Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (Anmeldung der AfD-Fraktion)
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2249/2021/AfD einen Beschluss an den Rat der Stadt Essen gerichtet, der die Regulierung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass von Vermietern und Sharing-Anbietern Gebühren für das Abstellen von E-Scootern gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben werden sollen.
Zudem wird beantragt, Sondernutzungserlaubnisse nur auf Widerruf zu erteilen. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis soll die Vorlage eines Konzepts durch die Antragsteller sein, welches die Gewährleistung eines behinderungsfreien und verkehrssicheren Abstellens der Fahrzeuge im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerpassagen, sicherstellt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das Abstellen von E-Scootern bereits zu Problemen im öffentlichen Raum geführt habe, da quergestellte oder liegende Fahrzeuge Barrieren für Fußgänger und Menschen mit Behinderungen bilden können. Die Verantwortung für einen verkehrssicheren Gebrauch liege bei den Eigentümern der Fahrzeuge. Zudem wird angeführt, dass die Beanspruchung von Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus gebührenpflichtig sei und die Nutzung der E-Scooter nach Ansicht der Fraktion keinen wesentlichen Beitrag zum Gesamtverkehr leiste, weshalb die Sondernutzungen nicht im öffentlichen Interesse lägen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.02.2022mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2022mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022mehrheitlich abgelehnt
- 26.11.2021abgesetzt/vertagt
Verwandte Vorlagen
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