Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1934/2021/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 26. November 2021 über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für das Gremium zu bestimmen.
Die Neubesetzung soll die bisherige Vertretung im Jugendhilfeausschuss ablösen. Die Grundlage für diese personelle Änderung bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen, insbesondere die Paragraphen 4 Absatz 2b und c. Mit der Wahl wird ein Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied bestimmt, um die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen im Ausschuss fortzuführen. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der CDU-Fraktion)Zur Vorlage · 2164/2021/CDU · Antrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2164/2021/CDU einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorsieht. Der Antrag wurde am 26. Oktober 2021 eingereicht und ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
Die beantragte Änderung betrifft den Wechsel zwischen zwei Mitgliedern der Fraktion innerhalb der Ausschussbesetzung. Konkret soll ein bisher ordentliches Mitglied zum stellvertretenden Mitglied ernannt werden, während ein bisher stellvertretendes Mitglied in die Position eines ordentlichen Mitglieds aufrücken soll. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2366/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage Nummer 2366/2021/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Besetzung des Amtes für den ersten Stellvertreter im genannten Ausschuss ändert. Konkret soll die bisherige Position des ersten Stellvertreters durch eine neue Person neu besetzt werden. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2367/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler (EBB-FW) hat mit der Vorlage Nummer 2367/2021/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Position des ersten Stellvertreters in diesem Ausschuss neu besetzt. Der Antrag sieht vor, die bisherige Besetzung durch eine neue Person zu ersetzen. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Federführung für dieses Verfahren. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.41. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. - 18. November 2021 in Erfuhrt hier: Ersatzbenennung einer Abgeordneten der Stadt Essen; Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRWZur Vorlage · 2174/2021/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtverwaltung zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters regelt die Ersatzbenennung einer Abgeordneten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt stattfindet.
Auf Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion soll eine Ratsfrau als stimmberechtigte Abgeordnete der Stadt Essen benannt werden, anstatt der ursprünglich durch Ratsbeschluss vom 24. Februar 2021 bestellten Ratsfrau. Da sowohl die ursprüngliche Delegierte als auch der vorgesehene Ersatzdelegierte der Fraktion an der Veranstaltung verhindert sind, wurde die Neubenennung beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss diese Ersatzbenennung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW im Wege einer Eilentscheidung vornimmt und die entsprechende Dienstreisegenehmigung erteilt. Der Rat der Stadt Essen soll diese Eilentscheidung des Ausschusses in seiner Sitzung am 26. November 2021 genehmigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW hier: Ersatzbenennung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1935/2021/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen, die am 8. Dezember 2021 virtuell stattfindet, wurde eine Änderung der Delegation der Stadt Essen beantragt. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion soll ein Ratsmitglied anstelle eines bisher benannten Ratsmitglieds für die Konferenz benannt werden.
Die Stadtverwaltung hat bereits für die Ratsperiode 2020 bis 2025 drei Delegierte für die Teilnahme an den Sitzungen des Städtetages NRW festgelegt. Durch die vorliegende Vorlage wird nun die Ersatzbenennung eines Ratsmitglieds der CDU-Fraktion vorgeschlagen, um die Vertretung in der Konferenz zu aktualisieren.
Da die Meldefrist gegenüber der Geschäftsstelle des Städtetages NRW am 19. November 2021 endet, wurde eine Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte die Benennung in seiner Sitzung am 10. November 2021 als Eilentscheidung beschließen und die künftige Teilnahme an den Sitzungen als Dienstreise genehmigen. Die abschließende Genehmigung dieser Eilentscheidung durch den Rat der Stadt war für die Sitzung am 26. November 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Interessensbekundung für die drei Ausschüsse und für den AK Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen (JUMA) der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 2233/2021/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Vertretung in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) für die kommende Wahlperiode neu zu bestimmen. Im Zentrum der Vorlage steht die Benennung von Ratsmitgliedern für drei Fachausschüsse sowie für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen“ (JUMA). Die Ausschüsse umfassen den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss sowie den Ausschuss für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit.
Die Besetzung der acht verfügbaren Sitze erfolgt auf Grundlage eines Vorschlags, der sich die beteiligten Fraktionen mittels des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens geeinigt haben. Die Zuteilung der Mandate orientiert sich an der aktuellen Sitzverteilung im Rat der Stadt Essen. Die gewählten Personen fungieren als Vertreter der Stadt in den jeweiligen Gremien, wobei die endgültige Wahl durch den RGRE-Hauptausschuss erfolgt. Die Mandatsdauer entspricht der dreijährigen Wahlzeit des Hauptausschusses.
Die Arbeit in den Ausschüssen dient der Einflussnahme auf EU-Gesetzgebungsprozesse. Während die Sitzungen des Ausschusses für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und des Arbeitskreises JUMA in Deutschland stattfinden, finden die bilateralen Sitzungen des deutsch-französischen und deutsch-polnischen Ausschusses teilweise im Ausland statt. Die Stadt Essen übernimmt die anfallenden Reisekosten, die sich schätzungsweise zwischen 350 und 1.500 Euro bewegen. Mit der Benennung der Mitglieder ist zudem die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2020Zur Vorlage · 1941/2021/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsbericht zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2020 liegt vor. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 31.03.2021 durch die zuständige Kämmererei aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt. Im Rahmen der Prüfung gemäß der Gemeindeordnung NRW hat das Rechnungsprüfungsamt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie die Richtigkeit der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage untersucht.
Die Prüfung ergab Feststellungen, die Korrekturen im laufenden Buchungsgeschäft des Haushaltsjahres 2021 erforderlich machten. Da diese Änderungen jedoch nicht wesentlich waren, war keine Änderung des ursprünglichen Jahresabschlusses notwendig. Die Finanzbuchhaltung nahm lediglich redaktionelle Anpassungen an den Texten vor.
Das Ergebnis der Prüfung besagt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermittelt und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt wurde. Auch der Lagebericht steht in wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang und stellt die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Es wurden keine wesentlichen Schwächen im internen Kontrollsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses festgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt erteilt den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen. Dem Rat wird daher vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Verwendung des Jahresüberschusses 2020Zur Vorlage · 1845/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2020 regelt. Der vorliegende Text der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 17.837.362,18 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen schloss zum 31. Dezember 2020 mit einem Gesamtergebnis von 18.177.276,57 Euro ab. Da die Ergebnisse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen zweckgebunden sind, wird im Jahresabschluss eine Gewinnverwendungsrechnung vorgenommen. Nach Abzug der Stiftungsanteile in Höhe von 339.914,39 Euro verbleibt ein für die Stadt frei verfügbares Jahresergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 in Höhe von 17.837.362,18 Euro.
Im Rahmen der Haushaltsführung wird erläutert, dass eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage derzeit nicht möglich ist, da die allgemeine Rücklage mit 37,6 Millionen Euro unter der erforderlichen Grenze von drei Prozent der Bilanzsumme liegt. Durch die Verrechnung des Jahresüberschusses 2020 erhöht sich der Bestand der allgemeinen Rücklage nach der geplanten Zuführung auf 55.421.080,89 Euro. Damit wird der zuvor bestehende negative Bestand im Eigenkapital, der zum Ende des Jahres 2019 noch bei über 127 Millionen Euro lag, weiter abgebaut. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Stellenplan 2022Zur Vorlage · 2110/2021/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. November 2021 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, den beigefügten Plan für Beamte sowie tariflich Beschäftigte als offiziellen Stellenplan 2022 zu verabschieden. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dient dieser Plan als Anlage zum Haushaltsplan und weist die für das Jahr erforderlichen Stellen für Beamte und nicht nur vorübergehend beschäftigte Bedienstete aus.
Ein Anstieg um insgesamt 254,75 Planstellen im Saldo wird in der Vorlage mit der Schaffung von Mehrstellen in den Bereichen soziale Aufgaben, der Ordnungsverwaltung sowie im Bereich Umwelt und Verkehr begründet. Die Beamtenplanstellen der Sondervermögen Essener Systemhaus und der Sport- und Bäderbetriebe Essen sind in der Vorlage gesondert ausgewiesen, während die Tarifstellen dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen den jeweiligen Wirtschaftsplänen zu entnehmen sind. Die Aufteilung der Stellenübersicht erfolgt nach der Haushaltsgliederung auf Produktebene.
Hinsichtlich der Personalkosten wird darauf hingewiesen, dass der Saldo zwischen Einsparungen und Mehrbedarfen unter Berücksichtigung von Tarif- und Besoldungsentwicklungen sowie weiterer rechtlicher Verpflichtungen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 zu berücksichtigen ist. Die Finanzierung der Personalaufwendungen ist in der Anmeldung zum Haushaltsplan 2022 enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.1Stellungnahme Personalrat
- 11.2Stellenplan 2022 (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2354/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 2354/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu verpflichten, im ersten Quartal des Jahres 2022 einen konkreten Vorschlag zur Behebung von Personalmängeln vorzulegen.
Der Antrag bezieht sich dabei auf die im Schreiben des Personalrates vom 25. Oktober 2021 aufgeführten personellen Defizite. Die Ratsfraktion fordert, dass Maßnahmen erarbeitet werden, um diese Mängel in absehbarer Zeit zu beseitigen und die Personalausstattung in den zuständigen Fachbereichen entsprechend zu verstärken. Eine schriftliche Begründung zum Antrag wurde nicht beigefügt, da die Erläuterungen mündlich erfolgen sollten. Zuständig für die Bearbeitung der Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Haushalt 2022 a) Festlegung der Redezeit b) Empfehlung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2165/2021/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 wird im Rat der Stadt Essen eine Neuregelung der Redezeiten vorgeschlagen. Die Vorlage zielt darauf ab, die Dauer der Ratssitzungen zu verkürzen. Dieser Vorschlag basiert auf einer Empfehlung des Ältestenrates, die bereits in einer Sitzung im September 2016 ausgesprochen wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht eine differenzierte Verteilung der Redezeit vor. Den Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen wird jeweils eine Redezeit von 30 Minuten eingeräumt. Für die übrigen Fraktionen ist eine Zeit von jeweils 20 Minuten vorgesehen, während Gruppen eine Redezeit von jeweils 10 Minuten erhalten. Durch diese Festlegung ergibt sich eine maximale Gesamtredezeit von insgesamt drei Stunden und zehn Minuten für die Haushaltsverabschiedung. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Entscheidung für die Sitzung am 26. November 2021 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.1c) Beratung der Änderungsanträge zu Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022
- 12.1.1Haushalt 2022 (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2383/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Haushaltsplans 2022 haben die Fraktionen CDU und GRÜNE einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Einrichtung von 23 zusätzlichen Planstellen sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 6,06 Millionen Euro vorsieht. Die personellen Verstärkungen umfassen verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung, darunter die Schulsozialarbeit, die aufsuchende soziale Arbeit, die Stadtarchäologie sowie den Bereich Grün und Pflege. Zudem sollen im Bereich der öffentlichen Sicherheit der Kommunale Ordnungsdienst gestärkt und eine Geschäftsstelle für den Kriminalpräventiven Rat geschaffen werden. Im Bereich Klimaschutz und Umwelt sind Stellen für die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes sowie für Maßnahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima vorgesehen.
Die beantragten Finanzmittel sollen diverse Projekte unterstützen. Dazu gehören die Einrichtung öffentlicher Toiletten und Grillzonen, die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie etwa die Unterstützung von Klimaschutzprojekten in Unternehmen und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Weitere Mittel sind für die Pflege von Radwegen im Winter, die Beseitigung von Graffiti, die Förderung der freien Kulturszene sowie für die Unterstützung sozialer Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände vorgesehen. Zudem wird die Entwicklung eines Förderplans für ein inklusives Essen beantragt. Die Finanzierung der personellen und sachlichen Aufwendungen soll durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite sowie bei der Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Rheinland erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.2Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2374/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 einen Antrag gestellt, der eine Erhöhung der Mittel für die Pflege und Instandhaltung städtischer Grünanlagen vorsieht. Der Antrag umfasst die Aufforderung an die Verwaltung, die für die fortwährende Instandhaltung der Essener Grünanlagen erforderlichen konsumtiven Mittel im Haushaltsjahr 2022 um 300.000 Euro aufzustocken.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Spielraumleitplanung zu schaffen. Hierfür sollen neben den investiven Mitteln auch konsumtive Mittel in Höhe von 320.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden, um vier Vollzeitäquivalente zu decken. Sollte das zuständige Fachgebiet hierfür nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, wird die Verwaltung beauftragt, einen Rahmenvertrag mit einem externen Dienstleister auszuhandeln und diesen dem Rat im ersten Halbjahr 2022 zur Entscheidung vorzulegen.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Aufstockung der konsumtiven Mittel für die Instandhaltung des Grugaparks um 200.000 Euro für das Jahr 2022. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll laut Antrag durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2022 erfolgen. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde nicht eingereicht, die Erläuterungen erfolgen mündlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.3Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2375/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Mobilitätswende vorsieht. Im Zentrum des Antrags steht die Beauftragung der Verwaltung, in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Ruhrbahn ein Konzept für die Einführung und Finanzierung eines ganzjährig gültigen „365 Euro“-Tickets zu erarbeiten. Dieses Konzept soll dem Rat der Stadt Essen im ersten Halbjahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Des Weiteren sieht der Antrag die Bereitstellung von 300.000 Euro an investiven Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 vor, um ein Kreditprogramm zur Förderung des privaten und gewerblichen Erwerbs von Lastenfahrrädern aufzusetzen. Dieses Programm soll nach einem Jahr evaluiert werden. Zudem werden 100.000 Euro an investiven Mitteln beantragt, um in Kooperation mit der Ruhrbahn ein Park-and-Ride-Konzept für relevante Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs zu entwickeln.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die personellen Kapazitäten zur Umsetzung eines barrierefreien Fußverkehrs. Die Verwaltung soll die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für den dauerhaften Einsatz einer zusätzlichen Vollzeitäquivalenz schaffen. Hierfür ist eine Erhöhung des Personalkostenbudgets des Fachbereichs 66 um 90.000 Euro pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Die finanziellen Mehraufwendungen sollen durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2022 gedeckt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.4Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2376/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 verschiedene Anträge zur Stärkung der Prävention und zur Anpassung von Haushaltsmitteln gestellt. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Beauftragung der Verwaltung, die Mittel für geplante Beteiligungen im Bereich der Gesundheitsversorgung im Essener Norden bereits jetzt in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Zudem sollen die Mittel für die Qualitätsoffensive der Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab 2023 ebenfalls in die mittelfristige Planung integriert werden.
Im Bereich der personellen und projektbezogenen Aufwendungen sieht der Antrag eine Erhöhung der Mittel für Quartiershausmeisterinnen und Quartiersmeister um 100.000 Euro pro Jahr vor, um eine räumliche Erweiterung zu ermöglichen. Für die Kriminalprävention wird eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 200.000 Euro beantragt. Die Mittel für die Suchthilfe Essen gGmbH sollen um 300.000 Euro, für das Projekt „Jugenddialoggruppen“ um 90.000 Euro und für die Erziehungsberatung um 395.000 Euro angehoben werden.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ein ganzheitliches Präventionskonzept zur Senkung der Folgekosten der Erziehungsberatung zu erarbeiten und ein Förderprogramm namens „lokaler Ausbildungsfonds“ aufzusetzen. Des Weiteren soll die Verwaltung die wiederkehrenden Projektförderungen in der Kinder- und Jugendhilfe institutionalisieren. Ein weiterer Punkt betrifft die Anhebung der Leitungsanteile in den freien Wohlfahrtsverbänden auf 15 Prozent, wofür ein zusätzlicher Haushaltsansatz von 365.000 Euro für das Jahr 202läufig vorgesehen ist. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll über den städtischen Überschuss des Finanzplans 2022 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.5Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2377/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 einen Antrag gestellt, der eine personelle und finanzielle Aufstockung in den Kulturbereichen der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag umfasst die Schaffung organisatorischer und stellenplanmäßiger Voraussetzungen für den dauerhaften Einsatz von zwei zusätzlichen Vollzeitäquivalenten im Fachbereich 41. Hierfür soll das Personalkostenbudget ab dem Haushaltsjahr 2022 um jährlich 220.000 Euro erhöht werden, wobei die Verwaltung auf steigende Anforderungen, wie etwa Kunst im öffentlichen Raum oder Corona-Sonderfonds, verweist.
Ein weiterer Teil des Antrags betrifft den Fachbereich 41-2. Dort sollen ebenfalls die Voraussetzungen für zwei zusätzliche Vollzeitäquivalente geschaffen werden, was eine jährliche Erhöhung des Personalkostenbudgets um 150.000 Euro ab dem Jahr 2022 vorsieht. Begründet wird dieser Schritt mit den gestiegenen Nutzungsmöglichkeiten des Schlosses Borbeck.
Zudem fordert die Fraktion, den Haushaltsansatz für das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft finanziell abzusichern und über das Jahr 2022 hinaus zu institutionalisieren. Die im Antrag vorgesehenen finanziellen Mehraufwendungen sollen durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2022 gedeckt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.6Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2378/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 einen Antrag gestellt, der eine Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, im Fachbereich 32 die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz von zehn zusätzlichen Vollzeitäquivalenten zu schaffen. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, soll das Personalkostenbudget für den Ordnungsdienst ab dem Haushaltsjahr 2022 um jährlich 700.000 Euro erhöht werden. Zudem sieht der Antrag vor, dass eine vierteljährliche Evaluierung des stadtteilspezifischen Bedarfs durchgeführt wird, um den Personalansatz bei Bedarf anzupassen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Entwicklung eines Konzepts, um dem Personalabfluss im kommunalen Ordnungsdienst entgegenzuwirken. Dieses Konzept soll Maßnahmen enthalten, die Anreize zum Verbleib in der Behörde schaffen, wie etwa die Erweiterung von Aufstiegschancen sowie die Integration einer Gefahrenzulage. Das entsprechende Konzept ist dem Rat im ersten Halbjahr 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Die im Antrag vorgesehenen finanziellen Mehraufwendungen sollen durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2022 gedeckt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.7Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2379/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2022 einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Fortschreibung der Digitalisierung in der Stadt Essen umfasst. Die Verwaltung wird im Rahmen dieses Antrags beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Schaffung von Telearbeitsplätzen für alle Beschäftigten zu erstellen, deren Tätigkeiten eine solche Arbeitsform zulassen. Dabei sollen die erforderlichen Ressourcen, Rahmenbedingungen und finanziellen Aufwendungen ermittelt werden. Das Konzept ist dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Rat im ersten Halbjahr 2022 zur Entscheidung vorzulegen.
Des Weiteren soll die Verwaltung ein Konzept zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus für private und gewerbliche Nutzer erarbeiten und dem Rat ebenfalls im ersten Halbjahr 2022 vorlegen. Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Finanzierung digitaler Infrastruktur im Bildungsbereich: Die Verwaltung soll auf Landesebene darauf hinwirken, dass das Land sich gemäß dem Konnexitätsprinzip neben der Anschaffung von Endgeräten auch dauerhaft an den laufenden Kosten für Einrichtung und Wartung beteiligt.
Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts zur Reduzierung von Doppelstrukturen und zur Minimierung von Wartungskosten durch stadtweite Software- und Hardware-Standards gefordert. Im Bereich der Entsorgung soll ein Konzept zur Integration von Smart-Waste-Systemen in die Abläufe der EBE entwickelt und die Mittelbereitstellung durch die Beteiligungsgesellschaft sichergestellt werden. Abschließend soll die Verwaltung auf ihre Beteiligungsgesellschaften einwirken, Digitalisierungschancen zur Serviceverbesserung und Ressourceneffizienz proaktiv zu nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.8Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2380/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist die Umsetzung einer Qualitätsoffensive für die Essener Sportanlagen.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung mit der Ermittlung der notwendigen Aufwendungen zu beauftragen. Diese Kalkulation soll die Kosten für die fortwährende Instandhaltung und Insetzung von Umkleidekabinen sowie Gebäuden sowie die Erneuerung bestehender Kunstrasenplätze auf den Sportanlagen der Stadt umfassen.
Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, dem Rat im ersten Halbjahr 2022 ein entsprechendes Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorzulegen. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt dem Dokument nicht bei, da die Erläuterungen mündlich erfolgen sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.9Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2381/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2022 einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Schulen in Essen vorsieht. Die Verwaltung wird darin beauftragt, den zusätzlichen Personalbedarf in den Schulsekretariaten zu ermitteln. Ziel ist es, eine Besetzung mit einer Fachkraft für mindestens vier Stunden an jedem Vormittag sicherzustellen, wobei ein besonderer Fokus auf kleineren Grundschulen mit wenigen Schulzügen liegt. Dabei soll der Einsatz von Springerpersonal reduziert werden, um feste Ansprechpartner zu gewährleisten. Ein entsprechendes Konzept zur personellen und organisatorischen Umsetzung soll im ersten Halbjahr 2022 dem Rat vorgelegt werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Erarbeitung einer Qualitätsoffensive für die Instandhaltung und Pflege der Schulhöfe. Hierbei sollen die erforderlichen Mittel für die dauerhafte Pflege ermittelt werden. Sollten die Kapazitäten der Grün und Pflege GmbH nicht ausreichen, soll die Verwaltung alternative Organisationsvorschläge oder die Prüfung von Rahmenverträgen mit externen Dienstleistern unterbreiten. Zudem soll ein Konzept entwickelt werden, das die stadtweite Zugänglichkeit der Schulhöfe für Kinder und Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeiten, an Wochenenden, Feiertagen sowie in den Ferien regelt. Die entsprechenden Daten und Konzepte sollen ebenfalls im ersten Halbjahr 2022 zur Entscheidung im Rat vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- Haushalt 2022 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2382/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2022 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der Maßnahmen zur Personalsituation im Geschäftsbereich 7 sowie zur allgemeinen Personalentwicklung in der Stadtverwaltung vorsieht.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz zusätzlicher Vollzeitäquivalente im Geschäftsbereich 7 zu schaffen. Hierfür soll das Personalkostenbudget dieses Geschäftsbereichs ab dem Haushaltsjahr 2022 um jährlich 4.000.000 Euro erhöht werden.
Zudem fordert die Fraktion die Entwicklung eines Konzepts, um dem Personalabfluss im Geschäftsbereich 7 entgegenzuwirken. Als Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sollen befristete Arbeitsverhältnisse entfristet und anstehende Beförderungen in der gesamten Stadtverwaltung zeitnah umgesetzt werden. Das entsprechende Konzept soll dem Rat im ersten Halbjahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2022 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.10Haushalt 2022 (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2355/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für den Haushaltsplan 2022 verschiedene Änderungen beantragt. Im Bereich der Bezirksmittel wird eine Erhöhung um einen Euro pro Einwohner bei einem gleichbleibenden Sockelbetrag von 300.000 Euro vorgeschlagen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in städtischen Gesellschaften für die Haushaltsberatung 2023 vorzulegen. Zur Finanzierung der Stammkapitalerhöhung der Allbau GmbH soll die Kapitalrücklage der Immobilien Management GmbH von 10 auf 14,5 Millionen Euro angehoben werden. Ein weiterer Punkt ist die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 480 auf 500 Prozent zum 1. Januar 2022.
Im Bereich Soziales und Bildung sieht der Antrag die Einrichtung von zehn Planstellen für Fachkräfte in Kitas sowie die Aufstockung der Schulsozialarbeit um 20 Stellen vor. Für den Kultursektor werden ein Sonderfonds, ein Etat für den Kulturbeirat sowie Aufsichtsstellen im Haus der Essener Geschichte sowie Stellen im Kulturamt beantragt. Die institutionelle Förderung für den Verein „Sozio & Kultur Essen-West e.V.“ und das Projekt „Momo“ ist ebenfalls vorgesehen. Die Förderung der Suchthilfe direkt Essen gGmbH soll auf 3,2 Millionen Euro erhöht werden.
Im Bereich Mobilität und Stadtentwicklung umfasst der Antrag ein Modellprojekt zur Taktverdichtung im ÖPNV, zwei Planstellen für das Projekt „urbic“ sowie eine Mobilitätsprämie. Für die Grünpflege sind Mittel für Pflege, Baumpflanzungen und den Winterdienst auf Fahrradwegen vorgesehen. Zudem sollen Planstellen für ein Baulücken- und Leerstandskataster geschaffen werden. Zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit soll die Verwaltung eine Studie beauftragen. Die Gesamtsumme der beantragten Maßnahmen beläuft sich auf einen positiven Wert von 240.196 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.11Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2358/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, den Baubeschluss für den Neubau des BürgerRatHauses aus der Vorlage 1083/2021/7 aufzuheben. Mit diesem Vorhaben ist verbunden, die im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Mittel für das Projekt – welche im Haushaltsjahr 2022 einen Aufwand von 7,8 Millionen Euro vorsehen und in den Folgejahren bis zu 46 Millionen Euro erreichen können – abzüglich bereits entstandener Kosten ausschließlich für die Rückführung von Liquiditätskrediten zu verwenden. Zudem wird beantragt, das Baugrundstück zu veräußern, um entstandene Kosten zu decken, wobei ein etwaiger Überschuss ebenfalls der Tilgung von Liquiditätskrediten zugeführt werden soll.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die im Projekt vorgesehenen Homeoffice-Quoten. Die Planung sieht für die Mitarbeitenden im BürgerRatHaus eine Quote von 0,8 vor, während für die restliche Verwaltung keine entsprechende Quote umgesetzt werde, was laut Antrag ein Einsparungspotenzial beim Flächenbedarf zur Folge habe. Die Fraktion führt an, dass bei einer konsequenteren Anwendung solcher Quoten die Verzichtbarkeit des Projektes gegeben sei. Die durch den Verzicht eingesparten Mittel sollen dazu dienen, die Verschuldung der Stadt zu reduzieren und das Risiko von Zinsänderungen zu mindern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.12Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2359/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die personelle Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Bereich des Streifendienstes fortzusetzen. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 31. Dezember 2022 zehn weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE einzusetzen. Die Ausweitung des Dienstes soll insbesondere auf die städtischen Friedhöfe erfolgen.
Der Einsatz der zusätzlichen Kräfte soll zielgerichtet bei Begräbnissen mit einer hohen Anzahl an Trauergästen sowie an religiösen Feiertagen stattfinden. Zudem sollen Anlässe abgedeckt werden, die nach Erfahrungswerten ein Gefährdungspotenzial für Besucher und Mitarbeitende darstellen können. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit Sicherheitsproblemen auf Friedhöfen, wobei auf Vorfälle wie die Verweigerung des Zutritts für Personen anderer Religionen sowie auf tätliche Übergriffe verwiesen wird. Ziel der Maßnahme sei es, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl zu gewährleisten und Regelüberschreitungen zu verfolgen.
Der Antrag sieht vor, dass die anfallenden Personal- und Sachkosten für das Jahr 2022 im Haushalt 2022 zu veranschlagen sind, wobei die Finanzierung durch Haushaltsumschichtungen erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.13Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2360/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rahmen des Haushalts 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine langfristige Erzielung von Haushaltsüberschüssen fordert. Ziel der Vorlage ist es, über einen ausgeglichenen Haushalt hinaus dauerhafte Überschüsse zu generieren, um diese zur Tilgung von Krediten und zur Liquiditätssicherung einzusetzen. Durch die Reduzierung der Verschuldung sollen das Zinsänderungsrisiko sowie die Zinsaufwendungen gesenkt und die Überschuldung der Stadt zeitnah beendet werden.
Die Antragstellerin beauftragt die Verwaltung, diese Zielsetzung ab dem Haushaltsjahr 2022 als Prämisse der Finanzplanung zu etablieren. Dabei sollen die Ergebnisse der Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften über den Planansatz für 2022 um 9,7 Millionen Euro verbessert werden. Dies solle durch eine systematische Aufgaben- und Ausgabenkritik geschehen, bei der zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen differenziert wird. Bei Pflichtaufgaben sollen Leistungsstandards und Aufwendungen durch Maßnahmen wie Digitalisierung, Prozessoptimierung und interkommunale Kooperation optimiert werden. Zudem wird der Wegfall nicht notwendiger Aufgaben angestrebt. Zur Durchführung dieser Prüfung soll die Gemeindeprüfungsanstalt NRW als externe Beratungsinstanz hinzugezogen werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der hohen Kassenkreditaufnahme der Stadt und dem damit verbundenen Risiko steigender Marktzinsen. Eine Reduzierung der Schuldenlast soll zudem das Kreditrating der Stadt verbessern und die finanzielle Belastung künftiger Generationen begrenzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.14Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2361/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Haushalts 2022 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der eine Anpassung der Finanzplanung vorsieht. Mit dem Antrag wird die Ermächtigung des Stadtkämmerers beantragt, von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen einen höheren Ergebnisbeitrag zum Gesamthaushalt einzufordern.
Zudem wird vorgeschlagen, das Defizit für das Haushaltsjahr 2022 im Vergleich zum Planansatz von 119 Millionen Euro um 10 Prozent auf 107,1 Millionen Euro zu reduzieren. Der Stadtkämmerer soll beauftragt werden, dem Rat innerhalb der ersten Jahreshälfte 2022 ein Konzept vorzulegen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die im Jahr 2022 angestrebten Haushaltseinsparungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro sollen laut Antrag zum Abbau der Liquiditätskredite verwendet werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Verschuldung der Stadt Essen konsequent zurückzuführen sei. Angesichts der Sparanstrengungen im Kernhaushalt sei ein Defizitanstieg weder kurz- noch mittelfristig nachvollziehbar oder im Rahmen der Diskussionen um eine Altschuldenregelung gegenüber Bund und Land vermittelbar. Die Stadt müsse den Weg der Entschuldung im Gesamthaushalt fortsetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.15Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2362/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten zum 1. Januar 2022 um zwei Prozentpunkte zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags führt neben fiskalischen Erwägungen auch ordnungs- und sozialpolitische Aspekte an. Laut der Fraktion dienen die Vergnügungssteuern der Sucht- und Kriminalprävention. Es wird darauf verwiesen, dass die Nutzung von Spielautomaten ein hohes Suchtpotenzial aufweise und die Geräte zudem eine Funktion bei der Ermöglichung von Geldwäsche durch organisierte Kriminalität und Clanstrukturen erfüllen können.
Durch die beantragte Erhöhung soll einerseits die Ausbreitung von Spielhallen im Stadtgebiet Essen begrenzt und andererseits die Einnahmen des städtischen Haushalts gestärkt werden. Die Fraktion geht davon aus, dass durch die Anpassung des Steuersatzes jährliche zusätzliche Einnahmen in Höhe von 200.000 Euro für den Essener Stadthaushalt generiert werden können. Der Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.16Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2363/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag mit der Nummer 2363/2021/EBB fordert, dass die Gebühren für die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung sowie die Entwässerung im Haushaltsjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben.
Um etwaige Mehraufwendungen, die durch das Beibehalten der Gebührensätze entstehen könnten, sieht der Antrag vor, diese durch Umschichtungen innerhalb des Haushalts zu kompensieren.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für städtische Gebühren und Leistungsentgelte in den vergangenen Jahren häufig über der Inflationsrate gestiegen seien. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die finanzielle Belastung der Bürger durch diese Gebühren ein Maß erreicht habe, das die Akzeptanz für Defizitabbau-Maßnahmen bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen gefährde. Ziel des Antrags ist es, den Defizitabbau und die Stabilität der Abgaben miteinander in Einklang zu bringen. Der Antrag war zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen für die Sitzung am 26. November 202partei vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.17Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2364/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Haushaltsplans 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Stellenzuweisung im Bereich der Verkehrsüberwachung zu erhöhen. Konkret wird vorgeschlagen, den Wert der Produktgruppe 1.02.02.02 von aktuell 109,3850 im Doppelhaushalt 2020/21 auf 115,00 im Haushaltsplan 2022 anzuheben. Die zusätzliche personelle Kapazität soll durch fachbereichinterne Einsparungen in gleicher Höhe kompensiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Verkehrsüberwachung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Verstetigung des Verkehrsflusses sowie zur Minderung von Emissionsbelastungen beitragen soll. Die Aufgaben der Produktgruppe umfassen die Überwachung der Einhaltung von Verkehrsregeln im ruhenden und fließenden Verkehr, die Verfolgung und Ahndung von Verstößen sowie die Gefahrenbeseitigung durch Abschleppen von Kraftfahrzeugen.
Die Fraktion verweist zudem auf den Aufwandsdeckungsgrad der Produktgruppe, der in den Vorjahren über 100 lag und somit einen Beitrag zum Gesamthaushalt leistet. Mit Bezug auf das Verkehrssicherheitsprogramm Nordrhein-Westfalen 2020 und die „Vision Zero“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird argumentiert, dass die Stadt Essen den landesweiten Zielen zur Reduzierung von Verkehrstoten und Verletzten durch Geschwindigkeitsüberwachungen an Gefahrenstellen Rechnung tragen sollte. Ein Stellenabbau in dieser Produktgruppe wird daher abgelehnt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.18Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 2365/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Haushalts 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Realisierung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten durch die Beauftragung von Inkassounternehmen erneut zu prüfen. Ziel der Vorlage ist der Abbau offen stehender Forderungen.
Der Antrag sieht vor, dass die Kämmerei die Möglichkeiten zur Einziehung dieser Forderungen untersucht, wobei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sichergestellt sein muss. Bei einem positiven Prüfergebnis soll die Beauftragung von Inkassounternehmen auf weitere Forderungsarten ausgeweitet werden, wobei der Gesamtbetrag der Forderungen nach Möglichkeit einzubeziehen ist. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollen zur Rückführung der Liquiditätskredite der Stadt Essen verwendet werden, um das Zinsänderungsrisiko des Haushalts 2022 zu reduzieren.
Als Grundlage für den Antrag dient ein Verweis auf frühere Erfahrungen, wonach die Beauftragung von Inkassobüros zur Verfolgung bereits niedergeschlagener Forderungen in der Vergangenheit zu Einzugssummen geführt und die Verwaltung entlastet hat. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, Außenstände zu reduzieren und zusätzliche Einnahmen für den Stadthaushalt zu generieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.19Haushalt 2022 (Anmeldung der Gruppe Die Partei)Zur Vorlage · 2234/2021/PARTEI · Antrag Die Partei
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen der Vorlage 2234/2021/PARTEI einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag fordert, auf die im Haushaltsplan vorgesehene Gewinnausschüttung der Allbau GmbH in Höhe von 12,8 Millionen Euro zu verzichten, um das Eigenkapital des Unternehmens zu stärken. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollen zweckgebunden und zeitnah zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Essen eingesetzt werden.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit einem Bedarf an etwa 16.500 neuen Wohneinheiten in der Stadt, wobei insbesondere kleinerer Wohnraum für Einzelpersonen, große Einheiten für Familien sowie barrierefreie Wohnungen fehlen. Zudem wird auf den Rückgang des geförderten Wohnungsbaus durch das Auslaufen von Bindungen hingewiesen.
Der Antrag sieht vor, dass die Allbau GmbH die Mittel für Nachverdichtung, Modernisierung, Umbau und Neubau nutzt. Zudem wird vorgeschlagen, dass städtische Neubauten und Grundstücke in städtischer Hand verbleiben sollen, um höhere Sozialquoten zu ermöglichen und die Preisbindung dauerhaft festzusetzen. Ziel ist es, durch die Reinvestition der Gewinne die Kapazitäten zur Nutzung von Förderprogrammen sowie die Effizienz von Planungsverfahren zu erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.20Haushalt 2022 (Anmeldung der Gruppe Die Partei)Zur Vorlage · 2235/2021/PARTEI · Antrag Die Partei
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen des Antrags Nr. 2235/2021/PARTEI einen Beschluss an den Rat der Stadt Essen gerichtet, der eine Anschubfinanzierung für das sogenannte „Marina-Projekt“ im Essener Stadtteil Altenessen vorsieht. Konkret wird beantragt, 10 Millionen Euro für die städtebauliche Vorbereitung des Projekts im Essener Norden in den Haushalt der Stadt Essen einzustellen.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, sämtliche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für das Vorhaben zu prüfen und entsprechende Förderanträge zu stellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Finanzierung mit der qualitativen Entwicklung des Stadtteils sowie der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Als Referenz für die Umsetzung ähnlicher Projekte werden der Phönix-See in Dortmund sowie die Wasserstadt Aden in Bergkamen angeführt. Der Antrag verweist zudem auf die räumliche Nähe zu anderen städtebaulichen Entwicklungen wie „Freiheit Emscher“ und der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027, an die das Projekt anknüpfen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.21Haushalt 2022 (Anmeldung der Gruppe Die Partei)Zur Vorlage · 2244/2021/PARTEI · Antrag Die Partei
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die im städtischen Besitz befindlichen RWE-Aktien in mehreren Tranchen zum aktuellen Marktpreis zu veräußern. Die daraus resultierenden Verkaufserlöse sollen primär in eine aktive städtische Bodenvorrats- und Liegenschaftspolitik sowie in den kommunalen Wohnungsbau fließen.
Die Stadt Essen hält insgesamt 18.761.230 RWE-Aktien, was einem Stimmrechtsanteil von 3,26 Prozent entspricht. Die Bestände verteilen sich auf direkte Beteiligungen sowie auf Anteile, die über die Ruhrbahn und die EVV gehalten werden. Zum Stand vom 3. November 2018 belief sich der Kurswert dieser Anteile bei einem Kurs von 17,82 Euro pro Aktie auf etwa 334 Millionen Euro.
Der Antrag führt verschiedene Modelle zur Stadtentwicklung und zum Wohnungsbau an. Als Beispiele werden die Projekte der Stadtentwicklungsgesellschaft „moderne stadt“ in Köln, das „Münsteraner Modell“ zur sozialgerechten Bodennutzung in Münster sowie die Tätigkeiten der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG genannt. Zudem wird die Rolle der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Allbau und von Genossenschaften bei der Schaffung von Mietwohnraum angeführt. Der Vorschlag sieht vor, Erlöse aus dem Aktienverkauf etwa für eine Eigenkapitalerhöhung der Allbau zu nutzen, um die Investitionen in neuen Mietwohnraum zu steigern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.22Haushalt 2022 (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 2284/2021/TS · Antrag Tierschutz Essen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen eines Antrags an den Oberbürgermeister der Stadt Essen die Erhöhung des jährlichen Betriebsmittelzuschusses für das Albert-Schweitzer-Tierheim auf 1.100.000 Euro ab dem Jahr 2022 beantragt. Derzeit beläuft sich die finanzielle Unterstützung der Stadt auf rund 550.000 Euro pro Jahr.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die tatsächlichen Kosten für die von der Stadt in Anspruch genommenen Leistungen des Tierheims, welches vom Tierschutzverein Groß-Essen e.V. getragen wird, bei etwa 1,1 Millionen Euro liegen. Damit bestehe eine Unterdeckung von 550.000 Euro. Der Antrag verweist auf die vertraglichen Verpflichtungen des Vereins, die unter anderem die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, die Durchführung von Tollwutquarantänen sowie die Sicherstellung von Tieren aus schlechter Haltung umfassen. Zudem übernimmt das Tierheim Aufgaben wie die Betrieb der Kleintierkörpersammelstelle und die Notbuhthilfe nach Zuweisung durch das Ordnungsamt oder das Veterinäramt.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die Erhöhung notwendig sei, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und der Gegenleistung der Stadt wiederherzustellen. Es wird angeführt, dass die Finanzierung durch Spenden und Beiträge zunehmend schwieriger werde und die Stadt durch die Übernahme städtischer Aufgaben eine vollständige Kostendeckung der entsprechenden Anteile anstreben sollte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.23Haushalt 2022 (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 2285/2021/TS · Antrag Tierschutz Essen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen der Vorlage 2285/2021/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, für den Haushalt 2022 im Geschäftsbereich 6B zwei Vollzeitstellen einzurichten. Diese Stellen sollen für die Aufstellung und die fortlaufende Fortschreibung eines stadtweiten Freiflächenentwicklungskonzeptes genutzt werden.
Nach Begründung des Antrags dienen Freiräume sowohl im Außenbereich als auch im baulichen Innenbereich wesentlichen ökologischen, ästhetischen und wirtschaftlichen Funktionen für die Stadtstruktur. Angesichts einer wachsenden Bevölkerung, eines steigenden Nutzungsdrucks auf den öffentlichen Raum sowie klimabedingter Veränderungen wird die Notwendigkeit eines modernen Konzepts für die vorhandenen städtischen Freiflächen angeführt. Ein solches Konzept soll als informelles Planungsinstrument für die künftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung dienen und als Grundlage für die Anmeldung von Förderprogrammen oder Ausgleichsmaßnahmen fungieren.
Da derzeit kein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept vorliegt, das den räumlichen Außen- und Innenbereich kombiniert betrachtet, sieht der Antrag zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme, eine fachtechnische sowie ökologische Bewertung und die Definition von Entwicklungszielen vor. Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen sollen in das Konzept einfließen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe zur Stadtentwicklung und Stadtplanung wird die Ansiedlung der Aufgabe im Geschäftsbereich 6B vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.1.24Haushalt 2022 (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 2286/2021/TS · Antrag Tierschutz Essen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz hat im Rahmen der Vorlage 2286/2021/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, für den Haushalt 2022 zwei zusätzliche Vollzeitstellen im Geschäftsbereich 6 für die Verbraucherschutzberatung einzurichten.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Kultur, Soziales und Verbraucherschutz vom 2. November 2021. Laut dem dort vorgestellten Jahresbericht 2020 der Verbraucherberatung seien die vorhandenen Kapazitäten der Mitarbeitenden bereits erschöpft. Eine personelle Aufstockung wird im Bereich der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes gefordert.
Als Gründe für den Bedarf werden die Überschuldung von etwa 14 Prozent der Essener Haushalte sowie die Risiken durch steigende Kosten im Energie- und Mietsektor angeführt. Zudem wird auf die zeitintensive Beratung bei Problemen mit Kontogebühren sowie auf Gefahren durch Praktiken im Online-Handel hingewiesen, wie etwa die Option „buy now, pay later“. Der Antrag führt zudem an, dass durch die Pandemie eine Zunahme von unüberlegten Käufen zu verzeichnen war, was einen erhöhten Beratungsbedarf zur Vermeidung von Schulden begründe.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 12.2(erfolgt nach TOP 21) d) Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2170/2021/2 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat mit der Vorlage 2170/2021/2 1. Ergänzung den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie in den Fachausschüssen sowie weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung.
Nach der Fortschreibung des Gesamtergebnisplans wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Überschuss in Höhe von 16.384.310 Euro ausgewiesen. Dies entspricht einer Verbesserung um 6.704.220 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans. Im Gesamtfinanzplan erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2022 um 63.422.055 Euro auf insgesamt 96.821.880 Euro, wobei die geplante Kreditermächtigung im gleichen Umfang steigt.
Die in den Anlagen aufgeführten Anpassungen resultieren aus den Beratungen der Gremien. Während die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für Jugendhilfe Verbesserungen aufweisen, verzeichnen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität entsprechende Minderungen aus. Die notwendigen Änderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen führen zu einer Verschlechterung von 10.105.815 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung aller vorliegenden Anpassungen gemäß der Gemeindeordnung NRW zu verabschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 13.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1942/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht den Erlass der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 vor. Damit sollen die Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer der Stadt Essen für das kommende Jahr rechtswirksam festgelegt werden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes sind die Hebesätze für diese Steuerarten jährlich durch die Gemeinde festzusetzen. Die Wirksamkeit erfolgt dabei entweder über die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung oder durch den Erlass einer gesonderten Satzung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze des laufenden Jahres für das Jahr 2022 unverändert zu lassen. Konkret bedeutet dies einen Hebesatz von 255 Prozent für die Grundsteuer A, 670 Prozent für die Grundsteuer B sowie 480 Prozent für die Gewerbesteuer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Verabschiedung der Satzung unterbreitet. Die Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung ist für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung) (Antrag der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2357/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 2357/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der eine Änderung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorsieht. Konkret wird beantragt, den Gewerbesteuerhebesatz zum 1. Januar 2022 um 20 Punkte von bisher 480 von Hundert auf 500 von Hundert zu erhöhen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass diese Anpassung im Haushaltsjahr 2022 Mehreinnahmen in einer Höhe von fast 15 Millionen Euro generieren würde. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Erhöhung für Unternehmen aufgrund der bestehenden Berechnungsweise und der geltenden Freibeträge tragbar sei, da leistungsschwache Betriebe dadurch nicht übermäßig beeinträchtigt würden. Zudem wird darauf verwiesen, dass der angestrebte Hebesatz von 500 von Hundert weiterhin unter den Werten der umliegenden Städte Duisburg, Mülheim und Oberhausen läge. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.2Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung) (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2246/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 2246/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Senkung der Hebesätze für verschiedene Steuernarten vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Beratung und Empfehlung sowie an den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung.
Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022 zu reduzieren. Die Senkung soll die Grundsteuer A um fünf Prozent auf 250 v. H., die Grundsteuer B um fünf Prozent auf 665 v. H. sowie die Gewerbesteuer um fünf Prozent auf 475 v.H. umfassen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Reduzierung der Hebesätze die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort für Unternehmen und Gewerbetreibende erhöhen soll. Ziel ist es, Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen. Die Fraktion geht davon aus, dass durch diesen Wettbewerbsvorteil höhere Steuereinnahmen generiert werden können, die die durch die Senkung entstehenden Ausfälle ausgleichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1932/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Essen sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2022 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gebührenbedarfsberechnungen für 2022 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 zu beschließen und die entsprechende Satzungsänderung zu verabschieden.
Die Kalkulation der Gebühren für 2022 basiert auf den voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung Entwässerung. Dabei ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 3,21 EUR auf 3,39 EUR sowie der Niederschlagswassergebühr von 1,78 EUR auf 1,87 EUR vorgesehen. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine jährliche Steigerung der kombinierten Gebühren um 45,00 EUR. Auch die Gebühren für Verbändler und Kleineinleiter sowie der Stadtanteil für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind von Anpassungen betroffen. Der Stadtanteil steigt um rund 1,48 Millionen EUR auf über 29,4 Millionen EUR.
Als wesentliche Faktoren für die Kostenentwicklung werden die steigenden Investitionen im Abwasserbereich sowie das erhöhte Pachtentgelt der Stadtwerke Essen AG an die Entwässerung Essen GmbH angeführt. Der Anstieg der Investitionstätigkeit resultiert aus der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Zudem wird ein höherer Beitrag an die Emschergenossenschaft aufgrund des Emscherumbaus verzeichnet, während die Beiträge an den Ruhrverband leicht sinken. Die Anpassungen sind durch die veränderten Kostenstrukturen und die Entwicklung der Entwässerungsmerkmale begründet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 15.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1933/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1933/2021/2 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2022 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2020 zu verabschieden und die entsprechende Satzung anzupassen.
Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 angepasst. Während der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,04 Euro pro Liter steigt, bleibt die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert. Die Kalkulation basiert auf dem Ziel der Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH verzeichnen Anstiege bei den Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung sowie bei den Verwaltungskosten der Stadt Essen. Dem stehen Kostenminderungen bei der Altholzverwertung und bei der Beseitigung von Abfallablagerungen auf Grünflächen gegenüber. Zudem steigen die Gebührenerträge aus Recyclinghöfen und der Verwertung von Altkleidern. Die Quersubventionierung der Bioabfalltonne konnte zudem gesenkt werden.
Zusätzlich berücksichtigt die Planung die Einführung von Unterflurbehältern für größere Wohngebäude sowie mögliche Mehrkosten für den Einsatz von Mikro- und Minifahrzeugen zur Sicherstellung des Vollservices. Die vorliegende Satzungsänderung bildet die Grundlage für die neuen Gebührensätze pro Behälter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)Zur Vorlage · 1947/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, welche die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen regelt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Satzung vom 13.11.2001 in der zuletzt geänderten Fassung.
Im Rahmen der Abfallentsorgung wurden im vorangegangenen Jahr Unterflurbehälter mit einem Volumen von 5.000 Litern als optionale Sammelbehälter für die Sammlung von Restabfällen sowie Papier, Pappe und Kartonagen in Gebäuden mit mindestens 20 Wohneinheiten eingeführt. Die vorliegende Änderung sieht nun vor, die Unterflurbehältergrößen auszutauschen und zu ergänzen. Konkret wird eine weitere Größeneinheit, nämlich ein 3.000-Liter-Unterflurbehälter, in die Satzung aufgenommen. Zudem werden die Regelungen hinsichtlich des erlaubten Höchstgewichts der Behälter angepasst.
Die Änderungssatzung sieht vor, dass die neuen Regelungen zum 01.01.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorgang wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung vorgelegt, wobei die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen soll. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab für die vorgeschlagene Änderung keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.Winterdienst, Einführung des Streuplans A+ und SchneeabfuhrZur Vorlage · 2176/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2176/2021/6 sieht eine Optimierung des Winterdienstes in Essen durch die Einführung des Streuplans A+ sowie die Regelung der Schneeabfuhr bei Extremwetterlagen vor. Der Fokus des Streuplans A+ liegt auf der Sicherstellung der Befahrbarkeit essenzieller Strecken der Ruhrbahn sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierfür wird mit dem Einsatz von bis zu sechs zusätzlichen Fahrzeugen gerechnet. Zur Steuerung von Ereignissen wie Starkschneefall oder Eisregen soll zudem eine Koordinierungsstelle Winterdienst eingerichtet werden. Bei Bedarf ist der Einsatz von Fremdfirmen für den Abtransport von Schneemassen vorgesehen.
Die jährlichen Vorhaltekosten für den Streuplan A+ belaufen sich auf etwa 210.000,00 Euro netto bzw. 250.000,00 Euro brutto, wobei die Stadt die Kosten zu 100 Prozent trägt. Die variablen Kosten aus dem Streuplan A+ und der Schneeabfuhr werden im Rahmen der Nachkalkulation dem Stadtanteil zugeordnet, um zusätzliche Umlagen auf Gebührenzahler zu vermeiden. Der Stadtanteil an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes beträgt derzeit 20 Prozent und erhöht sich durch die neuen Maßnahmen. Die Finanzierung der Sachkosten in Höhe von 250.000,00 Euro für den Winterdienst im Allgemeininteresse erfolgt über das Produkt 1.12.05.01.01. Die Durchführung wird durch die EBE GmbH auf Basis von Vorhaltekosten und variablen Entgelten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung des Plans sowie die Schneeabfuhr auf Teilflächen der Pläne A, B und C beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1931/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2022 vor. Während sich der Satz für die Straßenreinigung von 8,26 Euro auf 8,34 Euro pro Frontmeter erhöht, sinken die Gebühren im Winterdienst. Der Satz für den Winterdienst A reduziert sich von 2,32 Euro auf 2,17 Euro, der Satz für den Winterdienst B von 1,55 Euro auf 1,45 Euro.
Die Kalkulation basiert auf den Gebührenbedarfsberechnungen für 2022 sowie der Ergebnisrechnung für 2020 und der Anpassung der Rechnung für 2018. Bei der Straßenreinigung steigen die Gesamtkosten aufgrund von Preisgleitklauseln der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) sowie gestiegener Verwaltungskosten der Stadt. Im Winterdienst führen ebenfalls höhere Verwaltungskosten und Preisgleitungen bei den Leistungen der EBE zu einem Kostenanstieg.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Einführung des Streuplans A plus. Dieser dient der Sicherstellung der Befahrbarkeit wichtiger Fahrbahnstrecken bei Extremwetterlagen wie Starkschneefall oder Eisregen. Die dafür anfallenden Vorhaltekosten werden als Stadtanteil am Allgemeininteresse behandelt. Zudem umfasst die Vorlage die jährliche Modifizierung des Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnisses aufgrund von Änderungen im Straßennetz und Anpassungen der Reinigungsfrequenzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2022Zur Vorlage · 2027/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen dient der Feststellung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der Kenntnahme der Finanzplanung für den Zeitraum von 2023 bis 2025. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Feststellung beschließt.
Der Erfolgsplan sieht einen konsumtiven Zuschuss in Höhe von 26.218.500 Euro sowie einen zweckgebundenen Zuschuss von 370.000 Euro vor. Im Vermögensplan sind verschiedene Investitionen enthalten, darunter der Neubau des Stadtbads Borbeck mit 6,0 Millionen Euro sowie die Tribüne der Regattastrecke mit 3,0 Millionen Euro. Die Gesamtsumme der Zuweisungen für Investitionen und Kapitaleinlagen beläuft sich auf 26.074.632 Euro. Für das Jahr 2022 weist die Stellenübersicht einen Personalbedarf von 212 Stellen aus. Die Beratung der Vorlage in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 9. November und dem 26. November 2021 vorgesehen.
Im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz vorgenommen. Für den vorliegenden Sachverhalt wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.(in der Beratungsfolge zurückgestellt) d) Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022
- 20.Erinnerungskultur in Essen, hier: Erinnerung an 90 Jahre Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933 (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, dervGRÜNEN und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2167/2021/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die aktive Erinnerungskultur an die Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933 zu fördern. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung Essen verschiedene Projekte umsetzt, die unter anderem die Kooperation mit Institutionen, Partnerstädten und Schulen beinhalten sollen. Ziel ist es, Ereignissen wie der Bücherverbrennung in Essen im Jahr 1933 zu gedenken.
Der Antrag beinhaltet die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufrechterhaltung der lokalen Erinnerungskultur in Stadtteilen, Schulen und Kirchengemeinden, um den Alltag in der Zeit des Nationalsozialismus zu thematisieren. In Zusammenarbeit mit dem Haus der Essener Geschichte, dem Stadtarchiv, der Alten Synagoge Essen und weiteren Einrichtungen sollen Formate entwickelt werden, die das jüdische Leben sowie die Verbrechen des NS-Regimes auf öffentlichen Orten wie Bibliotheken oder Kulturzentren präsentieren.
Zudem wird die Erhaltung der bestehenden Erinnerungsorte sowie die Prüfung einer erhöhten Sichtbarkeit durch Hinweistafeln im Stadtbild beantragt. Die Stadtverwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer des NS-Regimes möglich ist und den damit verbundenen finanziellen Aufwand zu beziffern. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Demokratie durch die Auseinandersetzung mit der Geschichte im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Kulturausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.1Ergänzungsantrag zu TOP: Erinnerungskultur in Essen hier: Erinnerung an 90 Jahre Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933Zur Vorlage · 2250/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 2250/2021/LINKE einen Ergänzungsantrag zum Thema Erinnerungskultur anlässlich des 90. Jahrestages der NS-Machtübernahme im Jahr 1933 gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Haupt- und Finanzausschuss mit dem Ziel, eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen abzugeben.
Die Fraktion schlägt vor, den bestehenden Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP um spezifische Punkte zu erweitern. In einem ersten Schritt soll die Gedenkarbeit unter Einbeziehung von Institutionen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Verbänden, Gewerkschaften, Partnerstädten sowie Schulen ausgeweitet werden. Dabei sollen auch Ereignisse wie die Bücherverbrennung in Essen im Jahr 1933 thematisiert werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Unterstützung der Bezirksvertretungen und der Bürgerinnen und Bürger, um die lokale Erinnerungskultur in den Stadtteilen, etwa in Schulen oder Kirchengemeinden, zu fördern und den Alltag jener Zeit zu beleuchten. Zudem wird eine Intensivierung der Forschung beantragt, um Forschungslücken zu schließen und einen Bezug zur aktuellen Entwicklung des Rechtsradikalismus in Deutschland herzustellen. Die Antragsteller verweisen hierbei auf historische Verbrechen wie die Taten des NSU oder Anschläge in Halle und Offenbach.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.Smart City Essen - Ideenwettbewerb als Crowdsourcing Maßnahme (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2160/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Rahmenbedingungen für einen Ideenwettbewerb unter dem Titel „Smart City Essen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist es, die Kosten, die Finanzierungsmöglichkeiten sowie die organisatorische Ausgestaltung eines solchen Wettbewerbs zu untersuchen.
Der Wettbewerb soll als Crowdsourcing-Maßnahme konzipiert sein und auf einem Open-Innovation-Ansatz basieren, bei dem sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Entwickler einbezogen werden sollen. Als potenzielle Kooperationspartner werden vorrangig lokale Hochschulen, Institute oder Start-ups genannt. Die Umsetzung soll in Anlehnung an ein Hackathon-Format erfolgen und sowohl digitale als auch Präsenzformate oder hybride Modelle umfassen. Ein finanzielles Prämierungsverfahren ist Bestandteil der Planung.
Inhaltlich sollen mindestens zwei konkrete Problemstellungen vorgegeben werden, für die ganzheitliche Konzepte erarbeitet werden sollen. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit wird die Erstellung eines Business Model Canvas vorgeschlagen. Die Stadt Essen soll dabei ein unbegrenztes Verwendungsrecht an den Ergebnissen erhalten. Zudem wird die Verwaltung gebeten, nach dem Wettbewerb eine Evaluation durchzuführen, um den Nutzen sowie die Möglichkeiten einer dauerhaften Etablierung des Formats zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen so zeitnah vorliegen, dass ein Start des Wettbewerbs im zweiten Quartal 2022 möglich wäre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-Straße (gemeins.Anmeldung der CDU-, der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2181/2021/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-Straße gestellt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, Pläne für eine kurzfristige Sanierung der Fuß- und Radwege in der Hans-Böckler-Straße sowie der Friedrichstraße zwischen der Segerothstraße und der Rüttenscheider Straße vorzustellen. Dieser Bereich gehört zum Ergänzungsnetz für Radverkehr.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, den Abschnitt zwischen den Abzweigen Holsterhauser- und Goethestraße in das Ergänzungsnetz des Radverkehrs aufzunehmen. Im Kontext des Ausbaus der B224, der den Anschluss an den Berthold-Beitz-Boulevard und den Neubau der Schwanenkampbrücke umfasst, soll die Planung einer eigenständigen Radverkehrsanlage geprüft werden, die vom Fußverkehr und dem motorisierten Individualverkehr getrennt ist. Zudem soll die Verwaltung über die Ergebnisse berichten.
Der Antrag umfasst ferner die Erarbeitung eines Konzepts für die sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs während der Bauphase der Citybahn. Des Weiteren soll die Planung von eigenständigen Rad- und Fußverkehrsanlagen für die an den Ausbau anschließenden Abschnitte der B224, von der Frohnhauser Straße bis zur Rüttenscheider Straße, geprüft und darüber Bericht erstattet werden. Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der Verkehrssituation für verschiedene Verkehrsteilnehmer sowie die Erreichung langfristiger Modal-Split-Ziele.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — 1. Abs. einstimmig beschlossen; 2. Abs. mehrheitlich beschlossen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. Abs. einstimmig beschlossen; 2. Abs. mehrheitlich beschlossen - 23.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und gemeins. Anmeldung der Fraktion DIE LINKE sowie der Gruppen Die PARTEI und Tierschutz)Zur Vorlage · 1765/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Festlegung der finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid gestellt. Ergänzend zum bestehenden Bebauungsplan-Verfahren 7/17 „Rüttenscheider Str./Wittekindstraße“ wird die Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs beantragt.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, in verschiedenen Alternativen die notwendigen und gewünschten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bedarfs an Grün- und Freiräumen abzubilden. Der Masterplan soll aufzeigen, wie Maßnahmen städtebaulich nachhaltig, mit den Klimaschutzzielen der Stadt vereinbar und offen für technische sowie soziale Zukunftsthemen gestaltet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Möglichkeiten für Ersatzbaumpflanzungen im Umfeld des Parkplatzes „P2“ der Messe Essen. Zudem soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen außerhalb der Messezeiten die Aufenthaltsqualität auf Teilen des Parkplatzes „P2“ gesteigert werden kann, etwa durch die Schaffung von schattenspendenden und entsiegelten Flächen oder durch Überdachungen mit Solaranlagen und Dachbegrünung.
Hinsichtlich der Infrastruktur soll geprüft werden, wie die Trennung von Rad- und Fußwegen sowie die Anbindung an die Fahrradstraße „Rüttenscheider Straße“, die „Grugatrasse“ und den Radweg „Rommenhöller Gleis“ realisiert werden können. Zudem wird die Schaffung einer zusätzlichen Querung für den Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zwischen der Rampe „Ursulastraße / Wittekindstraße“ und der „Girardstraße“ gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.1Umstellung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" hier: Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid (Antrag der Fraktion DIE LINKE. u. den Gruppen Tierschutz u. Die PARTEI)Zur Vorlage · 0979/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und Die PARTEI haben einen Antrag gestellt, der eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße“ vorsieht. Ziel ist die Erstellung eines planerischen Gesamtkonzepts für das Areal im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid, welches die Flächen zwischen der Veronikastraße, dem STEAG-Heizkraftwerk, der Wittekindstraße, der Brücke Alfredstraße, der Gregorstraße und dem Girardethaus umfasst.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein solches Konzept entwickelt, welches die Ziele des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Dabei sollen verschiedene Nutzungen wie der Messeparkplatz P2, öffentliche Freiflächen in Form eines Bürgerparks, Rad- und Fußverkehrsflächen, Sportplätze sowie Bildungsinfrastruktur und Neubebauung einbezogen werden. Der Planungsprozess soll als partizipatives Verfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft, lokaler Vereine, Verbände sowie der Messe Essen und des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestaltet werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die für die Umsetzung erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen zu ermitteln und den politischen Gremien vorzulegen. Das laufende Bebauungsplanverfahren soll so lange ausgesetzt werden, bis das neue Gesamtkonzept vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde. Nach der Entscheidung soll das Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Planung fortgeführt und gegebenenfalls inhaltlich angepasst werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.Parkleitsystem und Lieferverkehr hier: Pilotprojekt Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2255/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 2255/2021 gestellt, der die Durchführung eines Pilotprojekts im Stadtteil Rüttenscheid vorsieht. Ziel des Antrags ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Einführung dynamischer Parkleitsysteme sowie zur Optimierung der Nutzung von Lieferzonen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, hierfür ein Konzept zu erstellen, wobei die Bezirksvertretung II in die Planungen einzubeziehen ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für spätere Projekte in anderen Stadtteilen dienen.
Das geplante Parkleitsystem soll die aktuelle Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie gegebenenfalls die Parkgebühren anzeigen und dabei auch Parkhäuser sowie größere Flächen, wie den Messeparkplatz, einbeziehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Lenkung des Parksuchverkehrs über Hauptverkehrsstraßen an den Quartiersgrenzen sowie die Sicherstellung des Datentransfers an digitale Kartendienste und Apps. Zudem sollen Ladezonen besser ausgeschildert und die Möglichkeiten zur Kontrolle dieser Flächen geprüft werden.
Der Antrag fordert zudem die Ermittlung von Angaben zur zeitlichen Umsetzbarkeit, zu den voraussichtlichen Kosten und zu den entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 vorliegen. Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass durch die Maßnahmen Verkehrsstockungen, Lärm und Luftverschmutzung im Quartier reduziert werden sollen. Dabei sollen auch bestehende Konzepte zur Innenstadtentwicklung und zu Smart-City-Aktivitäten berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — abgesetzt mit Verweis auf die erfolgte Beschlussfassung im AVM am 25.11.2021 (mehrheitlich empfohlen)
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.1Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2265/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2265/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Rüttenscheider Straße vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das verschiedene infrastrukturelle Ziele umfasst. Dazu gehören die Einrichtung einer regelgerechten Fahrradstraße sowie die Schaffung weiterer Querungshilfen für Fußgänger, wie etwa Fußgängerüberwege. Ein weiteres Ziel ist die Implementierung eines Parkleitsystems, um Verkehrsteilnehmer effizient zu vorhandenen Parkmöglichkeiten zu leiten. Zudem sollen die Gegebenheiten für den Lieferverkehr so angepasst werden, dass dieser ohne signifikante Einschränkung anderer Verkehrsarten möglich bleibt. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Stadtmöblierung ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit durch die bestehenden Nutzungskonflikte auf der Rüttenscheider Straße. Es wird eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs angestrebt, ohne dabei Maßnahmen zu nutzen, die höhere Geschwindigkeiten begünstigen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Attraktivität des Stadtteils sowie der dort ansässigen Geschäfte und Gastronomie durch eine nachhaltige Verkehrsplanung zu steigern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.2Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2344/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2344/2021/LINKE einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für den Umbau der Rüttenscheider Straße vorsieht. Ziel des Antrags ist die Entwicklung einer funktionalen Fahrradstraße sowie die Berücksichtigung von Potenzialen für den Fußverkehr. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten, das verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen prüft.
Zu den im Antrag genannten Prüfpunkten gehören die Einführung eines Abbiegezwangs für den motorisierten Verkehr sowie die Prüfung von Einbahnstraßenregelungen, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Zudem sollen die Reduzierung von ruhendem Verkehr im öffentlichen Raum, die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in angrenzenden Wohngebieten sowie die Beschränkung des Anliegerverkehrs untersucht werden. Ein weiterer Aspekt ist die konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität, um die Straße als Flaniermeile zu stärken. Die Maßnahmen sollen zudem im Hinblick auf die Umsetzung von Vergleichsergebnissen mit der Deutschen Umwelthilfe und die Interessen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer gewichtet werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Einschätzung, dass bisherige Versuche zur Verkehrsberuhigung nicht zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs oder der Geschwindigkeiten geführt haben. Der Antrag zielt darauf ab, den Straßenraum zugunsten des nicht-motorisierten Verkehrs umzugestalten und die Attraktivität des Stadtteils durch verbesserte Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.3Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße Veränderung der Parksituation auf der Rüttenscheider Straße an den beiden Kreuzungsbereichen Martinstraße und Kahrstraße von querliegenden Parkplätzen zu parallel zur Fahrbahn verlaufenden ParkbuchtenZur Vorlage · 2372/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2372/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Parksituation auf der Rüttenscheider Straße zum Gegenstand hat. Konkret wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zu evaluieren, ob die derzeit quer zur Fahrtrichtung angeordneten Parkplätze im Bereich der Kreuzungen Martinstraße und Kahrstraße in parallel zur Fahrbahn verlaufende Parkbuchten umgewandelt werden können.
Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass die Ein- und Ausparkvorgänge an diesen Kreuzungsbereichen zu Rückstaus führen können, was den Verkehrsfluss beeinträchtigt. Ziel der Untersuchung soll es sein, die technische Umsetzbarkeit einer solchen Neuausrichtung zu prüfen. Im Rahmen dieser Evaluierung sollen zudem die Anzahl der dadurch verloren gehenden Parkplätze, die zu erwartenden Einbußen bei den Parkkosteneinnahmen sowie die Kosten für die Neuausweisung der Parkflächen ermittelt werden.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht. Zuständig für die Bearbeitung ist der Geschäftsbereich 6.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1853/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1853/2021 einen Antrag eingebracht, der die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Kriterienkatalog unterstützt, den die Stadtverwaltung im Rahmen der Lärmminderungsplanung zur Festlegung von Tempo-30-Zonen entwickelt hat.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Bericht über die Nutzung der seit Dezember 2016 geltenden erleichterten Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzulegen. Dabei soll dargelegt werden, in welchem Umfang innerörtliche, streckenbezogene Beschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen umgesetzt wurden oder perspektivisch beabsichtigt sind. Dies betrifft insbesondere Straßen im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen sowie Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Der Antrag ist für eine Beratung in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Verkehr und Mobilität, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen war für Ende November 2021 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.1Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 26.Verkehrs- und Parkplatzinfrastruktur an Essener Sportanlagen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1994/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1994/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Verkehrs- und Parkplatzinfrastruktur an Essener Sportanlagen zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen prüfen und darlegen soll, wie sich die aktuelle Parkplatzsituation für Personenkraftwagen sowie für (Lasten-)Fahrräder an den Bezirkssportanlagen und weiteren stark frequentierten Sportstätten darstellt. Dies soll auch die Verfügbarkeit von E-Ladeinfrastruktur umfassen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung den Bedarf an Parkflächen im Vergleich zum bisherigen und geplanten Angebot ermitteln. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Untersuchung von Möglichkeiten, die Nachfrage nach Pkw-Stellplätzen durch eine verbesserte Erschließung der Sportstätten über den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr zu senken.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Erreichbarkeit von Sportstätten für Sportler, Betreuer und Zuschauer maßgeblich für die Attraktivität der Vereine sei. Es wird darauf hingewiesen, dass mangelnde Alternativen zum Pkw sowie eine unzureichende Anbindung an den Umweltverbund zu vermeidbaren Autofahrten führen können. Zudem wird die Problematik von blockierten Einfahrten und Gehwegen für Anwohner an besuchten Sportanlagen angeführt. Die Untersuchung soll dazu dienen, die Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb in der Stadt zu verbessern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU,Grünen,EBB,Die Partei und der AfD bei Gegenstimmen der SPD
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 27.Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Förderwettbewerb schöner Schulhof - Eigeninitiative stärken, Frei- und Spielräume schaffen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2159/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2159/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines Förderwettbewerbs für Schulhöfe in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein solches Programm zu etablieren, das Schulen in regelmäßigen Abständen finanzielle Mittel für kleinere bauliche Maßnahmen und Workshops zur Verfügung stellt. Ziel ist es, die Attraktivität der Schulhöfe sowie die Aufenthaltsqualität im Schulumfeld zu steigern.
Der Antrag sieht vor, dass das Angebot niedrigschwellig gestaltet sein soll, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Dabei soll ein Format geschaffen werden, das durch eine Staffelung der Fördersummen Anreize für besonders gut vorbereitete Bewerbungen setzt, während gleichzeitig durch eine hohe Bewilligungsquote Frustration vermeiden werden soll. Die Förderung soll explizit auch Projekte wie Workshops umfassen und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler sowie deren Beteiligung am Planungsprozess fördern.
Die Begründung des Antrags hebt hervor, dass die Gestaltung des Außenbereichs das Wohlbefinden und den Lernerfolg beeinflusst. Durch die Einbindung der Schülerschaft in die Umsetzung von Projektideen sollen Erfolgserlebnisse und ein Beteiligungsgefühl erzeugt werden. Die Förderrichtlinien sollen so ausgerichtet sein, dass Projekte der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen und eine Verwendung der Mittel für laufende Kosten der Schulverwaltung ausgeschlossen wird. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 29.Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (Anmeldung der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 2249/2021/AfD · Antrag AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2249/2021/AfD einen Beschluss an den Rat der Stadt Essen gerichtet, der die Regulierung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass von Vermietern und Sharing-Anbietern Gebühren für das Abstellen von E-Scootern gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben werden sollen.
Zudem wird beantragt, Sondernutzungserlaubnisse nur auf Widerruf zu erteilen. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis soll die Vorlage eines Konzepts durch die Antragsteller sein, welches die Gewährleistung eines behinderungsfreien und verkehrssicheren Abstellens der Fahrzeuge im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerpassagen, sicherstellt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das Abstellen von E-Scootern bereits zu Problemen im öffentlichen Raum geführt habe, da quergestellte oder liegende Fahrzeuge Barrieren für Fußgänger und Menschen mit Behinderungen bilden können. Die Verantwortung für einen verkehrssicheren Gebrauch liege bei den Eigentümern der Fahrzeuge. Zudem wird angeführt, dass die Beanspruchung von Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus gebührenpflichtig sei und die Nutzung der E-Scooter nach Ansicht der Fraktion keinen wesentlichen Beitrag zum Gesamtverkehr leiste, weshalb die Sondernutzungen nicht im öffentlichen Interesse lägen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 30.Erweitertes Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan 11/18 bis zum Helenendamm (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1985/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1985/2021/FDP beantragt, ein erweitertes Verkehrsgutachten einzuholen. Die Untersuchung soll über den aktuellen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/18 (Palmbuschweg/Milchhof) hinausgehen und zusätzlich den Bereich östlich des Geländes bis zum Helenendamm berücksichtigen.
Nach Angaben der Fraktion beschränkt sich das bisher vorliegende Verkehrsgutachten nahezu ausschließlich auf die Fläche des Milchhofs Altenessen. Da für den Bereich östlich dieses Geländes bis zum Helenendamm bereits Konzepte erarbeitet werden sollen und Investoren entsprechende Vorhaben angekündigt haben, fordert die Fraktion, die verkehrlichen Auswirkungen für einen erweiterten Plan bereits jetzt zu untersuchen. Als Option wird angeführt, dass auf Basis des ersten Bauabschnittes eine erste verkehrstechnische Bewertung oder Hochrechnung erfolgen könnte.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ausspricht. Die Entscheidung über den Antrag ist im Rat vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 31.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Bodycams ausstatten (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1904/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1904/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Bodycams vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um Beratung und Empfehlung sowie an den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung.
Die Verwaltung wird durch den Antrag dazu aufgefordert, die entsprechenden Einsatzkräfte mit der Videotechnik auszustatten und einen Zeitplan für den Abschluss dieser Maßnahme mitzuteilen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Arbeit der kommunalen Ordnungskräfte zunehmend durch Anfeindungen und Gewalt geprägt sei. Unter Verweis auf die im Juni im Landtag NRW beschlossene Gesetzesänderung des Ordnungsbehördengesetzes wird darauf hingewiesen, dass nun der rechtliche Rahmen für eine solche Ausstattung bestehe. Die Nutzung von Bodycams soll laut Antrag der Sicherheit der Einsatzkräfte dienen, die Beweissicherung unterstützen sowie eine deeskalierende Wirkung entfalten. Die Federführung der Vorlage liegt im Geschäftsbereich 3.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 32.Sicherheit der kommunalen IT unter Hinzuziehung des „Computer Emergency Response Teams NRW (CERT-NRW) überprüfen (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2161/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2161/2021/FDP einen Antrag gestellt, die kommunale IT-Sicherheit überprüfen zu lassen. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ausspricht.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Sicherheit der kommunalen IT-Systeme unter Einbeziehung der Expertise des Computer Emergency Response Teams Nordrhein-Westfalen (CERT-NRW) zu untersuchen und bei Bedarf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass die zunehmende Vernetzung und die Menge an digitalen Daten die Stadt vor Herausforderungen durch Cyberangriffe stelle. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die IT-Sicherheit durch kommunale Sicherheitskonzepte zu ergänzen, da die Maßnahmen auf Landesebene allein nicht ausreichten. Das CERT-NRW, als Teil von IT.NRW, verfügt über die notwendige Erfahrung in der Erkennung und Abwehr von Cyber-Bedrohungen sowie in der Behebung von IT-Schwachstellen. Ziel des Antrags ist es, durch die Nutzung dieser Fachkenntnisse Schwachstellen in der städtischen IT-Infrastruktur frühzeitig zu identifizieren und die Sicherheit der Systeme zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — zurückgezogen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: verwiesen - 33.Digitalisierung von Bauakten (Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1766/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1766/2021/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Digitalisierung der Bauakten in der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Einsichtnahme in Bauakten künftig auch auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Zudem sollen berechtigte Personen, wie etwa Eigentümer oder Hausverwaltungen, die Möglichkeit erhalten, Bauakten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion an, dass die Digitalisierung von Bauakten den Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Betroffenen reduzieren könne. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme in die Akten insbesondere bei Vorhaben zur energetischen Sanierung oder zur Herstellung von Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum notwendig sei. Derzeit sei die Einsichtnahme in die Bauakten nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Der Antrag ist für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen sowie für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 34.Smart Parking in der Essener Innenstadt (Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1699/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1699/2021/EBB einen Antrag gestellt, der die Einführung eines Smart-Parking-Systems in der Essener Innenstadt zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Nutzung des LORAWAN-Netzes der Stadtwerke Essen zu beauftragen. Dieses Netz soll für den Einsatz moderner Sensortechnik genutzt werden, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die Übertragung von Daten aus dem Parkleitsystem aller öffentlichen und privaten Parkhausbetreiber in eine zentrale App namens „Parken in Essen“ zu prüfen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verfügbarkeit freier Parkplätze bereits vor Fahrtbeginn digital ermittelbar zu machen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Digitalisierung des Parkleitsystems dazu beitragen soll, den Parksuchverkehr sowie die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung zu verringern. Durch den Einsatz von Sensoren sollen zudem eine effektivere Nutzung des Parkraums sowie eine bessere Bewirtschaftung und die Kontrolle von Parkverstößen ermöglicht werden. Als Referenz für den Einsatz dieser Technologie werden andere Städte wie Kiel oder Darmstadt angeführt. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Rat der Stadt Essen bis zum November 2021 reicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 35.Erarbeitung eines Leitbilds und Neuaufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) zur Initiierung des neuen Prozesses "ZUKUNFT Essen Innenstadt"Zur Vorlage · 1602/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Entwicklungsprozess „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ einleiten. Dieser umfasst die Erarbeitung eines räumlichen Leitbilds sowie die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das Leitbild soll im Jahr 2022 entwickelt werden, während die Erarbeitung des IEK für den Zeitraum von 2023 bis 2024 vorgesehen ist. Das IEK dient als Planungsinstrument zur Analyse von Handlungsfeldern wie Einzelhandel, Mobilität und Klimafolgenanpassung und soll ein Maßnahmenplanwerk inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.
Für die Umsetzung des Leitbilds im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die Erstellung des IEK im Jahr 2023 werden 150.000 Euro veranschlagt. Es wird angestrebt, eine Förderung von bis zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie durch Städtebauförderung zu erhalten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Planstellen ab 2023 im Stellenplan berücksichtigen und die entsprechenden Mittel für Personal und Ausstattung bereitstellen. Für das Jahr 2022 sollen unabweisbare personelle Bedarfe mit dem Ziel einer Planstelleneinweisung für 2023 eingestellt werden. Der Prozess zielt auf ein einheitliches Handeln aller Akteure ab, um Herausforderungen wie Trading-Down-Prozesse zu begegnen und private Akteure wie Immobilieneigentümer und den Einzelhandel einzubinden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Dem Rat werden das Leitbild und das IEK nacheinander zur Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2172/2021/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (2172/2021/5) des Geschäftsbereichs 5 befasst sich mit dem Sachstand der Gesundheitsversorgung in den Essener Stadtbezirken V und VI. Ziel ist die Weiterentwicklung des Basisgesundheitsberichts 2020 zu einem Fachplan Gesundheit, dessen Veröffentlichung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Die Verwaltung soll zudem die Umsetzung verschiedener Konzepte vorantreiben, darunter die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg, das eine kurzstationäre Versorgung sowie eine Notfallpraxis umfassen soll. Hierzu liegt ein Letter of Intent mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung von Gesundheitskiosken in Altenessen sowie in Stoppenberg oder Katernberg. Diese sollen als interdisziplinäre Schnittstelle fungieren und durch die cse gGmbH in einer neuen Managementgesellschaft betrieben werden. Der Start der Kioske ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Die Analyse der medizinischen Versorgung in den Bezirken V und VI zeigt eine geringere Facharztdichte in Bereichen wie Chirurgie, Orthopädie und Psychotherapie sowie eine überdurchschnittliche Rate ambulanter Notfälle im Vergleich zum Essener Gesamtdurchschnitt auf. Zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einrichtung einer weiteren Notfallpraxis im Norden wieder aufgenommen werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie die Entwicklung eines virtuellen Kindergesundheitszentrums zur digitalen Vernetzung und Gesundheitsförderung verfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 36.1Änderungsantrag zur Vorlage 2172/2021/5: Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2274/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2274/2021/SPD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2172/2021/5 eingereicht, der die Gesundheitsversorgung im Essener Norden betrifft. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der bestehenden Konzepte fortsetzt, dabei jedoch spezifische Ergänzungen vornimmt.
Ein zentraler Punkt ist die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg. Die Verwaltung soll Planungsgespräche mit Investoren und Trägern aufnehmen und bis zum ersten Quartal 2022 eine konkrete Umsetzungsplanung vorlegen. Zudem ist die Verfügbarkeit eines Interimsstandortes für das ISGZ in den Bezirken V oder VI zu prüfen. Parallel dazu soll der Sachstand zu den Entwicklungen am Standort des ehemaligen St. Vincenz Krankenhauses berichtet werden.
Hinsichtlich der Gesundheitskioske wird die Prüfung einer Beteiligung der Stadt Essen oder eines städtischen Beteiligungsunternehmens als Gesellschafter beantragt. Die Verwaltung soll die geplante Gesellschafterstruktur sowie die politische Steuerung der Managementgesellschaft darlegen und ein Konzept für die dauerhafte Finanzierung nach der dreijährigen Projektphase vorlegen. Eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit und Übertragbarkeit der Kioske soll sichergestellt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag die forcierte Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Neben der Entwicklung des ISGZ in Bezirk VI soll ein Standort für ein MVZ sowie eine Hebammenpraxis in Bezirk V gesucht werden. Zudem sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt werden, um die Wiederansiedlung einer Notfallpraxis und die Etablierung zusätzlicher Facharztsitze im Essener Norden zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung geändert.)
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (dafür: SPD, Linke, Die Partei - Enthaltung: FDP - dagegen: CDU, Grüne, AfD)
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 37.Mittelbereitstellung Fachbereich 56 - JobCenter für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 1871/2021/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat eine Vorlage zur Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt, die die Kenntnisnahme von Mehraufwendungen in drei spezifischen Produktbereichen vorsieht. Die entsprechenden Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen sollen über die Bereitstellung von Mitträgen im Rahmen einer unechten Deckung informiert werden.
Im Bereich der bundesfinanzierten Eingliederungsleistungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rund 6,88 Millionen Euro. Dieser Anstieg resultiert aus der tatsächlichen Budgetzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die über dem ursprünglichen Planansatz liegt. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge innerhalb des Produkts.
Für die Sicherung des Lebensunterhalts sind zusätzliche Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe setzt sich unter anderem aus dem bundesweiten Corona-Zuschlag, dem Kinderfreizeitbonus sowie einem erhöhten Bedarf durch das Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration zusammen. Ein Teil der Kosten wird durch Minderaufwendungen bei den regulären Leistungen des Arbeitslosengeldes II kompensiert. Die Deckung erfolgt ebenfalls über Mehrerträge.
Im Bereich der Hilfen zu Bildung und Teilhabe für Arbeitssuchende wird ein Mehrbedarf von 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür sind veränderte Regelungen durch das Starke-Familien-Gesetz, etwa die Erhöhung des Schulbedarfs und der Wegfall von Eigenanteilen bei der Mittagsverpflegung. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Mehrerträge aus der Erstattung im Bereich der kommunal finanzierten Sicherung des Lebensunterhalts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 38.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege"Zur Vorlage · 1986/2021/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.750.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 innerhalb der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege“. Die zusätzliche Finanzierung ist notwendig, da die Transferaufwendungen im laufenden Jahr voraussichtlich deutlich über den ursprünglichen Planwerten liegen werden. Bereits im August 2021 wurde eine weitere Bereitstellung von 11.250.000 Euro beschlossen, um den gestiegenen Bedarf zu decken.
Die Ursachen für den weiteren Anstieg der Kosten liegen in verschiedenen Entwicklungen. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege führen die Verlagerung von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Übernahme teurerer Fälle, die zuvor beim Landschaftsverband Rheinland lagen, zu höheren Ausgaben. Zudem beeinflussen eine geänderte statistische Erfassung der Empfängerzahlen sowie der Ausbau von Plätzen in Demenz- und Pflegewohngruppen die Kostenstruktur.
Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege resultieren die Mehraufwendungen aus allgemeinen Kostensteigerungen, etwa durch angepasste Pflegesätze, sowie aus Neuregelungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zudem führt ein sinkendes Einkommen der Leistungsberechtigten dazu, dass die Leistungen der Hilfe zur Pflege weniger stark reduziert werden können.
Die Finanzierung der beantragten 1.750.000 Euro soll durch Mehrerträge aus der Erstattung der Kosten der Unterkunft im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Leistungen um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, deren Erfüllung sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Mit einer Enthaltung AfD einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Bürgerforum "Essen ist gefragt! Wie gelingt uns die Mobilitätswende?" am 19. Juni 2021Zur Vorlage · 1965/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema des Bürgerforums „Essen ist gefragt! Wie gelingt uns die Mobilitätswende?“ vom 19. Juni 2021 dient der Information der zuständigen Gremien. Ziel der Stadt Essen ist es, bis zum Jahr 2035 einen sogenannten Modal Split zu erreichen, bei dem die Wegeanteile von motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Personennahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr jeweils bei 25 Prozent liegen. Als Grundlage hierfür wird derzeit der Mobilitätsplan 2035 erstellt.
Im Rahmen des Bürgerforums nahmen etwa 300 per Losverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger digital an Diskussionen teil. Die Auswahl erfolgte nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Stadtbezirk und Staatsangehörigkeit, um einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden, wobei die Altersgruppe über 60 Jahre sowie die Stadtbezirke V und VI unterrepräsentiert waren. In digitalen Debatten-Cafés wurden Themen wie Parken, Pendeln, die Umgestaltung des Straßenraums sowie die Sicherheit und vernetzte Mobilität behandelt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst.
Zusätzlich fanden vor dem Forum vier Streifzüge durch das Stadtgebiet statt, bei denen verschiedene Verkehrsmittel praxisnah getestet wurden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und die Anregungen aus dem Bürgerforum fließen in den Erarbeitungsprozess des Mobilitätsplans 2035 ein. Der Plan soll als strategische Grundlage dienen, um die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen und die Ziele im Bereich Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 40.Essener Nachhaltigkeitsstrategie - Anpassung Ziel 3.1.1 KlimaneutralitätZur Vorlage · 2021/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen eine Vorlage zur Anpassung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Gegenstand der Änderung ist das operative Ziel 3.1.1 zur Klimaneutralität.
Die Anpassung erfolgt, um die Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Beschluss zum Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) zu synchronisieren. Während die bisherige Formulierung feste prozentuale Zwischenschritte für die Jahre 2025 und 2030 sowie eine jährliche Minderung von etwa 190.000 Tonnen CO2 im Bezug zum Jahr 2020 vorsah, wird die Zielsetzung nun neu definiert. Die neue Fassung legt fest, dass die gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen kontinuierlich bis zur Netto-Nullemission reduziert werden sollen. Dabei dient die Einhaltung eines verbleibenden CO2-Budgets als Bewertungsgrundlage. Zudem wird die Priorisierung der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen auf dem Stadtgebiet sowie die Orientierung der Minderunspfade an den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens verankert.
Die Neufassung der Zielformulierung folgt damit unmittelbar dem Ratsbeschluss zur Verwaltungsvorlage 0975/2021/6. Durch die explizite Bezugnahme auf die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens soll die lokale Verantwortung für globale Klimaziele innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie abgebildet werden. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 41.Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP): SofortprogrammZur Vorlage · 2022/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Auftrag des Rates der Stadt Essen den Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) erarbeitet. Der Bericht, der zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie durch den Rat der Stadt Essen vorliegt, umfasst verschiedene Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Ein zentraler Bestandteil ist die Mitmachkampagne „Essen klimaneutral“, für die Gesamtkosten von 1.031.500 Euro veranschlagt sind. Diese beinhaltet die Ausbildung von 200 ehrenkompetenten Trainerinnen und Trainern sowie die Einrichtung von bis zu 20 Reallaboren für klimaschonenden Konsum. Zudem ist die Einrichtung einer Servicestelle für Unternehmen vorgesehen, die Sachkosten von 80.000 Euro für eine Informationsplattform sowie jährliche Kosten von 40.000 Euro für Kommunikation und einen Personalbedarf von einer Vollzeitstelle vorsieht.
Weitere finanzielle Schwerpunkte liegen in der energetischen Quartiersentwicklung mit einem Budget von 600.000 Euro für zwei Konzepte pro Jahr sowie in der Unterstützung privater Vermieter durch Beratungsangebote und Sanierungsbegleitung. Ein Förderprogramm für private Lastenräder sieht eine Kaufprämie von bis zu 500 Euro pro Fahrzeug vor, bei kalkulierten Kosten von 50.000 Euro jährlich. Die Vorlage umfasst zudem die integrierte kommunale Energie- und Wärmeplanung, die Solar-Offensive sowie die Förderung des kommunalen Innovationsmanagements. Ein Förderprogramm zur energetischen Gebäudemodernisierung soll die Sanierungsrate im privaten Wohngebäudebestand erhöhen, sobald die entsprechenden Förderangebote von Bund und Land feststehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 42.Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP): hier: ZwischenberichtZur Vorlage · 2145/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen einen Zwischenbericht zum Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan, SECAP) vor. Ziel der Erarbeitung dieses Plans ist die Entwicklung eines gesamtstädtischen Klimakonzepts. Dieses soll strategische Vorgehensweisen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel beschreiben und konkrete Handlungsempfehlungen bis zum Jahr 2030 enthalten. Dabei sollen auch Schätzungen zu den erforderlichen Kosten und Personalressourcen, insbesondere für Maßnahmen im städtischen Einflussbereich, berücksichtigt werden.
Die fachliche Begleitung der Erstellung erfolgt durch ein beauftragtes Konsortium, bestehend aus der Gertec Ingenieurgesellschaft mbH, Jung Stadtkonzepte sowie der EPC – Projektgesellschaft für Klima, Nachhaltigkeit, Kommunikation mbH. Der vorliegende Zwischenbericht umfasst 42 Seiten und behandelt unter anderem die Aufgabenstellung, die Bestimmung des klimapolitischen Zielhorizonts sowie Handlungsfelder und Leitziele.
Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Verdeutlichung der Dimensionen zur Zielerreichung. Hierbei wurden die notwendigen Investitionskosten den vermiedenen Umweltschäden und dem sonstigen Nutzen gegenübergestellt. Laut den Inhalten des Berichts liegen die Vermeidungskosten in allen Handlungsfeldern unter den Umweltkosten, wobei zudem positive Effekte für die regionale Wirtschaft möglich sind. Der Bericht enthält zudem Informationen zum Beteiligungsprozess sowie einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 43.Berichterstattung zur Machbarkeit der Begrünung von Bus- und Bahnhaltestellen und Entsiegelung von bodennahen Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbHZur Vorlage · 2103/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 2103/2021/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Untersuchung zur Machbarkeit von Begrünungsmaßnahmen an Bus- und Bahnhaltestellen sowie der Entsiegelung bodennaher Verkehrsflächen der Ruhrbahn GmbH. Der Bericht dient der Kenntnahme durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Rat der Stadt Essen sowie den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz.
Im Rahmen der Untersuchung werden die wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte von Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen und Rasengleisen betrachtet. Bei Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen wird mit einer Steigerung der Investitionskosten um etwa 20 Prozent gerechnet. Die jährlichen Unterhaltungskosten für Gründächer werden auf etwa 10 Stunden pro Dach geschätzt, was bei 500 Dächern zu jährlichen Kosten von rund 250.000 Euro führen würde. Die Begrünung von Gleisschleifen auf einer Fläche von circa 1.500 Quadratmetern wird als wirtschaftlich sinnvoll eingestuft, wobei jährliche Pflegekosten von etwa 5.000 Euro veranschlagt werden.
Rasengleise führen laut Bericht zu zunächst überschaubaren Mehrinvestitionen, verursachen jedoch dauerhaft höhere, jährlich wiederkehrende Unterhaltungskosten, die einer Einzelfallprüfung bedürfen. Die Wirtschaftlichkeit der Begrünung steigt mit der Flächengröße, während kleine Flächen und eine intensive Umgebungsnutzung die anteiligen Kosten erhöhen. Für die Beantragung von Förderungen ist das Zuwendungsmanagement der Ruhrbahn GmbH zuständig. Die Vorlage empfiehlt, die klimaschutzeffiziente Begrünung von Großflächen voranzutreiben und Synergien bei Sonder- oder Kleinflächen mit Kooperationspartnern zu nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung)
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 44.Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 II GO NRW zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung "Naturkatastrophe - Gewässerausbau und -unterhaltung" im Teilplan 1.13.02.01Zur Vorlage · 1882/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.020.000 Euro vorsieht. Die Mittel sind im Teilplan 1.13.02.01 unter dem Projekt „Naturkatastrophe – Gewässerausbau und -unterhaltung“ zu veranschlagen. Zweck der Bereitstellung ist die Finanzierung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern, die infolge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 entstanden sind.
Betroffen sind verschiedene kleinere Bäche sowie der Deilbach in Kupferdreh. Am Deilbach kam es zu großflächigen Überschwemmungen und einem Einsturz eines Teils der Überwölbung. Untersuchungen durch Taucher ergaben Ausspülungen der Fundamente, wesentliche Arbeiten zur Sicherung der Standsicherheit und des Gewässerabflusses sind erforderlich. Die Kosten für die Maßnahmen am Deilbach werden auf bis zu 1,3 Millionen Euro geschätzt, während die Gesamtkosten für die Verkehrssicherung an allen betroffenen Gewässern auf 1,5 Millionen Euro beziffert werden.
Da das ursprüngliche Budget für diese Maßnahmen bereits Ende September 2021 aufgebraucht war und Aufträge zur Sicherung des Tagesbruchs zeitnah erteilt werden mussten, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW herbeigeführt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz hat die Vorlage bereits zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3"Zur Vorlage · 1963/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.3 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Konkret sollen die Kosten für diesen Abschnitt von bisher 704.000 € um 253.000 € auf insgesamt 957.000 € angehoben werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 253.000 € für das Jahr 2021 vorgesehen.
Der Hintergrund der Kostensteigerung liegt in notwendigen Verfüllungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich der Friedrichstraße zwischen Bert-Brecht-Straße und Kaupenstraße. Im Zuge einer Kanalneuverlegung durch die Stadtwerke Essen GmbH wurden im Rahmen von Untersuchungen auf ehemalige bergbauliche Abbauaktivitäten ein größerer Bedarf an Erkundungs- und Verfüllungsarbeiten festgestellt, als ursprünglich kalkuliert. Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen diese Arbeiten vorab durchgeführt werden.
Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten soll über das PSP-Element „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ erfolgen, da dort für das Jahr 2021 keine Mittel benötigt werden. Die Verwaltung strebt zudem einen vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginn an, um die Kosten im Rahmen der Überarbeitung des Förderantrags für das Jahr 2024 berücksichtigen zu können. Die Kosten für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf 63.250 €. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für GrundschulkinderZur Vorlage · 1832/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1832/2021/4 befasst sich mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Anspruch für die erste Klassenstufe eingeführt, der sich bis zum Schuljahr 2029/2030 auf die Klassenstufen 1 bis 4 ausweiten soll. Zur Finanzierung der Maßnahmen ist eine Beteiligung des Bundes vorgesehen, die bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro an den Betriebskosten umfasst.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wird ein jährlicher Mehrbedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) von etwa 3.500 Stellen prognostiziert. Damit steigt der Gesamtbedarf bis zum Schuljahr 2029/2030 auf circa 24.000 Plätze an. Eine Überprüfung der damit verbundenen Ausgabenbelastung ist für den 31. Dezember 2027 sowie für das Jahr 2030 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Rat der Stadt Essen den aktuellen Sachstand und die geplante Vorgehensweise zur Entwicklung der Konzepte zur Kenntnis nehmen.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wurde zudem eine Klimaschutz-Vor-Einschätzung durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz wurden in dieser ersten Stufe als positiv eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Die Vorlage wurde bereits am 10.11.2021 zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: verwiesen - 46.1Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2373/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1832/2021/4 gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz vorzulegen. Dieses Konzept soll eine Qualitätsoffensive beinhalten, wobei die Umsetzung ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgen soll.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, sich auf übergeordneten Ebenen für die Einführung eines OGS-Gesetzes auf Landesebene einzusetzen. Ein solches Gesetz soll landesweit einheitliche Qualitätsstandards definieren und die entsprechende Finanzierung im Hinblick auf die Landesmittel abbilden. Der Antrag wurde im November 2021 eingereicht und sah eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 46.2TOP 04: Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2254/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2254/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Einbeziehung freier Träger in den Ausbau der offenen Ganztagsschulen (OGS) zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft berät und empfiehlt, dem Rat der Stadt Essen zu beschließen, die Verwaltung dazu zu beauftragen, im Rahmen der sogenannten „Qualitätsoffensive OGS“ die Möglichkeiten einer Trägerübernahme durch freie Träger darzustellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die entsprechenden Rahmenkonzeptentwicklungen aufzeigt und die Potenziale für einen Einbezug privater bzw. freier Träger in den weiteren Ausbauprozess integriert. Die Begründung der Fraktion führt an, dass die bisherige Trägerpluralität maßgeblich dazu beigetragen habe, die Herausforderungen bei der Schaffung von Kindergartenplätzen zu bewältigen.
Hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung bis zum Schuljahr 2029/2030 weist die Fraktion darauf hin, dass die aktuelle Strategie der Verwaltung primär Szenarien unter öffentlicher Trägerschaft oder der Trägerschaft der städtischen Tochter JHE beschreibt. Um die notwendigen Betreuungsangebote sicherzustellen, sollen die Möglichkeiten einer Beteiligung freier Träger bereits in den aktuellen Planungen und Ausbauüberlegungen berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: verwiesen - 47.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.1Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“ (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2386/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1198/2021/4 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und die damit verbundene „Qualitätsoffensive OGS“.
Der Antrag sieht zwei konkrete Änderungen der bestehenden Verwaltungsvorlage vor. Zum einen soll der Passus „unter Finanzvorbehalt“ im Beschlusspunkt 3 der ursprünglichen Vorlage gestrichen werden. Zum anderen wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Überleitung der genannten Angebote zur Jugendhilfe Essen gGmbH vorzulegen. Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Umsetzung der Überleitung und der Qualitätsoffensive zum Schuljahr 2022/2023 realisiert werden kann, ohne dass eine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgt. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde nicht beigefügt, die Erläuterungen dazu sollen mündlich erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 48.Essener Kultur Sommer: Open-Air-Spielstätten im Sommer 2021 hier: Bericht über Durchführung, Evaluation und AusblickZur Vorlage · 1826/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Vorlage 1826/2021/4 behandelt die Durchführung, Evaluation und den Ausblick des „Essener Kultursommers 2021“ sowie Rückblicke auf die Maßnahmen im Sommer 2020. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung von Open-Air-Spielstätten wie dem Kennedyplatz, der Dubois-Arena, der Zeche Carl und dem Grugapark sowie die Förderung von Kulturformaten unter den Bedingungen der Pandemie.
Das Projekt umfasste ein Antragsvolumen von rund 500.000,00 €, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 100.000,00 € leistete. Die Kulturstiftung des Bundes sicherte eine Fehlbedarfsfinanzierung von bis zu 397.900,00 € zu. Der Rat der Stadt stellte zudem bis zu 600.000,00 € bereit, ergänzt durch maximal 200.000,00 € für den Grugapark. Im Sommer 2020 wurden Gagen und Nebenkosten in Höhe von 19.000,00 € gefördert.
Durch die Essener Model GmbH wurden rechtlich geprüfte Standorte inklusive technischem Equipment und Personal bereitgestellt. Flächen wurden kostenlos oder kostengünstig an die freie Szene sowie an wirtschaftliche Betriebe vermietet, um Künstler und Veranstalter finanziell zu entlasten, wobei über 700 Kulturschaffende unterstützt wurden. Der Zuschussbedarf pro Zuschauer lag zwischen 19,00 € und 200,00 €. Als Partner fungierten unter anderem der Rockförderverein e. V., der Theaterverein DispoDispo!, die AUF CARL gGmbH sowie Grün und Gruga. Ein dauerhafter Betrieb in diesem Umfang wird als nicht zielführend bewertet, während die Weiterentwicklung einzelner Orte zu Festivalorten als Ausblick genannt wird. Die Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz fällt positiv aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Kulturausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 49.Neukonzeption und Satzung für den Kulturbeirat der Stadt EssenZur Vorlage · 1586/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1586/2021/4 des Kulturamtes befasst sich mit der Neukonzeption und der Neufassung der Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Essen. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Ordnung vom 14. Juli 2004 abzulösen und den seit 1985 bestehenden Kulturbeirat, der derzeit etwa 30 Mitglieder umfasst, durch eine neue Struktur und Besetzung zu reformieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die auf der Neukonzeption basierende neue Satzung verabschiedet. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Konstituierung eines neuen Kulturbeirates nach dem Inkrafttreten der Satzung vorzubereiten. Die künftige Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder soll durch die Entsendung von Organisationen erfolgen, wobei die Bestätigung durch den Rat erfolgt. Zudem sollen die Amtsperioden der Mitglieder an die Wahlperiode des Stadtrates angepasst werden. Eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Neukonzeption ist nach zwei Jahren bzw. nach zehn Sitzungen vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz ausweist. Angaben zu konkreten Kosten oder einer Vorlagenvorprüfung sind in dem vorliegenden Dokument nicht enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — Beratungsbedarf
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.1Neukonzeption und Satzung für den Kulturbeirat der Stadt EssenZur Vorlage · 1586/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1586E1/2021/4 dient der Information des Kulturausschusses und des Rates der Stadt Essen über die Neukonzeption und die neue Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Essen. Gegenstand der Vorlage ist eine Synopse, die die neue Satzung der alten Ordnung für den Kulturbeirat vom 14. Juli 2004 gegenüberstellt.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Beschluss aus der Sitzung des Kulturausschusses vom 1. September 2021, in der die Erstellung eines solchen Vergleichsdokuments angefordert wurde. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und ist für die Sitzung des Kulturausschusses am 6. Oktober 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. November 2021 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die genannten Gremien die Synopse zur neuen Satzung und zur alten Ordnung als Anlage zur ursprünglichen Vorlage zur Kenntnis nehmen. Weitere Auswirkungen auf die Klimabilanz oder zusätzliche Kosten werden in dem Dokument nicht aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist das Kulturamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 50.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1912/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler für das Jahr 2022 vor. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei verschiedene Finanzierungsbereiche.
Im ersten Bereich sollen durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2022 Kosten in Höhe von insgesamt 304.000 Euro übernommen werden. Diese Mittel sind für die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, des Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, des Deutschen Kinderschutzbunds Ortsverband Essen e.V. sowie von Impulse e.V. vorgesehen. Die Finanzierung dient der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte. Die Verwaltung führt aus, dass die sprachliche Verständigung eine Voraussetzung für die Unterstützung von Familien darstellt und der Bedarf aufgrund bestehender Sprachbarrieren weiterhin besteht.
Im zweiten Bereich sollen Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler zur Unterstützung von Case-Managerinnen und Case-Managern im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ finanziert werden. Hierfür ist die Übernahme von bis zu 15.000 Euro pro Träger für die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., den PlanB Ruhr e.V. und das SoNII (Soziales Netzwerk Integration und Inklusion für Menschen mit Behinderung) e.V. vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 belaufen sich laut Vorlage auf 349.000 Euro. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung für 2022 bereits berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 51.Glasfaserausbau in EssenZur Vorlage · 2179/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2179/2021/2 befasst sich mit dem beschleunigten, flächendeckenden Glasfaserausbau in Essen sowie dem Projekt „ruhrfibre“. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Breitbandversorgung, da die aktuelle FTTB-Versorgung bei 5 % liegt und die Versorgungssicherheit bis 2030 für bis zu 95 % der Haushalte gefährdet sein könnte. Das Modell „ruhrfibre“ sieht eine Public-Private-Partnership vor, bei der sich die Stadt Essen mit einem Anteil von 25,1 % am Stammkapital beteiligt. Diese Beteiligung entspricht einer Investition von 1 Mio. Euro.
Für die Jahre 2022 bis 2026 ist eine private Investition von rund 180 Mio. Euro geplant, um 153.000 Haushalte sowie öffentliche Einrichtungen anzuschließen. Die Kosten für den Netzausbau werden zu über 99 % von Infrastruktur-Investoren getragen. Die Stadt übernimmt keine Kosten für den Ausbau selbst, wobei das finanzielle Risiko auf die Kapitaleinlage begrenzt bleibt. Durch die Entsendung von zwei von fünf Vertretern in den Beirat der Gesellschaft sowie durch Zustimmungspflichten in der Gesellschafterversammlung sollen Gestaltungsrechte gesichert werden. Als Projektpartner fungiert die Gesellschaft Rautenberg.
Der Rat der Stadt soll die Überlegungen und den Projektstatus zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Kooperationen zu prüfen und bis zur Sitzung im Februar 2022 ein entscheidungsreifes Projekt vorzulegen. Eine detaillierte Prüfung des Konzepts ist für die kommenden Wochen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Immobilien Management Essen GmbH (IME) hier: Erwerb von eigenen Gesellschaftsanteilen der Allbau GmbHZur Vorlage · 2052/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Beteiligungsmanagements sieht den Erwerb von Gesellschaftsanteilen der Allbau GmbH durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) vor. Konkret geht es um die Veräußerung der von der Allbau GmbH selbst gehaltenen eigenen Geschäftsanteile in Höhe von nominal 256 Euro, was einem Anteil von 0,001 % entspricht. Der Kaufpreis für diese Anteile ist auf 5.340 Euro festgesetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Bereinigung und Optimierung der Gesellschafterstruktur der Allbau GmbH. Im Rahmen einer vorangegangenen Stammkapitalerhöhung wurde den Mitgesellschaftern das Recht eingeräumt, neue Anteile zu übernehmen, um eine Verwässerung ihrer Beteiligungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang wurde den Kleinstgesellschaftern bereits angeboten, ihre Anteile an die IME zu verkaufen, was bereits vollzogen wurde. Die Bezirksregierung hat das entsprechende Vorhaben zuvor nicht beanstandet.
Nach dem geplanten Erwerb der verbleibenden Anteile wird die Gesellschafterstruktur der Allbau GmbH aus nur noch zwei Partnern bestehen: der IME mit einem Anteil von rund 85 % und der Sparkasse Essen mit rund 15 %. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Veräußerung beschließt und die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Allbau GmbH hier: Stärkung der EigenkapitalausstattungZur Vorlage · 2053/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Eigenkapitalausstattung der Allbau GmbH durch eine Einlage in die Kapitalrücklage zu stärken. Hierzu wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 10,0 Millionen Euro aus der Kapitalrücklage der Immobilien Management Essen GmbH (IME) zur Weitergabe und Einlage in die Kapitalrücklage der Allbau GmbH zuzuführen. Für die Umsetzung im Haushaltsjahr 2021 ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 9,0 Millionen Euro vorgesehen. Die Deckung dieser Mittel erfolgt über die Finanzstelle für Ausleihungen an die Ruhrbahn GmbH, da dort für das Jahr 2021 nicht benötigte investive Mittel zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme basiert auf einem Beschluss aus dem Jahr 2019, der eine Erhöhung des Grundkapitals der Allbau GmbH bis zu 10,0 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum von 2020 bis 2024 vorsah. Nachdem ehemalige Minderheitsgesellschafter ihre Anteile an die IME verkauft haben, erfolgt die Eigenkapitalverstärkung nun in Absprache mit der Sparkasse Essen nicht mehr durch eine förmliche Erhöhung des Stammkapitals, sondern durch Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Dies soll die wirtschaftliche Umsetzung städtebaulicher Ziele, wie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung von Wohngebieten, sicherstellen. Die IME hält als städtische Tochtergesellschaft 84,99 Prozent am Stammkapital der Allbau GmbH.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Weisse Flotte Baldeney-GmbH hier: Modernisierung der Schiffsflotte und Finanzierung im Rahmen eines GesellschafterdarlehensZur Vorlage · 2171/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Modernisierung der Schiffsflotte der Weissen Flotte Baldeney-GmbH (WFB). Im Rahmen einer Vorlage zur Entscheidung durch den Rat wird die Zustimmung zu einem neuen Investitionsrahmen für die Umrüstung und Modernisierung der Fahrgastschiffe „MS Stadt Essen“ und „MS Baldeney“ beantragt.
Die Maßnahmen umfassen die Umrüstung der beiden Schiffe auf einen vollelektrischen Antrieb sowie weitere Modernisierungen, wie etwa den Einbau einer Doppelverglasung zur Gewährleistung eines Ganzjahresbetriebs. Für die Finanzierung der Eigenanteile soll der WFB ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.030.000 Euro gewährt werden. Das Darlehen ist auf eine Laufzeit von 16 Jahren angelegt und soll noch im Jahr 2021 ausgezahlt werden. Die Verzinsung erfolgt mit 2,17 Prozent nach Marktkonditionen.
Da die Mittel im laufenden Haushalt nicht veranschlagt sind, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Deckung erfolgt über das Projekt „WFB, Ausleihung“, wobei die Mittel aus dem Projekt „Gymnasium Nord-Ost: Neubau“ bereitgestellt werden, da dort aufgrund verzögerter Planungsphasen Überschüsse bestehen.
Während für die Schiffe „MS Stadt Essen“ und „MS Baldeney“ Fördermittel der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen, sind die geplanten Investitionen für die „MS Heisingen“ aufgrund fehlender Förderung vorerst zurückgestellt. Die Modernisierung der Schiffe auf Elektroantrieb soll laut Vorlage die CO2-Emissionen pro Schiff um etwa 51 Tonnen reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in den Gebührenhaushalten Entwässerung und Straßenreinigung mit Winterdienst - Produkte 1.11.06.01.01 und 1.12.05.01.01Zur Vorlage · 1948/2021/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1948/2021/2 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen zusätzliche Mittel für die Gebührenhaushalte Entwässerung sowie Straßenreinigung und Winterdienst bereitstellt.
Im Gebührenhaushalt Entwässerung wird ein Mehrbedarf von insgesamt 11.358.973,87 Euro ausgewiesen. Dieser setzt sich zum einen aus der aufwandswirksamen Zuschreibung in den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 4.756.153,19 Euro zusammen, resultierend aus Kostenüberdeckungen des Vorjahres. Zum anderen ergibt sich ein Kostenanstieg bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 6.602.820,68 Euro. Letzterer ist auf das Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG zurückzuführen, wobei die Erhöhung durch die Umsetzung des Investitionsplans zur Erneuerung der Abwasseranlagen sowie durch gestiegene Abschreibungen und Zinsen begründet wird.
Für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung und Winterdienst wird ein Mehrbedarf von 683.848,69 Euro beantragt. Dieser umfasst die Zuschreibung in den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 275.369,95 Euro sowie einen Anstieg der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 408.478,74 Euro, der durch Winterdiensteinsätze infolge der Wetterlage im Februar 2021 entstanden ist.
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von über 12 Millionen Euro soll durch verschiedene Erträge, darunter Mehrerträge, Gewinnausschüttungen der Sparkasse sowie Leistungen nach dem SGB II, erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Nationale Projekte des Städtebaus - Beteiligung am Förderaufruf 2022 mit dem Vorhaben zur Radanbindung der Innenstadt an den RS 1 und den Berne-RadwegZur Vorlage · 1903/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, am Förderaufruf 2022 des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ teilzunehmen. Im Zentrum des Antrags steht ein Vorhaben zur Radanbindung der Essener Innenstadt an den Radweg RS 1 sowie an den Berneradweg. Hierzu soll eine Projektskizze eingereicht werden, um zunächst Planungsmittel für die Untersuchung der Machbarkeit und die Entwicklung eines Konzepts zu beantragen.
Das Projekt sieht die Errichtung von Brückenbauwerken vor, um die Innenstadt von der Rottstraße über den Rheinischen Platz nach Norden und den Berneradweg über die Blumenfeldstraße nach Süden mit dem geplanten Verlauf des RS 1 im Bereich des Eltingviertels zu verbinden. Ziel ist es, die räumliche Trennung des Eltingviertels durch den ehemaligen Bahndamm zu überbrücken und die Erreichbarkeit des Zentrums per Fahrrad zu verbessern. Damit soll die städtebauliche Entwicklung des Quartiers unterstützt und das Ziel der Stadt, den Modal Split bis 2035 zu verändern, unterstützt werden.
Der Prozess ist zweistufig angelegt: In der ersten Phase wird die Projektskizze beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingereicht. Bei einer Auswahl im zweiten Schritt soll die Beantragung von Projektzuwendung für die Realisierung der Brückentrassen erfolgen. Die Verwaltung plant, für die Konzeptentwicklung einen externen Dienstleister einzusetzen. Der Rat der Stadt Essen hat die Teilnahme am Förderaufruf sowie die Einreichung der Projektskizze beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um die Maßnahme "Kastanienhöfe" als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadterneuerungsprogramm 2021Zur Vorlage · 1979/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Essen MITTE/OST um eine neue Maßnahme zum Klimaschutz. Im Zentrum steht die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Hauptsitz der Allbau GmbH in den Kastanienhöfen. Diese Ergänzung ist notwendig, um die Förderfähigkeit für das Stadterneuerungsprogramm 2021 sicherzustellen, da die Bezirksregierung Düsseldorf die Benennung einer spezifischen Maßnahme zur Klimaanpassung als Voraussetzung für den Zuwendungsbescheid festgelegt hat.
Die geplante Anlage umfasst etwa 416 Module auf einer Fläche von circa 765 Quadratmetern und soll eine Gesamtleistung von rund 149,76 kWp erreichen. Damit wird eine jährliche Erzeugung von etwa 150.000 kWh Solarstrom angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vollständig durch die Allbau GmbH, wodurch für die Stadt Essen keine Kosten entstehen.
Die Aufnahme der Maßnahme in das IEK Essen MITTE/OST ist eine formale Voraussetzung, um die bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 931.880 Euro für weitere Projekte wie das Quartiersmanagement, den Verfügungsfonds oder das Hof- und Fassadenprogramm abrufen zu können. Ein Verzicht auf die formale Integration könnte zum Widerruf des Zuwendungsbescheids durch den Fördermittelgeber führen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen die Aufnahme der Photovoltaikanlage offiziell beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um die Maßnahme "Gießränder" als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadterneuerungsprogramm 2022Zur Vorlage · 1981/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Essen MITTE/OST um eine spezifische Maßnahme zur Klimafolgenanpassung zu ergänzen. Konkret soll der Einbau von Gießrändern bei städtischen Jungbäumen in das Konzept aufgenommen werden. Diese Ergänzung ist eine Voraussetzung für den Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2022.
Die Maßnahme sieht vor, im Fördergebiet Essen MITTE/OST insgesamt 338 Jungbäume mit Kunststoffmanschetten zu versehen. Diese etwa 30 cm breiten Manschetten werden um die Stämme installiert, um das Gießwasser gezielter im Bodensubstrat zu halten und eine langsame Versickerung zum Wurzelballen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Wasserversorgung der Bäume bei Hitze und Dürre zu sichern und die Wurzeln vor äußeren Einflüssen wie Streusalz zu schützen. Die Umsetzung erfolgt durch beauftragte Fachfirmen, die das Substrat freilegen und die Manschetten montieren.
Die Notwendigkeit dieser Ergänzung ergibt sich aus den Vorgaben der Städtebauförderung, wonach für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der neuen Programmstruktur eine Maßnahme zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel benannt werden muss. Für die Stadt Essen entstehen durch die formelle Aufnahme dieser Maßnahme in das IEK Essen MITTE/OST keine zusätzlichen Kosten. Der Rat der Stadt Essen soll die Aufnahme der Maßnahme beschließen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Freiheit Emscher Absichtserklärung zur Gründung einer ProjektgesellschaftZur Vorlage · 2055/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, im Rahmen des Projekts „Freiheit Emscher“ eine gemeinsame Projektgesellschaft mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH zu gründen. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Verwaltung der Auftrag erteilt, eine entsprechende Absichtserklärung abzuschließen. Ziel der Kooperation ist die langfristige Sicherstellung der gewerblichen Reaktivierung ehemaliger Bergbaustandorte im Bottroper Süden und Essener Norden.
Die geplante Gesellschaft soll die Koordination städtebaulicher Entwurfsplanungen, das Einwerben von Fördermitteln für die Aufbereitung und Erschließung der Flächen sowie die Vermarktung der Standorte übernehmen. Zudem umfasst das Aufgabenspektrum den Bau der inneren und äußeren Erschließung, insbesondere der Infrastrukturen für einen Gewerbe-Boulevard, eine Umwelttrasse sowie das Regenwassermanagement. Während die RAG Montan Immobilien GmbH weiterhin für die Abschlussbetriebsplanverfahren und die Sanierung der Flächen zuständig bleibt, soll das Eigentum an den Flächen nach dem Ausscheiden aus der Bergaufsicht auf die Projektgesellschaft übergehen.
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung dient als Auftakt für einen Prüfprozess, der die Klärung von Gesellschaftszweck, Anteilsverteilung, Personal- und Finanzausstattung sowie beihilferechtliche Aspekte umfasst. Dieser Prozess wird auf eine Dauer von bis zu zwei Jahren geschätzt, sodass eine endgültige Entscheidung über die Gründung frühestens Ende 2022 erwartet wird. Die bestehenden Fördermaßnahmen werden durch diesen Schritt nicht beeinträchtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Deckelung A40"Zur Vorlage · 1984/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht den Beschluss einer Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich „Deckelung A40“ vor. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Entwicklung im Bereich der geplanten Autobahnabdeckung zu sichern und der Stadt im Falle von Veräußerungen Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke zu ermöglichen.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine im April 2021 erstellte städtebauliche Machbarkeitsstudie, die die Nutzung der A40-Abdeckung als Standort für ein olympisches und paralympisches Dorf untersuchte. Der Rat der Stadt Essen hat bereits im Juni 2021 beschlossen, die Abdeckung der Autobahn im Bereich Frohnhausen und Holsterhausen unabhängig von einer möglichen Olympiabewerbung weiterzuverfolgen. Da die aktuellen Planungsrechte die angestrebten Entwicklungsziele nicht zulassen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Geltungsbereich der Satzung ist auf die Flächen begrenzt, die von der Machbarkeitsstudie betroffen sind. Die Grenzen werden durch die Autobahn A40 und die Münchener Straße im Norden, die Holsterhauser Straße und die Harkortstraße im Osten, die Adelkampstraße, Asthöwerstraße, Adolf-Schmidt-Straße sowie Friedbergstraße im Süden und die Wickenburgstraße sowie die Martin-Luther-Straße im Westen definiert. Vor der endgültigen Umsetzung der Maßnahmen sind vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB vorgesehen, um die soziale und städtebauliche Durchführbarkeit zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 61.Sanierung Werden Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1751/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Werden“. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene städtebauliche Maßnahmen umgesetzt. Im nördlichen Bereich standen die Modernisierung von Gebäuden, die Schließung von Baulücken sowie die Schaffung einer Fußgängerzone und die Neuordnung des Verkehrs im Fokus. Im südlichen Bereich wurden Schwerpunkte wie die Restaurierung der Abtei, der Ausbau von Straßen und die Schaffung von Stellplätzen gesetzt. Die Verwaltung führt aus, dass durch die Maßnahmen die Wohn- und Lebensqualität verbessert sowie private Investitionen angestoßen werden konnten, wenngleich nicht alle ursprünglichen Ziele erreicht wurden.
Die finanziellen Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Projekt belaufen sich auf rund 32,2 Millionen Euro. Davon waren 25,0 Millionen Euro zuwendungsfähig. Durch Förderprogramme von Bund und Land wurden 15,1 Millionen Euro an Mitteln erhalten, was einer Förderquote von 73 % der zuwendungsfähigen Kosten entspricht. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 17,5 Millionen Euro gegenüber. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 62.Sanierung Borbeck Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1936/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Borbeck“ aufzuheben. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im April 1973 förmlich festgelegt und im Januar 1974 rechtsverbindlich.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden verschiedene städtebauliche Ziele umgesetzt. Dazu gehörten die Entlastung des Kernbereichs durch die Erweiterung der Borbecker Straße sowie die Anlage der Otto-Brenner-Straße, die Schaffung von Verknüpfungspunkten im öffentlichen Personennahverkehr und die Einrichtung einer Fußgängerzone. Weitere Maßnahmen umfassten die Neugestaltung der Plätze Germaniaplatz und Borbecker Platz, den Bau von Parkhäusern sowie die Schaffung von Grünflächen und Spielplätzen. Auch die Modernisierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden war Bestandteil der Maßnahmen.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen für das Verfahren beliefen sich auf rund 56,66 Millionen Euro. Davon waren etwa 54,61 Millionen Euro zuwendungsfähig. Die Finanzierung erfolgte durch Städtebaufördermittel von Bund und Land sowie durch Leistungen Dritter. Der kommunale Eigenanteil im Rahmen der Städtebauförderung betrug etwa 8,59 Millionen Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufhebung empfie ausreichend und der Rat der Stadt die entsprechende Satzung beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 63.Sanierung Altenessen-Nord Aufhebung der Sanierungssatzung und der Satzung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes "Emil"Zur Vorlage · 2003/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet „Altenessen-Nord“ sowie zur Aufhebung der Satzung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „Emil“ vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine gesetzliche Frist gemäß Baugesetzbuch, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Die entsprechenden Satzungen für die genannten Gebiete wurden bereits im Dezember 1982 rechtsverbindlich festgelegt.
Nach Angaben der Verwaltung wurde das Sanierungsverfahren auf Basis verschiedener Bebauungspläne durchgeführt und abgeschlossen. Die Maßnahmen umfassten die rechtliche und tatsächliche Grundstücksneuordnung, die Neubebauung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Umgestaltung von Verkehrs- und Grünflächen unter Einsatz öffentlicher Fördermittel. Durch den Rückzug des Bergbaus sei die Notwendigkeit für den Bau eines Ersatzgüterbahnhofs entfallen. Die städtebauliche Funktion von Altenessen als Nebenzentrum wurde durch die Sanierung gefestigt. Die Finanzierung der Maßnahmen über Städtebauförderungsmittel ist abgeschlossen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung ausspricht, damit der Rat der Stadt die Aufhebung der förmlichen Festlegungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 64.Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen vom 07. Juni 2019 - Änderung -Zur Vorlage · 1909/2021/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die Verlängerung der Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit einer „E-Kennzeichnung“ gemäß Elektromobilitätsgesetz.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass auf bewirtschafteten Parkplätzen für diese Fahrzeuge keine Parkgebühren erhoben werden, wobei Bewohnerparkbereiche von dieser Privilegierung ausgenommen sind. Diese Regelung war zunächst befristet. Angesichts steigender Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Essen, die von etwa 830 im Jahr 2019 auf rund 3.200 im Juni 2021 angewachsen sind, wird eine Fortführung der Regelung bis zum 31. Dezember 2022 angestrebt.
Die Neufassung des Paragrafen sieht zudem vor, dass an Ladesäulen die Höchstparkdauer für E-Fahrzeuge auf vier Stunden angehoben wird, wobei dort weiterhin keine Gebühren anfallen. Dieser spezifische Teil der Regelung wird an die Geltungsdauer des Elektromobilitätsgesetzes bis zum 31. Dezember 2026 gebunden. Für den öffentlichen Straßenraum bleibt die Befristung der Gebührenfreiheit für E-Kennzeichen jedoch vorerst auf das Ende des Jahres 2022 festgesetzt. Zum Nachweis der Ankunftszeit ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen Mindereinnahmen aufgrund der Nutzungshäufigkeit nicht prognostiziert werden können. Der Vorschlag wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt übermittelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 65.Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und WestfalensZur Vorlage · 1892/2021/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der vorgeschlagenen Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) zuzustimmen. Die FSG dient der gemeinschaftlichen Selbstversicherung der Mitgliedskörperschaften gegen Feuerschäden durch einen Umlageverband.
Anlass für die Satzungsänderung ist die Fusion der bisherigen Risikoträger Provinzial Rheinland Versicherung AG und Westfälische Provinzial Versicherung AG zur Provinzial Versicherung AG. Da die aktuelle Satzung die Geschäftsführung der FSG gemeinschaftlich durch die beiden bisherigen Unternehmen vorsieht, ist eine Anpassung der Regelungen zur Geschäftsführung erforderlich.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Modernisierungen der Satzung. Ein bisher bestehender Beirat mit 18 Mitgliedern soll als Organ gestrichen werden, wobei dessen Rechte auf die Mitgliederversammlung übertragen werden. Zudem sollen die Weisungsrechte der Mitgliederversammlung gegenüber der Geschäftsführung gestärkt werden. Die Satzung soll zudem die Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen ermöglichen. Ein weiterer Punkt regelt, dass die Kündigung der Geschäftsführung durch die Provinzial Versicherung AG nicht zur Beendigung der FSG führt, um die Aufnahme neuer Mitglieder vergaberechtskonform zu ermöglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Zustimmung der Vertreterin der Stadt Essen in der Mitgliederversammlung der FSG zu beschließen. Die Entscheidung über die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung der FSG ist für den 26. November 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 66.Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr EssenZur Vorlage · 2036/2021/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung neuer Fahrzeuge, um die Einsatzbereitschaft bei der Brandbekämpfung sowie bei der technischen Hilfeleistung sicherzustellen. Der Beschlussvorschlag umfasst die Anschaffung von zehn Einsatzleitwagen, von denen zwei mit CBRN-Ausstattung ausgestattet sein sollen, sowie drei Kleineinsatzfahrzeuge und ein Mehrzweckboot. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 3.032.000,00 € beziffert. Die finanzielle Umsetzung ist auf die Jahre 2022 und 2rag 2023 verteilt, wobei 792.000,00 € im Jahr 2022 und 2.240.000,00 € im Jahr 2023 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt über den Änderungsnachweis des Haushaltsplans 2022. Die jährlichen kalkulatorischen Kosten, bestehend aus Abschreibungen und Zinsen, werden mit 243.360,00 € angegeben.
Die Beschaffung dient der Erfüllung der Aufgaben zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Aufgaben nach dem BHKG. Da mit langen Lieferzeiten zu rechnen ist, sollen die europaweiten Vergabeverfahren als offene Verfahren zeitnah eingeleitet werden. Die Vorlage enthält zudem Schätzungen zur Klimarelevanz der Fahrzeuge. Für die Einsatzleitwagen wird ein jährlicher CO2-Ausstoß von 20,196 t prognostiziert, für die Kleineeinsatzfahrzeuge von 12,306 t und für das Mehrzweckboot von 1,019 t. Die genauen Emissionsdaten werden erst nach Abschluss der Vergabeverfahren feststehen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Beschaffung empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung treffen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 67.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.02.02.01 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung"Zur Vorlage · 2084/2021/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 250.000 Euro für die Produktgruppe „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ beschließen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt zu 100.000 Euro aus dem Produkt „Verkehrsüberwachung“ sowie zu 150.000 Euro aus dem Produkt „Institut Gesundheit“.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Bedarf für das Haushaltsjahr 2021 zum Jahresende insgesamt 780.000 Euro über dem Planansatz liegen wird. Bereits erfolgte Bereitstellungen in Höhe von 380.000 Euro sowie weitere 150.000 Euro infolge von Hochwassermaßnahmen im Bereich des Deilbaches werden zur Kenntnis genommen. Zu den bisherigen Mehraufwendungen gehörten unter anderem Maßnahmen zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung sowie die Einführung des „CityServiceTeams“ in der Innenstadt.
Ein wesentlicher Teil des weiteren Bedarfs resultiert aus der Zunahme von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr, insbesondere durch Bombenentschärfungen und Straßensperrungen. Da die Bautätigkeit im Stadtgebiet nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen zugenommen hat, sind die Kosten für diese Einsätze bereits im dritten Quartal 2021 deutlich über den Planansatz gestiegen. Für die kommenden Monate wird eine Fortsetzung dieser Aufwendungen erwartet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 68.Beschaffung einer Software zur Organisation des ArbeitsschutzesZur Vorlage · 2112/2021/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anschaffung einer integrierten Software zur Organisation des Arbeitsschutzes. Ziel der Vorlage ist es, die Prozesse im Arbeitsschutz effizienter und rechtssicherer zu gestalten.
Nach einer Überprüfung der bestehenden Strukturen durch den Fachbereich 01-08 wurden Verbesserungspotenziale identifiziert. Aktuell sind die Arbeitsschutzprozesse durch Medienbrüche, ineffiziente Kommunikationsstrukturen und dezentrale Ablagen in verschiedenen Softwarelösungen, Papierformen oder bei externen Dienstleistern geprägt. Die Einführung einer neuen Arbeitsschutzmanagementsoftware (AMS) als Cloudlösung soll diese Aufgaben bündeln. Die Software soll unter anderem Verantwortlichkeiten, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, das Vorfallmanagement sowie das Gefahrstoffmanagement abbilden. Zudem soll die Datenbank für die arbeitsmedizinische Vorsorge, die derzeit von einem externen Dienst geführt wird, in die Eigenverwaltung der Stadt überführt werden, um den Anforderungen der Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung zu entsprechen.
Die Kosten für die Beschaffung werden nach einer ersten Schätzung auf einen einmaligen Aufwand von 150.000 Euro im Jahr 2022 geschätzt, wobei die laufenden Kosten ab 2023 voraussichtlich 300.000 Euro pro Jahr betragen werden. Die Finanzierung ist über die Produktgruppe Institut Gesundheit vorgesehen. Eine europaweite Ausschreibung wird derzeit vorbereitet, mit dem Ziel, die Software im ersten Quartal 2022 zunächst in einem Pilotfachbereich einzuführen und anschließend schrittweise in der Gesamtverwaltung auszurollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 69.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Aufwendungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie für Mitarbeiter*innenZur Vorlage · 2111/2021/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, zusätzliche außerplanmäßige Mittel für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie bereitzustellen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die bereits erfolgte Bereitstellung von 900.000 Euro zum Projekt „Zentralbudget Corona“ bestätigt und zusätzlich weitere 300.000 Euro für dasselbe Projekt bewilligt. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Mittel auf 1,2 Millionen Euro.
Die Kosten entstehen primär durch die Beschaffung von Masken, Selbsttests sowie Hygiene- und Reinigungsprodukten für die städtische Belegschaft. Zudem sind Ausgaben für die Herstellung und Reinigung von Spuckschutzwänden für die Gesamtverwaltung sowie erhöhte IT- und Telefonkosten enthalten, die durch die Umsetzung von Homeoffice-Regelungen entstanden sind. Die Verwaltung führt an, dass diese Aufwendungen durch geltende Hygiene- und Arbeitsschutzverordnungen ausgelöst wurden.
Die Finanzierung des Fehlbetrages erfolgt auf Basis des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG). Dieses Gesetz ermöglicht die Neutralisierung der pandemiebedingten Aufwendungen in der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 durch eine Bilanzierungshilfe, die ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden kann. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 70.Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung Informationstechnik bei der Stadt Essen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum BerichtZur Vorlage · 1688/2021/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1688/2021/1 eine Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die überörtliche Prüfung der Informationstechnik in der Stadt Essen, deren Ergebnis der Verwaltung am 10. Juni 2021 zur Verfügung gestellt wurde. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rechnungsprüfungsausschuss den vorliegenden Prüfbericht zur Kenntnis nehmen. Diesen Gremien wird empfohlen, dem Rat der Stadt Essen die Übersendung der Stellungnahme an die Gemeindeprüfungsanstalt NRW zu empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll abschließend beschließen, die Stellungnahme an die zuständige Prüfinstanz zu übermitteln.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wurde. Die entsprechenden Anlagen, bestehend aus dem Prüfbericht zur Informationstechnik sowie der Stellungnahme der Verwaltung, sind Bestandteil der Vorlage. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie des Rechnungsprüfungsausschusses im September 2021 sowie für die Ratssitzung im November 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.09.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 71.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 22.09.2021
- 72.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 73.Mitteilungen der Verwaltung
- 74.Bestellung zur PrüferinErgebnis: einstimmig beschlossen
- 75.Bestellung zum PrüferErgebnis: einstimmig beschlossen
- 76.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 50 - Amt für Soziales und WohnenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 77.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) hier: PersonalüberleitungsvertragErgebnis: einstimmig beschlossen
- 78.Stadtwerke Essen AG hier: STEAG GmbH - Übertragung der KSBG-Anteile auf eine Treuhänderin (Treuhänderwechsel)Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 79.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Ausreichung eines GesellschafterdarlehenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 80.Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 81.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 82.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil