Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (Antrag der Gruppe Tierschutz)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen der Vorlage 2423/2021/TS eine Überprüfung und Neuregelung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen beantragt. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung, ob die Steuerbefreiung für Rettungs- und Suchhunde von einer hälftigen auf eine vollständige Befreiung ausgeweitet werden kann und welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Stadtkasse hätte. Des Weiteren wird die Streichung der Mehrpersonen-Haushaltsklausel für Assistenzhunde sowie die Aufhebung der pauschal erhöhten Steuersätze für Hunde der Rasseliste des Landes Nordrhein-Westfalen und für die Haltung mehrerer Hunde gefordert.
Der Antrag umfasst zudem die Überprüfung der aktuellen Steuersätze bei Mehrhundehaltung. Derzeit beträgt die jährliche Hundesteuer 156,00 Euro für einen Hund, steigt jedoch bei zwei Hunden auf 216,00 Euro pro Hund und bei drei oder mehr Hunden auf 252,00 Euro pro Hund an. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, liegt der jährliche Satz bei 852,00 Euro. Als gefährlich gelten Hunde, die auf Aggressivität gezüchtet wurden, bestimmte Trainings absolviert haben oder durch Beißvorfälle oder das Hetzen von Tieren auffällig wurden; die Einstufung erfolgt durch die zuständige Behörde nach tierärztlicher Begutachtung.
Bei der Prüfung und Beratung der Antragsinhalte soll der Runde Tisch Tiere in der Stadt einbezogen werden. Das Ergebnis der Untersuchung soll dem Runden Tisch Tiere in der Stadt, dem Fachausschuss OPOG sowie dem Rat bis Mitte des Jahres 2022 vorgelegt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021mehrheitlich abgelehnt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
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