Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2021
- 3.41. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. - 18. November 2021 in Erfuhrt hier: Ersatzbenennung einer Abgeordneten der Stadt Essen; Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRWZur Vorlage · 2174/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtverwaltung zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters regelt die Ersatzbenennung einer Abgeordneten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt stattfindet.
Auf Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion soll eine Ratsfrau als stimmberechtigte Abgeordnete der Stadt Essen benannt werden, anstatt der ursprünglich durch Ratsbeschluss vom 24. Februar 2021 bestellten Ratsfrau. Da sowohl die ursprüngliche Delegierte als auch der vorgesehene Ersatzdelegierte der Fraktion an der Veranstaltung verhindert sind, wurde die Neubenennung beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss diese Ersatzbenennung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW im Wege einer Eilentscheidung vornimmt und die entsprechende Dienstreisegenehmigung erteilt. Der Rat der Stadt Essen soll diese Eilentscheidung des Ausschusses in seiner Sitzung am 26. November 2021 genehmigen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW hier: Ersatzbenennung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1935/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen, die am 8. Dezember 2021 virtuell stattfindet, wurde eine Änderung der Delegation der Stadt Essen beantragt. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion soll ein Ratsmitglied anstelle eines bisher benannten Ratsmitglieds für die Konferenz benannt werden.
Die Stadtverwaltung hat bereits für die Ratsperiode 2020 bis 2025 drei Delegierte für die Teilnahme an den Sitzungen des Städtetages NRW festgelegt. Durch die vorliegende Vorlage wird nun die Ersatzbenennung eines Ratsmitglieds der CDU-Fraktion vorgeschlagen, um die Vertretung in der Konferenz zu aktualisieren.
Da die Meldefrist gegenüber der Geschäftsstelle des Städtetages NRW am 19. November 2021 endet, wurde eine Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte die Benennung in seiner Sitzung am 10. November 2021 als Eilentscheidung beschließen und die künftige Teilnahme an den Sitzungen als Dienstreise genehmigen. Die abschließende Genehmigung dieser Eilentscheidung durch den Rat der Stadt war für die Sitzung am 26. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Erinnerungskultur in Essen, hier: Erinnerung an 90 Jahre Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933 (gemeins. Anmeldung der CDU-, der SPD-, dervGRÜNEN und der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2167/2021/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die aktive Erinnerungskultur an die Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933 zu fördern. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung Essen verschiedene Projekte umsetzt, die unter anderem die Kooperation mit Institutionen, Partnerstädten und Schulen beinhalten sollen. Ziel ist es, Ereignissen wie der Bücherverbrennung in Essen im Jahr 1933 zu gedenken.
Der Antrag beinhaltet die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufrechterhaltung der lokalen Erinnerungskultur in Stadtteilen, Schulen und Kirchengemeinden, um den Alltag in der Zeit des Nationalsozialismus zu thematisieren. In Zusammenarbeit mit dem Haus der Essener Geschichte, dem Stadtarchiv, der Alten Synagoge Essen und weiteren Einrichtungen sollen Formate entwickelt werden, die das jüdische Leben sowie die Verbrechen des NS-Regimes auf öffentlichen Orten wie Bibliotheken oder Kulturzentren präsentieren.
Zudem wird die Erhaltung der bestehenden Erinnerungsorte sowie die Prüfung einer erhöhten Sichtbarkeit durch Hinweistafeln im Stadtbild beantragt. Die Stadtverwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer des NS-Regimes möglich ist und den damit verbundenen finanziellen Aufwand zu beziffern. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Demokratie durch die Auseinandersetzung mit der Geschichte im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden soll.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Kulturausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.1Ergänzungsantrag zu TOP: Erinnerungskultur in Essen hier: Erinnerung an 90 Jahre Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933Zur Vorlage · 2250/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 2250/2021/LINKE einen Ergänzungsantrag zum Thema Erinnerungskultur anlässlich des 90. Jahrestages der NS-Machtübernahme im Jahr 1933 gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Haupt- und Finanzausschuss mit dem Ziel, eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen abzugeben.
Die Fraktion schlägt vor, den bestehenden Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP um spezifische Punkte zu erweitern. In einem ersten Schritt soll die Gedenkarbeit unter Einbeziehung von Institutionen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Verbänden, Gewerkschaften, Partnerstädten sowie Schulen ausgeweitet werden. Dabei sollen auch Ereignisse wie die Bücherverbrennung in Essen im Jahr 1933 thematisiert werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Unterstützung der Bezirksvertretungen und der Bürgerinnen und Bürger, um die lokale Erinnerungskultur in den Stadtteilen, etwa in Schulen oder Kirchengemeinden, zu fördern und den Alltag jener Zeit zu beleuchten. Zudem wird eine Intensivierung der Forschung beantragt, um Forschungslücken zu schließen und einen Bezug zur aktuellen Entwicklung des Rechtsradikalismus in Deutschland herzustellen. Die Antragsteller verweisen hierbei auf historische Verbrechen wie die Taten des NSU oder Anschläge in Halle und Offenbach.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.Verwendung des Jahresüberschusses 2020Zur Vorlage · 1845/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2020 regelt. Der vorliegende Text der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 17.837.362,18 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen schloss zum 31. Dezember 2020 mit einem Gesamtergebnis von 18.177.276,57 Euro ab. Da die Ergebnisse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen zweckgebunden sind, wird im Jahresabschluss eine Gewinnverwendungsrechnung vorgenommen. Nach Abzug der Stiftungsanteile in Höhe von 339.914,39 Euro verbleibt ein für die Stadt frei verfügbares Jahresergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 in Höhe von 17.837.362,18 Euro.
Im Rahmen der Haushaltsführung wird erläutert, dass eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage derzeit nicht möglich ist, da die allgemeine Rücklage mit 37,6 Millionen Euro unter der erforderlichen Grenze von drei Prozent der Bilanzsumme liegt. Durch die Verrechnung des Jahresüberschusses 2020 erhöht sich der Bestand der allgemeinen Rücklage nach der geplanten Zuführung auf 55.421.080,89 Euro. Damit wird der zuvor bestehende negative Bestand im Eigenkapital, der zum Ende des Jahres 2019 noch bei über 127 Millionen Euro lag, weiter abgebaut. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 1869/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei mit der Nummer 1869/2021/2 zur Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022 sieht eine Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat der Stadt vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der in der Vorlage aufgeführten Teilpläne des Haushaltsplan-Entwurfes 2022 sowie der von der Verwaltung erstellten Veränderungen dieser Teilpläne und der daraus resultierenden Änderungen des Gesamtfinanzplanes.
Gegenstand der Beratung sind verschiedene Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie Investitionsmaßnahmen aus unterschiedlichen Geschäfts- und Fachbereichen. Dazu gehören unter anderem die Verwaltungsführung, die Stabstelle für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt, das Büro für Europaangelegenheiten, das Presse- und Kommunikationsamt sowie das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen. Ebenfalls umfasst der Entwurf Bereiche der Rechnungsprüfung, der Ratsangelegenheiten und der Repräsentation sowie die Entsorgungswirtschaft mit den Produktbereichen Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung und Straßenreinigung.
Des Weiteren werden die Finanzverwaltung, das Beteiligungsmanagement und die Stadtkämmerei mit ihren Produktbereichen für Finanzmanagement, Konzessionsabgaben, Steuern, Zuweisungen und Stiftungen berücksichtigt. Auch die Finanzbuchhaltung und das Stadtsteueramt sind Teil der betrachteten Teilpläne. Die Verwaltung verweist für detaillierte Daten zur Struktur der Fachausschüsse auf die Nutzung des interaktiven Haushalts.
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Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 8.Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2170/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat mit der Vorlage 2170/2021/2 die Erlassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie in den Fachausschüssen sowie weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung.
Nach der Fortschreibung des Gesamtergebnisplans für das Jahr 2022 wird ein Überschuss in Höhe von 16.384.310 Euro ausgewiesen. Dies entspricht einer Verbesserung um 6.704.220 Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan-Entwurf. Im Gesamtfinanzplan erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit für 2022 um 63.422.055 Euro auf 96.821.880 Euro, was mit einer entsprechenden Erhöhung der geplanten Kreditermächtigung einhergeht.
Die Auswirkungen der Fachausschussberatungen auf das Haushaltsjahr 2022 zeigen unterschiedliche Entwicklungen. Während der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus zur Verbesserung beitragen, verzeichnen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Kultur sowie Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung Minderungen aus. Zudem führen notwendige Änderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen zu einer Verschlechterung um 10.105.815 Euro. Die Ergebnisse der Bezirksvertretungen I und V liegen der Vorlage bei, wobei die Bezirksvertretung I den Entwurf einstimmig empfohlen hat.
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- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 8.1(erfolgt nach TOP 21) d) Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2170/2021/2 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat mit der Vorlage 2170/2021/2 1. Ergänzung den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie in den Fachausschüssen sowie weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung.
Nach der Fortschreibung des Gesamtergebnisplans wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Überschuss in Höhe von 16.384.310 Euro ausgewiesen. Dies entspricht einer Verbesserung um 6.704.220 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans. Im Gesamtfinanzplan erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2022 um 63.422.055 Euro auf insgesamt 96.821.880 Euro, wobei die geplante Kreditermächtigung im gleichen Umfang steigt.
Die in den Anlagen aufgeführten Anpassungen resultieren aus den Beratungen der Gremien. Während die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für Jugendhilfe Verbesserungen aufweisen, verzeichnen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität entsprechende Minderungen aus. Die notwendigen Änderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen führen zu einer Verschlechterung von 10.105.815 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung aller vorliegenden Anpassungen gemäß der Gemeindeordnung NRW zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 9.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1942/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht den Erlass der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 vor. Damit sollen die Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer der Stadt Essen für das kommende Jahr rechtswirksam festgelegt werden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes sind die Hebesätze für diese Steuerarten jährlich durch die Gemeinde festzusetzen. Die Wirksamkeit erfolgt dabei entweder über die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung oder durch den Erlass einer gesonderten Satzung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze des laufenden Jahres für das Jahr 2022 unverändert zu lassen. Konkret bedeutet dies einen Hebesatz von 255 Prozent für die Grundsteuer A, 670 Prozent für die Grundsteuer B sowie 480 Prozent für die Gewerbesteuer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Verabschiedung der Satzung unterbreitet. Die Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung ist für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 9.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung) (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2246/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 2246/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Senkung der Hebesätze für verschiedene Steuernarten vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Beratung und Empfehlung sowie an den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung.
Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022 zu reduzieren. Die Senkung soll die Grundsteuer A um fünf Prozent auf 250 v. H., die Grundsteuer B um fünf Prozent auf 665 v. H. sowie die Gewerbesteuer um fünf Prozent auf 475 v.H. umfassen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Reduzierung der Hebesätze die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort für Unternehmen und Gewerbetreibende erhöhen soll. Ziel ist es, Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen. Die Fraktion geht davon aus, dass durch diesen Wettbewerbsvorteil höhere Steuereinnahmen generiert werden können, die die durch die Senkung entstehenden Ausfälle ausgleichen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 10.Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1932/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Essen sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2022 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gebührenbedarfsberechnungen für 2022 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 zu beschließen und die entsprechende Satzungsänderung zu verabschieden.
Die Kalkulation der Gebühren für 2022 basiert auf den voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung Entwässerung. Dabei ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 3,21 EUR auf 3,39 EUR sowie der Niederschlagswassergebühr von 1,78 EUR auf 1,87 EUR vorgesehen. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine jährliche Steigerung der kombinierten Gebühren um 45,00 EUR. Auch die Gebühren für Verbändler und Kleineinleiter sowie der Stadtanteil für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind von Anpassungen betroffen. Der Stadtanteil steigt um rund 1,48 Millionen EUR auf über 29,4 Millionen EUR.
Als wesentliche Faktoren für die Kostenentwicklung werden die steigenden Investitionen im Abwasserbereich sowie das erhöhte Pachtentgelt der Stadtwerke Essen AG an die Entwässerung Essen GmbH angeführt. Der Anstieg der Investitionstätigkeit resultiert aus der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Zudem wird ein höherer Beitrag an die Emschergenossenschaft aufgrund des Emscherumbaus verzeichnet, während die Beiträge an den Ruhrverband leicht sinken. Die Anpassungen sind durch die veränderten Kostenstrukturen und die Entwicklung der Entwässerungsmerkmale begründet.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 11.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1933/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1933/2021/2 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2022 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2020 zu verabschieden und die entsprechende Satzung anzupassen.
Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 angepasst. Während der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,04 Euro pro Liter steigt, bleibt die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert. Die Kalkulation basiert auf dem Ziel der Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH verzeichnen Anstiege bei den Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung sowie bei den Verwaltungskosten der Stadt Essen. Dem stehen Kostenminderungen bei der Altholzverwertung und bei der Beseitigung von Abfallablagerungen auf Grünflächen gegenüber. Zudem steigen die Gebührenerträge aus Recyclinghöfen und der Verwertung von Altkleidern. Die Quersubventionierung der Bioabfalltonne konnte zudem gesenkt werden.
Zusätzlich berücksichtigt die Planung die Einführung von Unterflurbehältern für größere Wohngebäude sowie mögliche Mehrkosten für den Einsatz von Mikro- und Minifahrzeugen zur Sicherstellung des Vollservices. Die vorliegende Satzungsänderung bildet die Grundlage für die neuen Gebührensätze pro Behälter.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 12.Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)Zur Vorlage · 1947/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, welche die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen regelt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Satzung vom 13.11.2001 in der zuletzt geänderten Fassung.
Im Rahmen der Abfallentsorgung wurden im vorangegangenen Jahr Unterflurbehälter mit einem Volumen von 5.000 Litern als optionale Sammelbehälter für die Sammlung von Restabfällen sowie Papier, Pappe und Kartonagen in Gebäuden mit mindestens 20 Wohneinheiten eingeführt. Die vorliegende Änderung sieht nun vor, die Unterflurbehältergrößen auszutauschen und zu ergänzen. Konkret wird eine weitere Größeneinheit, nämlich ein 3.000-Liter-Unterflurbehälter, in die Satzung aufgenommen. Zudem werden die Regelungen hinsichtlich des erlaubten Höchstgewichts der Behälter angepasst.
Die Änderungssatzung sieht vor, dass die neuen Regelungen zum 01.01.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorgang wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung vorgelegt, wobei die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen soll. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab für die vorgeschlagene Änderung keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 13.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1931/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2022 vor. Während sich der Satz für die Straßenreinigung von 8,26 Euro auf 8,34 Euro pro Frontmeter erhöht, sinken die Gebühren im Winterdienst. Der Satz für den Winterdienst A reduziert sich von 2,32 Euro auf 2,17 Euro, der Satz für den Winterdienst B von 1,55 Euro auf 1,45 Euro.
Die Kalkulation basiert auf den Gebührenbedarfsberechnungen für 2022 sowie der Ergebnisrechnung für 2020 und der Anpassung der Rechnung für 2018. Bei der Straßenreinigung steigen die Gesamtkosten aufgrund von Preisgleitklauseln der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) sowie gestiegener Verwaltungskosten der Stadt. Im Winterdienst führen ebenfalls höhere Verwaltungskosten und Preisgleitungen bei den Leistungen der EBE zu einem Kostenanstieg.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Einführung des Streuplans A plus. Dieser dient der Sicherstellung der Befahrbarkeit wichtiger Fahrbahnstrecken bei Extremwetterlagen wie Starkschneefall oder Eisregen. Die dafür anfallenden Vorhaltekosten werden als Stadtanteil am Allgemeininteresse behandelt. Zudem umfasst die Vorlage die jährliche Modifizierung des Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnisses aufgrund von Änderungen im Straßennetz und Anpassungen der Reinigungsfrequenzen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 14.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in den Gebührenhaushalten Entwässerung und Straßenreinigung mit Winterdienst - Produkte 1.11.06.01.01 und 1.12.05.01.01Zur Vorlage · 1948/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1948/2021/2 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen zusätzliche Mittel für die Gebührenhaushalte Entwässerung sowie Straßenreinigung und Winterdienst bereitstellt.
Im Gebührenhaushalt Entwässerung wird ein Mehrbedarf von insgesamt 11.358.973,87 Euro ausgewiesen. Dieser setzt sich zum einen aus der aufwandswirksamen Zuschreibung in den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 4.756.153,19 Euro zusammen, resultierend aus Kostenüberdeckungen des Vorjahres. Zum anderen ergibt sich ein Kostenanstieg bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 6.602.820,68 Euro. Letzterer ist auf das Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG zurückzuführen, wobei die Erhöhung durch die Umsetzung des Investitionsplans zur Erneuerung der Abwasseranlagen sowie durch gestiegene Abschreibungen und Zinsen begründet wird.
Für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung und Winterdienst wird ein Mehrbedarf von 683.848,69 Euro beantragt. Dieser umfasst die Zuschreibung in den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 275.369,95 Euro sowie einen Anstieg der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 408.478,74 Euro, der durch Winterdiensteinsätze infolge der Wetterlage im Februar 2021 entstanden ist.
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von über 12 Millionen Euro soll durch verschiedene Erträge, darunter Mehrerträge, Gewinnausschüttungen der Sparkasse sowie Leistungen nach dem SGB II, erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Allbau GmbH hier: Stärkung der EigenkapitalausstattungZur Vorlage · 2053/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Eigenkapitalausstattung der Allbau GmbH durch eine Einlage in die Kapitalrücklage zu stärken. Hierzu wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 10,0 Millionen Euro aus der Kapitalrücklage der Immobilien Management Essen GmbH (IME) zur Weitergabe und Einlage in die Kapitalrücklage der Allbau GmbH zuzuführen. Für die Umsetzung im Haushaltsjahr 2021 ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 9,0 Millionen Euro vorgesehen. Die Deckung dieser Mittel erfolgt über die Finanzstelle für Ausleihungen an die Ruhrbahn GmbH, da dort für das Jahr 2021 nicht benötigte investive Mittel zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme basiert auf einem Beschluss aus dem Jahr 2019, der eine Erhöhung des Grundkapitals der Allbau GmbH bis zu 10,0 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum von 2020 bis 2024 vorsah. Nachdem ehemalige Minderheitsgesellschafter ihre Anteile an die IME verkauft haben, erfolgt die Eigenkapitalverstärkung nun in Absprache mit der Sparkasse Essen nicht mehr durch eine förmliche Erhöhung des Stammkapitals, sondern durch Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Dies soll die wirtschaftliche Umsetzung städtebaulicher Ziele, wie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung von Wohngebieten, sicherstellen. Die IME hält als städtische Tochtergesellschaft 84,99 Prozent am Stammkapital der Allbau GmbH.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Weisse Flotte Baldeney-GmbH hier: Modernisierung der Schiffsflotte und Finanzierung im Rahmen eines GesellschafterdarlehensZur Vorlage · 2171/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Modernisierung der Schiffsflotte der Weissen Flotte Baldeney-GmbH (WFB). Im Rahmen einer Vorlage zur Entscheidung durch den Rat wird die Zustimmung zu einem neuen Investitionsrahmen für die Umrüstung und Modernisierung der Fahrgastschiffe „MS Stadt Essen“ und „MS Baldeney“ beantragt.
Die Maßnahmen umfassen die Umrüstung der beiden Schiffe auf einen vollelektrischen Antrieb sowie weitere Modernisierungen, wie etwa den Einbau einer Doppelverglasung zur Gewährleistung eines Ganzjahresbetriebs. Für die Finanzierung der Eigenanteile soll der WFB ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.030.000 Euro gewährt werden. Das Darlehen ist auf eine Laufzeit von 16 Jahren angelegt und soll noch im Jahr 2021 ausgezahlt werden. Die Verzinsung erfolgt mit 2,17 Prozent nach Marktkonditionen.
Da die Mittel im laufenden Haushalt nicht veranschlagt sind, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Deckung erfolgt über das Projekt „WFB, Ausleihung“, wobei die Mittel aus dem Projekt „Gymnasium Nord-Ost: Neubau“ bereitgestellt werden, da dort aufgrund verzögerter Planungsphasen Überschüsse bestehen.
Während für die Schiffe „MS Stadt Essen“ und „MS Baldeney“ Fördermittel der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen, sind die geplanten Investitionen für die „MS Heisingen“ aufgrund fehlender Förderung vorerst zurückgestellt. Die Modernisierung der Schiffe auf Elektroantrieb soll laut Vorlage die CO2-Emissionen pro Schiff um etwa 51 Tonnen reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2022Zur Vorlage · 2027/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen dient der Feststellung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der Kenntnahme der Finanzplanung für den Zeitraum von 2023 bis 2025. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Feststellung beschließt.
Der Erfolgsplan sieht einen konsumtiven Zuschuss in Höhe von 26.218.500 Euro sowie einen zweckgebundenen Zuschuss von 370.000 Euro vor. Im Vermögensplan sind verschiedene Investitionen enthalten, darunter der Neubau des Stadtbads Borbeck mit 6,0 Millionen Euro sowie die Tribüne der Regattastrecke mit 3,0 Millionen Euro. Die Gesamtsumme der Zuweisungen für Investitionen und Kapitaleinlagen beläuft sich auf 26.074.632 Euro. Für das Jahr 2022 weist die Stellenübersicht einen Personalbedarf von 212 Stellen aus. Die Beratung der Vorlage in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 9. November und dem 26. November 2021 vorgesehen.
Im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz vorgenommen. Für den vorliegenden Sachverhalt wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Winterdienst, Einführung des Streuplans A+ und SchneeabfuhrZur Vorlage · 2176/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2176/2021/6 sieht eine Optimierung des Winterdienstes in Essen durch die Einführung des Streuplans A+ sowie die Regelung der Schneeabfuhr bei Extremwetterlagen vor. Der Fokus des Streuplans A+ liegt auf der Sicherstellung der Befahrbarkeit essenzieller Strecken der Ruhrbahn sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierfür wird mit dem Einsatz von bis zu sechs zusätzlichen Fahrzeugen gerechnet. Zur Steuerung von Ereignissen wie Starkschneefall oder Eisregen soll zudem eine Koordinierungsstelle Winterdienst eingerichtet werden. Bei Bedarf ist der Einsatz von Fremdfirmen für den Abtransport von Schneemassen vorgesehen.
Die jährlichen Vorhaltekosten für den Streuplan A+ belaufen sich auf etwa 210.000,00 Euro netto bzw. 250.000,00 Euro brutto, wobei die Stadt die Kosten zu 100 Prozent trägt. Die variablen Kosten aus dem Streuplan A+ und der Schneeabfuhr werden im Rahmen der Nachkalkulation dem Stadtanteil zugeordnet, um zusätzliche Umlagen auf Gebührenzahler zu vermeiden. Der Stadtanteil an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes beträgt derzeit 20 Prozent und erhöht sich durch die neuen Maßnahmen. Die Finanzierung der Sachkosten in Höhe von 250.000,00 Euro für den Winterdienst im Allgemeininteresse erfolgt über das Produkt 1.12.05.01.01. Die Durchführung wird durch die EBE GmbH auf Basis von Vorhaltekosten und variablen Entgelten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung des Plans sowie die Schneeabfuhr auf Teilflächen der Pläne A, B und C beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 19.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3"Zur Vorlage · 1963/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.3 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Konkret sollen die Kosten für diesen Abschnitt von bisher 704.000 € um 253.000 € auf insgesamt 957.000 € angehoben werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 253.000 € für das Jahr 2021 vorgesehen.
Der Hintergrund der Kostensteigerung liegt in notwendigen Verfüllungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich der Friedrichstraße zwischen Bert-Brecht-Straße und Kaupenstraße. Im Zuge einer Kanalneuverlegung durch die Stadtwerke Essen GmbH wurden im Rahmen von Untersuchungen auf ehemalige bergbauliche Abbauaktivitäten ein größerer Bedarf an Erkundungs- und Verfüllungsarbeiten festgestellt, als ursprünglich kalkuliert. Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen diese Arbeiten vorab durchgeführt werden.
Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten soll über das PSP-Element „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ erfolgen, da dort für das Jahr 2021 keine Mittel benötigt werden. Die Verwaltung strebt zudem einen vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginn an, um die Kosten im Rahmen der Überarbeitung des Förderantrags für das Jahr 2024 berücksichtigen zu können. Die Kosten für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf 63.250 €. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Erarbeitung eines Leitbilds und Neuaufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) zur Initiierung des neuen Prozesses "ZUKUNFT Essen Innenstadt"Zur Vorlage · 1602/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Entwicklungsprozess „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ einleiten. Dieser umfasst die Erarbeitung eines räumlichen Leitbilds sowie die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das Leitbild soll im Jahr 2022 entwickelt werden, während die Erarbeitung des IEK für den Zeitraum von 2023 bis 2024 vorgesehen ist. Das IEK dient als Planungsinstrument zur Analyse von Handlungsfeldern wie Einzelhandel, Mobilität und Klimafolgenanpassung und soll ein Maßnahmenplanwerk inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.
Für die Umsetzung des Leitbilds im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die Erstellung des IEK im Jahr 2023 werden 150.000 Euro veranschlagt. Es wird angestrebt, eine Förderung von bis zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie durch Städtebauförderung zu erhalten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Planstellen ab 2023 im Stellenplan berücksichtigen und die entsprechenden Mittel für Personal und Ausstattung bereitstellen. Für das Jahr 2022 sollen unabweisbare personelle Bedarfe mit dem Ziel einer Planstelleneinweisung für 2023 eingestellt werden. Der Prozess zielt auf ein einheitliches Handeln aller Akteure ab, um Herausforderungen wie Trading-Down-Prozesse zu begegnen und private Akteure wie Immobilieneigentümer und den Einzelhandel einzubinden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Dem Rat werden das Leitbild und das IEK nacheinander zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Mittelbereitstellung Fachbereich 56 - JobCenter für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 1871/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat eine Vorlage zur Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt, die die Kenntnisnahme von Mehraufwendungen in drei spezifischen Produktbereichen vorsieht. Die entsprechenden Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen sollen über die Bereitstellung von Mitträgen im Rahmen einer unechten Deckung informiert werden.
Im Bereich der bundesfinanzierten Eingliederungsleistungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rund 6,88 Millionen Euro. Dieser Anstieg resultiert aus der tatsächlichen Budgetzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die über dem ursprünglichen Planansatz liegt. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge innerhalb des Produkts.
Für die Sicherung des Lebensunterhalts sind zusätzliche Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe setzt sich unter anderem aus dem bundesweiten Corona-Zuschlag, dem Kinderfreizeitbonus sowie einem erhöhten Bedarf durch das Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration zusammen. Ein Teil der Kosten wird durch Minderaufwendungen bei den regulären Leistungen des Arbeitslosengeldes II kompensiert. Die Deckung erfolgt ebenfalls über Mehrerträge.
Im Bereich der Hilfen zu Bildung und Teilhabe für Arbeitssuchende wird ein Mehrbedarf von 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür sind veränderte Regelungen durch das Starke-Familien-Gesetz, etwa die Erhöhung des Schulbedarfs und der Wegfall von Eigenanteilen bei der Mittagsverpflegung. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Mehrerträge aus der Erstattung im Bereich der kommunal finanzierten Sicherung des Lebensunterhalts.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege"Zur Vorlage · 1986/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.750.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 innerhalb der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege“. Die zusätzliche Finanzierung ist notwendig, da die Transferaufwendungen im laufenden Jahr voraussichtlich deutlich über den ursprünglichen Planwerten liegen werden. Bereits im August 2021 wurde eine weitere Bereitstellung von 11.250.000 Euro beschlossen, um den gestiegenen Bedarf zu decken.
Die Ursachen für den weiteren Anstieg der Kosten liegen in verschiedenen Entwicklungen. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege führen die Verlagerung von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Übernahme teurerer Fälle, die zuvor beim Landschaftsverband Rheinland lagen, zu höheren Ausgaben. Zudem beeinflussen eine geänderte statistische Erfassung der Empfängerzahlen sowie der Ausbau von Plätzen in Demenz- und Pflegewohngruppen die Kostenstruktur.
Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege resultieren die Mehraufwendungen aus allgemeinen Kostensteigerungen, etwa durch angepasste Pflegesätze, sowie aus Neuregelungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zudem führt ein sinkendes Einkommen der Leistungsberechtigten dazu, dass die Leistungen der Hilfe zur Pflege weniger stark reduziert werden können.
Die Finanzierung der beantragten 1.750.000 Euro soll durch Mehrerträge aus der Erstattung der Kosten der Unterkunft im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Leistungen um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, deren Erfüllung sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Mit einer Enthaltung AfD einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.02.02.01 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung"Zur Vorlage · 2084/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 250.000 Euro für die Produktgruppe „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ beschließen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt zu 100.000 Euro aus dem Produkt „Verkehrsüberwachung“ sowie zu 150.000 Euro aus dem Produkt „Institut Gesundheit“.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Bedarf für das Haushaltsjahr 2021 zum Jahresende insgesamt 780.000 Euro über dem Planansatz liegen wird. Bereits erfolgte Bereitstellungen in Höhe von 380.000 Euro sowie weitere 150.000 Euro infolge von Hochwassermaßnahmen im Bereich des Deilbaches werden zur Kenntnis genommen. Zu den bisherigen Mehraufwendungen gehörten unter anderem Maßnahmen zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung sowie die Einführung des „CityServiceTeams“ in der Innenstadt.
Ein wesentlicher Teil des weiteren Bedarfs resultiert aus der Zunahme von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr, insbesondere durch Bombenentschärfungen und Straßensperrungen. Da die Bautätigkeit im Stadtgebiet nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen zugenommen hat, sind die Kosten für diese Einsätze bereits im dritten Quartal 2021 deutlich über den Planansatz gestiegen. Für die kommenden Monate wird eine Fortsetzung dieser Aufwendungen erwartet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen vom 07. Juni 2019 - Änderung -Zur Vorlage · 1909/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die Verlängerung der Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit einer „E-Kennzeichnung“ gemäß Elektromobilitätsgesetz.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass auf bewirtschafteten Parkplätzen für diese Fahrzeuge keine Parkgebühren erhoben werden, wobei Bewohnerparkbereiche von dieser Privilegierung ausgenommen sind. Diese Regelung war zunächst befristet. Angesichts steigender Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Essen, die von etwa 830 im Jahr 2019 auf rund 3.200 im Juni 2021 angewachsen sind, wird eine Fortführung der Regelung bis zum 31. Dezember 2022 angestrebt.
Die Neufassung des Paragrafen sieht zudem vor, dass an Ladesäulen die Höchstparkdauer für E-Fahrzeuge auf vier Stunden angehoben wird, wobei dort weiterhin keine Gebühren anfallen. Dieser spezifische Teil der Regelung wird an die Geltungsdauer des Elektromobilitätsgesetzes bis zum 31. Dezember 2026 gebunden. Für den öffentlichen Straßenraum bleibt die Befristung der Gebührenfreiheit für E-Kennzeichen jedoch vorerst auf das Ende des Jahres 2022 festgesetzt. Zum Nachweis der Ankunftszeit ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen Mindereinnahmen aufgrund der Nutzungshäufigkeit nicht prognostiziert werden können. Der Vorschlag wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt übermittelt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und WestfalensZur Vorlage · 1892/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der vorgeschlagenen Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) zuzustimmen. Die FSG dient der gemeinschaftlichen Selbstversicherung der Mitgliedskörperschaften gegen Feuerschäden durch einen Umlageverband.
Anlass für die Satzungsänderung ist die Fusion der bisherigen Risikoträger Provinzial Rheinland Versicherung AG und Westfälische Provinzial Versicherung AG zur Provinzial Versicherung AG. Da die aktuelle Satzung die Geschäftsführung der FSG gemeinschaftlich durch die beiden bisherigen Unternehmen vorsieht, ist eine Anpassung der Regelungen zur Geschäftsführung erforderlich.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Modernisierungen der Satzung. Ein bisher bestehender Beirat mit 18 Mitgliedern soll als Organ gestrichen werden, wobei dessen Rechte auf die Mitgliederversammlung übertragen werden. Zudem sollen die Weisungsrechte der Mitgliederversammlung gegenüber der Geschäftsführung gestärkt werden. Die Satzung soll zudem die Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen ermöglichen. Ein weiterer Punkt regelt, dass die Kündigung der Geschäftsführung durch die Provinzial Versicherung AG nicht zur Beendigung der FSG führt, um die Aufnahme neuer Mitglieder vergaberechtskonform zu ermöglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Zustimmung der Vertreterin der Stadt Essen in der Mitgliederversammlung der FSG zu beschließen. Die Entscheidung über die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung der FSG ist für den 26. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Aufwendungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie für Mitarbeiter*innenZur Vorlage · 2111/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, zusätzliche außerplanmäßige Mittel für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie bereitzustellen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die bereits erfolgte Bereitstellung von 900.000 Euro zum Projekt „Zentralbudget Corona“ bestätigt und zusätzlich weitere 300.000 Euro für dasselbe Projekt bewilligt. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Mittel auf 1,2 Millionen Euro.
Die Kosten entstehen primär durch die Beschaffung von Masken, Selbsttests sowie Hygiene- und Reinigungsprodukten für die städtische Belegschaft. Zudem sind Ausgaben für die Herstellung und Reinigung von Spuckschutzwänden für die Gesamtverwaltung sowie erhöhte IT- und Telefonkosten enthalten, die durch die Umsetzung von Homeoffice-Regelungen entstanden sind. Die Verwaltung führt an, dass diese Aufwendungen durch geltende Hygiene- und Arbeitsschutzverordnungen ausgelöst wurden.
Die Finanzierung des Fehlbetrages erfolgt auf Basis des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG). Dieses Gesetz ermöglicht die Neutralisierung der pandemiebedingten Aufwendungen in der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 durch eine Bilanzierungshilfe, die ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden kann. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Mitteilungen der Verwaltung
- 29.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Ausreichung eines GesellschafterdarlehenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 30.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) hier: PersonalüberleitungsvertragErgebnis: einstimmig empfohlen
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil