Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung) (Antrag der FDP-Fraktion)
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 2246/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Senkung der Hebesätze für verschiedene Steuernarten vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Beratung und Empfehlung sowie an den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung.
Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022 zu reduzieren. Die Senkung soll die Grundsteuer A um fünf Prozent auf 250 v. H., die Grundsteuer B um fünf Prozent auf 665 v. H. sowie die Gewerbesteuer um fünf Prozent auf 475 v.H. umfassen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Reduzierung der Hebesätze die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort für Unternehmen und Gewerbetreibende erhöhen soll. Ziel ist es, Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen. Die Fraktion geht davon aus, dass durch diesen Wettbewerbsvorteil höhere Steuereinnahmen generiert werden können, die die durch die Senkung entstehenden Ausfälle ausgleichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021in den Rat geschoben
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