41. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. - 18. November 2021 in Erfuhrt hier: Ersatzbenennung einer Abgeordneten der Stadt Essen; Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtverwaltung zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters regelt die Ersatzbenennung einer Abgeordneten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt stattfindet.
Auf Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion soll eine Ratsfrau als stimmberechtigte Abgeordnete der Stadt Essen benannt werden, anstatt der ursprünglich durch Ratsbeschluss vom 24. Februar 2021 bestellten Ratsfrau. Da sowohl die ursprüngliche Delegierte als auch der vorgesehene Ersatzdelegierte der Fraktion an der Veranstaltung verhindert sind, wurde die Neubenennung beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss diese Ersatzbenennung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW im Wege einer Eilentscheidung vornimmt und die entsprechende Dienstreisegenehmigung erteilt. Der Rat der Stadt Essen soll diese Eilentscheidung des Ausschusses in seiner Sitzung am 26. November 2021 genehmigen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021einstimmig beschlossen
- 10.11.2021einstimmig beschlossen
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