Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 16.09.2021
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1976/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neuorganisation der künstlerischen Beratung im öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel ist die Einrichtung einer „Kommission Kunst im öffentlichen Raum“, welche die bisherige „Jury Kunst im öffentlichen Raum“ ablösen soll. Das neue Gremium soll für die Dauer einer Ratswahlperiode fungieren und den Rat der Stadt Essen bei fachlichen Fragen zu Kunstwerken, künstlerischen Interventionen und Performances beraten. Die Aufgaben der Kommission umfassen die Abgabe von Empfehlungen zu bedeutenden Einzelvorhaben sowie zu grundsätzlichen Konzepten. Zudem soll die Kommission die Möglichkeit erhalten, die Aufstellung von Kunstprojekten selbst zu initiieren.
Die Zusammensetzung der Kommission sieht eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern vor. Dem Gremium gehören Vertreter der Geschäftsbereichsvorstände für die Bereiche Oberbürgermeister, Jugend, Bildung und Kultur, Umwelt, Verkehr und Sport sowie Stadtplanung und Bauen an. Weitere Mitglieder sind Fachkräfte aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, Vertreter des Museums Folkwang, der Folkwang Universität der Künfte, der Hochschule der bildenden Künste Essen, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des Grugaparks. Zudem sind Vertreter der drei größten Ratsfraktionen sowie Personen des öffentlichen Lebens und, bei Bedarf, die jeweiligen Bezirksbürgermeister vorgesehen.
Der Vorsitz der Kommission wird durch den Oberbürgermeister innegehabt. Die Geschäftsführung obliegt dem Bereich Jugend, Bildung und Kultur. Die Kommission soll in der Regel mindestens zweimal jährlich tagen. Nach einer zweijährigen Phase ist eine Evaluation des neuen Verfahrens vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.12.2021 · Kulturausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, unter Entahltung der AfD
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — verwiesen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.1Änderungsantrag zu TOP: Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen Raum (Antrag der Fraktion DIE LINKE.)Zur Vorlage · 2399/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2399/2021/LINKE einen Änderungsantrag zur Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen Raum gestellt. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität und den Oberbürgermeister.
Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Mitgliederstruktur der Kommission. Konkret sollen die Vorschlagsrechte für bestimmte Positionen angepasst werden. So wird vorgeschlagen, dass die Besetzung der Positionen für Architekten und Stadtplaner auf Vorschlag der Verwaltung des Arbeitskreises 2030 erfolgen soll. Zudem sollen regional und überregional schaffende Künstler sowie Kulturschaffende auf Vorschlag der Verwaltung des Kulturbeirates in die Kommission berufen werden.
Der Antrag sieht zudem vor, jeweils eine Vertretung der drei größten Ratsfraktionen als Mitglieder einzubinden. Ergänzend sollen die jeweiligen Bezirksbürgermeister sowie die Kulturbeauftragten der Bezirke optional an den Sitzungen teilnehmen können, sofern bezirksrelevante Themen behandelt werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass durch die Einbeziehung des Arbeitskreises 2030 und des Kulturbeirats die Fachkompetenz und der Überblick über die lokale Kulturszene gestärkt werden sollen. Die Einbindung aller Fraktionen diene der Vermeidung doppelter Debatten, während die Beteiligung der Bezirksbeauftragten eine bessere Vernetzung mit den Stadtbezirken ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den Rat geschoben - 6.Sanierung Altstadt Kettwig Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 2201/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Kettwig“ vor. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Die förmliche Festlegung des Gebiets erfolgte ursprünglich im Jahr 1988.
Mit der Aufhebung der Satzung soll zudem die Beendigung der Voruntersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Kettwig-Süd“ ohne förmliche Festlegung erfolgen. Die Verwaltung führt aus, dass die Ziele des ursprünglichen Rahmenplans, wie die Modernisierung der historischen Bausubstanz und die Verbesserung der Verkehrsführung, weitgehend erreicht wurden. Durch Maßnahmen zur Fassadengestaltung und zur Verkehrsberuhigung konnte das Ortsbild sowie die Aufenthaltsqualität im Kernbereich stabilisiert werden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte weist die Vorlage Gesamtausgaben in Höhe von rund 9,0 Millionen Euro aus. Diese werden durch Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro sowie durch Einnahmen aus Grundstückserlösen und Ausgleichsbeträgen finanziert. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Essen beläuft sich auf circa 270.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken erhebt und der Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung sowie den Abschluss der Voruntersuchungen beschließt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Fünfter Regionaler WohnungsmarktberichtZur Vorlage · 2282/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Entwurf des Fünften Regionalen Wohnungsmarktberichts zur Kenntnisnahme erhalten. Der Bericht der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr basiert auf Daten bis zum 31. Dezember 2020 und umfasst elf kreisfreie Städte sowie vier Kreise des Verbandsgebietes Ruhrverband. Die Erstellung des Berichts erfolgt in einem Drei-Jahres-Rhythmus durch die Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen der Metropole Ruhr, dem Regionalverband Ruhr sowie der NRW.BANK.
Die Ergebnisse des Berichts zeigen flächendeckend steigende Baulandpreise sowie zunehmende Angebotsmieten sowohl im Neubau als auch im Bestand auf. Die Bebauungsdichte hat sich von durchschnittlich 38 auf 42 Wohneinheiten je Hektar erhöht. Der Wohnungsmarkt der untersuchten Region umfasst etwa 2,67 Millionen Einheiten, was 29,6 % des Bestandes in Nordrhein-Westfalen entspricht, bei einer Wohnfläche von durchschnittlich 43,3 m² pro Person. Im Zeitraum von 2009 bis 2019 ist der Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen um 28,2 % gesunken. Zudem wird eine Tendenz zu kleineren Haushalten bei stagnierenden Einwohnerzahlen dokumentiert.
Die Arbeitsgruppe setzt die Beobachtung des Wohnungsmarktes sowie die Bearbeitung neuer Themenstellungen bis zur Veröffentlichung des Sechsten Regionalen Wohnungsmarktberichts im Jahr 2024 fort. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen des Berichts auf den Klimaschutz als positiv ein.
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- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Gestaltungssatzung Eyhofsiedlung - Dokumentation der BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2166/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung dient der Dokumentation der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gestaltungssatzung für die Eyhofsiedlung. Anlass für die Vorlage war eine auf Anfrage des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen durchgeführte digitale Informationsveranstaltung, die am 5. Oktober 2021 stattfand und über 170 Teilnehmer verzeichnete.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde die Möglichkeit erörtert, eine Erhaltungssatzung lediglich auf besonders schützenswerte Teilbereiche der Siedlung zu beschränken. Die Verwaltung vertritt dazu die Ansicht, dass eine Beschränkung auf Teilbereiche das Ziel, die städtebauliche Erscheinung der gesamten Eyhofsiedlung zu bewahren, nicht erreichen würde. Eine einheitliche Satzung für das gesamte Gebiet wird daher als zielführend bewertet.
Zudem wurde die Prüfung einer Milieuschutzsatzung thematisiert. Die Verwaltung stellt fest, dass für die Eyhofsiedlung derzeit keine besonderen städtebaulichen Gründe vorliegen, die eine solche Satzung rechtfertigen würden. Außer einem geplanten Neubau von fünf Wohnhäusern sind keine baulichen Veränderungen erkennbar, die zu einer Verdrängung der Wohnbevölkerung führen könnten. Ein Erfordernis für eine Milieuschutzsatzung wird daher nicht gesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen wird angehalten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.1TOP 14.1: Erlass einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung (Dieser Antrag ersetzt den Antrag Nr. 0796/2021/LINKE vom 21. April 2021 / Antrag der Fraktion DIE LINKE.)Zur Vorlage · 2291/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, eine Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Ziel der Satzung soll es sein, die Bedeutung der Siedlung als Beispiel für Gartenstadt-Architektur zu sichern sowie die sozial gemischte Nutzung und das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erhalten.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung einen Entwurf der Erhaltungssatzung bis spätestens zur Ratssitzung im Juni 2022 vorlegt. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, vor dem Erlass der Satzung keine Baugenehmigungen oder ähnliche Maßnahmen zu erteilen, die den Zielen der Erhaltung entgegenstehen könnten.
Als Grundlage für den Antrag wird auf eine bereits durchgeführte Bürgerversammlung sowie auf die Position der Bezirksvertretung II verwiesen, die sich bereits im August 2020 für den Erhalt der Siedlung ausgesprochen hat. Hintergrund der Initiative ist unter anderem die geplante Entfernung von Wohngebäuden an der Angerstraße. Die Begründung führt an, dass die Siedlung durch ihre Architektur und die soziale Struktur einen prägenden Charakter für den Stadtteil besitze. Der Antrag zielt darauf ab, Schutzmaßnahmen unterhalb des Denkmalschutzes einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertag: Zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.2TOP 14: Gestaltungssatzung Eyhofsiedlung - Dokumentation der Bürgerbeteiligung Hier: Rahmen für eine Erhaltungssatzung der Eyhof-Siedlung an der Angerstraße (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2297/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2297/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist die Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung an der Angerstraße, um die städtebauliche Eigenart des Quartiers zu bewahren. Dabei soll insbesondere die heutige Erscheinungsform der Häuser sowie die architektonischen Gestaltungselemente erhalten bleiben.
Die Verwaltung wird im Rahmen dieses Vorhabens beauftragt, Maßnahmen gegen Verdrängungseffekte im Quartier zu unterstützen. Konkret soll darauf eingewirkt werden, dass die derzeit in den Häusern Angerstraße 17-29 wohnenden Mieterinnen und Mieter dauerhaft zu Mieten verbleiben können, die sich am Preisniveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus orientieren. Zudem soll sich die Verwaltung bei Modernisierungsmaßnahmen der Gebäude dafür einsetzen, dass mindestens 50 Prozent der Wohnungen langfristig preisgebunden bleiben.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Satzung mit der Bedeutung der Gebäude für das Erscheinungsbild der Siedlung. Es wird darauf verwiesen, dass auch der Arbeitskreis 2030 sowie die Bezirksvertretung II den Erhalt des baulichen Charakters befürworten. Die Sicherung einer sozialen Durchmischung und die Vermeidung von Segregationstendenzen werden als Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung angeführt. Die zuständige Wohnungsbaugenossenschaft soll in die Planungen einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertag: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.3Erlass einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 2392/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Ausarbeitung einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung zum Ziel hat. Mit der Vorlage 2392/2021/CDU/GRÜNE wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen ersucht, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfs zu beauftragen.
Die Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner spezifischen städtebaulichen Gestalt sichern. Als Referenzmodell für die Ausarbeitung wird im Antrag das Moltkeviertel angeführt. Nach der Fertigstellung der Vorlage durch die Verwaltung soll diese dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag wurde für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen in der Sitzung vom 2. Dezember 2021 vorgesehen, wobei die Federführung beim Geschäftsbereich 7 liegt. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde im Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ostuferstraße/ Am Stadthafen" Stadtbezirke IV und V, Stadtteile: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 1883/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ostuferstraße/ Am Stadthafen“ vor. Das etwa 125 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen des Stadthafens und liegt überwiegend im Stadtbezirk IV, teilweise im Stadtbezirk V, verteilt auf die Stadtteile Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Osten durch die Hafenstraße, im Süden durch die Straße „Sulterkamp“ und die Aluminiumallee sowie im Westen durch das Gewerbegebiet „econova“.
Da für das Gebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben derzeit nach den Regelungen des Innenbereichs gemäß Baugesetzbuch. Hintergrund der Planung ist der Rückgang des Güterumschlags am Stadthafen sowie die derzeitige flächenextensive Nutzung der Grundstücke. Ziel der Aufstellung ist es, den Bedarf an hochwertigen Gewerbeflächen für Betriebe mit qualifizierten Arbeitsplätzen zu decken. Die Planung strebt die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe sowie von Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomiebetrieben an. Gleichzeitig sollen stark emittierende Nutzungen sowie Einzelhandelsansiedlungen verhindert werden. Im Rahmen des interkommunalen Rahmenplanes „Freiheit Emscher“ ist zudem vorgesehen, dass ein Radweg das Hafenbecken quert. Sollte das Hafenbecken für die verladende Wirtschaft nicht mehr benötigt werden, wird eine Neubebauung im Bereich des Anlegeplatzes als Option aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bebauungsplan Nr. 14/16 "Am Stammensberg/Ringstraße" Information über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss, BegründungZur Vorlage · 2016/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 14/16 „Am Stammensberg/Ringstraße“ im Essener Stadtteil Kettwig. Das etwa 1,6 Hektar große Areal umfasst verschiedene Flurstücke östlich der Ringstraße und nördlich der Straße Am Stammensberg. Das Gebiet, das ehemals eine Bahntrasse beherbergte und zuletzt gewerblich genutzt wurde, soll einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa 50 Wohneinheiten, die verschiedene Wohnungstypologien in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern umfassen. Dabei ist vorgesehen, rund 30 Prozent der geplanten Wohnflächen als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Die Planung sieht zudem die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes sowie die Schaffung einer Fußgängerverbindung zu angrenzenden Siedlungsbereichen vor. Die Erschließung soll über die Ringstraße erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens sollen auch städtebauliche Missstände, wie illegale Müllablagerungen, beseitigt werden. Da das Plangebiet Waldflächen umfasst, ist ein Ausgleich im Verhältnis 2:1 durch Ersatzaufforstung vorzusehen. Der Beschluss umfasst zudem die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Gutachten sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Bezirksvertretung IX hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.1Bebauungsplan Nummer 14/16 "Am Stammensberg/Ringstraße" Hier: Öffentlich geförderter Wohnungsbau (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2394/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags Nummer 2394/2021/SPD einen Beschluss für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eingebracht. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan Nummer 14/16 mit der Bezeichnung „Am Stammensberg/Ringstraße“.
Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des genannten Bebauungsplanverfahrens eine Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau festzuschreiben. Konkret sollen mindestens 30 Prozent der entstehenden Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderter Wohnungsbau definiert und umgesetzt werden. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 2. Dezember 2021 eingebracht. Eine schriftliche Begründung des Vorhabens liegt dem Dokument nicht bei.
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- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Bebauungsplan Nummer 21/18 "Bäuminghausstraße / Hövelstraße Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1953/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nummer 21/18 „Bäuminghausstraße / Hövelstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd wird die Entwicklung eines Wohngebiets auf einer Fläche von etwa 3,9 Hektar vorbereitet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von zwischen 400 und 430 Wohneinheiten vor, wobei ein Anteil von 30 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau angestrebt wird. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung informiert über den bisherigen Verfahrensablauf und umfasst die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Essen AG, die Amprion GmbH sowie die Emschergenossenschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll nach der abschließenden Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Dabei sind auch redaktionelle sowie blau markierte Änderungen in den Planunterlagen zu berücksichtigen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde in der Vorlage als positiv eingestuft. Die Beratungsfolge der Gremien war für den Zeitraum von Mitte November bis Mitte Dezember 2021 vorgesehen. Details zu den Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bebauungsplan Nummer 22/18 "Hallostraße/Im Natt" Stadtbezrik: VI, Stadtteil: Stoppenberg Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1975/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1975/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 22/18 „Hallostraße/Im Natt“ im Essener Stadtteil Stoppenberg. Das Vorhaben sieht die wohnbauliche Entwicklung einer rund 0,7 Hektar großen Fläche vor. Geplant ist die Errichtung von bis zu 65 Wohneinheiten, wobei 30 Prozent der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan einschließlich der Begründung nach Abwägung der Belange als Satzung beschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, darunter das LVR Amt für Bodendenkmalpflege, die Emschergenossenschaft, der BUND NRW e.V., der NABU NRW e.V. und die Stadtwerke Essen AG, sowie des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend oder teilweise berücksichtigt werden.
Die abschließende Abwägung umfasst die Entscheidung über alle eingegangenen Stellungnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Ergebnisse dieser Abwägung fließen in die Satzungsbegründung ein. Der Bebauungsplan soll inklusive der markierten Änderungen als Satzung verabschiedet werden. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Details zur Abwägung bezüglich eines pilzbefallenen Rot-Buchs sowie zu den Kosten sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Anträge und Anfragen
- 14.Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben - 15.Flächenentwicklung an der Raadter Straße Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2302/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2302/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die dauerhafte Sicherung einer spezifischen Fläche an der Raadter Straße/Eststraße zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Teilbereich des ehemaligen Gärtnereigeländes, der im Zuge der Baugenehmigung für sechs Doppelhaushälften als renaturierte Fläche ausgewiesen wurde.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, diesen Bereich dauerhaft als renaturierte Fläche zu schützen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in den Austausch mit dem Flächeneigentümer treten, um eine potenzielle Nutzung als öffentliche Gemeinschaftsfläche zu prüfen. Als mögliche Entwicklungen werden im Antrag die Schaffung einer Fläche für Jugendsportaktivitäten, die Anlage eines Gemeinschaftsparks oder eine Erweiterung der angrenzenden Kleingartenanlagen angeführt.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die bestehende Festsetzung der Verwaltung, die im Rahmen der Baugenehmigung eine Renaturierung als Ausgleich für die Neuversiegelung vorsah. Ziel der Anfrage ist es, Optionen zu prüfen, die einen Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen zur Förderung der Lebensqualität im Stadtteil ermöglichen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Jugendhilfeausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt für den JHA zurückgezogen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben - 16.Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2265/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2265/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Rüttenscheider Straße vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das verschiedene infrastrukturelle Ziele umfasst. Dazu gehören die Einrichtung einer regelgerechten Fahrradstraße sowie die Schaffung weiterer Querungshilfen für Fußgänger, wie etwa Fußgängerüberwege. Ein weiteres Ziel ist die Implementierung eines Parkleitsystems, um Verkehrsteilnehmer effizient zu vorhandenen Parkmöglichkeiten zu leiten. Zudem sollen die Gegebenheiten für den Lieferverkehr so angepasst werden, dass dieser ohne signifikante Einschränkung anderer Verkehrsarten möglich bleibt. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Stadtmöblierung ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit durch die bestehenden Nutzungskonflikte auf der Rüttenscheider Straße. Es wird eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs angestrebt, ohne dabei Maßnahmen zu nutzen, die höhere Geschwindigkeiten begünstigen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Attraktivität des Stadtteils sowie der dort ansässigen Geschäfte und Gastronomie durch eine nachhaltige Verkehrsplanung zu steigern.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT - 16.1Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2344/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2344/2021/LINKE einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für den Umbau der Rüttenscheider Straße vorsieht. Ziel des Antrags ist die Entwicklung einer funktionalen Fahrradstraße sowie die Berücksichtigung von Potenzialen für den Fußverkehr. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten, das verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen prüft.
Zu den im Antrag genannten Prüfpunkten gehören die Einführung eines Abbiegezwangs für den motorisierten Verkehr sowie die Prüfung von Einbahnstraßenregelungen, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Zudem sollen die Reduzierung von ruhendem Verkehr im öffentlichen Raum, die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in angrenzenden Wohngebieten sowie die Beschränkung des Anliegerverkehrs untersucht werden. Ein weiterer Aspekt ist die konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität, um die Straße als Flaniermeile zu stärken. Die Maßnahmen sollen zudem im Hinblick auf die Umsetzung von Vergleichsergebnissen mit der Deutschen Umwelthilfe und die Interessen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer gewichtet werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Einschätzung, dass bisherige Versuche zur Verkehrsberuhigung nicht zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs oder der Geschwindigkeiten geführt haben. Der Antrag zielt darauf ab, den Straßenraum zugunsten des nicht-motorisierten Verkehrs umzugestalten und die Attraktivität des Stadtteils durch verbesserte Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT - 16.2Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße Veränderung der Parksituation auf der Rüttenscheider Straße an den beiden Kreuzungsbereichen Martinstraße und Kahrstraße von querliegenden Parkplätzen zu parallel zur Fahrbahn verlaufenden ParkbuchtenZur Vorlage · 2372/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2372/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Parksituation auf der Rüttenscheider Straße zum Gegenstand hat. Konkret wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zu evaluieren, ob die derzeit quer zur Fahrtrichtung angeordneten Parkplätze im Bereich der Kreuzungen Martinstraße und Kahrstraße in parallel zur Fahrbahn verlaufende Parkbuchten umgewandelt werden können.
Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die Ein- und Ausparkvorgänge an diesen Kreuzungsbereichen zu Rückstaus führen können, was den Verkehrsfluss beeinträchtigt. Ziel der Untersuchung soll es sein, die technische Umsetzbarkeit einer solchen Neuausrichtung zu prüfen. Im Rahmen dieser Evaluierung sollen zudem die Anzahl der dadurch verloren gehenden Parkplätze, die zu erwartenden Einbußen bei den Parkkosteneinnahmen sowie die Kosten für die Neuausweisung der Parkflächen ermittelt werden.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht. Zuständig für die Bearbeitung ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT - 16.3Parkleitsystem und Lieferverkehr hier: Pilotprojekt Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2255/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 2255/2021 gestellt, der die Durchführung eines Pilotprojekts im Stadtteil Rüttenscheid vorsieht. Ziel des Antrags ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Einführung dynamischer Parkleitsysteme sowie zur Optimierung der Nutzung von Lieferzonen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, hierfür ein Konzept zu erstellen, wobei die Bezirksvertretung II in die Planungen einzubeziehen ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für spätere Projekte in anderen Stadtteilen dienen.
Das geplante Parkleitsystem soll die aktuelle Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie gegebenenfalls die Parkgebühren anzeigen und dabei auch Parkhäuser sowie größere Flächen, wie den Messeparkplatz, einbeziehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Lenkung des Parksuchverkehrs über Hauptverkehrsstraßen an den Quartiersgrenzen sowie die Sicherstellung des Datentransfers an digitale Kartendienste und Apps. Zudem sollen Ladezonen besser ausgeschildert und die Möglichkeiten zur Kontrolle dieser Flächen geprüft werden.
Der Antrag fordert zudem die Ermittlung von Angaben zur zeitlichen Umsetzbarkeit, zu den voraussichtlichen Kosten und zu den entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 vorliegen. Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass durch die Maßnahmen Verkehrsstockungen, Lärm und Luftverschmutzung im Quartier reduziert werden sollen. Dabei sollen auch bestehende Konzepte zur Innenstadtentwicklung und zu Smart-City-Aktivitäten berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — abgesetzt mit Verweis auf die erfolgte Beschlussfassung im AVM am 25.11.2021 (mehrheitlich empfohlen)
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT - 17.Verschiedenes
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Sachstandsbericht aus der Jury zum "Sofortprogramm Innenstadt"
- 20.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 21.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 21.1Grundstücksangelegenheiten (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Ergebnis: abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: abgesetzt/vertagt: erst zur Anhörung in die BV I gegeben, danach zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 25.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 26.Anträge und Anfragen
- 26.1Sachstandsbericht zum Erbbaurecht am Grundstück "Sheraton Essen Hotel, Huyssenallee" (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 27.Mitteilungen der Verwaltung
- 28.Pressemitteilung