Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 17.09.2021
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 4.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2172/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (2172/2021/5) des Geschäftsbereichs 5 befasst sich mit dem Sachstand der Gesundheitsversorgung in den Essener Stadtbezirken V und VI. Ziel ist die Weiterentwicklung des Basisgesundheitsberichts 2020 zu einem Fachplan Gesundheit, dessen Veröffentlichung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Die Verwaltung soll zudem die Umsetzung verschiedener Konzepte vorantreiben, darunter die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg, das eine kurzstationäre Versorgung sowie eine Notfallpraxis umfassen soll. Hierzu liegt ein Letter of Intent mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung von Gesundheitskiosken in Altenessen sowie in Stoppenberg oder Katernberg. Diese sollen als interdisziplinäre Schnittstelle fungieren und durch die cse gGmbH in einer neuen Managementgesellschaft betrieben werden. Der Start der Kioske ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Die Analyse der medizinischen Versorgung in den Bezirken V und VI zeigt eine geringere Facharztdichte in Bereichen wie Chirurgie, Orthopädie und Psychotherapie sowie eine überdurchschnittliche Rate ambulanter Notfälle im Vergleich zum Essener Gesamtdurchschnitt auf. Zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einrichtung einer weiteren Notfallpraxis im Norden wieder aufgenommen werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie die Entwicklung eines virtuellen Kindergesundheitszentrums zur digitalen Vernetzung und Gesundheitsförderung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Bebauungsplan Nummer 22/18 "Hallostraße/Im Natt" Stadtbezrik: VI, Stadtteil: Stoppenberg Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1975/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1975/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 22/18 „Hallostraße/Im Natt“ im Essener Stadtteil Stoppenberg. Das Vorhaben sieht die wohnbauliche Entwicklung einer rund 0,7 Hektar großen Fläche vor. Geplant ist die Errichtung von bis zu 65 Wohneinheiten, wobei 30 Prozent der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan einschließlich der Begründung nach Abwägung der Belange als Satzung beschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, darunter das LVR Amt für Bodendenkmalpflege, die Emschergenossenschaft, der BUND NRW e.V., der NABU NRW e.V. und die Stadtwerke Essen AG, sowie des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend oder teilweise berücksichtigt werden.
Die abschließende Abwägung umfasst die Entscheidung über alle eingegangenen Stellungnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Ergebnisse dieser Abwägung fließen in die Satzungsbegründung ein. Der Bebauungsplan soll inklusive der markierten Änderungen als Satzung verabschiedet werden. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Details zur Abwägung bezüglich eines pilzbefallenen Rot-Buchs sowie zu den Kosten sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 6.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 7.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 7.aVerlegung einer Fernwärmeleitung durch die STEAG hier: Trassenverlauf von der Grabenstraße 8 bis zur Ernestinenstraße 60 über die Hallostraße, den Barbarossaplatz, die Schwanhildenstraße und die Theodor-Pyls-StraßeZur Vorlage · 2258/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat in ihrer Sitzung am 23. November 2021 über die Verlegung einer Fernwärmeleitung durch die STEAG GmbH entschieden. Das Bauvorhaben umfasst den Trassenverlauf von der Grabenstraße 8 bis zur Ernestinenstraße 60, wobei die Leitung über die Hallostraße, den Barbarossaplatz, die Schwanhildenstraße und die Theodor-Pyls-Straße verlegt werden soll.
Die Bezirksvertretung nahm Kenntnis von den geplanten Verlegungsarbeiten der Fernwärmeversorgungsleitung. Gleichzeitig stimmte das Gremium den verkehrslenkenden Maßnahmen sowie der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung im Rahmen dieser Baumaßnahme zu.
Die Entscheidung war ursprünglich bereits für die Sitzung im September 2021 vorgesehen, wurde jedoch aufgrund einer noch ausstehenden Freigabe des Verkehrskonzepts von der Tagesordnung genommen. In der Zwischenzeit wurde das Verkehrskonzept überarbeitet und durch den zuständigen Fachbereich 66 genehmigt. Die Vorlage ordnet das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz ein.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Containerstandort Josef-Hoeren-Straße / StauderstraßeZur Vorlage · 1847/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 23. November 2021 die Stellungnahme der Verwaltung zu einer Bürgereingabe zur Kenntnis genommen. Die Eingabe, die über das Onlineportal der Stadt Essen eingereicht wurde, betraf die Situation am Containerstandort an der Kreuzung Josef-Hoeren-Straße und Stauderstraße. Ein Anwohner schilderte die Zustände an diesem Standort und schlug vor, die Stelle aufzugeben, da sich in einer Entfernung von 300 Metern eine alternative Containerstelle befinde.
Die zuständige Entsorgungsgesellschaft EBE nahm zu dem Anliegen Stellung und erklärte, dass eine Prüfung einer möglichen Verlegung stattfinde. Eine Alternative für den Standort sei dem Entsorger jedoch nicht bekannt. Eine Versetzung des Standortes in Richtung Reiterhof würde zudem die Auflösung eines weiteren Standortes erfordern, was nach Angaben der EBE nicht ohne Weiteres möglich sei. Um die Situation am betreffenden Standort zu verbessern, hat die Entsorgungsgesellschaft den Leerungsturnus bereits auf zweimal wöchentlich erhöht.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis mit Anmerkungen - 9.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Ausweisung von Plätzen für Skater*innenZur Vorlage · 0841/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0841/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, konkret mit der Ausweisung von Plätzen für Skaterinnen und Skater. Der Bericht der Verwaltung dient dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme.
Hintergrund der Vorlage ist ein verwaltungsinterner Workshop zur Innenstadtentwicklung, der am 21. Januar 2021 stattfand. An diesem Workshop nahmen verschiedene Akteure teil, darunter die Geschäftsbereiche für Umwelt, Verkehr und Sport, Stadtplanung und Bauen sowie Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem war die Essener Marketing GmbH an den Diskussionen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Ideen zur Gestaltung einer attraktiveren und lebhafteren Innenstadt.
Im Rahmen der daraus entstandenen Arbeits- und Lenkungsgremien sollen künftig auch neue Flächenverwendungen thematisiert werden. Die mittelfristigen Planungen hierzu werden im Rahmen eines Innenstadtentwicklungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Vorlage wurde im Zeitraum von Juni bis November 2021 in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — (Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Mehr Sicherheit im verkehrsberuhigten Bereich (Niekämperweg/Garnbleiche)Zur Vorlage · 2152/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich Niekämperweg und Garnbleiche im Stadtbezirk VI. Anlass für die Vorlage war eine Eingabe von Anwohnerinnen und Anwohnern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, in der die Sichtverhältnisse an den Einmündungen zum Niekämperweg auf die Straße Landschede thematisiert wurden. Die eingeschränkte Sicht wird unter anderem auf Bepflanzungen auf privaten Grundstücken zurückgeführt.
Eine Aufstellung von Verkehrsspiegeln wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unfalllage auf dem betreffenden Straßenabschnitt unauffällig sei und somit keine rechtliche Grundlage für die Installation von Spiegeln vorliege. Zudem seien Verkehrsspiegel keine offiziellen Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung und die Stadt müsse aufgrund von Haftungsfragen bei bestehenden Spiegeln eine zurückhaltende Vorgehensweise einhalten. Bauliche Veränderungen am Straßenkörper seien zudem nur bei akuter Verkehrsgefahr oder Unfallhäufung zulässig.
Hinsichtlich der Forderung, die Garnbleiche als Anliegerstraße umzuwidmen, spricht das Amt für Straßen und Verkehr keine Empfehlung aus, da die aktuellen Verkehrsbeziehungen nicht auf eine Nutzung als Durchfahrtsstraße hindeuten. Um die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zu ermitteln, wird das Amt jedoch eine Verkehrszählung durchführen. Die Bezirksvertretung VI nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.aVerkehrsberuhigung in der Straße Nienhuser Busch (Essen-Katernberg)Zur Vorlage · 2149/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr geht es um die Verkehrssituation in der Straße Nienhuser Busch im Essener Stadtteil Katernberg. Anlass der Vorlage ist eine Eingabe von Anwohnern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Die Antragstellenden thematisieren die aktuelle Durchfahrtssperre in südlicher Fahrtrichtung nach der Querung des Weckenkampes und geben an, dass diese durch Anwohner der dortigen Mehrfamilienhäuser geöffnet werde. Es wird der Wunsch geäußert, die Sperre in nördliche Richtung auf der Höhe der Zechenhäuser zu versetzen.
Aus straßenplanerischer Sicht wird das Versetzen der Sperre nicht befürwortet. Die Verwaltung verweist auf ein bestehendes Verkehrskonzept zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im gesamten Wohnbereich, welches auch die Durchfahrt durch den Weckenkamp umfasst. Zudem müsse der Begegnungsverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr im Bereich der Wendeanlage der Straßenbahn berücksichtigt werden. Da der aktuelle Standort der Sperre teileingezogen und somit für den Kraftfahrzeugverkehr nicht straßenverkehrsrechtlich zugelassen ist, wird eine Versetzung als nicht möglich bezeichnet.
Zudem wird die Sichtverhältnisse an der Einmündung zur Katernberger Straße angesprochen. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt, da keine Unfallhäufung auf diesem Straßenabschnitt vorliege und somit die rechtliche Grundlage für eine neue Verkehrsspiegel-Installation fehle. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Ausführungen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aufstellen von Wasserspendern in den StadtteilzentrenZur Vorlage · 2195/2021/CDU · Antrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein hat einen Antrag gestellt, der die Aufstellung von Leitungswasserspendern an verschiedenen Orten im Stadtbezirk vorsieht. Als potenzielle Standorte für diese Vorrichtung werden unter anderem der Katernberger Markt, der Karl-Meyer-Platz sowie der Barbarossaplatz angeführt.
Ziel des Antrags ist es, durch die Bereitstellung von Leitungswasser die Nutzung von Plastikverpackungen zu reduzieren und somit zur Einsparung von CO2 beizutragen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird die Zusammenarbeit mit dem Verein „a tip: tap“ vorgeschlagen, der bereits in anderen Kommunen wie Gelsenkirchen, Castrop-Rauxel und Datteln ähnliche Projekte realisiert hat. Die Fraktion bittet die Bezirksvertretung um einen entsprechenden Beschluss und die Weiterleitung des Anliegens an die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung)
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — vertagt, Beratungsbedarf
Ergebnis: vertagt, Beratungsbedarf - 12.Ausbau des Fahrradleihsystems metropolradruhr / Zentrale StandorteZur Vorlage · 2223/2021/GRÜNE · Antrag BV VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung VI hat einen Antrag gestellt, den Ausbau des Fahrradverleihsystems metropolradruhr im Stadtbezirk Zollverein voranzutreiben. Die Verwaltung wird darin gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Systems die Einrichtung von Verleihstationen an zentralen Stellen im Bezirk zu erwirken.
Als potenzielle Standorte werden Stadtteilzentren und Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs vorgeschlagen, darunter der Katernberger Markt, die Haltestelle Abzweig Katernberg, der Schonnebecker Markt sowie der Stoppenberger Platz. Darüber hinaus sollen weitere Ziele für die Radmobilität einbezogen werden, wie das Triple Z, das NordOst-Bad, die Gustav-Heinemann-Gesamtschule, das Weltkulturerbe Zollverein sowie das Bischöfliche Schulzentrum.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit des Ausbaus damit, dass sich die Stationen derzeit überwiegend im zentrumsnahen Bereich befinden und im Bezirk VI bislang keine aktiven Stationen bekannt sind. Dies erschwere die Nutzung des Systems für Fahrten zwischen dem Essener Hauptbahnhof und den zentralen Plätzen im Bezirk. Zur Umsetzung des Vorhabens sollen neben der Expertise des Regionalverbandes Ruhr auch lokale Akteure wie Wohnungsbauunternehmen, Hochschulen oder kommunale Beteiligungsunternehmen als Projektpartner berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine Grundabdeckung im Bezirk zu schaffen und die Mobilitätsangebote zu ergänzen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sitzungstermine der BV VI Zollverein für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1827/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 23. November 2021 die Sitzungstermine für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der anstehenden Schulferien im Bereich der Weihnachts-, Oster-, Sommer- und Herbstferien.
Für das Kalenderjahr 2022 wurden sieben Sitzungstage festgelegt, die jeweils an Freitagen stattfinden: der 21. Januar, der 18. Februar, der 18. März, der 20. Mai, der 24. Juni, der 16. September sowie der 18. November. Eine Besonderheit stellt der Termin am 24. Juni dar, der ausnahmsweise auf den vierten Freitag im Monat fällt, um einen Brückentag zu berücksichtigen.
Parallel zu den Sitzungsterminen wurden die entsprechenden Antragsfristen festgelegt. Diese liegen jeweils am Montag vor den Sitzungen, mit Ausnahme der Frist für die Sitzung im Juni, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags am Montag, den 6. Juni, auf Freitag, den 3. Juni, vorgezogen wurde. Die Vorlage enthält keine Angaben zu Kosten, Investitionen oder personellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bücherschrank Essen-Schonnebeck hier: Umsetzung an den ursprünglich vorgesehenen StandortZur Vorlage · 2204/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat der Umsetzung des Bücherschrankes in Essen-Schonnebeck an dem ursprünglich vorgesehenen Standort am Karl-Meyer-Platz zugestimmt. Bereits im Jahr 2019 hatte das Gremium der Aufstellung des Bücherschrankes an der Hestraße in Höhe der GENO-Bank zugestimmt, wobei die Kosten aus dem Haushaltsbudget der Bezirksvertretung übernommen wurden.
Im Zuge der Realisierung wurde der Bücherschrank auf die gegenüberliegende Straßenseite auf ein nicht-städtisches Grundstück versetzt. Trotz der guten Akzeptanz durch die Bürger und der grundsätzlichen Zustimmung des Grundstückseigenters zum Verbleib des Bücherschrankes an diesem Ort, verhinderten Versicherungs- und Haftungsfragen eine dauerhafte Nutzung des aktuellen Standortes. Eine Rückführung auf das ursprünglich geplante städtische Grundstück ist daher erforderlich.
Der zuständige Fachbereich 42 der Stadtverwaltung, die Stadtbibliothek, beantragte die Zustimmung zur Versetzung. Durch die Umsetzung an den ursprünglichen Standort entstehen der Bezirksvertretung VI keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Bericht der Kinderbeauftragten
- 17.Haushaltsplan-Entwurf 2022Zur Vorlage · 1821/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein berät im Rahmen der Sitzung am 23. November 2021 den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Haushaltsplanentwurf 2022 in der vorliegenden Form zu verabschieden und eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.
Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits am 22. September 2021 in den Rat der Stadt Essen eingebracht, wobei die endgültige Verabschiedung durch den Rat für den 26. November 2021 vorgesehen ist. Für das Haushaltsjahr 2022 ist für jede Bezirksvertretung ein Betrag von 300.000 Euro als Ansatz im Entwurf vorgesehen. Zusätzlich steht ein Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung, der zweckgebunden für die Fachbereiche Immobilienwirtschaft, das Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga Essen eingesetzt werden kann. Dies führt zu einem Gesamtkontingent von 400.000 Euro für die Bezirksvertretungen.
Die Details zu den bezirksbezogenen Haushaltsangaben sind der Vorlage beigefügt. Ein Druckexemplar des Entwurfs liegt in der Bezirksverwaltungsstelle aus und kann zudem über das Ratsinformationssystem der Stadt Essen digital abgerufen werden. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Haushalt 2021 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der bezirklichen KulturförderungZur Vorlage · 2045/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 23. November 2021 die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Bezuschussung eines Kulturprojekts beschlossen. Konkret geht es um die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 350 Euro für das Projekt „Kindertheater ab 4 Jahren“, das vom Bürgerzentrum Kon-Takt organisiert wird. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Produkts 1.01.01.04.06, welcher die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit umfasst.
Der Antrag wurde durch den Kulturbeauftragten der Bezirksvertretung VI an die Bezirksverwaltungsstelle weitergeleitet. Die Gesamtkosten der geplanten Veranstaltung belaufen sich auf 750 Euro. Da der Termin der Veranstaltung mit dem Tag der Gremiensitzung zusammenfiel, konnte keine reguläre Beschlussfassung mehr durchgeführt werden, weshalb die Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW zur Dringlichkeitsentscheidung erfolgte. Eine Empfehlung zur Gewährung des Zuschusses wurde durch die Mitglieder der Programmkonferenz abgegeben.
Im Rahmen des Haushalts 2021 wurden für die bezirkliche Kulturarbeit insgesamt 5.000 Euro bereitgestellt. Von diesem Budget wurden zum Zeitpunkt der Vorlage bereits 2.635 Euro verausgabt, sodass ein Restbestand von 2.365 Euro zur Verfügung steht.
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- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Haushalt 2021 hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 2013/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein befasst sich im Rahmen der Sitzung am 23. November 2021 mit der Vergabe von Restmitteln aus dem Haushalt 2021. Der verfügbare Haushalt umfasst für das laufende Jahr einen Betrag von 400.000 Euro aus dem Haushaltsansatz sowie 100.000 Euro aus einem Sondertopf, ergänzt um 36.500 Euro an freien Mitteln aus Vorjahren. Nach bereits getroffenen Beschlüssen über verschiedene Verwendungssummen steht ein Restbetrag von etwa 39.800 Euro zur Verfügung.
Es liegen sechs Anträge zur Mittelverwendung vor. Die Freie Schule Katernberg beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.500 Euro für die Installation eines Sicherheitskamerasystems. Der Sportverein DJK Katernberg 13/19 e.V. stellt einen Antrag über 7.805 Euro für eine Terrassenüberdachung am Vereinsheim. Für das städtische Familienzentrum Katernberg-Mitte wird ein Zuschuss von 1.500 Euro für die Anschaffung und Aufstellung eines Schaukastens angefragt, wobei die zuständigen Fachbereiche für Jugendamt und Immobilienwirtschaft das Vorhaben befürworten.
Das Familienzentrum AWO-Kita Neuhof beantragt 3.700 Euro für die Anschaffung eines Schaukastens zur Information über Veranstaltungen. Der Verein Zeche Zollverein e.V. bittet um 750 Euro für die Neuanschaffung eines Computers. Schließlich beantragt der Katernberger Werbering e.V. einen Zuschuss von 800 Euro zur Durchführung des Nikolausmarktes auf dem Katernberger Markt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung)
- 19.1Freie Schule Katernberg - Videoüberwachung
- 19.2DJK Katernberg - Terrassenüberdachung
- 19.3Familienzentrum Katernberg Mitte - Schaukasten
- 19.4Familienzentrum AWO Kita Neuhof - Schaukasten
- 19.5Zeche Zollverein e.V. - Anschaffung Computer
- 19.6Katernberger Werbering e.V. - Nikolausmarkt
- 19.aWeitere Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 2253/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein entscheidet über die weitere Vergabe von Restmitteln aus dem Budget für das Jahr 2021. Der verfügbare Gesamtsaldo für das laufende Jahr setzt sich aus einem Haushaltsansatz von 300.000 Euro, einem Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro sowie einem Übertrag aus Vorjahren in Höhe von 36.500 Euro zusammen. Nach Abzug der bereits in verschiedenen Sitzungen des Jahres 2021 beschlossenen Mittel verbleibt ein aktueller Betrag von etwa 39.800 Euro.
Gegenstand der vorliegenden Vorlage ist ein Antrag des VKJ-Familienzentrums Kinderhaus Kleine Hexe. Für dieses Projekt wurde bereits in einer Sitzung im März 2021 ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für die Anschaffung einer Schaukel und einer Rutsche bewilligt. Die Einrichtung hat sich im Oktober 2021 über die Kinderbeauftragte der Bezirksvertretung an das Gremium gewandt, um eine Erhöhung des Zuschusses um weitere 1.000 Euro zu beantragen. Begründet wird dieses Ersuchen mit gestiegenen Preisen.
Sollte der Antrag in voller Höhe angenommen werden, verbleibt nach der Vergabe ein Restbetrag von circa 19.700 Euro im Budget der Bezirksvertretung. Die Vorlage sieht eine Entscheidung über die Bereitstellung dieser zusätzlichen finanziellen Mittel vor.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 2125/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Vorlage 2125/2021/BV Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Umleitung des Zollvereinradweges durch die Straße Riedheim. Das Amt für Straßen und Verkehr hat nach einer Ortsbesichtigung mitgeteilt, dass die aktuelle Umleitungsempfehlung beibehalten wird, da diese als die verkehrssicherste Variante eingestelzt wurde. Eine alternative Führung über den Forschepoeterweg wurde aufgrund der Gefahren durch Straßenbahnschienen sowie eine Route über den Knotenpunkt Abzweig Katernberg wegen des hohen Verkehrsaufkommens verworfen. Zur Entschleunigung des Radverkehrs wurde bereits eine mobile Umlaufsperre eingesetzt.
Des Weiteren nahm die Verkehrsbehörde zum Autoverkehr in der Alten Kirchstraße Stellung. Bezüglich eines alternativen Schließsystems für Absperreinrichtungen wurde erläutert, dass die derzeit verwendeten Dreikantschlüssel von Polizei und Rettungskräften standardmäßig mitgeführt werden. Ein Systemwechsel wurde als wenig zweckmäßig bewertet, da die Ausrüstung aller Einsatzkräfte zeitaufwendig wäre und Verzögerungen bei Einsätzen entstehen könnten.
Zuletzt informierte die Verwaltung über die geplante Verlegung eines Containerstandortes. Aufgrund des Baus einer Kindertagesstätte soll der Depotcontainer an der Straße „Am Reiterhof“ aufgelöst und auf eine ungenutzte Freifläche an der Josef-Hoeren-Straße gegenüber der Hausnummer 259 verlegt werden. Die Bezirksvertretung wurde gebeten, etwaige Bedenken gegen diese Verlegung mitzuteilen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung)
- 20.1Riedheim - Umleitung Zollvereinradweg
- 20.2Autoverkehr "Alte Kirchstraße"
- 20.3Verlegung des Containerstandortes "Am Reiterhof"
- 20.aSonstige Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 2241/2021/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung VI Zollverein verschiedene Mitteilungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Bereich des Baumschutzes wird auf die Nutzung bestehender Listen sowie des Geoportals verwiesen, wobei eine detailliertere Erstellung aus Ressourcenmangel derzeit nicht vorgesehen ist. Bezüglich der Sportgeräte im Hallo-Park ist der Austausch einer Auflagematte am Rückstrecker geplant; die wöchentlichen Kontrollen werden fortgeführt.
Im Rahmen der ökologischen Aufwertung wurden in Fördergebieten bereits 3.100 m² Rasenflächen in Staudenflächen umgewandelt. Zur weiteren Ausweitung dieser Maßnahmen wird ein Förderantrag im Rahmen des Programms „Klimaresilienz in Kommunen“ vorbereitet. Für das Grundstück an der Nikolausstraße/Kapitelwiese wird auf die Möglichkeit von Patenschaften hingewiesen.
Hinsichtlich des Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ sind aktuell keine neuen Standorte im Bezirk geplant, nachdem ein früherer Standort am PACT Theater durch die Stiftung Zollverein beendet wurde. Der Arbeitskreis Friedhöfe teilte mit, dass für die Sondersitzung vom 1. September 2021 kein Protokoll erstellt wurde.
Eine Vor-Einschätzung zur Klimaschutzrelevanz bewertet die Auswirkungen der Vorlage als positiv. Die Kostenstruktur umfasst verschiedene Kategorien wie Investitionen, Personalkosten und Sachkosten, wobei keine spezifischen Beträge oder eine Vorlagenvorprüfung im Text ausgewiesen sind. Die Finanzierung erfolgt gemäß den entsprechenden Anlagen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung)
- 20.a.1Fällungen, Nachpflanzungen und Baumschutz im Bezirk VI Zollverein
- 20.a.2Sportgeräte am Hallo
- 20.a.3Anlage von bestäuberinsektenfreundlichen Staudenpflanzungen im Bezirk VI Zollverein
- 20.a.4Umwandlung einer Rasenfläche in eine bestäuberinsektenfreundliche Staudenpflanzung hier: Eckgrundstück Nikolausstraße/Kapitelwiese
- 20.a.5Ausbau des Fahrradverleihsystems metropolradruhr
- 20.a.6Videokonferenz Arbeitskreis Friedhöfe
- 21.Anfragen und Mitteilungen
- 21.1Tempo 30 an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
- 21.2Querungshilfe Saatbruchstraße am neuen Aldi-Markt
- 21.3Effertweg in Schonnebeck
- 21.4Arbeitskreis Problemimmobilien
- 21.5Digitalpakt Schule
- 21.6Digitale Gremienarbeit
- 21.7Problemstandorte Glas-/Papiercontainer
- 21.8Verkehrsführung in der Von-Bergmann Straße
- 21.9Katernberg macht sich schön
- 21.10Stadtweiter Mapathon
- 22.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Geplante Baumaßnahme am Katernberger Markt. Vorstellung des Projekts durch den potentiellen Investor.
- 23.aGeplante Baumaßnahmen im Bezirk VI ZollvereinErgebnis: Kenntnis genommen
- 24.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Zollvereinschule, städt. Kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil