Sanierung Borbeck Aufhebung der Sanierungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Borbeck“ aufzuheben. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden verschiedene städtebauliche Ziele umgesetzt. Dazu gehörten die Entlastung des Kernbereichs durch die Erweiterung der Borbecker Straße sowie die Anlage der Otto-Brenner-Straße, die Schaffung von Verknüpfungspunkten im öffentlichen Personennahverkehr und die Einrichtung einer Fußgängerzone. Weitere Maßnahmen umfassten die Neugestaltung der Plätze Germaniaplatz und Borbecker Platz, den Bau von Parkhäusern sowie die Schaffung von Grünflächen und Spielplätzen. Auch die Modernisierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden war Bestandteil der Maßnahmen.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Verfahren beliefen sich auf rund 56,66 Millionen Euro. Davon waren etwa 54,61 Millionen Euro zuwendungsfähig. Die Finanzierung erfolgte durch Städtebaufördermittel von Bund und Land sowie durch Leistungen Dritter. Der kommunale Eigenanteil im Rahmen der Städtebauförderung betrug etwa 8,59 Millionen Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufhebung empfie ausreichend und der Rat der Stadt die entsprechende Satzung beschließt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021einstimmig beschlossen
- 18.11.2021einstimmig empfohlen
- 09.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
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