Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 14.09.2021
- 2.Berichterstattung Bezirksforum Bauen und Wohnen
- 3.Vorstellung des neuen Konzeptes der EBE und Winterdienst
- 4.Parken in Nebenstraßen (am Beispiel Kalkstraße)
- 5.Quartiershausmeister
- 6.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2020Zur Vorlage · 1243/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht 2020 der Erziehungsberatung in Essen dokumentiert die Arbeit der sieben Beratungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.536 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte beraten. Neben der Darstellung der Kennzahlen thematisiert der Bericht die Auswirkungen der Pandemie auf die Beratungsarbeit sowie die Schwerpunkte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Digitalisierung und Online-Beratung.
Aufgrund der Pandemiebedingungen kam es phasenweise zu rückläufigen Beratungszahlen und Veränderungen in den Arbeitsmethoden. Um die Erreichbarkeit der Familien sicherzustellen, wurde unter anderem ein Familienberatungstelefon eingerichtet, welches später vom Jugendpsychologischen Institut fortgeführt wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit bleibt der präventive Charakter der Angebote, der durch eine enge Kooperation mit weiteren Fachrichtungen die Stabilisierung von Familiensystemen anstrebt. Die Wartezeiten blieben dabei gering; in fast 80 Prozent der Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes blieb in ihrem Umfang weitgehend stabil, auch wenn Präsenztreffen zeitweise nicht möglich waren. Der Bericht hebt zudem die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote hervor, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.SWE Kanalbaumaßnahme Möllhoven
- 8.Antrag eines Kulturträgers des Stadtbezirks IV auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Förderung der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 1949/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Förderung der bezirklichen Kulturarbeit beraten. Der Antrag wurde von einem Kulturträger des Stadtbezirks IV gestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Tamilischen Kultur- und Wohlfahrtsverein e.V. eine Förderung in Höhe von 500,00 Euro zuzusprechen. Die Mittel sollen aus dem Produkt 1.01.01.04.04 zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit bereitgestellt werden. Die Förderung ist für eine Veranstaltung vorgesehen, die am 16. Oktober 2022 stattfindet.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit des Projektes gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft und bestätigt. Hinsichtlich der Höhe des Zuschusses schließt sich die Verwaltung der Empfehlung der Kulturbeauftragten an. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische EntwicklungZur Vorlage · 1398/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und der historischen Entwicklung dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Im Kitajahr 2021/2022 werden insgesamt 1.251 Plätze neu geschaffen, darunter 1.017 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 250 Plätze in der Kindertagespflege. Diese Entwicklung umfasst 689 Plätze an elf neuen Standorten sowie Erweiterungen und nachgerückte Plätze, während 16 Plätze durch Schließungen oder Umwandlungen entfallen. Für das Ende des Kitajahres wird ein voraussichtlicher Fehlbestand von rund 1.000 Plätzen prognostiziert. Für die Jahre 2022/2023 bis 2024/2025 sind etwa 30 neue Projekte und 15 Erweiterungen geplant.
Die Anpassung der Betreuung erfolgt aufgrund steigender Nachfrage und des Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Ziel sind Versorgungsquoten von 40 % für Kinder unter drei Jahren und 100 % für Kinder ab drei Jahren. Zur Umsetzung wurde eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur sowie ein vom Oberbürgermeister ins Leben gerufener Beirat Kita-Ausbau etabliert. Die städtische Trägerschaft hält einen Anteil von circa 20 Prozent an der Gesamtversorgung. Im Rahmen verschiedener Baustaffeln wurden bereits zahlreiche Standorte erweitert oder neu errichtet. Während die ersten drei Staffeln bereits realisierte Gruppen und Plätze umfassen, befinden sich die vierte und fünfte Staffel in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung oder Prüfung. Die Bedarfsplanung erfolgt dabei durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Ausweisung von Plätzen für Skater*innenZur Vorlage · 0841/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0841/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, konkret mit der Ausweisung von Plätzen für Skaterinnen und Skater. Der Bericht der Verwaltung dient dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme.
Hintergrund der Vorlage ist ein verwaltungsinterner Workshop zur Innenstadtentwicklung, der am 21. Januar 2021 stattfand. An diesem Workshop nahmen verschiedene Akteure teil, darunter die Geschäftsbereiche für Umwelt, Verkehr und Sport, Stadtplanung und Bauen sowie Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem war die Essener Marketing GmbH an den Diskussionen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Ideen zur Gestaltung einer attraktiveren und lebhafteren Innenstadt.
Im Rahmen der daraus entstandenen Arbeits- und Lenkungsgremien sollen künftig auch neue Flächenverwendungen thematisiert werden. Die mittelfristigen Planungen hierzu werden im Rahmen eines Innenstadtentwicklungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Vorlage wurde im Zeitraum von Juni bis November 2021 in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — (Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.AVerbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße bis Borbecker MühlenbachZur Vorlage · 2042/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt ein Konzept zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße bis Borbecker Mühlenbach vor. Ziel der Vorlage ist es, den Grünzug dauerhaft zu erhalten und seine ökologische sowie soziale Bedeutung zu stärken. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer geplanten Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Bocholder Straße, die unter anderem die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes sowie eines Regenrückhaltebeckens vorsieht.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die ökologische Aufwertung durch die Pflanzung von Blühgehölzen, die Anlage von Insekteninseln und Blühstreifen sowie die Umwandlung von Grasflächen in Wildblumenwiesen. Zur Verbesserung der Infrastruktur sind die Erneuerung abgenutzter wassergebundener Wege sowie der Austausch und die Ergänzung von Sitzbänken und Papierkörben vorgesehen.
Der Investitionsbedarf für die baulichen Maßnahmen wird auf insgesamt etwa 230.000 Euro geschätzt, wovon etwa 187.000 Euro auf die Baukosten und rund 43.000 Euro auf die Planung entfallen. Für den Planungsprozess im Jahr 2022 sind etwa 15.000 Euro vorgesehen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird für das Jahr 2023 angestrebt, wobei die konkrete Ausgestaltung unter Einbeziehung eines externen Planungsbüros sowie der Bürgerinnen und Bürger und der Ortspolitik erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ostuferstraße/ Am Stadthafen" Stadtbezirke IV und V, Stadtteile: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 1883/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ostuferstraße/ Am Stadthafen“ vor. Das etwa 125 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen des Stadthafens und liegt überwiegend im Stadtbezirk IV, teilweise im Stadtbezirk V, verteilt auf die Stadtteile Bergeborbeck und Vogelheim. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal, im Osten durch die Hafenstraße, im Süden durch die Straße „Sulterkamp“ und die Aluminiumallee sowie im Westen durch das Gewerbegebiet „econova“.
Da für das Gebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben derzeit nach den Regelungen des Innenbereichs gemäß Baugesetzbuch. Hintergrund der Planung ist der Rückgang des Güterumschlags am Stadthafen sowie die derzeitige flächenextensive Nutzung der Grundstücke. Ziel der Aufstellung ist es, den Bedarf an hochwertigen Gewerbeflächen für Betriebe mit qualifizierten Arbeitsplätzen zu decken. Die Planung strebt die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe sowie von Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomiebetrieben an. Gleichzeitig sollen stark emittierende Nutzungen sowie Einzelhandelsansiedlungen verhindert werden. Im Rahmen des interkommunalen Rahmenplanes „Freiheit Emscher“ ist zudem vorgesehen, dass ein Radweg das Hafenbecken quert. Sollte das Hafenbecken für die verladende Wirtschaft nicht mehr benötigt werden, wird eine Neubebauung im Bereich des Anlegeplatzes als Option aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Sanierung Borbeck Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1936/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Borbeck“ aufzuheben. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden verschiedene städtebauliche Ziele umgesetzt. Dazu gehörten die Entlastung des Kernbereichs durch die Erweiterung der Borbecker Straße sowie die Anlage der Otto-Brenner-Straße, die Schaffung von Verknüpfungspunkten im öffentlichen Personennahverkehr und die Einrichtung einer Fußgängerzone. Weitere Maßnahmen umfassten die Neugestaltung der Plätze Germaniaplatz und Borbecker Platz, den Bau von Parkhäusern sowie die Schaffung von Grünflächen und Spielplätzen. Auch die Modernisierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden war Bestandteil der Maßnahmen.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Verfahren beliefen sich auf rund 56,66 Millionen Euro. Davon waren etwa 54,61 Millionen Euro zuwendungsfähig. Die Finanzierung erfolgte durch Städtebaufördermittel von Bund und Land sowie durch Leistungen Dritter. Der kommunale Eigenanteil im Rahmen der Städtebauförderung betrug etwa 8,59 Millionen Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufhebung empfie ausreichend und der Rat der Stadt die entsprechende Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.1Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung für die Schloßstraße zwischen Borbecker und Frintroper Straße
- 15.2Fußgängerampel Schlosspark
- 15.3Einrichtung von Tempo 30 auf einem Teilstück der Germaniastraße
- 15.4Bahnunterführung Möllhoven
- 15.5Minimalstandards zur Fahrgastinformation an Bahnhöfen
- 15.6Halteverbot in Höhe von Herbrüggenstraße 125
- 16.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 17.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 2096/2021/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen der Sitzung am 9. November 2021 die Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen. Auf Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten wurde die Bezuschussung eines spezifischen Projekts der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede festgelegt.
Das Projekt mit dem Titel „Ev. Kirche vor Ort in der Zeit des Nationalsozialismus“ erhält eine finanzielle Förderung in Höhe von 1.500,00 Euro. Die Vorlage zur Entscheidung wurde am 25. Oktober 2021 erstellt. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ergab im Rahmen der ersten Einschätzung eine positive Relevanz für den Klimaschutz. Die Mittel werden aus dem Haushalt der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Sitzungstermine für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1938/2021/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen der Vorlage 1938/2021/BV IV die Sitzungstermine für das Jahr 2022 festgelegt. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der entsprechenden Schulferienzeiten für Ostern, Sommer, Herbst und Weihnachten.
Der Beschluss umfasst sieben Sitzungstage im Jahr 2022. Die Termine sind auf den 8. Februar, 8. März, 10. Mai, 14. Juni, 13. September, 8. November sowie den 13. Dezember 2022 festgesetzt. Mit der Festlegung der Sitzungstage ist auch die Frist für die Einreichung von Tagesordnungspunkten und Anträgen verbunden, welche jeweils einen Tag vor dem jeweiligen Sitzungstermin endet.
Die Verwaltung hat für die Vorlage die entsprechenden Fristen kalkuliert, wobei bei der Sitzung am 14. Juni 2022 die Berücksichtigung des Feiertags Christi Himmelfahrt am 26. Mai 2022 in die Planung einfloss. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung am 9. November 2021 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Auftragskontrollliste
- 20.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 21.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Problembereich Dellwig (Discounter und Gleisschleife)
- 23.Geplantes Bauvorhaben Mittelzentrum Borbeck
- 24.Kunst im öffentlichen RaumErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.BGrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.Antragseingänge von bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 26.Anfragen und Mitteilungen
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil