Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 01.06.2021
- 2.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 05.10.2021
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.15 Jahre Essen.Neue Wege zum Wasser hier: Präsentation der Zwischenergebnisse
- 5.Jahresbericht 2020 der Verbraucherberatung NRW, Beratungsstelle Essen
- 6.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 2104/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022 liegt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eine Vorlage zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf umfasst die im Haushaltsplan-Entwurf 2022 Band II aufgeführten Teilpläne sowie die damit verbundenen Investitionsmaßnahmen für verschiedene Geschäfts- und Fachbereiche.
Betroffen sind unter anderem die Verwaltungsführung des Geschäftsbereichs 6, die Grüne Hauptstadt Agentur, das Umweltamt, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie der Bereich Grün und Gruga. Die Vorlage beinhaltet zudem die von der Verwaltung erstellten Änderungen dieser Teilpläne sowie die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtfinanzplanes, wie sie in der zugehörigen Vortragsnotiz dokumentiert sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung der genannten Teilpläne und der entsprechenden Änderungen empfiehlt. Die Vorlage enthält zudem eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz, die die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Klimaschutz als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen, die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die Ratssitzung zu verlegen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen, die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die Ratssitzung zu verlegen. - 7.Bürgerforum "Essen ist gefragt! Wie gelingt uns die Mobilitätswende?" am 19. Juni 2021Zur Vorlage · 1965/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema des Bürgerforums „Essen ist gefragt! Wie gelingt uns die Mobilitätswende?“ vom 19. Juni 2021 dient der Information der zuständigen Gremien. Ziel der Stadt Essen ist es, bis zum Jahr 2035 einen sogenannten Modal Split zu erreichen, bei dem die Wegeanteile von motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Personennahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr jeweils bei 25 Prozent liegen. Als Grundlage hierfür wird derzeit der Mobilitätsplan 2035 erstellt.
Im Rahmen des Bürgerforums nahmen etwa 300 per Losverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger digital an Diskussionen teil. Die Auswahl erfolgte nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Stadtbezirk und Staatsangehörigkeit, um einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden, wobei die Altersgruppe über 60 Jahre sowie die Stadtbezirke V und VI unterrepräsentiert waren. In digitalen Debatten-Cafés wurden Themen wie Parken, Pendeln, die Umgestaltung des Straßenraums sowie die Sicherheit und vernetzte Mobilität behandelt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst.
Zusätzlich fanden vor dem Forum vier Streifzüge durch das Stadtgebiet statt, bei denen verschiedene Verkehrsmittel praxisnah getestet wurden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und die Anregungen aus dem Bürgerforum fließen in den Erarbeitungsprozess des Mobilitätsplans 2035 ein. Der Plan soll als strategische Grundlage dienen, um die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen und die Ziele im Bereich Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sitzungstermine 2022 für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und VerbraucherschutzZur Vorlage · 1939/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes mit der Nummer 1939/2021/6 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz im Kalenderjahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss an den im Dokument aufgeführten Terminen tagt.
Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Sitzungstermine des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz finden an folgenden Dienstagen statt: 1. Februar, 1. März, 3. Mai, 31. Mai, 9. August, 6. September, 4. Oktober und 8. November 2022. In den Zeiträumen der Osterferien sowie im Dezember sind keine Ausschusssitzungen vorgesehen.
Zusätzlich enthält die Vorlage zur Information die Termine der Sitzungen des Rates der Stadt Essen für das Jahr 2022. Diese sind auf mittwochterhafte Termine in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, August, September, Oktober und November verteilt. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten erstellt und liegt dem Ausschuss zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen, optional soll ein Termin im Dezember 2022 reserviert werden
Ergebnis: einstimmig beschlossen, optional soll ein Termin im Dezember 2022 reserviert werden - 9.European Climate Adaption Award (eca) hier: Ergebnisse der Klimawirkungsanalyse und Klima-IstanalyseZur Vorlage · 2020/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einen Bericht zum Projekt „European Climate Adaptation Award“ (eca) vorgelegt. Der Bericht umfasst die Ergebnisse einer Klimawirkungsanalyse sowie einer Ist-Analyse, die im Rahmen eines vierjährigen Zertifizierungsprozesses zur Klimaanpassung erstellt wurden.
Die Klimawirkungsanalyse untersucht die Betroffenheit der Stadt durch klimatische Veränderungen. Basierend auf der Zusammenstellung vorhandenen Wissens wird mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperatur um bis zu 3,5 Kelvin gegenüber dem Zeitraum 1971–2000 gerechnet. Zudem werden trockenere Sommer, niederschlagsreichere Winter sowie eine Zunahme von Starkregenereignissen prognostiziert. Das Klimateam stuft die zukünftige Betroffenheit in Bereichen wie Gebäudemanagement, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, öffentlicher Raum, Industrie, Landwirtschaft sowie der menschlichen Gesundheit als hoch ein.
Die Ist-Analyse bewertet den aktuellen Stand der Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Stadt hat dabei 112 von 312 möglichen Punkten erreicht, was einem Stand von 36 % entspricht. Während im Bereich Analyse, Strategie und Planung mit 56 % umgesetzten Punkten eine hohe Abdeckung vorliegt, zeigen die Bereiche interne Organisation sowie Kommunikation und Gesundheitswesen mit Werten unter 25 % das größte Potenzial für weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Erarbeitung eines Klimaanpassungspolitischen Aktivitätenprogramms (KAP), das die gezielte Umsetzung künftiger Maßnahmen steuern soll.
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Beratungsfolge
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Erarbeitung eines Leitbilds und Neuaufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) zur Initiierung des neuen Prozesses "ZUKUNFT Essen Innenstadt"Zur Vorlage · 1602/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Entwicklungsprozess „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ einleiten. Dieser umfasst die Erarbeitung eines räumlichen Leitbilds sowie die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das Leitbild soll im Jahr 2022 entwickelt werden, während die Erarbeitung des IEK für den Zeitraum von 2023 bis 2024 vorgesehen ist. Das IEK dient als Planungsinstrument zur Analyse von Handlungsfeldern wie Einzelhandel, Mobilität und Klimafolgenanpassung und soll ein Maßnahmenplanwerk inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.
Für die Umsetzung des Leitbilds im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die Erstellung des IEK im Jahr 2023 werden 150.000 Euro veranschlagt. Es wird angestrebt, eine Förderung von bis zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie durch Städtebauförderung zu erhalten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Planstellen ab 2023 im Stellenplan berücksichtigen und die entsprechenden Mittel für Personal und Ausstattung bereitstellen. Für das Jahr 2022 sollen unabweisbare personelle Bedarfe mit dem Ziel einer Planstelleneinweisung für 2023 eingestellt werden. Der Prozess zielt auf ein einheitliches Handeln aller Akteure ab, um Herausforderungen wie Trading-Down-Prozesse zu begegnen und private Akteure wie Immobilieneigentümer und den Einzelhandel einzubinden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Dem Rat werden das Leitbild und das IEK nacheinander zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen, bei 1 Enthaltung - 11.Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 II GO NRW zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung "Naturkatastrophe - Gewässerausbau und -unterhaltung" im Teilplan 1.13.02.01Zur Vorlage · 1882/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.020.000 Euro vorsieht. Die Mittel sind im Teilplan 1.13.02.01 unter dem Projekt „Naturkatastrophe – Gewässerausbau und -unterhaltung“ zu veranschlagen. Zweck der Bereitstellung ist die Finanzierung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern, die infolge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 entstanden sind.
Betroffen sind verschiedene kleinere Bäche sowie der Deilbach in Kupferdreh. Am Deilbach kam es zu großflächigen Überschwemmungen und einem Einsturz eines Teils der Überwölbung. Untersuchungen durch Taucher ergaben Ausspülungen der Fundamente, wesentliche Arbeiten zur Sicherung der Standsicherheit und des Gewässerabflusses sind erforderlich. Die Kosten für die Maßnahmen am Deilbach werden auf bis zu 1,3 Millionen Euro geschätzt, während die Gesamtkosten für die Verkehrssicherung an allen betroffenen Gewässern auf 1,5 Millionen Euro beziffert werden.
Da das ursprüngliche Budget für diese Maßnahmen bereits Ende September 2021 aufgebraucht war und Aufträge zur Sicherung des Tagesbruchs zeitnah erteilt werden mussten, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW herbeigeführt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz hat die Vorlage bereits zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 13.Essener Nachhaltigkeitsstrategie - Anpassung Ziel 3.1.1 KlimaneutralitätZur Vorlage · 2021/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen eine Vorlage zur Anpassung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Gegenstand der Änderung ist das operative Ziel 3.1.1 zur Klimaneutralität.
Die Anpassung erfolgt, um die Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Beschluss zum Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) zu synchronisieren. Während die bisherige Formulierung feste prozentuale Zwischenschritte für die Jahre 2025 und 2030 sowie eine jährliche Minderung von etwa 190.000 Tonnen CO2 im Bezug zum Jahr 2020 vorsah, wird die Zielsetzung nun neu definiert. Die neue Fassung legt fest, dass die gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen kontinuierlich bis zur Netto-Nullemission reduziert werden sollen. Dabei dient die Einhaltung eines verbleibenden CO2-Budgets als Bewertungsgrundlage. Zudem wird die Priorisierung der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen auf dem Stadtgebiet sowie die Orientierung der Minderunspfade an den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens verankert.
Die Neufassung der Zielformulierung folgt damit unmittelbar dem Ratsbeschluss zur Verwaltungsvorlage 0975/2021/6. Durch die explizite Bezugnahme auf die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens soll die lokale Verantwortung für globale Klimaziele innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie abgebildet werden. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Beweg Dein QuartierZur Vorlage · 1987/2021/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1987/2021/6 1 zur Vorlage 1987/2021/6 befasst sich mit dem Partizipationsprojekt „Beweg Dein Quartier“. Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert und koordiniert das Büro urbanista gemeinsam mit dem Centrum für Umweltmanagement, Ressourcen und Energie der Ruhr-Uni Bochum. Ziel des Vorhabens ist die Erprobung neuer Beteiligungsansätze zur Mobilitätswende in Essen und Offenbach am Main.
Das Projektgebiet in Essen umfasst die City Nord, die grüne mitte Essen sowie Teile des Nordviertels, einschließlich des Eltingviertels und angrenzender Bereiche des Campus der Universität Duisburg-Essen. Im Fokus stand die Entwicklung einer sogenannten Agenda Map, die als Instrument für eine mittel- und langfristige Umgestaltung der Mobilität und zur Steigerung der Lebensqualität im Quartier dient. Dabei wurden Mobilitätsthemen als Teil des Alltags betrachtet, um eine nachhaltige Transformation des Mobilitätsverhaltens zu unterstützen.
Der Projektablauf in Essen begann im Juli 2020 und umfasste verschiedene digitale sowie analoge Formate, wie Umfragen, Workshops und einen Online-Hackathon. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden viele Beteiligungsformate in den digitalen Raum verlagert. Die Ergebnisse wurden in einer finalen Agenda Map zusammengefasst, die der Stadtverwaltung übergeben wurde. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP): SofortprogrammZur Vorlage · 2022/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Auftrag des Rates der Stadt Essen den Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) erarbeitet. Der Bericht, der zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie durch den Rat der Stadt Essen vorliegt, umfasst verschiedene Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Ein zentraler Bestandteil ist die Mitmachkampagne „Essen klimaneutral“, für die Gesamtkosten von 1.031.500 Euro veranschlagt sind. Diese beinhaltet die Ausbildung von 200 ehrenkompetenten Trainerinnen und Trainern sowie die Einrichtung von bis zu 20 Reallaboren für klimaschonenden Konsum. Zudem ist die Einrichtung einer Servicestelle für Unternehmen vorgesehen, die Sachkosten von 80.000 Euro für eine Informationsplattform sowie jährliche Kosten von 40.000 Euro für Kommunikation und einen Personalbedarf von einer Vollzeitstelle vorsieht.
Weitere finanzielle Schwerpunkte liegen in der energetischen Quartiersentwicklung mit einem Budget von 600.000 Euro für zwei Konzepte pro Jahr sowie in der Unterstützung privater Vermieter durch Beratungsangebote und Sanierungsbegleitung. Ein Förderprogramm für private Lastenräder sieht eine Kaufprämie von bis zu 500 Euro pro Fahrzeug vor, bei kalkulierten Kosten von 50.000 Euro jährlich. Die Vorlage umfasst zudem die integrierte kommunale Energie- und Wärmeplanung, die Solar-Offensive sowie die Förderung des kommunalen Innovationsmanagements. Ein Förderprogramm zur energetischen Gebäudemodernisierung soll die Sanierungsrate im privaten Wohngebäudebestand erhöhen, sobald die entsprechenden Förderangebote von Bund und Land feststehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (SECAP): hier: ZwischenberichtZur Vorlage · 2145/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen einen Zwischenbericht zum Aktionsplan Nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan, SECAP) vor. Ziel der Erarbeitung dieses Plans ist die Entwicklung eines gesamtstädtischen Klimakonzepts. Dieses soll strategische Vorgehensweisen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel beschreiben und konkrete Handlungsempfehlungen bis zum Jahr 2030 enthalten. Dabei sollen auch Schätzungen zu den erforderlichen Kosten und Personalressourcen, insbesondere für Maßnahmen im städtischen Einflussbereich, berücksichtigt werden.
Die fachliche Begleitung der Erstellung erfolgt durch ein beauftragtes Konsortium, bestehend aus der Gertec Ingenieurgesellschaft mbH, Jung Stadtkonzepte sowie der EPC – Projektgesellschaft für Klima, Nachhaltigkeit, Kommunikation mbH. Der vorliegende Zwischenbericht umfasst 42 Seiten und behandelt unter anderem die Aufgabenstellung, die Bestimmung des klimapolitischen Zielhorizonts sowie Handlungsfelder und Leitziele.
Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Verdeutlichung der Dimensionen zur Zielerreichung. Hierbei wurden die notwendigen Investitionskosten den vermiedenen Umweltschäden und dem sonstigen Nutzen gegenübergestellt. Laut den Inhalten des Berichts liegen die Vermeidungskosten in allen Handlungsfeldern unter den Umweltkosten, wobei zudem positive Effekte für die regionale Wirtschaft möglich sind. Der Bericht enthält zudem Informationen zum Beteiligungsprozess sowie einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und gemeins. Anmeldung der Fraktion DIE LINKE sowie der Gruppen Die PARTEI und Tierschutz)Zur Vorlage · 1765/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Festlegung der finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid gestellt. Ergänzend zum bestehenden Bebauungsplan-Verfahren 7/17 „Rüttenscheider Str./Wittekindstraße“ wird die Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs beantragt.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, in verschiedenen Alternativen die notwendigen und gewünschten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bedarfs an Grün- und Freiräumen abzubilden. Der Masterplan soll aufzeigen, wie Maßnahmen städtebaulich nachhaltig, mit den Klimaschutzzielen der Stadt vereinbar und offen für technische sowie soziale Zukunftsthemen gestaltet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Möglichkeiten für Ersatzbaumpflanzungen im Umfeld des Parkplatzes „P2“ der Messe Essen. Zudem soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen außerhalb der Messezeiten die Aufenthaltsqualität auf Teilen des Parkplatzes „P2“ gesteigert werden kann, etwa durch die Schaffung von schattenspendenden und entsiegelten Flächen oder durch Überdachungen mit Solaranlagen und Dachbegrünung.
Hinsichtlich der Infrastruktur soll geprüft werden, wie die Trennung von Rad- und Fußwegen sowie die Anbindung an die Fahrradstraße „Rüttenscheider Straße“, die „Grugatrasse“ und den Radweg „Rommenhöller Gleis“ realisiert werden können. Zudem wird die Schaffung einer zusätzlichen Querung für den Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zwischen der Rampe „Ursulastraße / Wittekindstraße“ und der „Girardstraße“ gefordert.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen, bei 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme - 17.Schaffung einer Nord-Süd Fahrradverbindung Hier: MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 2019/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung durchgängiger Nord-Süd-Fahrradverbindungen vorsieht. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen dieser Untersuchung mindestens zwei verschiedene Varianten zu prüfen, um das Stadtgebiet für den Radverkehr besser zu erschließen.
Die Studie soll unter anderem die Einbindung der Umweltspur „Schützenbahn“ sowie die Verknüpfung mit dem bestehenden Radhaupt- und Radergänzungsnetz und den Radschnellwegen berücksichtigen. Ein Fokus der Untersuchung liegt auf der Prüfung von Alternativen für eine direkte sowie eine kreuzungsarme und kraftfahrzeugferne Querung des Stadtgebietes. Zudem sollen der Erneuerungsbedarf bestehender Fahrradstraßen sowie die Vermeidung von 2-Richtungs-Radwegen geprüft werden.
Die vorliegende Vorlage skizziert zwei mögliche Szenarien: Variante 1 konzentriert sich auf bauliche Anpassungen im Bereich der Altenessen Straße, des Europaplatzes und der Huyssenallee, einschließlich der Einrichtung von Radfahrstreifen und Aufstellflächen. Variante 2 umfasst die Qualifizierung von Radwegen von Kettwig über Bredeney bis nach Rüttenscheid, die Einbeziehung der S6-Linie sowie mögliche Brückenlösungen und die Nutzung ehemaliger Bahnstrecken.
Die Ergebnisse der Studie, die auch Angaben zu Kosten, Realisierungszeiträumen und Förderoptionen enthalten sollen, sollen den zuständigen Ausschüssen spätestens im zweiten Quartal des Jahres 2022 vorliegen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 1 Enthaltung
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen, bei 1 Enthaltung - Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 18.Neuorganisation der Kommission Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1976/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neuorganisation der künstlerischen Beratung im öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel ist die Einrichtung einer „Kommission Kunst im öffentlichen Raum“, welche die bisherige „Jury Kunst im öffentlichen Raum“ ablösen soll. Das neue Gremium soll für die Dauer einer Ratswahlperiode fungieren und den Rat der Stadt Essen bei fachlichen Fragen zu Kunstwerken, künstlerischen Interventionen und Performances beraten. Die Aufgaben der Kommission umfassen die Abgabe von Empfehlungen zu bedeutenden Einzelvorhaben sowie zu grundsätzlichen Konzepten. Zudem soll die Kommission die Möglichkeit erhalten, die Aufstellung von Kunstprojekten selbst zu initiieren.
Die Zusammensetzung der Kommission sieht eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern vor. Dem Gremium gehören Vertreter der Geschäftsbereichsvorstände für die Bereiche Oberbürgermeister, Jugend, Bildung und Kultur, Umwelt, Verkehr und Sport sowie Stadtplanung und Bauen an. Weitere Mitglieder sind Fachkräfte aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, Vertreter des Museums Folkwang, der Folkwang Universität der Künfte, der Hochschule der bildenden Künste Essen, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des Grugaparks. Zudem sind Vertreter der drei größten Ratsfraktionen sowie Personen des öffentlichen Lebens und, bei Bedarf, die jeweiligen Bezirksbürgermeister vorgesehen.
Der Vorsitz der Kommission wird durch den Oberbürgermeister innegehabt. Die Geschäftsführung obliegt dem Bereich Jugend, Bildung und Kultur. Die Kommission soll in der Regel mindestens zweimal jährlich tagen. Nach einer zweijährigen Phase ist eine Evaluation des neuen Verfahrens vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.12.2021 · Kulturausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen, unter Entahltung der AfD
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — verwiesen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung)
- 19.Essener Kultur Sommer: Open-Air-Spielstätten im Sommer 2021 hier: Bericht über Durchführung, Evaluation und AusblickZur Vorlage · 1826/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Vorlage 1826/2021/4 behandelt die Durchführung, Evaluation und den Ausblick des „Essener Kultursommers 2021“ sowie Rückblicke auf die Maßnahmen im Sommer 2020. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung von Open-Air-Spielstätten wie dem Kennedyplatz, der Dubois-Arena, der Zeche Carl und dem Grugapark sowie die Förderung von Kulturformaten unter den Bedingungen der Pandemie.
Das Projekt umfasste ein Antragsvolumen von rund 500.000,00 €, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 100.000,00 € leistete. Die Kulturstiftung des Bundes sicherte eine Fehlbedarfsfinanzierung von bis zu 397.900,00 € zu. Der Rat der Stadt stellte zudem bis zu 600.000,00 € bereit, ergänzt durch maximal 200.000,00 € für den Grugapark. Im Sommer 2020 wurden Gagen und Nebenkosten in Höhe von 19.000,00 € gefördert.
Durch die Essener Model GmbH wurden rechtlich geprüfte Standorte inklusive technischem Equipment und Personal bereitgestellt. Flächen wurden kostenlos oder kostengünstig an die freie Szene sowie an wirtschaftliche Betriebe vermietet, um Künstler und Veranstalter finanziell zu entlasten, wobei über 700 Kulturschaffende unterstützt wurden. Der Zuschussbedarf pro Zuschauer lag zwischen 19,00 € und 200,00 €. Als Partner fungierten unter anderem der Rockförderverein e. V., der Theaterverein DispoDispo!, die AUF CARL gGmbH sowie Grün und Gruga. Ein dauerhafter Betrieb in diesem Umfang wird als nicht zielführend bewertet, während die Weiterentwicklung einzelner Orte zu Festivalorten als Ausblick genannt wird. Die Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz fällt positiv aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Kulturausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 21.Mitteilungen / Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 3. Quartal 2021Ergebnis: Kenntnis genommen
- 23.Mitteilungen / Anfragen
- 24.Pressemitteilungen