Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1933/2021/2 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2022 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2020 zu verabschieden und die entsprechende Satzung anzupassen.
Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 angepasst. Während der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,04 Euro pro Liter steigt, bleibt die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert. Die Kalkulation basiert auf dem Ziel der Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH verzeichnen Anstiege bei den Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung sowie bei den Verwaltungskosten der Stadt Essen. Dem stehen Kostenminderungen bei der Altholzverwertung und bei der Beseitigung von Abfallablagerungen auf Grünflächen gegenüber. Zudem steigen die Gebührenerträge aus Recyclinghöfen und der Verwertung von Altkleidern. Die Quersubventionierung der Bioabfalltonne konnte zudem gesenkt werden.
Zusätzlich berücksichtigt die Planung die Einführung von Unterflurbehältern für größere Wohngebäude sowie mögliche Mehrkosten für den Einsatz von Mikro- und Minifahrzeugen zur Sicherstellung des Vollservices. Die vorliegende Satzungsänderung bildet die Grundlage für die neuen Gebührensätze pro Behälter.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021mehrheitlich beschlossen
- 10.11.2021in den Rat geschoben
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