Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ostuferstraße/ Am Stadthafen" Stadtbezirke IV und V, Stadtteile: Bergeborbeck und Vogelheim
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ostuferstraße/ Am Stadthafen“ vor. Das etwa 125 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen des Stadthafens und liegt überwiegend im Stadtbezirk IV, teilweise im Stadtbezirk V, verteilt auf die Stadtteile Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Osten durch die Hafenstraße, im Süden durch die Straße „Sulterkamp“ und die Aluminiumallee sowie im Westen durch das Gewerbegebiet „econova“.
Da für das Gebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben derzeit nach den Regelungen des Innenbereichs gemäß Baugesetzbuch. Hintergrund der Planung ist der Rückgang des Güterumschlags am Stadthafen sowie die derzeitige flächenextensive Nutzung der Grundstücke. Ziel der Aufstellung ist es, den Bedarf an hochwertigen Gewerbeflächen für Betriebe mit qualifizierten Arbeitsplätzen zu decken. Die Planung strebt die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe sowie von Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomiebetrieben an. Gleichzeitig sollen stark emittierende Nutzungen sowie Einzelhandelsansiedlungen verhindert werden. Im Rahmen des interkommunalen Rahmenplanes „Freiheit Emscher“ ist zudem vorgesehen, dass ein Radweg das Hafenbecken quert. Sollte das Hafenbecken für die verladende Wirtschaft nicht mehr benötigt werden, wird eine Neubebauung im Bereich des Anlegeplatzes als Option aufgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.12.2021einstimmig beschlossen
- 18.11.2021abgesetzt/vertagt: Zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 16.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung- und Entwicklung
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