Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 21.09.2021
- 2.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 25.10.2021
- 3.Einwohnerfragestunde
- 3.1Lehrerinnen und Lehrerbedarf sowie Unterrichtsausfallzeiten an Schulen im Bezirk V
- 4.IGA Metropole Ruhr 2027 Sachstandsbericht für die Projekte der Stadt Essen auf der Ebene "Unsere Gärten"
- 5.Gefährdung durch StarkregenereignisseZur Vorlage · 2185/2021/CDU · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2185/2021/CDU bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V einen Beschluss zur Information über Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Starkregenereignisse beantragt. Die Fraktion bittet darum, dass die Emschergenossenschaft, die Stadtwerke Essen sowie das Umweltamt der Stadt Essen die Bezirksvertretung gemeinsam durch einen mündlichen Bericht über den aktuellen Stand der Vorsorge- und Schutzmaßnahmen informieren. Dabei sollen sowohl bereits umgesetzte als auch geplante Maßnahmen gegen Schäden durch Hochwasser oder Starkregen im Stadtbezirk V dargelegt werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Starkregenkarten der Stadt Essen, die in verschiedenen Bereichen des Bezirks eine potenzielle Einstauhöhe von mehr als 25 Zentimetern bei Starkregen ausweisen. Zudem wird auf ein Unwetter im vergangenen Sommer verwiesen, bei dem laut Presseberichten ein hohes Risiko für Überflutungen bestand. Angesichts der Erwartung künftiger Extremwetterlagen fordert die Antragstellerin eine transparente Information über die bestehende Risikoeinschätzung für den Stadtbezirk sowie über die entsprechenden Gegenmaßnahmen. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16. November 2021 vorgesehen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Verlegung des Containerstandortes Ellernplatz auf die gegenüberliegende StraßenseiteZur Vorlage · 2186/2021/GRÜNE · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag gestellt, die Standortgestaltung der Container an der Ellernstraße zu verändern. Im Zentrum des Antrags steht die Bitte an die Verwaltung, zu prüfen, ob der derzeitige Standort für Altpapier, Altkleider und Glas auf den Parkstreifen der gegenüberliegenden Straßenseite verlegt werden kann.
Als Begründung wird angeführt, dass der aktuelle Standort aufgrund von starkem Wurzelbewuchs und daraus resultierenden Höhenunterschieden auf dem Gehweg nicht barrierefrei zugänglich sei. Dies erschwere die Nutzung durch Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen und verhindere eine effiziente Reinigung der Flächen durch die Essener Beterriebe GmbH (EBE). Auf der gegenüberliegenden Seite sei der Bürgersteig intakt. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu prüfen, ob an der zukünftigen Stadtwache an der Ellernstraße ein zusätzlicher Standort für Altpapier, Altkleider und Glas eingerichtet werden kann, um die Nutzung der bestehenden Container zu entzerren.
Im Rahmen einer möglichen Verlegung wird zudem die Prüfung gefordert, wie der Bürgersteig am aktuellen Standort wieder barrierefrei und ohne Stolperfallen instand gesetzt werden kann. Für den Fall einer Verschiebung auf den Parkstreifen wird empfohlen, Entladezonen für die Leerung einzurichten und zu kennzeichnen, um den fließenden Radverkehr auf der Ellernstraße nicht zu behindern. Ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der EBE, der ISSAB, des Bürgertreff Süd sowie der Firma Remondis hat die technische Machbarkeit der Leerung am neuen Standort bereits thematisiert.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung AfD-Fraktion - 6.1Erweiterung des islamischen Bestattungsfeldes auf dem NordfriedhofZur Vorlage · 2287/2021/SPD · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2287/2021/SPD bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Erweiterung des islamischen Bestattungsfeldes auf dem Nordfriedhof thematisiert. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung vorrangig prüft, inwieweit eine Dezentralisierung auf stadtweit vorhandenen Friedhofsflächen realisierbar ist, und die Ergebnisse dem Gremium vorlegt. Eine Erweiterung soll demnach in angemessener Höhe erfolgen, sofern die Prüfung der stadtweiten Flächen abgeschlossen ist.
Zudem wird gefordert, die Bezirksvertretung V in die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes einzubinden und dieses Konzept auch auf den Nordfriedhof anzuwenden. Die Umsetzung der Erweiterung soll zudem mit einer Verkehrsplanung in der Kuhlhoffstraße verknüpft werden. Die Umsetzung soll erst erfolgen, wenn die Verkehrsplanung die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vor Ort gewährleistet.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass die Erweiterung zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Kuhlhoffstraße führen könnte, wobei auf die Präsenz von Einrichtungen wie einer Grundschule, der Jugendfarm und Sportanlagen hingewiesen wird. Es wird die Prüfung weiterer brachliegender Friedhofsflächen im Stadtgebiet gefordert, um eine Bündelung der Flächen auf einem einzigen Friedhof zu vermeiden. Zudem wird die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes betont, um Risiken durch hohes Besucheraufkommen zu minimieren. Die zuständige Fachverwaltung hatte bereits im Rahmen eines Ortstermins über die Prüfung der Erweiterung berichtet.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen gegen AfD-Fraktion - 6.1.1Erweiterung des islamischen Bestattungsfeldes auf dem NordfriedhofZur Vorlage · 2288/2021/AFD · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag gestellt, der die Erweiterung des Nordfriedhofs um ein islamisches Bestattungsfeld sowie die Anpassung der Friedhofssatzung betrifft. Mit der Vorlage 2288/2021/AFD wird die Bezirksvertretung aufgefordert, sich gegen die Schaffung eines zusätzlichen islamischen Bestattungsfeldes auf dem Nordfriedhof auszusprechen.
Zudem beantragt die Fraktion eine Änderung der Friedhofssatzung. Die Widmung der Friedhöfe soll künftig auf Verstorbene beschränkt werden, die in Essen wohnhaft sind oder in der Stadt verstorben sind, sowie auf deren Verwandte ersten und zweiten Grades. Derzeit sieht die Satzung keine Einschränkungen hinsichtlich auswärtiger Verstorbener vor.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass im Zeitraum der letzten zehn Jahre durchschnittlich 76,6 % der muslimischen Bestattungen in Essen auswärtige Verstorbene betrafen. Da der Friedhof am Hallo Kapazitätsgrenzen erreicht hat und eine Erweiterung dort geplant ist, möchte die Fraktion durch die Ablehnung der Erweiterung des Nordfriedhofs ähnliche Entwicklungen in der Nachbarschaft vermeiden.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung von H. Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung von H. Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.) - 7.Geplante Kanalbaumaßnahme Großenbruchstraße durch die SWE AGZur Vorlage · 2187/2021/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 16. November 2021 über die geplante Kanalbaumaßnahme in der Großenbruchstraße entschieden. Gegenstand der Vorlage 2187/2021/BV V war die Durchführung von Arbeiten durch die Stadtwerke Essen AG.
Mit dem Beschluss stimmte die Bezirksvertretung den verkehrslenkenden Regelungen sowie den vorübergehenden Änderungen der Verkehrsführung im Rahmen dieser Baumaßnahme zu. Die Vorlage basierte auf der Sachverhaltsdarstellung und den beigefügten Anlagen, welche die Details der baulichen Umsetzung und der damit verbundenen Verkehrsführung enthalten. Eine Vorprüfung der Vorlage war im Rahmen des Verfahrens vorgesehen. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde in der Vorlage als positiv eingestuft.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Offener Brief BIGLA Bürgerinitiative Gladbecker Straße- Alter Schweinemarkt in AltenessenZur Vorlage · 2194/2021/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Grundlage der Vorlage ist ein offener Brief der Bürgerinitiative Gladbecker Straße – Alter Schweinemarkt in Altenessen, der der Stadt Essen, dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie der Bezirksvertretung übermittelt wurde.
In dem Schreiben wird die Forderung formuliert, den historischen Alten Altenessener Schweinemarkt durch verschiedene Maßnahmen geschichtlich zu markieren. Ziel der Initiative ist es, den Ort als einen Raum sichtbarer und erlebbbarer Identität zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche zur Kenntnis nimmt. Hierzu gehören die Stellungnahmen aus dem Fachbereich 41, dem Kulturamt, sowie aus dem Fachbereich 66, dem Amt für Straßen und Verkehr. Die Vorlage dient der Entscheidung über den Umgang mit den in der Eingabe enthaltenen Anregungen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.1Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2021Zur Vorlage · 2225/2021/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich im Rahmen der Sitzung am 16. November 2021 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2021 (Produkt 1.01.01.04.05). In den vorangegangenen Sitzungen des laufenden Jahres wurden bereits Beschlüsse über Zuwendungsgewährungen mit einem Gesamtvolumen von 416.297,00 Euro gefasst.
Gegenstand der aktuellen Vorlage ist die Entscheidung über die Verwendung von Mitteln, die durch eine Änderung der Planung frei geworden sind. Da eine Zuwendungsgewährung für die Sanierung der Wegeverbindung des Geh- und Radwegs am Graitengraben bis zum Pumpenhaus, welche den Gartenanlage Graitengraben e. V. betrifft, nicht mehr erforderlich ist, stehen Mittel in Höhe von 6.053,00 Euro zur Verfügung. Die Bezirksvertretung soll über die Zuweisung dieses Betrages im Rahmen der Haushaltsmittel 2021 befinden.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 8.1.1Verwendung Bezirklicher HaushaltsmittelZur Vorlage · 2279/2021/AFD · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat einen Antrag gestellt, die bereits beschlossene Zuwendung an den AWO Kreisverband Essen e. V. zurückzunehmen. Konkret geht es um die Bewilligung eines Betrages in Höhe von 13.851 Euro, der für die Errichtung einer Doppelgarage zur Unterbringung von Spiel- und Gartenmaterialien für ein zentrales Jugendhilfenetzwerk an der Krablerstraße vorgesehen war.
Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass die ursprüngliche Bewilligung, die in der Sitzung vom 29. September 2021 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion erfolgte, nicht rechtmäßig sei. Als Grund wird angeführt, dass die Antragstellerin aufgrund einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung keine Doppelgarage errichten dürfe. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechende Stellungnahme des Geschäftsbereichs 7 für Stadtplanung und Bau verwiesen.
Zusätzlich fordert die Fraktion, dass die Verwaltung beauftragt wird, etwaige bereits ausgezahlte Bezirksmittel zurückzufordern. Der Antrag wurde am 12. November 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung vonHerrn Frentrop (fraktionslos)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung vonHerrn Frentrop (fraktionslos) - 9.Widmungserweiterung eines Abschnittes der TimpestraßeZur Vorlage · 2154/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V des Stadtbezirks V soll über eine Erweiterung der Widmung eines etwa 30 Meter langen Abschnitts der Timpestraße entscheiden. Der betreffende Bereich nördlich der Straße Sigambrerweg ist derzeit ausschließlich für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr gewidmet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Widmung nachträglich so zu erweitern, dass das Befahren mit Kraftfahrzeugen durch Anlieger zulässig wird.
Grund für diesen Antrag ist die Erreichbarkeit einer neu entstehenden Seniorenheimeinrichtung in der Timpestraße. Die Erweiterung soll es Mitarbeitenden und Patienten ermöglichen, die Einrichtung mit dem Pkw anzufahren. Der Betreiber plant zudem die Nutzung eines betriebseigenen Kleinbusses für den Transport von Besuchern der Tagespflege. Als Stellplatzangebot werden etwa vier bis fünf Plätze für das Personal angegeben, wobei das Verkehrsaufkommen laut Angaben des Betreibers als gering eingestuft wird. Die Zufahrt zur Einrichtung soll über die südliche Anbindung an die Timpestraße bzw. den Sigambrerweg erfolgen.
Die Entscheidungskompetenz für diese Widmungserweiterung liegt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen bei der Bezirksvertretung. Im Falle eines Beschlusses wird die Änderung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht.
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- 26.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen (s. geänderter Beschluss)
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 11.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ostuferstraße/ Am Stadthafen" Stadtbezirke IV und V, Stadtteile: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 1883/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ostuferstraße/ Am Stadthafen“ vor. Das etwa 125 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen des Stadthafens und liegt überwiegend im Stadtbezirk IV, teilweise im Stadtbezirk V, verteilt auf die Stadtteile Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Osten durch die Hafenstraße, im Süden durch die Straße „Sulterkamp“ und die Aluminiumallee sowie im Westen durch das Gewerbegebiet „econova“.
Da für das Gebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben derzeit nach den Regelungen des Innenbereichs gemäß Baugesetzbuch. Hintergrund der Planung ist der Rückgang des Güterumschlags am Stadthafen sowie die derzeitige flächenextensive Nutzung der Grundstücke. Ziel der Aufstellung ist es, den Bedarf an hochwertigen Gewerbeflächen für Betriebe mit qualifizierten Arbeitsplätzen zu decken. Die Planung strebt die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe sowie von Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomiebetrieben an. Gleichzeitig sollen stark emittierende Nutzungen sowie Einzelhandelsansiedlungen verhindert werden. Im Rahmen des interkommunalen Rahmenplanes „Freiheit Emscher“ ist zudem vorgesehen, dass ein Radweg das Hafenbecken quert. Sollte das Hafenbecken für die verladende Wirtschaft nicht mehr benötigt werden, wird eine Neubebauung im Bereich des Anlegeplatzes als Option aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 12.Bebauungsplan Nummer 21/18 "Bäuminghausstraße / Hövelstraße Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1953/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nummer 21/18 „Bäuminghausstraße / Hövelstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd wird die Entwicklung eines Wohngebiets auf einer Fläche von etwa 3,9 Hektar vorbereitet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von zwischen 400 und 430 Wohneinheiten vor, wobei ein Anteil von 30 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau angestrebt wird. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung informiert über den bisherigen Verfahrensablauf und umfasst die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Essen AG, die Amprion GmbH sowie die Emschergenossenschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll nach der abschließenden Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Dabei sind auch redaktionelle sowie blau markierte Änderungen in den Planunterlagen zu berücksichtigen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde in der Vorlage als positiv eingestuft. Die Beratungsfolge der Gremien war für den Zeitraum von Mitte November bis Mitte Dezember 2021 vorgesehen. Details zu den Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 13.Sanierung Altenessen-Nord Aufhebung der Sanierungssatzung und der Satzung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes "Emil"Zur Vorlage · 2003/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet „Altenessen-Nord“ sowie zur Aufhebung der Satzung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „Emil“ vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Frist gemäß Baugesetzbuch, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Die entsprechenden Satzungen für die genannten Gebiete wurden bereits im Dezember 1982 rechtsverbindlich festgelegt.
Nach Angaben der Verwaltung wurde das Sanierungsverfahren auf Basis verschiedener Bebauungspläne durchgeführt und abgeschlossen. Die Maßnahmen umfassten die rechtliche und tatsächliche Grundstücksneuordnung, die Neubebauung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Umgestaltung von Verkehrs- und Grünflächen unter Einsatz öffentlicher Fördermittel. Durch den Rückzug des Bergbaus sei die Notwendigkeit für den Bau eines Ersatzgüterbahnhofs entfallen. Die städtebauliche Funktion von Altenessen als Nebenzentrum wurde durch die Sanierung gefestigt. Die Finanzierung der Maßnahmen über Städtebauförderungsmittel ist abgeschlossen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung ausspricht, damit der Rat der Stadt die Aufhebung der förmlichen Festlegungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.1Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2172/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (2172/2021/5) des Geschäftsbereichs 5 befasst sich mit dem Sachstand der Gesundheitsversorgung in den Essener Stadtbezirken V und VI. Ziel ist die Weiterentwicklung des Basisgesundheitsberichts 2020 zu einem Fachplan Gesundheit, dessen Veröffentlichung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Die Verwaltung soll zudem die Umsetzung verschiedener Konzepte vorantreiben, darunter die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg, das eine kurzstationäre Versorgung sowie eine Notfallpraxis umfassen soll. Hierzu liegt ein Letter of Intent mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung von Gesundheitskiosken in Altenessen sowie in Stoppenberg oder Katernberg. Diese sollen als interdisziplinäre Schnittstelle fungieren und durch die cse gGmbH in einer neuen Managementgesellschaft betrieben werden. Der Start der Kioske ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Die Analyse der medizinischen Versorgung in den Bezirken V und VI zeigt eine geringere Facharztdichte in Bereichen wie Chirurgie, Orthopädie und Psychotherapie sowie eine überdurchschnittliche Rate ambulanter Notfälle im Vergleich zum Essener Gesamtdurchschnitt auf. Zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einrichtung einer weiteren Notfallpraxis im Norden wieder aufgenommen werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie die Entwicklung eines virtuellen Kindergesundheitszentrums zur digitalen Vernetzung und Gesundheitsförderung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.1Fragen und Anmerkungen im Nachgang der Neugestaltung des Kaiser-Wilhelm-ParksZur Vorlage · 2188/2021/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 16. November 2021 wurde die Kenntnisnahme einer Vorlage behandelt, die sich mit Fragen und Anmerkungen zur Neugestaltung des Kaiser-Wilhelm-Parks befasst. Der Anlass für die Vorlage war eine Anfrage der Bezirksvertretung an die Verwaltung, die auf eine Begehung des Parks sowie auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zurückgeht.
Die Anfrage bezog sich auf verschiedene Punkte der Parkgestaltung. Konkret wurde die Situation des Teichs thematisiert, wobei die Notwendigkeit einer Entfernung von Algen angeführt wurde. Zudem wurde der Abbau des bisherigen Kleinkindspielbereichs, der über eine Rutsche, einen Kletterturm sowie einen Sandspielbereich verfügte, zur Sprache gebracht. Des Weiteren wurde nach dem Verfahren zur Herausgabe und Rücknahme von Sachfiguren gefragt.
Die Vorlage enthält die Stellungnahme des Fachbereichs 67 (Grün und Gruga) zu diesen Punkten. Die Bezirksvertretung nahm die Informationen im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.2Fehlende Papierkörbe an der Altenessener Straße zwischen Stauderkreisel und Vogelheimer StraßeZur Vorlage · 2189/2021/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 16. November 2021 Kenntnis über die Installation neuer Abfallbehälter an der Altenessener Straße genommen. Der Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen aus einer vorangegangenen Sitzung im August 2021, in der die Verwaltung darum gebeten wurde, im Bereich zwischen dem Stauderkreisel und der Vogelheimer Straße mindestens zwei zusätzliche Papierkörbe an den Gehwegen zu platzieren.
Nach einer Rückmeldung der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH vom 12. Oktober 2021 wurde bestätigt, dass die Umsetzung der Maßnahme erfolgt. Konkret sollen im Bereich der Hausnummern 369 und 373 der Altenessener Straße zwei neue Abfallkörbe angebracht werden. Die Vorlage dient somit der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Maßnahme im Stadtbezirk.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.3Umgestaltung des Mittelstreifens auf der Gladbecker Straße zwischen Bäuminghausstraße und EllernplatzZur Vorlage · 2192/2021/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 16. November 2021 Kenntnis über die geplante Untersuchung zur Umgestaltung des Mittelstreifens auf der Gladbecker Straße zwischen der Bäuminghausstraße und dem Ellernplatz genommen. Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis aus einer Sitzung im August 2021, wonach der gepflasterte Mittelstreifen regelmäßig von einer Reinigungsmaschine befahren werde. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob durch eine Vertikalbegrünung eine Alternative zur aktuellen Reinigung geschaffen werden könne, um eine Verengung der Fahrspuren und daraus resultierende Verkehrsstaus zu vermeiden sowie die Schadstoffbelastung zu reduzieren.
Die Stellungnahme des Fachbereichs Grün und Gruga sowie des Amtes für Straßen und Verkehr erläutert die aktuelle Situation. Gemäß der Straßenreinigungssatzung besteht für den genannten Bereich eine Reinigungspflicht, die durch die Entsorgungsbetriebe Essen wahrgenommen wird. Die Reinigung umfasst sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege in einem zweimal wöchentlichen Intervall. Eine Reinigung des gepflasterten Mittelstreifens sei ebenfalls notwendig, um einem ungepflegten Eindruck durch Wildwuchs entgegenzuwirken, wobei dieser Vorgang in größeren Zeitabständen als die Reinigung der restlichen Verkehrsflächen stattfinde.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.4Sonstige Mitteilungen
- 16.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 16.1Kaiser-Wilhelm-Park hier: Nachrüstung der Abfallbehälter mit Zigarettenaschern
- 16.2Aufstellung von "Laubkörben" auch in der Zangenstraße/Nagelstraße sowie im Pastor-Fliedner-Weg/Boshamerweg
- 16.3Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Nord-Süd-Fahrradverbindung sowie Radwegekonzept im Bereich Altenessen hier: Bahnhof/Kaiser-Wilhelm-Park/Palmbuschweg/Lierfeldstraße
- 16.4Prüfung der Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung auf den neuen Parktplätzen an der Zeche Carl sowie an den Filialen von ALDI an der Karnaper Straße und LIDL an der Altenessener Straße
- 16.5Gefahrstelle durch Baumwurzeln auf der Radroute zwischen Palmbuschweg und Stankeitstraße entlang des Kaiser-Wilhelm-Parks
- 16.6Neues Konzept für den "Bürgerpark" an der Kuhlhoffstraße
- 16.7Entwicklung des Grundstückes 'ehemalige Trinitatiskirche' in der Basunestraße
- 16.8Verkehrsprobleme auf der Stauderstraße im Umfeld der Firma IST GmbH
- 17.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Karlschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 19.Grundstücksangelegenheiten
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil