Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Sachstand zum Coronavirus mündlicher Bericht
- 2.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung am 01.09.2021
- 3.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung am 09.09.2021
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- 5.Sitzungstermine des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) im Jahr 2022Zur Vorlage · 1878/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1878/2021/3 aus dem Geschäftsbereich 3 befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) für das Jahr 2022. Die Verwaltung schlägt vor, die Anzahl der Sitzungen auf acht Termine im kommenden Jahr zu begrenzen.
Die Planung der Termine orientiert sich an den bereits vom Rat der Stadt für 2022 beschlossenen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie an den Terminen der Ratssitzungen. Zudem wurden die Schulferien im Zeitraum von Ostern bis zu den Herbstferien bei der Erstellung des Terminkalenders berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Sitzungsdaten für den Ausschuss sind der 09.02.2022, 09.03.2022, 11.05.2022, 08.06.2022, 10.08.2022, 14.09.2022, 09.11.2022 und 14.12.2022, jeweils um 15:00 Uhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgeschlagenen Termine für das Jahr 2022 zur Kenntnis nimmt. Die Terminplanung folgt damit dem etablierten Turnus, der sich an den Sitzungstagen des zweiten Mittwochs im Monat orientiert.
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Beratungsfolge
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - –Personal, allgemeine Verwaltung
- 6.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Erarbeitung eines Leitbilds und Neuaufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) zur Initiierung des neuen Prozesses "ZUKUNFT Essen Innenstadt"Zur Vorlage · 1602/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Entwicklungsprozess „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ einleiten. Dieser umfasst die Erarbeitung eines räumlichen Leitbilds sowie die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das Leitbild soll im Jahr 2022 entwickelt werden, während die Erarbeitung des IEK für den Zeitraum von 2023 bis 2024 vorgesehen ist. Das IEK dient als Planungsinstrument zur Analyse von Handlungsfeldern wie Einzelhandel, Mobilität und Klimafolgenanpassung und soll ein Maßnahmenplanwerk inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.
Für die Umsetzung des Leitbilds im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die Erstellung des IEK im Jahr 2023 werden 150.000 Euro veranschlagt. Es wird angestrebt, eine Förderung von bis zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie durch Städtebauförderung zu erhalten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Planstellen ab 2023 im Stellenplan berücksichtigen und die entsprechenden Mittel für Personal und Ausstattung bereitstellen. Für das Jahr 2022 sollen unabweisbare personelle Bedarfe mit dem Ziel einer Planstelleneinweisung für 2023 eingestellt werden. Der Prozess zielt auf ein einheitliches Handeln aller Akteure ab, um Herausforderungen wie Trading-Down-Prozesse zu begegnen und private Akteure wie Immobilieneigentümer und den Einzelhandel einzubinden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Dem Rat werden das Leitbild und das IEK nacheinander zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Aufwendungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie für Mitarbeiter*innenZur Vorlage · 2111/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, zusätzliche außerplanmäßige Mittel für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie bereitzustellen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die bereits erfolgte Bereitstellung von 900.000 Euro zum Projekt „Zentralbudget Corona“ bestätigt und zusätzlich weitere 300.000 Euro für dasselbe Projekt bewilligt. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Mittel auf 1,2 Millionen Euro.
Die Kosten entstehen primär durch die Beschaffung von Masken, Selbsttests sowie Hygiene- und Reinigungsprodukten für die städtische Belegschaft. Zudem sind Ausgaben für die Herstellung und Reinigung von Spuckschutzwänden für die Gesamtverwaltung sowie erhöhte IT- und Telefonkosten enthalten, die durch die Umsetzung von Homeoffice-Regelungen entstanden sind. Die Verwaltung führt an, dass diese Aufwendungen durch geltende Hygiene- und Arbeitsschutzverordnungen ausgelöst wurden.
Die Finanzierung des Fehlbetrages erfolgt auf Basis des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG). Dieses Gesetz ermöglicht die Neutralisierung der pandemiebedingten Aufwendungen in der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 durch eine Bilanzierungshilfe, die ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden kann. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Beschaffung einer Software zur Organisation des ArbeitsschutzesZur Vorlage · 2112/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anschaffung einer integrierten Software zur Organisation des Arbeitsschutzes. Ziel der Vorlage ist es, die Prozesse im Arbeitsschutz effizienter und rechtssicherer zu gestalten.
Nach einer Überprüfung der bestehenden Strukturen durch den Fachbereich 01-08 wurden Verbesserungspotenziale identifiziert. Aktuell sind die Arbeitsschutzprozesse durch Medienbrüche, ineffiziente Kommunikationsstrukturen und dezentrale Ablagen in verschiedenen Softwarelösungen, Papierformen oder bei externen Dienstleistern geprägt. Die Einführung einer neuen Arbeitsschutzmanagementsoftware (AMS) als Cloudlösung soll diese Aufgaben bündeln. Die Software soll unter anderem Verantwortlichkeiten, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, das Vorfallmanagement sowie das Gefahrstoffmanagement abbilden. Zudem soll die Datenbank für die arbeitsmedizinische Vorsorge, die derzeit von einem externen Dienst geführt wird, in die Eigenverwaltung der Stadt überführt werden, um den Anforderungen der Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung zu entsprechen.
Die Kosten für die Beschaffung werden nach einer ersten Schätzung auf einen einmaligen Aufwand von 150.000 Euro im Jahr 2022 geschätzt, wobei die laufenden Kosten ab 2023 voraussichtlich 300.000 Euro pro Jahr betragen werden. Die Finanzierung ist über die Produktgruppe Institut Gesundheit vorgesehen. Eine europaweite Ausschreibung wird derzeit vorbereitet, mit dem Ziel, die Software im ersten Quartal 2022 zunächst in einem Pilotfachbereich einzuführen und anschließend schrittweise in der Gesamtverwaltung auszurollen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 1855/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1855/2021/3 dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022 im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung der im Entwurf aufgeführten Teilpläne sowie der von der Verwaltung erstellten Änderungen empfiehlt. Diese Änderungen beziehen sich auf die in der Vortragsnotiz dokumentierten Anpassungen der Teilpläne und die daraus resultierenden Veränderungen des Gesamtfinanzplanes.
Gegenstand der Beratung sind verschiedene Teilfinanzpläne und Investitionsmaßnahmen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Betroffen sind unter anderem die Bereiche der Verwaltungsführung, die Organisation und Personalwirtschaft, der Zentrale Service sowie das Rechtsamt. Zudem umfasst der Entwurf Positionen für das Ordnungsamt, das Einwohneramt, die Feuerwehr und die Zentrale Ausländerbehörde. Die inhaltliche Abdeckung reicht von der Gleichstellungsstelle über die Arbeitssicherheit und das Institut Gesundheit bis hin zu Aufgaben der Verkehrsüberwachung, des Kinder- und Jugendschutzes, der Kfz-Zulassung sowie der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes.
Die Vorlage verweist für detaillierte Daten auf die interaktive Auswertung des Haushalts. Die Verwaltung hat zudem eine Änderungshistorie in Form von Vortragsnotizen beigefügt, die die Grundlage für die Anpassungen der Teilpläne bilden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 11.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.02.02.01 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung"Zur Vorlage · 2084/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 250.000 Euro für die Produktgruppe „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ beschließen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt zu 100.000 Euro aus dem Produkt „Verkehrsüberwachung“ sowie zu 150.000 Euro aus dem Produkt „Institut Gesundheit“.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Bedarf für das Haushaltsjahr 2021 zum Jahresende insgesamt 780.000 Euro über dem Planansatz liegen wird. Bereits erfolgte Bereitstellungen in Höhe von 380.000 Euro sowie weitere 150.000 Euro infolge von Hochwassermaßnahmen im Bereich des Deilbaches werden zur Kenntnis genommen. Zu den bisherigen Mehraufwendungen gehörten unter anderem Maßnahmen zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung sowie die Einführung des „CityServiceTeams“ in der Innenstadt.
Ein wesentlicher Teil des weiteren Bedarfs resultiert aus der Zunahme von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr, insbesondere durch Bombenentschärfungen und Straßensperrungen. Da die Bautätigkeit im Stadtgebiet nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen zugenommen hat, sind die Kosten für diese Einsätze bereits im dritten Quartal 2021 deutlich über den Planansatz gestiegen. Für die kommenden Monate wird eine Fortsetzung dieser Aufwendungen erwartet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen vom 07. Juni 2019 - Änderung -Zur Vorlage · 1909/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die Verlängerung der Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit einer „E-Kennzeichnung“ gemäß Elektromobilitätsgesetz.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass auf bewirtschafteten Parkplätzen für diese Fahrzeuge keine Parkgebühren erhoben werden, wobei Bewohnerparkbereiche von dieser Privilegierung ausgenommen sind. Diese Regelung war zunächst befristet. Angesichts steigender Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Essen, die von etwa 830 im Jahr 2019 auf rund 3.200 im Juni 2021 angewachsen sind, wird eine Fortführung der Regelung bis zum 31. Dezember 2022 angestrebt.
Die Neufassung des Paragrafen sieht zudem vor, dass an Ladesäulen die Höchstparkdauer für E-Fahrzeuge auf vier Stunden angehoben wird, wobei dort weiterhin keine Gebühren anfallen. Dieser spezifische Teil der Regelung wird an die Geltungsdauer des Elektromobilitätsgesetzes bis zum 31. Dezember 2026 gebunden. Für den öffentlichen Straßenraum bleibt die Befristung der Gebührenfreiheit für E-Kennzeichen jedoch vorerst auf das Ende des Jahres 2022 festgesetzt. Zum Nachweis der Ankunftszeit ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen Mindereinnahmen aufgrund der Nutzungshäufigkeit nicht prognostiziert werden können. Der Vorschlag wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt übermittelt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Katastrophenschutz und HochwasserZur Vorlage · 2039/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen eines Sachstandsberichts Informationen zum Katastrophenschutz und zum Hochwasser in Essen vor. Der Bericht basiert auf Anträgen verschiedener Fraktionen und dient dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Kenntnisnahme. Er erläutert die Zuständigkeiten der Feuerwehr, der Polizei, des THW, der Hilfsorganisationen sowie der DLRG. Die Alarmierung erfolgt über digitale Systeme, während die Koordination durch den Führungsstab der Feuerwehr erfolgt. Ein extern beauftragter Katastenschaftsplan soll künftige Bedarfe an Personal und Geräten ermitteln.
Im Bereich der Ausstattung wurden Fahrzeuge und Messgeräte vom Bund und vom Land bereitgestellt, unter anderem für die Analytische Task Force Biologie sowie für die Logistik der Hilfsorganisationen. Für die Waldbrandbekämpfung sind neue Fahrzeuge und Beladungssätze vorgesehen. Der Wiederaufbau von Sirenen umfasst 86 geplante Standorte, von denen 30 bereits einsatzbereit sind.
Zum Schutz vor Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Hochwasser werden Maßnahmen wie die Renaturierung von Bachläufen, die Trennung von Schmutz- und Regenwasser sowie Gründachinitiativen angeführt. Die kommunale Hochwasserrisikomanagementplanung nutzt Gefahrenkarten als Grundlage und wird alle sechs Jahre fortgeschrieben. Bei Neubauprojekten werden bauliche Standards wie Rückstausicherungen und die Berücksichtigung von Jahrhundertregen geprüft. Das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster soll zudem die Rolle als Dienstleister zur Datenauswertung stärken.
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Beratungsfolge
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr EssenZur Vorlage · 2036/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung neuer Fahrzeuge, um die Einsatzbereitschaft bei der Brandbekämpfung sowie bei der technischen Hilfeleistung sicherzustellen. Der Beschlussvorschlag umfasst die Anschaffung von zehn Einsatzleitwagen, von denen zwei mit CBRN-Ausstattung ausgestattet sein sollen, sowie drei Kleineinsatzfahrzeuge und ein Mehrzweckboot. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 3.032.000,00 € beziffert. Die finanzielle Umsetzung ist auf die Jahre 2022 und 2rag 2023 verteilt, wobei 792.000,00 € im Jahr 2022 und 2.240.000,00 € im Jahr 2023 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt über den Änderungsnachweis des Haushaltsplans 2022. Die jährlichen kalkulatorischen Kosten, bestehend aus Abschreibungen und Zinsen, werden mit 243.360,00 € angegeben.
Die Beschaffung dient der Erfüllung der Aufgaben zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Aufgaben nach dem BHKG. Da mit langen Lieferzeiten zu rechnen ist, sollen die europaweiten Vergabeverfahren als offene Verfahren zeitnah eingeleitet werden. Die Vorlage enthält zudem Schätzungen zur Klimarelevanz der Fahrzeuge. Für die Einsatzleitwagen wird ein jährlicher CO2-Ausstoß von 20,196 t prognostiziert, für die Kleineeinsatzfahrzeuge von 12,306 t und für das Mehrzweckboot von 1,019 t. Die genauen Emissionsdaten werden erst nach Abschluss der Vergabeverfahren feststehen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Beschaffung empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Bodycams ausstatten (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1904/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1904/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Bodycams vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um Beratung und Empfehlung sowie an den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung.
Die Verwaltung wird durch den Antrag dazu aufgefordert, die entsprechenden Einsatzkräfte mit der Videotechnik auszustatten und einen Zeitplan für den Abschluss dieser Maßnahme mitzuteilen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Arbeit der kommunalen Ordnungskräfte zunehmend durch Anfeindungen und Gewalt geprägt sei. Unter Verweis auf die im Juni im Landtag NRW beschlossene Gesetzesänderung des Ordnungsbehördengesetzes wird darauf hingewiesen, dass nun der rechtliche Rahmen für eine solche Ausstattung bestehe. Die Nutzung von Bodycams soll laut Antrag der Sicherheit der Einsatzkräfte dienen, die Beweissicherung unterstützen sowie eine deeskalierende Wirkung entfalten. Die Federführung der Vorlage liegt im Geschäftsbereich 3.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Kommunale Friedhöfe hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1665/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Lagebewertung zur Sicherheit und Ordnung auf den kommunalen Friedhöfen fordert. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zum Ende des Jahres eine Untersuchung vorzulegen, die den aktuellen Zustand der Friedhofsanlagen analysiert und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen enthält.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Störungen der Totenruhe, Vandalismus sowie unberechtigten Müllablagerungen. Zudem soll untersucht werden, in welchem Umfang es Vorfälle gab, bei denen Besucher oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung beleidigt, bedroht oder bedrängt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, über bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen zu informieren.
Sollten sich aus der Lagebewertung Handlungsempfehlungen ergeben, sollen diese auch Prognosen zu den zu erwartenden Kostensteigerungen sowie deren Deckungsmöglichkeiten und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung beinhalten. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Überprüfung des Sachstands zur Barrierefreiheit und zur Sicherheit für Menschen mit Behinderungen auf den Friedhöfen. Ziel des Antrags ist es, die Grundlage für weitere politische Entscheidungen zur dauerhaften Gewährleistung eines angst- und gewaltfreien Aufenthalts auf den Friedhofsanlagen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Enthaltung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1853/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1853/2021 einen Antrag eingebracht, der die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Kriterienkatalog unterstützt, den die Stadtverwaltung im Rahmen der Lärmminderungsplanung zur Festlegung von Tempo-30-Zonen entwickelt hat.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Bericht über die Nutzung der seit Dezember 2016 geltenden erleichterten Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzulegen. Dabei soll dargelegt werden, in welchem Umfang innerörtliche, streckenbezogene Beschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen umgesetzt wurden oder perspektivisch beabsichtigt sind. Dies betrifft insbesondere Straßen im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen sowie Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Der Antrag ist für eine Beratung in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Verkehr und Mobilität, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen war für Ende November 2021 geplant.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 20.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 21.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) hier: PersonalüberleitungsvertragErgebnis: einstimmig empfohlen
- 22.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 50 - Amt für Soziales und WohnenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 23.Stellenplan 2022Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 24.Verschiedenes