Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen vom 07. Juni 2019 - Änderung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die Verlängerung der Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit einer „E-Kennzeichnung“ gemäß Elektromobilitätsgesetz.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass auf bewirtschafteten Parkplätzen für diese Fahrzeuge keine Parkgebühren erhoben werden, wobei Bewohnerparkbereiche von dieser Privilegierung ausgenommen sind. Diese Regelung war zunächst befristet. Angesichts steigender Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Essen, die von etwa 830 im Jahr 2019 auf rund 3.200 im Juni 2021 angewachsen sind, wird eine Fortführung der Regelung bis zum 31. Dezember 2022 angestrebt.
Die Neufassung des Paragrafen sieht zudem vor, dass an Ladesäulen die Höchstparkdauer für E-Fahrzeuge auf vier Stunden angehoben wird, wobei dort weiterhin keine Gebühren anfallen. Dieser spezifische Teil der Regelung wird an die Geltungsdauer des Elektromobilitätsgesetzes bis zum 31. Dezember 2026 gebunden. Für den öffentlichen Straßenraum bleibt die Befristung der Gebührenfreiheit für E-Kennzeichen jedoch vorerst auf das Ende des Jahres 2022 festgesetzt. Zum Nachweis der Ankunftszeit ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen Mindereinnahmen aufgrund der Nutzungshäufigkeit nicht prognostiziert werden können. Der Vorschlag wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt übermittelt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021einstimmig empfohlen
- 03.11.2021Kenntnis genommen
- 28.10.2021Kenntnis genommen
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