlage · 2399/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2399/2021/LINKE einen Änderungsantrag zur Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen Raum gestellt. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität und den Oberbürgermeister.
Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Mitgliederstruktur der Kommission. Konkret sollen die Vorschlagsrechte für bestimmte Positionen angepasst werden. So wird vorgeschlagen, dass die Besetzung der Positionen für Architekten und Stadtplaner auf Vorschlag der Verwaltung des Arbeitskreises 2030 erfolgen soll. Zudem sollen regional und überregional schaffende Künstler sowie Kulturschaffende auf Vorschlag der Verwaltung des Kulturbeirates in die Kommission berufen werden.
Der Antrag sieht zudem vor, jeweils eine Vertretung der drei größten Ratsfraktionen als Mitglieder einzubinden. Ergänzend sollen die jeweiligen Bezirksbürgermeister sowie die Kulturbeauftragten der Bezirke optional an den Sitzungen teilnehmen können, sofern bezirksrelevante Themen behandelt werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass durch die Einbeziehung des Arbeitskreises 2030 und des Kulturbeirats die Fachkompetenz und der Überblick über die lokale Kulturszene gestärkt werden sollen. Die Einbindung aller Fraktionen diene der Vermeidung doppelter Debatten, während die Beteiligung der Bezirksbeauftragten eine bessere Vernetzung mit den Stadtbezirken ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.1Spielraumleitplanung der Stadt Essen (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2427/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2427/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Spielplatzversorgung in verschiedenen Stadtteilen zum Gegenstand hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Ergebnisse der neuen Spielraumleitplanung der Stadt Essen, aus der hervorgeht, dass in bestimmten Gebieten ein Mangel an öffentlichen Spielflächen besteht.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Essen dazu auf, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Errichtung neuer öffentlicher Spielplätze auf kommunalen Grundstücken möglich ist. Als Beispiele für potenzielle Flächen werden bereits erschlossene Areale wie Schulgelände oder Sportplätze angeführt. Die Untersuchung soll stadtteilübergreifend in jenen Bereichen erfolgen, in denen laut der Leitplanung keine oder eine unzureichende Versorgung mit Spielplätzen vorliegt. Die Fraktion weist darauf hin, dass in Stadtteilen wie Byfang und Margarethenhöhe derzeit aufgrund fehlender geeigneter städtischer Flächen keine öffentlichen Spielplätze vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 19.Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße bis Borbecker MühlenbachZur Vorlage · 2042/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt ein Konzept zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße bis Borbecker Mühlenbach vor. Ziel der Vorlage ist es, den Grünzug dauerhaft zu erhalten und seine ökologische sowie soziale Bedeutung zu stärken. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer geplanten Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Bocholder Straße, die unter anderem die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes sowie eines Regenrückhaltebeckens vorsieht.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die ökologische Aufwertung durch die Pflanzung von Blühgehölzen, die Anlage von Insekteninseln und Blühstreifen sowie die Umwandlung von Grasflächen in Wildblumenwiesen. Zur Verbesserung der Infrastruktur sind die Erneuerung abgenutzter wassergebundener Wege sowie der Austausch und die Ergänzung von Sitzbänken und Papierkörben vorgesehen.
Der Investitionsbedarf für die baulichen Maßnahmen wird auf insgesamt etwa 230.000 Euro geschätzt, wovon etwa 187.000 Euro auf die Baukosten und rund 43.000 Euro auf die Planung entfallen. Für den Planungsprozess im Jahr 2022 sind etwa 15.000 Euro vorgesehen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird für das Jahr 2023 angestrebt, wobei die konkrete Ausgestaltung unter Einbeziehung eines externen Planungsbüros sowie der Bürgerinnen und Bürger und der Ortspolitik erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Kommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung; Beantwortung des Antrags 1665/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 2327/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2327/2021/6 befasst sich mit der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf den 23 kommunalen Friedhöfen der Stadt Essen. Als Reaktion auf einen Antrag der CDU und der Grünen soll die Verwaltung bis zum Jahresende eine Lagebewertung zu Themen wie der Störung der Totenruhe, Vandalismus, Müllablagerungen, Übergriffen sowie der Barrierefreiheit vorlegen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse vor.
Aufgrund der Kostenstruktur ist eine flächendeckende Videoüberwachung nicht vorgesehen; stattdessen wird ein Konzept für eine punktuelle Überwachung an Gefahrenschwerpunkten geplant. Zur Senkung der Entsorgungskosten sollen die Standorte von Containern gesichert und die Leistungsverzeichnisse überarbeitet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage betrifft die Durchführung muslimischer Großbestattungen am Parkfriedhof. Hierfür ist eine Vorlaufzeit von drei bis vier Tagen ab Anmeldung zur Gefährdungsabschätzung vorgesehen. Bestattungstermine müssen zwischen 09:00 und 11:00 Uhr liegen und bedürfen der Bestätigung durch die Polizei und das Ordnungsamt. Die Zufahrt ist auf ein Bestatterfahrzeug und maximal zwei Shuttlefahrzeuge begrenzt, wobei die Kontrolle durch externes Sicherheitspersonal auf Kosten der Beteiligten erfolgt. Weitere Maßnahmen umfassen Videoüberwachung und abschließbare Großcontainer. Die Kosten für diese Maßnahmen sind noch nicht beziffert und werden in die Haushaltsberatung eingebracht. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen soll innerhalb von zwei bis drei Jahren erfolgen. Eine flächendeckende Barrierefreiheit ist aufgrund der Topographie nicht möglich, jedoch sollen Umbauarbeiten entsprechende Anforderungen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH hier: KapitalerhöhungZur Vorlage · 2393/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der Kapitalerhöhung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH zuzustimmen. Die Vorlage sieht vor, das Stammkapital der Gesellschaft um 200.000 Euro auf insgesamt 300.000 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung soll durch Einlagen der NRW.URBAN Service GmbH erfolgen, wobei für die bisherigen kommunalen Gesellschafter ein Ausschluss des Bezugsrechts vorgesehen ist.
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH agiert als Entwicklungsgesellschaft auf Zeit im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft unterstützt Kommunen beim Erwerb und der Entwicklung von Grundstücken für den Wohnungsbau. Die Stadt Essen ist seit einem Beschluss vom 12. Mai 2021 Gesellschafterin.
Durch die Kapitalerhöhung sollen weiteren Kommunen und kommunalen Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen der Zugang zu den Leistungen der Gesellschaft ermöglicht werden. Die Geschäftsführung plant, die Anzahl der Gesellschafter durch die neuen Anteile von derzeit 49 auf potenziell bis zu 147 Teilnehmer erweitern zu können. Für die bestehenden Gesellschafter entstehen durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Einlagen. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, notwendige Anpassungen der Verträge vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses unberührt bleibt. Da die Erhöhung eine wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages darstellt, ist der Vorgang der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: GesellschafterdarlehenZur Vorlage · 2240/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 400.000 Euro zu gewähren. Die Vorlage sieht vor, dass die Auszahlung im Jahr 2021 erfolgt und die Laufzeit des Darlehens zehn Jahre beträgt. Die Rückzahlung soll in zehn gleich hohen Raten zu je 40.000 Euro erfolgen, wobei die erste Rate für Dezember 2022 vorgesehen ist.
Die Finanzierung dient der Sicherstellung der Liquidität für anstehende Investitionen im Stadion Essen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Umbau der Fantrennung an der Westtribüne und im Block G2, die Herstellung der Infrastruktur für eine LED-Anzeigentafel sowie die technische Anbindung für einen neuen Stadionnamen.
Die Verzinsung des Darlehens orientiert sich an den Refinanzierungskonditionen der Stadt Essen zuzüglich eines Aufschlags von 1,53 Prozent pro Jahr. Dieser Aufschlag ist zur Einhaltung des EU-Beihilfenrechts und zur Gewährleistung marktüblicher Konditionen erforderlich. Durch diesen Zinsaufschlag erzielt die Stadt einen ergebniswirksamen Ertrag. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt außerplanmäßig über die Finanzstelle „GVE“, wobei die Deckung aus dem Projekt zum Abbruch und Neubau des Bauhofs am Elisenstraße erfolgt. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse sowie in den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Beteiligung der Stadt Essen an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHZur Vorlage · 2226/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll der Beteiligung an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH zustimmen. Der Beschlussvorschlag sieht den Erwerb von 25 Anteilen zum Nominalwert von jeweils 200 Euro vor, was einem Gesamtkaufpreis von 5.000 Euro entspricht. Mit diesem Erwerb tritt die Stadt der beigefügten Gesellschaftervereinbarung bei und schließt eine Eckpunktevereinbarung mit der Gesellschaft ab. Der Gesellschaftsbeitritt steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht sowie etwaiger notwendiger Vertragsänderungen durch die Verwaltung aufgrund rechtlicher Vorgaben von Urkundspersonen, der Finanzverwaltung, der Aufsichtsbehörde oder des Registergerichts.
Die PD bietet strategische und Projektberatung für die öffentliche Hand an. Durch die Beteiligung der Stadt Essen soll die Möglichkeit geschaffen werden, Beratungsleistungen, unter anderem zur Weiterentwicklung digitaler Strategien, im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Vergabe zu beauftragen. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Gesellschaft auf 40 Prozent zu reduzieren.
Die Finanzierung der Anteile erfolgt über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Folgejahr. Die Kosten für die notarielle Beurkundung werden vom Verkäufer getragen. Für den Fall eines Wegfalls des Beteiligungsinteresses ist ein Rückerwerbsrecht der Anteile zum ursprünglichen Erwerbspreis vorgesehen. Die Beteiligung ist der Aufsichtsbehörde gemäß der Gemeindeordnung anzuzeigen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. §113 Abs.2 GO NRWZur Vorlage · 2343/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2021 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden.
Der Beschluss umfasst den Widerruf einer bestehenden Vollmacht für einen ehemaligen Vertreter, der in den Ruhestand versetzt wurde. Damit wird der entsprechende Beschluss vom 24. Februar 2016 in Abänderung aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Bestellung eines neuen Vertreters beschlossen. Diese Person soll die Stadt Essen künftig in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie in ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen vertreten.
Grund für die Neubesetzung ist ein personeller Zugang im zuständigen Fachbereich. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unter Bezugnahme auf die entsprechende gesetzliche Grundlage vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Abberufung aus dem SeniorenbeiratZur Vorlage · 2348/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Abberufung eines Mitglieds aus dem Seniorenbeirat beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige stellvertretende Seniorenbeauftragte für den Bezirk III aus dem Gremium zu berufen.
Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt der betreffenden Person aus persönlichen Gründen, welcher bereits am 27. September 2021 erfolgte. Mit dem Rücktritt aus dem Amt scheidet das Mitglied gleichzeitig aus dem Seniorenbeirat aus. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister erstellt und dem Rat zur Entscheidung in der Sitzung am 15. Dezember 2021 vorgelegt. Federführend für das Geschäft ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Sanierung Altstadt Kettwig Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 2201/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Kettwig“ vor. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Die förmliche Festlegung des Gebiets erfolgte ursprünglich im Jahr 1988.
Mit der Aufhebung der Satzung soll zudem die Beendigung der Voruntersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Kettwig-Süd“ ohne förmliche Festlegung erfolgen. Die Verwaltung führt aus, dass die Ziele des ursprünglichen Rahmenplans, wie die Modernisierung der historischen Bausubstanz und die Verbesserung der Verkehrsführung, weitgehend erreicht wurden. Durch Maßnahmen zur Fassadengestaltung und zur Verkehrsberuhigung konnte das Ortsbild sowie die Aufenthaltsqualität im Kernbereich stabilisiert werden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte weist die Vorlage Gesamtausgaben in Höhe von rund 9,0 Millionen Euro aus. Diese werden durch Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro sowie durch Einnahmen aus Grundstückserlösen und Ausgleichsbeträgen finanziert. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Essen beläuft sich auf circa 270.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken erhebt und der Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung sowie den Abschluss der Voruntersuchungen beschließt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Bebauungsplan Nummer 22/18 "Hallostraße/Im Natt" Stadtbezrik: VI, Stadtteil: Stoppenberg Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1975/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1975/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 22/18 „Hallostraße/Im Natt“ im Essener Stadtteil Stoppenberg. Das Vorhaben sieht die wohnbauliche Entwicklung einer rund 0,7 Hektar großen Fläche vor. Geplant ist die Errichtung von bis zu 65 Wohneinheiten, wobei 30 Prozent der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan einschließlich der Begründung nach Abwägung der Belange als Satzung beschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, darunter das LVR Amt für Bodendenkmalpflege, die Emschergenossenschaft, der BUND NRW e.V., der NABU NRW e.V. und die Stadtwerke Essen AG, sowie des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend oder teilweise berücksichtigt werden.
Die abschließende Abwägung umfasst die Entscheidung über alle eingegangenen Stellungnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Ergebnisse dieser Abwägung fließen in die Satzungsbegründung ein. Der Bebauungsplan soll inklusive der markierten Änderungen als Satzung verabschiedet werden. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Details zur Abwägung bezüglich eines pilzbefallenen Rot-Buchs sowie zu den Kosten sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.Bebauungsplan Nummer 21/18 "Bäuminghausstraße / Hövelstraße Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1953/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nummer 21/18 „Bäuminghausstraße / Hövelstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd wird die Entwicklung eines Wohngebiets auf einer Fläche von etwa 3,9 Hektar vorbereitet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von zwischen 400 und 430 Wohneinheiten vor, wobei ein Anteil von 30 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau angestrebt wird. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung informiert über den bisherigen Verfahrensablauf und umfasst die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Essen AG, die Amprion GmbH sowie die Emschergenossenschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll nach der abschließenden Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Dabei sind auch redaktionelle sowie blau markierte Änderungen in den Planunterlagen zu berücksichtigen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde in der Vorlage als positiv eingestuft. Die Beratungsfolge der Gremien war für den Zeitraum von Mitte November bis Mitte Dezember 2021 vorgesehen. Details zu den Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 42 E: Joachimstraße / Rotthauser StraßeZur Vorlage · 1868/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für das Gebiet „42 E: Joachimstraße / Rotthauser Straße“ beschließen. Das etwa sieben Hektar große Areal im Essener Stadtteil Kray umfasst weitgehend die Flächen eines ehemaligen Recyclingbetriebes. Da die aktuelle Festlegung im RFNP das Gebiet als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie als „Grünfläche“ und „Fläche für Bahnanlagen“ ausweist, ist eine Anpassung der Planung erforderlich, um eine neue Nutzung zu ermöglichen.
Die geplante Änderung sieht vor, die Flächen als „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ sowie in geringem Umfang als „Grünfläche“ darzustellen. Ziel der Umwidmung ist eine Wohnbebauung, die durch wohnverträgliche Gewerbenutzung im vorderen Zugangsbereich ergänzt wird. Zudem sollen siedlungsgebundene Grünflächen und eine Kindertagesstätte entstehen.
Das Verfahren umfasst die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes und des Baugesetzbuches. Im Rahmen des Prozesses ist eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr vorgesehen. Das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie dem abschließenden Planbeschluss bedarf die Änderung der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 49 MH: Energiepark Styrumer RuhrbogenZur Vorlage · 1884/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „49 MH (Energiepark Styrumer Ruhrbogen)“, welcher ein Gebiet in der Stadt Mülheim an der Ruhr umfasst.
Das Vorhaben betrifft die Deponie Kolkerhofweg an der Grenze zu Duisburg und Oberhausen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper, die eine Fläche von mehr als fünf Hektar umfassen soll. Während für Windenergieanlagen auf diesem Standort bereits eine Anlage in Betrieb ist, soll nun die Nutzung für Photovoltaik ergänzt werden.
Im aktuellen RFNP ist das betreffende Gebiet als Grünfläche sowie als regionaler Grünzug und Landschaftsschutzbereich ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne zusätzliche Flächendarstellung in den Plan aufzunehmen. Es ergeben sich dadurch keine Änderungen an den bestehenden flächenhaften Festlegungen. Die konkrete Lage und Größe der Photovoltaikanlage sollen auf der nachgeordneten Planungsebene verbindlich festgelegt werden.
Das Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung sowie die Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit. Nach dem Abschluss des Planverfahrens und der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde wird die Änderung wirksam. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurde gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat eine Entscheidung zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 50 BO: Gemeinbedarfsflächen Höntroper StraßeZur Vorlage · 1902/2021/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung sieht den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Im Zentrum steht das Vorhaben 50 BO, welches Flächen im Bereich der Höntroper Straße betrifft.
Das Verfahren zielt darauf ab, die Flächennutzung in einem etwa 8,5 Hektar großen Bereich anzupassen. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung von Flächen, die derzeit als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie als regionaler Grünzug ausgewiesen sind, in einen allgemeinen Siedlungsbereich. Dabei sollen die Festlegungen zum regionalen Grünzug im betreffenden Bereich zurückgenommen werden.
Konkret sollen die Flächen der bestehenden Mobilwohneinheit für Asylbewerber sowie das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr, Löscheinheit Höntrop, in den Bereich der Gemeinbedarfsflächen integriert werden. Die planerische Darstellung soll von der bisherigen Kennzeichnung als Grünfläche oder als Gemeinbedarfsfläche für Bildung hin zu der Bezeichnung „verschiedene öffentliche Einrichtungen“ geändert werden. Damit sollen die bestehenden Bildungseinrichtungen, die Realschule Höntrop und die Widar Schule, mit den Flächen für die Unterkunft und das Feuerwehrhaus zu einem zusammenhängenden Bereich für Gemeinbedarfsflächen zusammengeführt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Das weitere Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Wirtschaftsplan für das Essener Systemhaus 2022Zur Vorlage · 2182/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Wirtschaftsplan 2022 für das Essener Systemhaus (ESH) beschließen. Eine Empfehlung hierzu liegt vom Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vor. Ein zentraler Bestandteil des Plans ist die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur im Jahr 2022. Die Finanzierung dieses Vorhabens erfolgt zu 17,65 % aus dem Wirtschaftsplan des ESH und zu 8<0xC2>2,35 % durch einen Investitionszuschuss der Stadt Essen. Zudem sind Preiserhöhungen bei Beteiligungsunternehmen sowie die Umsetzung von Projekten des Digitalpaktes Schulen bis zum Zeitraum 2024/2025 vorgesehen.
Für das Jahr 2022 werden Gesamterlöse in Höhe von 56.110 T€ veranschlagt, wovon 30.350 T€ auf die Stadtverwaltung entfallen. Der Materialaufwand ist mit 6.045 T€ angesetzt. Im Bereich der Kreditermächtigungen sind 1.000 T€ für IT-Projekte der Fachbereiche sowie 2.000 T€ für den Ausbau der SSC-IT vorgesehen. Eine Kreditlinie für Liquiditätskredite wird mit 1.000 T€ geplant. Die Personalplanung sieht 280 Planstellen ohne Veränderung vor, wobei eine Entgelterhöhung von 1,4 % vorgesehen ist.
Die Finanzplanung für den Zeitraum 2022 bis 2025 sieht ein Abschreibungsvolumen vor, das aufgrund der Backbone-Erneuerung von 4.630 T€ im Jahr 2022 auf 5.170 T€ bis 2025 ansteigen soll. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden für 2022 mit 4.215 T€ beziffert. Das Investitionsbudget aus Innenfinanzierung beläuft sich für 2022 auf 12.101 T€. Das ESH strebt für den Zeitraum 2022 bis 2025 ein ausgeglichenes Ergebnis an, wobei über das Jahr 2025 hinaus keine weitere Fremdfinanzierung geplant ist.
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- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Zahlung der Infrastrukturkosten der Stadt EssenZur Vorlage · 2292/2021/1 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung Essen beantragt im Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 653.830,00 Euro für das Produkt „Essener Systemhaus“. Diese Mittel sind zur Deckung der Infrastrukturkosten erforderlich, da der bisherige Planansatz für die IT-Infrastruktur der Verwaltungsgebäude, der die Bereitstellung von Internetanbindung, Netzwerk-Ports, WLAN-Accesspoints und Applikations-Servern umfasst, bereits weitgehend ausgeschöpft ist. Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus dem verstärkten Ausbau der IT-Infrastruktur in den Jahren 2020 und 2021 sowie aus den anfallenden Rechnungen für das vierte Quartal.
Die Finanzierung der beantragten Summe soll durch Minderaufwendungen aus anderen Haushaltspositionen erfolgen. Hierbei werden 136.000,00 Euro aus dem Produkt für Schadensregulierung des Fachbereichs 30 sowie 517.830,00 Euro aus einem Hilfselement für Budgetumbuchungen des Fachbereichs 03-01 herangezogen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist eine Umstrukturierung des Zentralbudgets vorgesehen, um die Bewirtschaftung und das Controlling zu optimieren. Im Rahmen einer dezentralen Ressourcenverantwortung sollen die laufenden IT-Infrastrukturaufwendungen künftig verursachungsgerecht über die Fachbereiche Feuerwehr und Schule abgerechnet werden. Zudem werden die Netzanbindungen aufgrund ihrer Einordnung als technische Gebäudeausstattung künftig über den Fachbereich Immobilienwirtschaft abgerechnet. Die entsprechenden Planansätze für die beteiligten Fachbereiche wurden in der Haushaltsplanung 2022 bereits angepasst.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 16. Januar 2022Zur Vorlage · 2180/2021/3 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes sieht den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um einen verkaufsoffenen Sonntag am 16. Januar 2022 in der Essener Innenstadt zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen die Verordnung beschließt. Grundlage für die Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage und Feiertage pro Gemeinde begrenzt.
Anlass für den Antrag ist die Veranstaltung „Essen on Ice“, für die ein verkaufsoffener Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen ist. Der Handelsverband NRW Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH haben zudem weitere Terminvorschläge für das Jahr 2022 eingereicht, die in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden sollen. Die Verwaltung spricht sich für die Freigabe des Termins im Januar aus, wobei das öffentliche Interesse berücksichtigt wird.
Während Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Düsseldorf sowie der Gewerkschaften vorliegen, bezieht der Katholikenrat auf die Bedeutung der Sonntagsruhe und empfiehlt eine geringe Anzahl verkaufsoffener Sonntage. Da für den Kirchenkreis Essen – Haus der evangelischen Kirche – sowie für die Essen Marketing GmbH bislang keine schriftlichen Stellungnahmen vorliegen, ist ein mündlicher Vortrag vorgesehen. Es entstehen durch die Maßnahme keine kalkulatorischen Kosten oder Investitionen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 35.Ersatzbeschaffung eines FeuerlöschbootsZur Vorlage · 2153/2021/3 · Vorlage
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Die Feuerwehr Essen plant die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschboots, um die Einsatzbereitschaft bei der Brandbekämpfung sowie der technischen Hilfeleistung auf dem Rhein-Herne-Kanal sicherzustellen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Neuanschaffung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.900.000 Euro zu beschließen.
Das derzeit im Einsatz befindliche Boot aus dem Jahr 1997 ist nach 24 Jahren nur noch eingeschränkt einsatzfähig. Eine Sanierung des Altfahrzeugs würde laut Kalkulation einer Schiffswerft etwa 1.150.000 Euro kosten. Da das Land Nordrhein-Westfalen keine Beteiligung an einer Neubeschaffung anbietet und die zur Verfügung stehenden Boote aus dem Rhein-Raum für den Einsatz auf dem Rhein-Herne-Kanal aufgrund ihrer Größe ungeeignet sind, ist eine eigene Beschaffung erforderlich. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten Duisburg, Gelsenkirchen, Oberhausen oder Bottrop wird als nicht zielführend bewertet, da die Einsatzstellen aufgrund von Schleusenstrukturen oder fehlenden Wachen nicht erreicht werden können.
Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2022 für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Vergabe soll als EU-weites offenes Verfahren erfolgen. Das neue Boot soll an der Feuerwehrwache 3 am Stadthafen stationiert werden. Durch die Neuanschaffung werden neben der Reduktion von Abgasemissionen auch die Geräuschemissionen verringert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 26.11.2021
- 37.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 38.Mitteilungen der Verwaltung
- 39.Zukunft der Entsorgung in EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 40.GeschäftsführungsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 41.VertragsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 42.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 43.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil