Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 II GO NRW zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung "Naturkatastrophe - Gewässerausbau und -unterhaltung" im Teilplan 1.13.02.01
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.020.000 Euro vorsieht. Die Mittel sind im Teilplan 1.13.02.01 unter dem Projekt „Naturkatastrophe – Gewässerausbau und -unterhaltung“ zu veranschlagen. Zweck der Bereitstellung ist die Finanzierung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern, die infolge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 entstanden sind.
Betroffen sind verschiedene kleinere Bäche sowie der Deilbach in Kupferdreh. Am Deilbach kam es zu großflächigen Überschwemmungen und einem Einsturz eines Teils der Überwölbung. Untersuchungen durch Taucher ergaben Ausspülungen der Fundamente, wesentliche Arbeiten zur Sicherung der Standsicherheit und des Gewässerabflusses sind erforderlich. Die Kosten für die Maßnahmen am Deilbach werden auf bis zu 1,3 Millionen Euro geschätzt, während die Gesamtkosten für die Verkehrssicherung an allen betroffenen Gewässern auf 1,5 Millionen Euro beziffert werden.
Da das ursprüngliche Budget für diese Maßnahmen bereits Ende September 2021 aufgebraucht war und Aufträge zur Sicherung des Tagesbruchs zeitnah erteilt werden mussten, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW herbeigeführt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz hat die Vorlage bereits zur Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2021einstimmig beschlossen
- 02.11.2021Kenntnis genommen
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