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Vorlage

Verwendung des Jahresüberschusses 2020

1845/2021/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2020 regelt. Der vorliegende Text der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 17.837.362,18 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen schloss zum 31. Dezember 2020 mit einem Gesamtergebnis von 18.177.276,57 Euro ab. Da die Ergebnisse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen zweckgebunden sind, wird im Jahresabschluss eine Gewinnverwendungsrechnung vorgenommen. Nach Abzug der Stiftungsanteile in Höhe von 339.914,39 Euro verbleibt ein für die Stadt frei verfügbares Jahresergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 in Höhe von 17.837.362,18 Euro.

Im Rahmen der Haushaltsführung wird erläutert, dass eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage derzeit nicht möglich ist, da die allgemeine Rücklage mit 37,6 Millionen Euro unter der erforderlichen Grenze von drei Prozent der Bilanzsumme liegt. Durch die Verrechnung des Jahresüberschusses 2020 erhöht sich der Bestand der allgemeinen Rücklage nach der geplanten Zuführung auf 55.421.080,89 Euro. Damit wird der zuvor bestehende negative Bestand im Eigenkapital, der zum Ende des Jahres 2019 noch bei über 127 Millionen Euro lag, weiter abgebaut. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.

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