Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. §113 Abs.2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2021 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden.
Der Beschluss umfasst den Widerruf einer bestehenden Vollmacht für einen ehemaligen Vertreter, der in den Ruhestand versetzt wurde. Damit wird der entsprechende Beschluss vom 24. Februar 2016 in Abänderung aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Bestellung eines neuen Vertreters beschlossen. Diese Person soll die Stadt Essen künftig in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie in ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen vertreten.
Grund für die Neubesetzung ist ein personeller Zugang im zuständigen Fachbereich. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unter Bezugnahme auf die entsprechende gesetzliche Grundlage vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021einstimmig beschlossen
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