Bebauungsplan Nummer 22/18 "Hallostraße/Im Natt" Stadtbezrik: VI, Stadtteil: Stoppenberg Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1975/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 22/18 „Hallostraße/Im Natt“ im Essener Stadtteil Stoppenberg. Das Vorhaben sieht die wohnbauliche Entwicklung einer rund 0,7 Hektar großen Fläche vor. Geplant ist die Errichtung von bis zu 65 Wohneinheiten, wobei 30 Prozent der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan einschließlich der Begründung nach Abwägung der Belange als Satzung beschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, darunter das LVR Amt für Bodendenkmalpflege, die Emschergenossenschaft, der BUND NRW e.V., der NABU NRW e.V. und die Stadtwerke Essen AG, sowie des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend oder teilweise berücksichtigt werden.
Die abschließende Abwägung umfasst die Entscheidung über alle eingegangenen Stellungnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Ergebnisse dieser Abwägung fließen in die Satzungsbegründung ein. Der Bebauungsplan soll inklusive der markierten Änderungen als Satzung verabschiedet werden. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Details zur Abwägung bezüglich eines pilzbefallenen Rot-Buchs sowie zu den Kosten sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021mehrheitlich beschlossen
- 02.12.2021mehrheitlich empfohlen
- 23.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
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