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Vorlage

Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)

1947/2021/2 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, welche die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen regelt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Satzung vom 13.11.2001 in der zuletzt geänderten Fassung.

Im Rahmen der Abfallentsorgung wurden im vorangegangenen Jahr Unterflurbehälter mit einem Volumen von 5.000 Litern als optionale Sammelbehälter für die Sammlung von Restabfällen sowie Papier, Pappe und Kartonagen in Gebäuden mit mindestens 20 Wohneinheiten eingeführt. Die vorliegende Änderung sieht nun vor, die Unterflurbehältergrößen auszutauschen und zu ergänzen. Konkret wird eine weitere Größeneinheit, nämlich ein 3.000-Liter-Unterflurbehälter, in die Satzung aufgenommen. Zudem werden die Regelungen hinsichtlich des erlaubten Höchstgewichts der Behälter angepasst.

Die Änderungssatzung sieht vor, dass die neuen Regelungen zum 01.01.2022 in Kraft treten sollen. Der Vorgang wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung vorgelegt, wobei die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen soll. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab für die vorgeschlagene Änderung keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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