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Vorlage

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung)

1942/2021/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht den Erlass der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 vor. Damit sollen die Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer der Stadt Essen für das kommende Jahr rechtswirksam festgelegt werden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes sind die Hebesätze für diese Steuerarten jährlich durch die Gemeinde festzusetzen. Die Wirksamkeit erfolgt dabei entweder über die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung oder durch den Erlass einer gesonderten Satzung.

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze des laufenden Jahres für das Jahr 2022 unverändert zu lassen. Konkret bedeutet dies einen Hebesatz von 255 Prozent für die Grundsteuer A, 670 Prozent für die Grundsteuer B sowie 480 Prozent für die Gewerbesteuer.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Verabschiedung der Satzung unterbreitet. Die Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung ist für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 vorgesehen.

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