Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Sachstand zum Coronavirus mündlicher Bericht
- 2.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 01.12.2021
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Ausweitung und Anpassung der EBE-Umweltpädagogik auf Jugendliche und Erwachsene in Addition zum EBE-Infomobil Hier: Sachstandsbericht und EntwicklungsmöglichkeitenZur Vorlage · 2435/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung befasst sich mit der Evaluation sowie der möglichen Anpassung der Umweltpädagogik der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Im Fokus steht dabei die Untersuchung der Erfahrungen mit dem seit Juli 2021 eingesetzten „Infomobils zur Abfallberatung“.
Die jährlichen Personalkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 95.000 Euro und umfassen zwei Mitarbeiter sowie einen Koordinator. Zusätzlich fallen jährlich rund 8.000 Euro für Infomaterial sowie monatliche Standgebühren in Höhe von circa 1.000 Euro an. Einmalige Anschaffungskosten in Höhe von rund 90.000 Euro für einen Wagen, der über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben wird, sowie 1.000 Euro für Inventar sind ebenfalls aufgeführt.
Der Bericht legt vor, dass die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Einsatzbereiche mit höheren laufenden Kosten verbunden wäre. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz liegt auf Stufe 1 vor, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft werden.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Nachtrag zum Stellenplan 2022Zur Vorlage · 0060/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, den Stellenplan für das Jahr 2022 zu ergänzen, um die Umsetzung eines vorangegangenen Ratsbeschlusses zu ermöglichen. Die vorliegende Vorlage der Organisation und Personalwirtschaft sieht die Einrichtung von insgesamt 23 neuen Stellen in unterschiedlichen Entgeltgruppen vor. Zu den geplanten personellen Verstärkungen gehören unter anderem Positionen für die Schulsozialarbeit, die aufsuchende soziale Arbeit in den Stadtbezirken, den kommunalen Ordnungsdienst sowie die Geschäftsstelle des kriminalpräventiven Rates.
Darüber hinaus umfasst der Nachtrag Stellen für Projekte in den Bereichen Klimaanpassung, Grün- und Freiflächenkonzept, Stadtarchäologie sowie für die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auch Aufgaben im Bereich des strategischen Projektmanagements, etwa für den Betrieb öffentlicher Toiletten oder die Einrichtung von Grillzonen, sind vorgesehen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren, um einen sukzessiven Personalaufbau bereits im laufenden Jahr 2022 zu ermöglichen. Die voraussichtlichen zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich auf bis zu 1,63 Millionen Euro pro Jahr. Während für das Jahr 2022 bereits ein Budget von 1,0 Millionen Euro eingeplant ist, sollen darüber hinausgehende Kosten im laufenden Jahr aus dem bestehenden Personalkostenbudget gedeckt werden. Die weiteren Kosten sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5a.Analyse und Förderung des Ausbildungsstandortes EssenZur Vorlage · 0259/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandortes Essen gestellt. Das Vorhaben sieht vor, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Sachstandsberichts zu beauftragen. Dieser Bericht soll das bisherige Zusammenwirken der Stadtverwaltung mit verschiedenen Institutionen wie der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, den Innungen sowie der Jugendberufsagentur untersuchen. Ziel ist es, die Gewinnung von Ausbildungsbetrieben und Stellen sowie die frühzeitige Vermittlung von Ausbildungsangeboten zu bewerten und Maßnahmen zur Überwindung von Vermittlungshemmnissen zu prüfen.
Der Bericht soll zudem die Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote der Stadt Essen als Arbeitgeber sowie die Aktivitäten zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern, insbesondere für Schülerinnen, Schüler und Erwerbslose, darstellen. Darüber hinaus wird eine Optimierung der Gewinnung potenzieller Bewerber sowie der konkreten Angebote gefordert. Hierbei soll geprüft werden, inwiefern bestehende schulische Maßnahmen der Berufsorientierung durch städtische Angebote, etwa einen digitalen Bildungswegenavigator, ergänzt werden können. Bei der Analyse sind die Erkenntnisse des Schulentwicklungsplans zu berücksichtigen.
Zudem wird beantragt, das Zusammenfinden von Auszubildenden und Betrieben durch Instrumente wie Langzeitpraktika, Einstiegsqualifizierungen, assistierte Ausbildungen und Peer-to-Peer-Projekte, wie etwa Ausbildungsbotschafter, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit weiter zu fördern.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit den Stimmen von CDU und Grünen gegen die Stimmen der SPD und AfD bei Enthaltung von Linken, FDP und Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Jugend
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Kommunale IT-Sicherheit stärken - Mitarbeiter*innen sensibilisieren, Sicherheitsstrukturen schaffen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0011/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0011/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Stärkung der kommunalen IT-Sicherheit zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen sollen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Prüf- und Umsetzungsschritten beauftragt. Zunächst soll untersucht werden, welche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden mit Zugriff auf die IT-Infrastruktur gegenüber Gefahren wie Phishing bereits existieren. Zudem soll der Bedarf an internen und externen Awarenessprogrammen zur wiederkehrenden Schulung ermittelt werden. Der Antrag fordert die Institutionalisierung bestehender Strukturen sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, um die informationstechnische Sicherheit zu gewährleisten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Etablierung von Resilienzprogrammen. Für den Fall kritischer Angriffe sollen krisensichere Wiederanlaufprogramme für die städtische IT-Infrastruktur bereitgehalten und finanziell abgesichert werden. Schließlich soll die Budgetierung der Abteilungen bereits jetzt an die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 angepasst werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die Notwendigkeit, durch gezielte Schulungen und Simulationen, etwa von Spear-Phishing, die IT-Infrastruktur vor unbefugten Zugriffen und Cyber-Attacken zu schützen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — nach Debatte vertagt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Anfrage zu den Auswirkungen von Corona-Beschränkungen auf das Arbeitsrecht der Stadt Essen hier: Anfrage der AfD-Fraktion vom 25.01.2022
- 8.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9.Errichtung einer "Graffiti-Taskforce"Ergebnis: TOP 9 wird unter TOP 18a. beraten
- 10.Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hier: Wiederaufbauplan der Stadt EssenZur Vorlage · 0073/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen eines Wiederaufbauplans die Beantragung einer Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Deckung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie von Aufwendungen, die infolge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die beantragte Summe beläuft sich auf etwa 9,3 Millionen Euro und basiert auf der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.
Nach aktuellem Stand der Stadtverwaltung belaufen sich die Schäden und Aufwendungen der Stadt Essen auf rund 9,8 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten bereits durch Soforthilfen und Sonderbedarfszuweisungen des Landes gedeckt wurde. Der verbleibende Betrag von etwa 9,28 Millionen Euro soll über das Förderprogramm des Landes geltend gemacht werden. Die Stadtkämmerei hat die Koordination der verschiedenen Fachbereiche übernommen, um die Maßnahmen in einem einheitlichen Plan abzubilden.
Zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Immobilienwirtschaft, das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga. Die beantragte Förderung ist als 100-prozentige Übernahme der Kosten ohne Eigenanteil der Stadt konzipiert, wodurch die entstandenen Aufwendungen kompensiert werden sollen. Der Beschluss des Rates ist gemäß den geltenden Förderrichtlinien erforderlich, um den Wiederaufbauplan beim zuständigen Ministerium einzureichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Kommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung; Beantwortung des Antrags 1665/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 2327/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2327/2021/6 befasst sich mit der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf den 23 kommunalen Friedhöfen der Stadt Essen. Als Reaktion auf einen Antrag der CDU und der Grünen soll die Verwaltung bis zum Jahresende eine Lagebewertung zu Themen wie der Störung der Totenruhe, Vandalismus, Müllablagerungen, Übergriffen sowie der Barrierefreiheit vorlegen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse vor.
Aufgrund der Kostenstruktur ist eine flächendeckende Videoüberwachung nicht vorgesehen; stattdessen wird ein Konzept für eine punktuelle Überwachung an Gefahrenschwerpunkten geplant. Zur Senkung der Entsorgungskosten sollen die Standorte von Containern gesichert und die Leistungsverzeichnisse überarbeitet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage betrifft die Durchführung muslimischer Großbestattungen am Parkfriedhof. Hierfür ist eine Vorlaufzeit von drei bis vier Tagen ab Anmeldung zur Gefährdungsabschätzung vorgesehen. Bestattungstermine müssen zwischen 09:00 und 11:00 Uhr liegen und bedürfen der Bestätigung durch die Polizei und das Ordnungsamt. Die Zufahrt ist auf ein Bestatterfahrzeug und maximal zwei Shuttlefahrzeuge begrenzt, wobei die Kontrolle durch externes Sicherheitspersonal auf Kosten der Beteiligten erfolgt. Weitere Maßnahmen umfassen Videoüberwachung und abschließbare Großcontainer. Die Kosten für diese Maßnahmen sind noch nicht beziffert und werden in die Haushaltsberatung eingebracht. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen soll innerhalb von zwei bis drei Jahren erfolgen. Eine flächendeckende Barrierefreiheit ist aufgrund der Topographie nicht möglich, jedoch sollen Umbauarbeiten entsprechende Anforderungen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates (KPR)Zur Vorlage · 0150/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0150/2022/3 wird die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates (KPR) in der Stadt Essen beantragt. Ziel des Gremiums ist die Revitalisierung der kriminalpräventiven Zusammenarbeit sowie die Schaffung eines zentralen Koordinierungs- und Steuerungsgremiums zur Stärkung der urbanen Sicherheit durch interdisziplinäre Ansätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des entsprechenden Konzepts beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einen Personalzuwachs im Jahr 2022 zu schaffen und die Einrichtung einer Mehrstelle für den Stellenplan 2023 vorzubereiten.
Der KPR soll unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters stehen, vertreten durch den Geschäftsbereichsvorstand 3. Die Geschäftsführung wird in der strategischen Stabstelle Kriminalprävention und Sicherheit angesiedelt. Die Struktur umfasst eine Lenkungsgruppe, die aus dem Oberbürgermeister, den Geschäftsbereichsvorständen 4 und 5, dem Polizeipräsidenten sowie der Leitung der Staatsanwaltschaft Essen besteht. Diese Gruppe tagt mindestens quartalsweise, während das Plenum mindestens zweimal jährlich in nicht öffentlicher Sitzung zusammenkommt. Ein wissenschaftlicher Beirat übernimmt die beratende Funktion, während Fachgruppen interdisziplinäre Projekte erarbeiten.
Der KPR berichtet mindestens jährlich öffentlich dem Rat. Ein Jahresbericht soll alle zwei Jahre veröffentlicht werden, wobei nach drei Jahren eine erste Evaluierung vorgesehen ist. Für die Anschubfinanzierung von Sachmitteln sind 10.000 € vorgesehen. Die Finanzierung einer zusätzlichen Planstelle für die Geschäftsstelle mit jährlichen Personalkosten von etwa 62.723 € soll im Haushaltsplan 2023 angemeldet werden. Federführend ist der Geschäftsbereich 3.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der FDP
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2022 (bis einschl. August)Zur Vorlage · 0022/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen erlässt, während die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend tätig sind. Die Planung orientiert sich am Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Anzahl der Sonntage begrenzt und eine Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festlegt.
Für den Zeitraum März bis August 2022 werden verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen vorgeschlagen. In Essen-Rüttenscheid sind im Zusammenhang mit der Ausstellung „Techno Classica“ sowie der „Rüttenscheider Kunstmeile“ Ladenöffnungen vorgesehen. In Essen-Werden werden der „12. Frühjahrs-Stoff- und Tuchmarkt“ sowie die Veranstaltung „Wein und Kunst“ angefragt. Für Essen-Altenessen wird ein verkaufsoffener Sonntag am 03. April 2022 anlässlich des „16. Altenessener Frühlingsfestes“ vorgeschlagen. In Essen-Borbeck ist die Öffnung zum „2. Borbecker Bummel“ geplant, während in Essen-Kettwig das Frühlingsfest „Kettwig blüht“ als Anlass dient.
Im Mai 2022 wird die Freigabe für den „Historischen Handwerkermarkt“ in Essen-Steele befürwortet, während für das „Frohnhauser Maifest“ keine Befürwortung durch die Verwaltung empfohlen wird. Für den 28. August 2022 wird zudem ein verkaufsoffener Sonntag in Essen-Heisingen anlässlich des Wottelfestes vorgeschlagen. Während die Industrie- und Handelskammer Essen und weitere Verbände die Maßnahme unterstützen, liegen Bedenken von Gewerkschaften und kirchlichen Vertretern vor. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Austausch der Parkscheinautomaten mündlicher Bericht
- 15.Islamische Bestattungsfelder auf Essener Friedhöfen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0158/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0158/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Kapazitäten für islamische Bestattungsfelder auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit Grün + Gruga eine detaillierte Bestandsaufnahme zu erstellen.
Dabei soll dargelegt werden, auf welchen Friedhöfen bereits islamische Bestattungsfelder ausgewiesen sind, wie hoch die aktuelle Anzahl der verfügbaren Plätze ist und wie lange die vorhandene Kapazität voraussichtlich noch ausreicht. Zudem soll aufgezeigt werden, für welche Friedhöfe Erweiterungen dieser Felder bereits geplant oder in Umsetzung sind und welche Kapazitäten diese bieten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, die Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer islamischer Begräbnisfelder auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Dies umfasst die Ermittlung von Ort, Größe und Anzahl potenzieller neuer Flächen sowie die Berechnung der damit verbundenen investiven und konsumptiven Kosten und der zu erwartenden Einnahmen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, ob über die islamischen Bestattungsfelder hinaus Bedarf an speziellen Feldern für andere Religionsgemeinschaften, wie etwa buddhistische oder hinduistische Gruppen, besteht oder bereits entsprechende Flächen existieren.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Der Antrag wird mit schriftlicher Antwort des Beigeordneten Kromberg als erledigt erachtet.
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Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Verbesserung der Umweltbilanz und der Akzeptanz von E-Scooter-Verleihsystemen in EssenZur Vorlage · 0173/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0173/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Verbesserung der Umweltbilanz und der Akzeptanz von E-Scooter-Verleihsystemen in Essen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn GmbH sowie den Anbietern TIER und Lime verschiedene Maßnahmen umsetzt.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Initiierung einer Informationskampagne, die über die Nutzung, die Vorteile, die geltenden Regulierungen sowie den ökologischen Fußabdruck der E-Scooter aufklären soll. Zudem wird eine Regulierung des Abstellens der Fahrzeuge angestrebt, um Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, während das Prinzip des Free-Floating-Modells weitgehend erhalten bleiben soll.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Erarbeitung eines Konzepts zur Integration der E-Scooter in ein intermodales System aus dem öffentlichen Personennahverkehr und weiteren Mobilitätsangeboten. Ein weiterer Punkt ist die Veranlassung, die Anbieter in das Open-Data-Backend der Stadt Essen einzubinden, um die digitale Transparenz und die Wahrnehmbarkeit des Angebots zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Akzeptanz der E-Scooter-Systeme derzeit gering sei und die Fahrzeuge bisher nicht das Potenzial ausschöpfen, den Autoverkehr und damit CO2-Emissionen zu reduzieren. Durch eine bessere Verknüpfung mit anderen Verkehrsformen und eine gezielte Information der Bürger soll die Leistungsfähigkeit dieser Mobilitätsform gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (Anmeldung der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 2249/2021/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2249/2021/AfD einen Beschluss an den Rat der Stadt Essen gerichtet, der die Regulierung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass von Vermietern und Sharing-Anbietern Gebühren für das Abstellen von E-Scootern gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben werden sollen.
Zudem wird beantragt, Sondernutzungserlaubnisse nur auf Widerruf zu erteilen. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis soll die Vorlage eines Konzepts durch die Antragsteller sein, welches die Gewährleistung eines behinderungsfreien und verkehrssicheren Abstellens der Fahrzeuge im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerpassagen, sicherstellt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das Abstellen von E-Scootern bereits zu Problemen im öffentlichen Raum geführt habe, da quergestellte oder liegende Fahrzeuge Barrieren für Fußgänger und Menschen mit Behinderungen bilden können. Die Verantwortung für einen verkehrssicheren Gebrauch liege bei den Eigentümern der Fahrzeuge. Zudem wird angeführt, dass die Beanspruchung von Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus gebührenpflichtig sei und die Nutzung der E-Scooter nach Ansicht der Fraktion keinen wesentlichen Beitrag zum Gesamtverkehr leiste, weshalb die Sondernutzungen nicht im öffentlichen Interesse lägen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18a.Errichtung einer "Graffiti-Taskforce"Ergebnis: mehrheitlich empfohlen
- 19.Impfzentrum Essen - 6. Fortschreibung - AbschlussErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.Verschiedenes