Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Essen sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2022 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gebührenbedarfsberechnungen für 2022 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 zu beschließen und die entsprechende Satzungsänderung zu verabschieden.
Die Kalkulation der Gebühren für 2022 basiert auf den voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung Entwässerung. Dabei ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 3,21 EUR auf 3,39 EUR sowie der Niederschlagswassergebühr von 1,78 EUR auf 1,87 EUR vorgesehen. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine jährliche Steigerung der kombinierten Gebühren um 45,00 EUR. Auch die Gebühren für Verbändler und Kleineinleiter sowie der Stadtanteil für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind von Anpassungen betroffen. Der Stadtanteil steigt um rund 1,48 Millionen EUR auf über 29,4 Millionen EUR.
Als wesentliche Faktoren für die Kostenentwicklung werden die steigenden Investitionen im Abwasserbereich sowie das erhöhte Pachtentgelt der Stadtwerke Essen AG an die Entwässerung Essen GmbH angeführt. Der Anstieg der Investitionstätigkeit resultiert aus der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Zudem wird ein höherer Beitrag an die Emschergenossenschaft aufgrund des Emscherumbaus verzeichnet, während die Beiträge an den Ruhrverband leicht sinken. Die Anpassungen sind durch die veränderten Kostenstrukturen und die Entwicklung der Entwässerungsmerkmale begründet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021in den Rat geschoben
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