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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 0326/2022/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat mit der Vorlage Nummer 0326/2022/AfD einen Antrag auf Umbesetzung eines Sitzes im Kulturausschuss gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister der Stadt Essen und war für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 vorgesehen.
Im Rahmen der beantragten Änderung soll die personelle Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder im Kulturausschuss angepasst werden. Konkret wird vorgeschlagen, ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied zu ersetzen. Federführend für die Bearbeitung des Antrags ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 0342/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0342/2022/FDP einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der personelle Änderungen in zwei Ausschüssen vorsieht. Der Antrag wurde am 16. Februar 2022 eingereicht und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
Konkret beantragt die Fraktion, die Besetzung der stellvertretenden Mitgliedschaften im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Kultur-Ausschuss zu ändern. In beiden genannten Gremien soll ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt werden. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 0398/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage 0398/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Besetzung des zweiten stellvertretenden beratenden Mitglieds in diesem Ausschuss ändert. Konkret soll die bisherige Besetzung durch eine neue Person ersetzt werden. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 0399/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage 0399/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Besetzung des zweiten stellvertretenden beratenden Mitglieds in diesem Ausschuss ändert. Konkret soll die bisherige Person in dieser Funktion durch ein neues Mitglied ersetzt werden. Das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Vorlage federführend. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 0400/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage 0400/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Umbesetzung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorsieht. Der Antrag wurde am 22. Februar 2022 eingereicht und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
Die beantragte Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses umfasst drei Positionen. Im Bereich der ordentlichen Mitglieder (beratend) soll ein Wechsel stattfinden, indem ein bisheriges Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt wird. Zudem ist eine Neubesetzung der Stellvertretungen vorgesehen. Dabei soll die Position des ersten Stellvertreters neu besetzt werden, während die bisherige Person für diesen Posten in die Rolle des zweiten Stellvertreters wechselt. Die Person, die bisher den zweiten Stellvertreter innehatte, soll als neues ordentliches Mitglied (beratend) in den Ausschuss aufgenommen werden. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.6Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 0401/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage 0401/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Umbesetzung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorsieht. Der Antrag wurde am 22. Februar 2022 eingereicht und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
Die beantragte Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses umfasst zwei Positionen. Für das Amt des ordentlichen Mitglieds in beratender Funktion wird vorgeschlagen, die bisherige Besetzung durch ein neues Mitglied zu ersetzen. Zudem wird beantragt, die Position des zweiten Stellvertreters in beratender Funktion neu zu besetzen. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Bearbeitung dieses Antrags federführend.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.7Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 0402/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage Nummer 0402/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung im Kulturausschuss.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Besetzung des Amtes für den ersten stellvertretenden Beisitzer im beratenden Modus des Kulturausschusses ändert. Konkret soll die bisherige Person in dieser Funktion durch eine neue Person ersetzt werden. Die Entscheidung über diese personelle Änderung im Ausschuss steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 23. Februar 2022. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0212/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge für die Amtszeit von 2022 bis 2025 entscheiden. Die bisherige Amtszeit des Gremiums endete am 31. Dezember 2021.
Gemäß der Stiftungssatzung wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person einen beigeordneten Vorsitzenden benennen. Der Oberbürgermeister hat bereits eine Person aus der Verwaltung als Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestimmt. Die weiteren fünf Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch den Rat der Stadt aus dem Kreis der wahlberechtigten Essener Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die restlichen fünf Mitglieder werden von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandt. Die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder über Qualifikationen im Bauhandwerk, in der Wohnungswirtschaft oder in der Stiftungsverwaltung verfügen sollten. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat erfolgt ehrenamtlich.
Die Wahl kann entweder durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Basierend auf der aktuellen Sitzverteilung im Rat würden bei entsprechenden Vorschlägen zwei Mandate an die CDU-Fraktion und jeweils ein Mandat an die SPD-Fraktion, die GRÜNEN-Fraktion sowie die AfD-Fraktion gehen. Eine Wiederwahl der bisherigen Mitglieder ist gemäß der Satzung möglich.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Besetzung nach Verhältniswahl
Ergebnis: Besetzung nach Verhältniswahl - Anlage Wahlvorschläge
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen (Antrag der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 0328/2022/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Rahmen des Antrags Nummer 0328/2022/AfD eine Umbesetzung im Kuratorium des Museums Folkwang beantragt. Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister wurde die Neubesetzung eines Sitzes im Gremium formuliert.
Der Antrag sieht vor, ein bisheriges Mitglied des Kuratoriums durch eine neue Person zu ersetzen. Die zuständige Stelle im Rat der Stadt Essen sollte über diesen personellen Wechsel entscheiden. Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 vorgesehen, wobei die Entscheidungskompetenz beim Rat liegt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 01. Juni und 02. Juni 2022Zur Vorlage · 0043/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Abgeordneten für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 1. und 2. Juni 2022 stattfindet. Die Vorlage sieht vor, die Vertretung der Stadt Essen durch stimmberechtigte Abgeordnete und stellvertretende Abgeordnete zu besetzen.
Die Besetzung der stimmberechtigten Abgeordneten erfolgt auf Vorschlag der verschiedenen Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung im Rat. Die CDU-Fraktion schlägt drei Personen vor, während die SPD-Fraktion, die GRÜNEN-Fraktion und die AfD-Fraktion jeweils eine bzw. zwei Personen für die stimmberechtigten Mandate nominieren. Ergänzend werden stellvertretende Abgeordnete benannt, die im Falle einer Verhinderung der primär gewählten Mitglieder einspringen sollen.
Zusätzlich sieht der Beschlussentwurf die Entsendung von Gastdelegierten vor. Auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE, EBB/FW sowie der FDP sollen weitere Ratsmitglieder als Gastdelegierte und stellvertretende Gastdelegierte teilnehmen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages sowie der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die aufgrund ihrer jeweiligen Funktionen teilnahmeberechtigt sind. Mit der Annahme der Vorlage werden zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die genannten Mitglieder des Rates erteilt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.1Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 01. Juni und 02. Juni 2022 (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0332/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0332/2022/PARTEI einen Ergänzungsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 gestellt. Ziel des Antrags ist die Modifizierung des Verwaltungsvorschlags 0043/2022/OB.
Der Antrag sieht vor, dass die beiden Ratsgruppen ebenfalls Gastdelegierte entsenden. Zudem wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als Gastdelegierten für diesen Zweck zu benennen. Eine schriftliche Begründung für diesen Ergänzungsantrag wurde im Dokument nicht hinterlegt; die Erläuterungen sollen laut Vorlage mündlich erfolgen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — erledigt
Ergebnis: erledigt - 6.2Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 01. Juni und 02. Juni 2022 (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 0376/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen der Vorlage 0376/2022/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen als Gastdelegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 1. und 2. Juni 2022 stattfindet.
Die Ratsgruppe schlägt für die Entsendung zwei Ratsfrauen vor. Die erste vorgeschlagene Person soll als Gastdelegierte fungieren, während die zweite Ratsfrau als stellvertretende Gastdelegierte nominiert wird. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 eingebracht. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — erledigt
Ergebnis: erledigt - 7.Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25. März 2022Zur Vorlage · 0119/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Vertretern zur Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Die Versammlung findet am 24. und 25. März 2022 in Hannover oder in digitaler Form statt. Die Stadt Essen ist seit 2010 Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE, die etwa 800 deutsche Kommunen vertritt. Die Delegiertenversammlung fungiert als oberstes Organ des Verbandes und entscheidet über Wahlen im Hauptausschuss, Anträge der Mitglieder sowie Satzungsänderungen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung von sechs stimmberechtigten Delegierten sowie stellvertretenden Delegierten vor. Die Verteilung der Mandate orientiert sich an der aktuellen Sitzverteilung im Rat. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sollen jeweils zwei stimmberechtigte Personen entsandt werden. Die GRÜNE-Fraktion und die AfD-Fraktion nominieren jeweils eine stimmberechtigte Person. Für die Fraktionen DIE LINKE, FDP und EBB-FW-Fraktion sind Gastdelegierte vorgesehen.
Zudem wird die Erteilung von Dienstreisegenehmigungen für die Mitglieder des Rates beantragt, sofern die Versammlung in Präsenzform stattfindet. Die anfallenden Kosten für die Entsendung, die sich aus Reisekosten und dem Ersatz von Verdienstausfällen zusammensetzen, werden auf etwa 6.000 bis 7.000 Euro geschätzt und über das Produkt zur Betreuung des Rates finanziert. Die Anmeldung der Delegierten beim RGRE muss bis zum 24. Februar 2022 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.1Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25. März 2022 (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0333/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0333/2022/PARTEI einen Ergänzungsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 gestellt. Ziel des Antrags ist es, den bestehenden Verwaltungsvorschlag 0119/2022/OB inhaltlich zu erweitern.
Konkret wird beantragt, festzulegen, dass auch die beiden anderen Ratsgruppen Gastdelegierte entsenden. Im Rahmen dieser Ergänzung schlägt die Ratsgruppe zudem die Benennung eines Ratsmitglieds als Gastdelegierten sowie eines weiteren Ratsmitglieds als stellvertretenden Gastdelegierten vor. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag wurde im Dokument nicht hinterlegt; die entsprechende Erläuterung sollte laut Vorlage mündlich erfolgen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung)
- 7.2Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25. März 2022 (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 0377/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 0377/2022/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Entsendung von Gastdelegierten zur Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Die Versammlung ist für den 24. und 25. März 2022 angesetzt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen zwei Personen als Vertreter für diese Veranstaltung bestimmt. Konkret werden zwei Ratsfrauen für die Positionen der Gastdelegierten sowie der stellvertretenden Gastdelegierten vorgeschlagen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Die Entscheidung über die Entsendung war für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung)
- 8.Bildung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 15.05.2022Zur Vorlage · 0157/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0157/2022/OB wird die Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 beantragt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes besteht der Ausschuss aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzern und deren jeweiligen Stellvertretern. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, den Beschluss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Da die kreisfreie Stadt Essen aus den Wahlkreisen Essen I bis IV besteht, wird die Bestellung eines gemeinsamen Ausschusses angestrebt. Die Wahl der Beisitzer und Stellvertreter obliegt dem Rat der Stadt Essen. Basierend auf der aktuellen Sitzverteilung der 86 Ratsmandate sieht der Vorschlag eine Verteilung der sechs Sitze vor, die der Stärke der Fraktionen entspricht: Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion werden jeweils mit zwei Beisitzern und zwei Stellvertretern vertreten, während die GRÜNE-Fraktion und die AfD-Fraktion jeweils einen Beisitzer sowie einen Stellvertreter stellen.
Die vorliegende Vorlage enthält die konkreten personellen Vorschläge der Fraktionen für die Besetzung der Beisitzer- und Stellvertreterposten. Die Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses ist für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Besetzung nach Verhältniswahl
Ergebnis: Besetzung nach Verhältniswahl - 8.1Bildung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 15.05.2022 (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0373/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen der Vorlage 0373/2022/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Bildung des Kreiswahlausschusses zum Gegenstand hat. Die Ratsgruppe schlägt für die Position der Beisitzer ein Ratsmitglied und für die Position der Stellvertreter ein weiteres Ratsmitglied vor.
Da durch diesen Vorschlag kein einheitlicher Wahlvorschlag für die Besetzung des Gremiums vorliegt, beantragt die Ratsgruppe die Feststellung dieses Sachverhalts. Zudem wird die Durchführung einer Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens gefordert. Die Entscheidung über diesen Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung)
- 9.Wahl einer/eines Beigeordneten für den Geschäftsbereich Personal, allgemeine Verwaltung und DigitalisierungZur Vorlage · 0223/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll gemäß der Vorlage 0223/2022/1 eine neue Beigeordnete für den Geschäftsbereich Personal, allgemeine Verwaltung und Digitalisierung wählen. Die Wahl erfolgt auf eine achtjährige Amtszeit unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B7 LBesO.
Hintergrund der Vorlage ist ein im Mai 2021 beschlossener Entscheidungsbeschluss des Rates, den bisherigen Geschäftsbereich 3 in zwei neue Bereiche aufzuteilen. Die Neugestaltung umfasst die Schaffung des Geschäftsbereichs 1, der die Themen Personal, allgemeine Verwaltung und Digitalisierung umfasst. Zur Besetzung der Leitungsposition wurde ein Personalberatungsunternehmen beauftragt, das ein zweigleisiges Verfahren aus öffentlicher Ausschreibung und Direktsuche durchführte.
Im Auswahlprozess wurden zunächst zahlreiche potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten identifiziert, die nach Sichtung der Unterlagen und persönlichen Interviews auf 15 Personen eingegrenzt wurden. Eine Findungskommission, bestehend aus dem Oberbürgermeister und Vertretern der Ratsfraktionen, prüfte die Vorschläge des Beratungsunternehmens. Nach Vorstellungsgesprächen wurde eine Kandidatin als am besten geeignet ermittelt. Die Besetzung der Planstelle ist für die Fortführung notwendiger Verwaltungsarbeiten als unaufschiebbar eingestuft. Die kalkulatorischen Personalkosten belaufen sich auf 138.770 Euro.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Lichtwerbeanlage "ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT" hier: Temporäre und vollständig reversible Änderung zum Folkwang-JahrZur Vorlage · 0201/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine temporäre Änderung der Lichtwerbeanlage auf dem Dach des Handelshofs. Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Museums Folkwang soll der bisherige Schriftzug „ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT“ für einen Zeitraum von einem Jahr in „ESSEN. DIE FOLKWANGSTADT“ umgewidmet werden. Die Maßnahme ist als vollständig reversibel konzipiert, sodass das ursprüngliche Erscheinungsbild nach Ablauf des Projektzeitraums wiederhergestellt werden kann.
Die technische Umsetzung sieht vor, vier neue Leuchtbuchstaben zu produzieren und zu installieren, während die nicht benötigten Buchstaben demontiert und eingelagert werden. Die Kosten für diesen Umbau in Höhe von etwa 21.000 Euro werden durch Drittmittel der Förderer des Museums Folkwang getragen. Die Verwaltung plant, die Änderung mit den ohnehin anstehenden Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Anlage zu kombinieren. Durch diese Synergieeffekte bei der Ausführung wird eine Kostenersparnis von rund 5.000 Euro bei den Instandhaltungsarbeiten erwartet.
Die Lichtwerbeanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Essen, wobei das Gebäude des Handelshofs unter Denkmalschutz steht. Die zuständige Fachabteilung für Immobilienwirtschaft hat bereits eine Untersuchung verschiedener Varianten zur Sanierung der Anlage durchgeführt, um die Betriebssicherheit zu optimieren und den Wartungsaufwand zu minimieren. Der Denkmalschutz hat der geplanten temporären Änderung bereits zugestimmt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, gegen die Stimme der SPD und Enthaltung der AFD
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.1Lichtwerbeanlage "ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT" hier:Temporäre und vollständig reversible Änderung zum Folkwang-Jahr (Antrag der EBB-Fraktion)Zur Vorlage · 0349/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof temporär umzugestalten. Konkret wird vorgeschlagen, den Slogan der Anlage „ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT“ für die Dauer des Folkwang-Jahres in „ESSEN. DIE FOLKWANGSTADT“ zu ändern. Dieser Zeitraum soll auf ein Jahr befristet sein.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, während dieses Projektzeitraums eine breite Bürgerbeteiligung zur zukünftigen Gestaltung der Lichtwerbeanlage durchzuführen. Ziel dieses Verfahrens soll es sein, einen neuen Slogan zu finden, der eine hohe Identifikation innerhalb der Essener Bevölkerung ermöglicht. Als inhaltliche Orientierung für die Überlegungen werden die Titel „Kulturhauptstadt Europas“ sowie „Grüne Hauptstadt Europas“ angeführt. Der Antrag regt zudem an, die Entwicklung eines neuen Slogans auf Basis dieser Auszeichnungen zu prüfen, wobei als Beispiel die Formulierung „Essen die Hauptstadt des Ruhrgebiets“ genannt wird. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Bedeutung des Slogans für die Stadtgesellschaft und der Notwendigkeit eines partizipativen Prozesses für die dauerhafte Gestaltung der Anlage.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — erledigt
Ergebnis: erledigt - 10.2Lichtwerbeanlage "ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT" hier:Temporäre und vollständig reversible Änderung zum Folkwang-Jahr (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0361/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen der Vorlage 0361/2022/PARTEI einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag befasst sich mit der Lichtwerbeanlage am Handelshof und dem dort verwendeten Slogan „ESSEN.DIE EINKAUFSSTADT“.
Die Ratsgruppe beantragt, dass der bisherige Slogan zunächst unverändert erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, defekte Buchstaben an der Lichtwerbeanlage zeitnah reparieren zu lassen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, dem Rat der Stadt einen Plan vorzulegen, der die Entwicklung eines neuen Slogans oder die mögliche Beibehaltung des bestehenden Slogans regelt. Dieser Plan soll darlegen, wie im Rahmen dieses Prozesses eine umfassende Transparenz sowie eine möglichst große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden kann. Die Begründung für den Antrag erfolgte laut Dokument mündlich.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — erledigt
Ergebnis: erledigt - 11.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.1Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen Inklusionsbeauftragten (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0374/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0374/2022/PARTEI einen Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Satzung des Inklusionsbeirates der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
Gegenstand des Antrags ist eine spezifische Anpassung der bestehenden Satzung des Inklusionsbeirates. Konkret wird vorgeschlagen, den Paragrafen 3 zur Zusammensetzung des Gremiums zu ändern bzw. zu ergänzen. Die Änderung betrifft den zweiten Punkt der Stimmberechtigung. Dem Entwurf zufolge sollen die Stimmberechtigung weiterhin auf jeweils ein Mitglied der Ratsfraktionen und der Ratsgruppen ausgeweitet bzw. beibehalten werden. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag wurde im Dokument nicht aufgeführt, da diese laut Vorlage mündlich erfolgen sollte. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 2434/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung mit der Nummer 2434/2021/4 regelt die Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt Essen für die laufende Wahlperiode bis zum Jahr 2025. Gemäß der Satzung des Kulturbeirates vom 26. November 2021 obliegt dem Rat der Stadt die Bestellung der stimmberechtigten, beratenden sowie der stellvertretenden Mitglieder. Der Beirat setzt sich dabei aus Vertretungen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Politik sowie Verwaltung zusammen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Ende 2021 die entsprechenden Institutionen und Initiativen sowie die Fraktionen aufgefordert, die jeweiligen Mitglieder und Vertreter zu benennen. Die Vorlage legt die Zusammensetzung der Mitglieder basierend auf den bisher eingegangenen Rückmeldungen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht alle Benennungen der beteiligten Vereine, Institutionen und Fraktionen vorlagen. Die aktuelle Bestellung bezieht sich daher auf die in der Anlage aufgeführten Personen. Fehlende Benennungen sollen bis zur Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 ergänzt werden oder werden zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer Entscheidung sein. Der Kulturausschuss hat für die Sitzung am 2. Februar 2022 eine entsprechende Empfehlung zur Bestellung an den Rat auszusprechen.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.02.2022 · Kulturausschuss (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.1Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 2434/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2434E1/2021/4 die Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt Essen für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 beschlossen. Die Entscheidung erfolgte in Abänderung der ursprünglichen Vorlage 2434/2021/4.
Die Anpassung der Mitgliederliste begründet sich auf der Satzung des Kulturbeirates vom 26. November 2022. Laut dieser Satzung sind keine Vertreter für die beratenden Mitglieder des Kulturausschusses sowie der Kulturbeauftragten der Bezirke vorgesehen. Infolgedessen wurde die Anlage 2 der ursprünglichen Vorlage entsprechend aktualisiert.
Zusätzlich wurden im Rahmen einer Sitzung der Schulformsprecher am 9. Februar 2022 neue Besetzungen für den Beirat festgelegt. Ein stimmberechtigtes Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied aus dem Bereich der Schulen wurden für die kommende Periode benannt. Eine vollständige und aktualisierte Aufstellung der stimmberechtigten, beratenden und stellvertretenden Mitglieder des Kulturbeirates ist der Anlage der Ergänzungsvorlage zu entnehmen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Kulturamt.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.2Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 2434/2021/4 2. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2022 über die Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt Essen beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die stimmberechtigten, beratenden sowie die stellvertretenden Mitglieder des Gremiums für die Wahlperiode bis zum Jahr 2025 zu bestellen. Diese Entscheidung erfolgt in Abänderung der vorangegangenen Vorlagen 2434/2021/4 und 2434E1/2021/4.
Grundlage der Vorlage ist die Benennung eines weiteren beratenden Mitglieds durch die EBB-FW-Ratsfraktion. Die entsprechende Person wird durch die Fraktion in der Ratssitzung als sachkundige Bürgerin bzw. sachkundiger Bürger für den Kulturausschuss entsandt. Damit sind die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung des Kulturbeirates für eine Wahl in das Gremium erfüllt. Eine aktualisierte Liste der Mitglieder des Kulturbeirates ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Anliegen liegt beim Kulturamt.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.3Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt Essen (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0334/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit dem Antrag Nummer 0334/2022/PARTEI einen Änderungsantrag für den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die Zusammensetzung des Kulturbeirates der Stadt Essen für die laufende Wahlperiode bis zum Jahr 2025 zu verändern.
Konkret wird beantragt, dass der Rat beschließt, in Abänderung der Vorlage Drs. 2434/2021/4 jeweils ein beratendes Mitglied der Ratsgruppen in den Kulturbeirat zu berufen. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Satzung des Kulturbeirates vom 26. November 2021. Nach der aktuellen Fassung dieser Satzung sind keine Vertreter der Ratsgruppen als beratende Mitglieder im Beirat vorgesehen. Der Antrag sieht daher eine entsprechende Anpassung der Anlage 2 der ursprünglichen Vorlage vor, um die Beteiligung der Ratsgruppen in beratender Funktion zu ermöglichen. Die Entscheidung über diesen Antrag war für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 vorgesehen.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.4Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt Essen (Antrag der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 0375/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 0375/2022/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist die Bestellung eines beratenden Mitglieds für die Ratsgruppe Tierschutz Essen innerhalb des Kulturbeirates der Stadt Essen.
Konkret wird vorgeschlagen, ein sachkundiger Bürger, der bereits im Kulturausschuss der Stadt Essen tätig ist, als beratendes Mitglied in die entsprechende Gruppe im Kulturbeirat zu berufen. Diese Bestellung soll für die gesamte laufende Wahlperiode bis zum Jahr 2025 gelten. Der Antrag wurde zur Entscheidung für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 23. Februar 2022 vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — erledigt
Ergebnis: erledigt - 13.Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates (KPR)Zur Vorlage · 0150/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0150/2022/3 wird die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates (KPR) in der Stadt Essen beantragt. Ziel des Gremiums ist die Revitalisierung der kriminalpräventiven Zusammenarbeit sowie die Schaffung eines zentralen Koordinierungs- und Steuerungsgremiums zur Stärkung der urbanen Sicherheit durch interdisziplinäre Ansätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des entsprechenden Konzepts beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einen Personalzuwachs im Jahr 2022 zu schaffen und die Einrichtung einer Mehrstelle für den Stellenplan 2023 vorzubereiten.
Der KPR soll unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters stehen, vertreten durch den Geschäftsbereichsvorstand 3. Die Geschäftsführung wird in der strategischen Stabstelle Kriminalprävention und Sicherheit angesiedelt. Die Struktur umfasst eine Lenkungsgruppe, die aus dem Oberbürgermeister, den Geschäftsbereichsvorständen 4 und 5, dem Polizeipräsidenten sowie der Leitung der Staatsanwaltschaft Essen besteht. Diese Gruppe tagt mindestens quartalsweise, während das Plenum mindestens zweimal jährlich in nicht öffentlicher Sitzung zusammenkommt. Ein wissenschaftlicher Beirat übernimmt die beratende Funktion, während Fachgruppen interdisziplinäre Projekte erarbeiten.
Der KPR berichtet mindestens jährlich öffentlich dem Rat. Ein Jahresbericht soll alle zwei Jahre veröffentlicht werden, wobei nach drei Jahren eine erste Evaluierung vorgesehen ist. Für die Anschubfinanzierung von Sachmitteln sind 10.000 € vorgesehen. Die Finanzierung einer zusätzlichen Planstelle für die Geschäftsstelle mit jährlichen Personalkosten von etwa 62.723 € soll im Haushaltsplan 2023 angemeldet werden. Federführend ist der Geschäftsbereich 3.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der FDP
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Errichtung einer Graffiti-Taskforce hier: Sachstandsbericht und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 0313/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Errichtung einer Graffiti-Taskforce dient der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen. Die Verwaltung verfolgt damit den Auftrag aus einem Beschluss vom Februar 2021, ein Konzept zur Beseitigung illegaler Graffitis zu erstellen.
Die Beauftragung der Beseitigungsarbeiten erfolgt über eine nicht öffentliche Drucksache, wobei bei der Auswahl der Kooperationspartner die Einbeziehung von Langzeitarbeitslosen berücksichtigt wird. Hierbei besteht die Möglichkeit, über das Teilhabechancengesetz Personal zu integrieren. Geplant ist die Bildung eines Teams, das aus einem Fachmitarbeiter und mindestens einer förderungsberechtigten Person besteht. Für die Durchführung sind spezifische Qualifikationen, wie der Führerschein der Klasse BE, erforderlich.
Die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2022 ist mit 425.000 Euro sichergestellt. Diese Mittel sind sowohl für die Reinigung als auch für präventive Schutzanstriche vorgesehen. Bei Flächen, die nicht der Stadt, sondern anderen Eigentümern wie der Deutschen Bahn oder Straßen.NRW gehören, wird die Verwaltung individuelle Lösungen für die Reinigung oder alternative Gestaltungen anstreben.
Zur Koordination und Auswertung des Graffitibestands wird die Mängelmelder-App intern für einen eingeschränkten Benutzerkreis bereitgestellt, um Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit durch unlösbare Fälle zu vermeiden. Parallel dazu werden Maßnahmen zur Prävention verfolgt, wie etwa die Bereitstellung legaler Flächen für Graffitikunst oder die künstlerische Gestaltung von Stromkästen durch Bürgerinitiativen.
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- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Januar 2022 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2022 der Stadt EssenZur Vorlage · 0147/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei befasst sich mit dem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Januar 2022 bezüglich der Anzeige der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Essen. Die Bezirksregierung teilte mit, dass die Haushaltssatzung sowie deren Anlagen keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten und somit ohne finanzaufsichtliche Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden können. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte bereits am 28. Januar 2022 im Amtsblatt der Stadt Essen.
In dem Schreiben der Aufsichtsbehörde wird auf die Bilanz der Stadt Essen zum 31. Dezember 2020 verwiesen, die mit rund 56 Millionen Euro erstmals wieder ein positives Eigenkapital ausweist. Zudem wird eine weitere Entwicklung des Eigenkapitals auf 77,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr sowie auf 122,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 prognostiziert. Damit endet die Phase der bilanziellen Überschuldung, die im Jahr 2016 einen Stand von minus 506,7 Millionen Euro erreichte.
Die Bezirksregierung bewertet die Strategie zur kontinuierlichen Rückführung der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2040 als Maßnahme zur Absicherung der Haushaltsautonomie. Die Entschuldungsleistung bei den Liquiditätskrediten in den Jahren 201 nach 2017 wurde mit 655,4 Millionen Euro angeführt. Gleichzeitig weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass der geplante Ergebnisüberschuss von rund 9,8 Millionen Euro für das laufende Jahr auf der Isolierung pandemiebedingter Haushaltsverschlechterungen basiert. Ohne diese Bilanzierungshilfe würde ein Fehlbetrag von über 80 Millionen Euro ausgewiesen. Angesichts knapper Überschüsse in der mittelfristigen Planung mahnt die Behörde zur Einhaltung der Ausgabendisziplin an.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Aufstellungsverfahren zum Haushaltsplan 2023/2024Zur Vorlage · 0072/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 0072/2022/2 von der Stadtkämmerei den Vorschlag vorgelegt, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt aufzustellen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Kommunen die Möglichkeit, neben der jährlichen Haushaltssatzung auch einen Doppelhaushalt zu verwenden, wobei die Trennung der Ergebnis- und Finanzplanung für jedes Jahr gewahrt bleibt.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung für das Doppelhaushaltverfahren mit einer Reduzierung des administrativen und politischen Aufwands, insbesondere im zweiten Haushaltsjahr. Zudem wird auf eine erhöhte Planungssicherheit durch einen erweiterten Planungshorizont sowie auf eine deutlichere Festlegung politischer Schwerpunkte verwiesen.
Der vorgesehene Zeitplan sieht vor, dass der Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 am 28. September 2022 in den Rat der Stadt eingebracht wird. Im Anschluss an die Einbringung sind Beratungen in den Fraktionen, den Bezirksvertretungen, dem Integrationsrat sowie in den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die abschließende Beschlussfassung im Rat ist für den 30. November 2022 geplant. Aufgrund der Herbstferien im Oktober kann die Durchführung der Beratungen in den Gremien auch im Rahmen von Sondersitzungen erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat die Entscheidung über diesen Vorschlag empfehlen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) hier: Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der ErmächtigungsübertragungenZur Vorlage · 0165/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0165/2022/2) befasst sich mit den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO). Der Oberbürgermeister beantragt beim Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu den grundsätzlichen Regelungen für die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen.
Die Ermächtigungsübertragungen ermöglichen es, Mittel nach Abschluss des Haushaltsjahres für die Aufgabenerfüllung weiterzuführen, was die Haushaltsjahre durch Planfortschreibungen belastet. Während im konsumtiven Bereich nur in Ausnahmefällen Mittel übertragen werden, zeigt der investive Bereich einen Anstieg der Übertragungen. Dies ist unter anderem auf das Sonderinvestitionsprogramm zurückzuführen, dessen Umsetzung sich durch Kapazitätsengpässe, Lieferengpässe und die Pandemie verzögert hat. Die Aufsichtsbehörde sowie das Rechnungsprüfungsamt haben darauf hingewiesen, dass die investiven Übertragungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken sind, um die Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit zu wahren.
Um das Volumen der Übertragungen langfristig zu reduzieren, soll die Haushaltsplanung künftig stärker an der Veranschlagungsreife und dem realistischen Mittelabfluss orientiert werden. Die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013 werden lediglich an die neue Rechtsgrundlage der KomHVO NRW angepasst, ohne sachlich-materielle Änderungen vorzunehmen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Übertragungen obliegt jährlich der Stadtkämmerin oder dem Stadtkämmerer. Dem Rat wird künftig eine gesonderte Übersicht über die vorgenommenen Übertragungen und deren Auswirkungen auf die Folgejahre vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Nachtrag zum Stellenplan 2022Zur Vorlage · 0060/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, den Stellenplan für das Jahr 2022 zu ergänzen, um die Umsetzung eines vorangegangenen Ratsbeschlusses zu ermöglichen. Die vorliegende Vorlage der Organisation und Personalwirtschaft sieht die Einrichtung von insgesamt 23 neuen Stellen in unterschiedlichen Entgeltgruppen vor. Zu den geplanten personellen Verstärkungen gehören unter anderem Positionen für die Schulsozialarbeit, die aufsuchende soziale Arbeit in den Stadtbezirken, den kommunalen Ordnungsdienst sowie die Geschäftsstelle des kriminalpräventiven Rates.
Darüber hinaus umfasst der Nachtrag Stellen für Projekte in den Bereichen Klimaanpassung, Grün- und Freiflächenkonzept, Stadtarchäologie sowie für die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auch Aufgaben im Bereich des strategischen Projektmanagements, etwa für den Betrieb öffentlicher Toiletten oder die Einrichtung von Grillzonen, sind vorgesehen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren, um einen sukzessiven Personalaufbau bereits im laufenden Jahr 2022 zu ermöglichen. Die voraussichtlichen zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich auf bis zu 1,63 Millionen Euro pro Jahr. Während für das Jahr 2022 bereits ein Budget von 1,0 Millionen Euro eingeplant ist, sollen darüber hinausgehende Kosten im laufenden Jahr aus dem bestehenden Personalkostenbudget gedeckt werden. Die weiteren Kosten sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktionen)Zur Vorlage · 0260/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau vorsieht. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, auf Grundlage der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans bis zur Ratssitzung am 22. Juni 2022 ein Konzept zu erstellen.
Dieses Konzept soll die geplanten Umsetzungsschritte der Verwaltung, einen Zeitplan für Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie eine Kostenschätzung enthalten. Zudem sollen der potenzielle personelle Mehrbedarf für die Baumaßnahmen sowie Kriterien zur Priorisierung und zur Beschleunigung einzelner Vorhaben dargelegt werden. Für das Jahr 2022 sollen zudem umsetzbare Maßnahmen inklusive einer Kostenschätzung aufgezeigt werden. Bei geplanten Neubauten von Grundschulen soll zudem geprüft werden, ob die Mitumsetzung von Kindertagesstätten möglich ist.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem im Dezember 2021 beschlossenen zweiten Band der Schulentwicklungsplanung. Die Planung basiert auf einem prognostizierten Bedarf von etwa 1.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II. Die Fraktionen verweisen auf die Verpflichtung der Kommune zur Bereitstellung von Schulplätzen gemäß dem Schulgesetz NRW.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst / ohne Empfehlung in den Rat geschoben
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — eingebracht
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — eingebracht
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 20.Analyse und Förderung des Ausbildungsstandortes EssenZur Vorlage · 0259/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandortes Essen gestellt. Das Vorhaben sieht vor, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Sachstandsberichts zu beauftragen. Dieser Bericht soll das bisherige Zusammenwirken der Stadtverwaltung mit verschiedenen Institutionen wie der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, den Innungen sowie der Jugendberufsagentur untersuchen. Ziel ist es, die Gewinnung von Ausbildungsbetrieben und Stellen sowie die frühzeitige Vermittlung von Ausbildungsangeboten zu bewerten und Maßnahmen zur Überwindung von Vermittlungshemmnissen zu prüfen.
Der Bericht soll zudem die Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote der Stadt Essen als Arbeitgeber sowie die Aktivitäten zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern, insbesondere für Schülerinnen, Schüler und Erwerbslose, darstellen. Darüber hinaus wird eine Optimierung der Gewinnung potenzieller Bewerber sowie der konkreten Angebote gefordert. Hierbei soll geprüft werden, inwiefern bestehende schulische Maßnahmen der Berufsorientierung durch städtische Angebote, etwa einen digitalen Bildungswegenavigator, ergänzt werden können. Bei der Analyse sind die Erkenntnisse des Schulentwicklungsplans zu berücksichtigen.
Zudem wird beantragt, das Zusammenfinden von Auszubildenden und Betrieben durch Instrumente wie Langzeitpraktika, Einstiegsqualifizierungen, assistierte Ausbildungen und Peer-to-Peer-Projekte, wie etwa Ausbildungsbotschafter, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit weiter zu fördern.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit den Stimmen von CDU und Grünen gegen die Stimmen der SPD und AfD bei Enthaltung von Linken, FDP und Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Jugend
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.1Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.Parkleitsystem und Lieferverkehr hier: Pilotprojekt Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2255/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 2255/2021 gestellt, der die Durchführung eines Pilotprojekts im Stadtteil Rüttenscheid vorsieht. Ziel des Antrags ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Einführung dynamischer Parkleitsysteme sowie zur Optimierung der Nutzung von Lieferzonen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, hierfür ein Konzept zu erstellen, wobei die Bezirksvertretung II in die Planungen einzubeziehen ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für spätere Projekte in anderen Stadtteilen dienen.
Das geplante Parkleitsystem soll die aktuelle Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie gegebenenfalls die Parkgebühren anzeigen und dabei auch Parkhäuser sowie größere Flächen, wie den Messeparkplatz, einbeziehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Lenkung des Parksuchverkehrs über Hauptverkehrsstraßen an den Quartiersgrenzen sowie die Sicherstellung des Datentransfers an digitale Kartendienste und Apps. Zudem sollen Ladezonen besser ausgeschildert und die Möglichkeiten zur Kontrolle dieser Flächen geprüft werden.
Der Antrag fordert zudem die Ermittlung von Angaben zur zeitlichen Umsetzbarkeit, zu den voraussichtlichen Kosten und zu den entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 vorliegen. Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass durch die Maßnahmen Verkehrsstockungen, Lärm und Luftverschmutzung im Quartier reduziert werden sollen. Dabei sollen auch bestehende Konzepte zur Innenstadtentwicklung und zu Smart-City-Aktivitäten berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — abgesetzt mit Verweis auf die erfolgte Beschlussfassung im AVM am 25.11.2021 (mehrheitlich empfohlen)
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2265/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2265/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Rüttenscheider Straße vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das verschiedene infrastrukturelle Ziele umfasst. Dazu gehören die Einrichtung einer regelgerechten Fahrradstraße sowie die Schaffung weiterer Querungshilfen für Fußgänger, wie etwa Fußgängerüberwege. Ein weiteres Ziel ist die Implementierung eines Parkleitsystems, um Verkehrsteilnehmer effizient zu vorhandenen Parkmöglichkeiten zu leiten. Zudem sollen die Gegebenheiten für den Lieferverkehr so angepasst werden, dass dieser ohne signifikante Einschränkung anderer Verkehrsarten möglich bleibt. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Stadtmöblierung ist ebenfalls Bestandteil der Anforderungen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit durch die bestehenden Nutzungskonflikte auf der Rüttenscheider Straße. Es wird eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs angestrebt, ohne dabei Maßnahmen zu nutzen, die höhere Geschwindigkeiten begünstigen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Attraktivität des Stadtteils sowie der dort ansässigen Geschäfte und Gastronomie durch eine nachhaltige Verkehrsplanung zu steigern.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.2Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2344/2021/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2344/2021/LINKE einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für den Umbau der Rüttenscheider Straße vorsieht. Ziel des Antrags ist die Entwicklung einer funktionalen Fahrradstraße sowie die Berücksichtigung von Potenzialen für den Fußverkehr. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten, das verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen prüft.
Zu den im Antrag genannten Prüfpunkten gehören die Einführung eines Abbiegezwangs für den motorisierten Verkehr sowie die Prüfung von Einbahnstraßenregelungen, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Zudem sollen die Reduzierung von ruhendem Verkehr im öffentlichen Raum, die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in angrenzenden Wohngebieten sowie die Beschränkung des Anliegerverkehrs untersucht werden. Ein weiterer Aspekt ist die konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität, um die Straße als Flaniermeile zu stärken. Die Maßnahmen sollen zudem im Hinblick auf die Umsetzung von Vergleichsergebnissen mit der Deutschen Umwelthilfe und die Interessen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer gewichtet werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Einschätzung, dass bisherige Versuche zur Verkehrsberuhigung nicht zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs oder der Geschwindigkeiten geführt haben. Der Antrag zielt darauf ab, den Straßenraum zugunsten des nicht-motorisierten Verkehrs umzugestalten und die Attraktivität des Stadtteils durch verbesserte Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: erst zur Beratung in den nächsten AVM geschoben, ASPB am 17.02.2022 und dann RAT
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0275/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Untersuchung von Maßnahmen auf der Fahrradachse B/Rüttenscheider Straße gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Verkehrssicherheit für den Radverkehr prüft. Als mögliche Maßnahmen werden unter anderem die konsequente Durchsetzung von Halteverboten, die Optimierung von Lieferverkehren sowie der Einsatz von modalen Filtern genannt. Bei der Untersuchung sollen unter anderem Verkehrssimulationen eingesetzt werden.
Die Untersuchung soll zudem die verkehrlichen Auswirkungen auf die Alfredstraße sowie auf die Nebenstraßen der Rüttenscheider Straße berücksichtigen. Dabei sind die zu erwartenden Folgen für die Anwohnerschaft sowie für ansässige Gewerbetreibende, Unternehmen, Arztpraxen und freiberuflich Tätige einzubeziehen. Die Stadtverwaltung soll die Ergebnisse der Untersuchung bis spätestens Ende des Sommers 2022 vorlegen und den Gremien eine Empfehlung für umzusetzende Maßnahmen unterbreiten.
Der Antrag sieht eine Prozessbegleitung vor, die die Beteiligung wesentlicher zivilgesellschaftlicher Akteure, wie etwa Fahrradverbände oder Interessengemeinschaften, vorsieht. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Moderation dieses Prozesses zu übernehmen. Bei der Prüfung der Maßnahmen sollen zudem die Stellungnahme des Polizeipräsidenten sowie ein vorangegangener Antrag berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.1Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße (Anmeldung der Gruppe Tierschutz)Zur Vorlage · 0283/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz hat mit der Vorlage 0283/2022/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, der die Verkehrsplanung auf der Fahrradachse B – Rüttenscheider Straße betrifft. Der Antrag sieht vor, dass in die laufenden Untersuchungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, insbesondere im Rahmen von Verkehrssimulationen, zusätzliche Szenarien einbezogen werden sollen.
Konkret wird die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr im zentralen Bereich der Rüttenscheider Straße beantragt. Dies umfasst die Abschnitte zwischen Franziskastraße und Rüttenscheider Stern sowie zwischen Rüttenscheider Stern und Witteringstraße/Kahrstraße, jeweils in Fahrtrichtung Rüttenscheider Stern. Zudem wird die Integration einer zeitweisen Sperrung für den motorisierten Verkehr im genannten Bereich für den Zeitraum von Samstag, 17 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, vorgeschlagen.
Darüber hinaus fordert der Antrag, dass die Prozessbegleitung durch zivilgesellschaftliche Akteure erweitert wird. Neben den Fahrradverbänden und der IG Rüttenscheid sollen Vertreter des Radentscheid Essen, des Vereins Fuß e.V. sowie des Bürgerforums Rüttenscheid in den Prozess einbezogen werden. Der Antrag ist für die Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie zur Einbringung in den Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 23.Busverbindung zwischen Essen-Kettwig, Mülheim-Mintard und Mülheim-Saarn und ggf. nach Ra-tingen-Breitscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0176/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Prüfung einer neuen Busverbindung zu veranlassen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Stadt Mülheim untersuchen soll, ob eine Buslinie, die Kettwig (mit Haltestellen in Kettwig-Mitte und Kettwig Montebruchstraße), Mülheim-Mintard (mit Halt am Sportplatz), Mülheim-Saarn sowie Mülheim-Menden verbindet, in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden kann.
Zusätzlich wird eine mögliche Erweiterung der Linie nach Ratingen-Breitscheid, unter Einbeziehung der Stadt Ratingen und des Kreises Mettmann, mit Haltestellen am Kessel und am bisherigen Real-Markt, zur Prüfung angefragt. Im Rahmen dieser Prüfung sollen das zu erwartende Fahrgastaufkommen sowie eine geeignete Taktung der Verbindung ermittelt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Linie nach einer etwaigen Aufnahme in den Nahverkehrsplan evaluiert werden muss. Basierend auf den Ergebnissen der Fahrgastzahlen soll die Linie anschließend angepasst werden, was eine Verstärkung, eine Ausdünnung oder die Einstellung des Angebots beinhalten kann. Die Beratung der Vorlage war für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie für den Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.1TOP 12.3 Busverbindung zwischen Essen-Kettwig, Mülheim-Mintard und Mülheim-Saarn und ggf. nach Ratingen-Breitscheid hier: Verbesserung der Verbindung zwischen Essen-Kettwig und Mülheim-Mintard (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0284/2022/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0284/2022/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung von Verbesserungen der Busverbindung zwischen Essen-Kettwig und Mülheim-Mintard sowie eine mögliche Erweiterung in Richtung Mülheim-Saarn und Ratingen-Breitscheid.
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadt Mülheim und der Ruhrbahn zwei wesentliche Punkte zu untersuchen. Im ersten Schritt soll geprüft werden, ob kurzfristig eine Verbindung zwischen Essen-Kettwig und Mülheim-Mintard realisiert werden kann. Als konkrete Maßnahme wird die Verlängerung der Linie 134 vorgeschlagen. Dabei sollen in Kettwig die Haltestellen Kettwig vor der Brücke, Kettwig Brücke und Kettwiger Markt genutzt werden. Zudem soll an der Haltebucht August-Thyssen-Straße auf Höhe Schloss Hugenpoet eine neue Haltestelle eingerichtet werden. Parallel dazu soll eine Erhöhung der Taktung der Linie 134 auf ein halbstündliches Intervall geprüft werden.
Als langfristige Perspektive soll die Verwaltung untersuchen, ob die Schaffung einer neuen, eigenständigen Linie bedarfsgerecht ist und welche Kosten damit verbunden wären. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob diese neue Linie bis nach Mülheim-Saarn weitergeführt werden kann. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 23.2TOP 12.3 Busverbindung zwischen Essen-Kettwig, Mülheim-Mintard und Mülheim-Saarn und ggf. nach Ratingen-Breitscheid hier: Überprüfung der Möglichkeiten für alternative Busverbindungen zum Flughafen-Essen/Mülheim und bis nach VelbertZur Vorlage · 0286/2022/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0286/2022/FDP einen Antrag gestellt, der die Prüfung verschiedener Busverbindungen im Stadtgebiet und in der Region zum Gegenstand hat. Die Fraktion bittet den Rat, die Verwaltung mit der Untersuchung spezifischer Mobilitätsoptionen zu beauftragen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung einer möglichen Busverbindung zwischen Essen-Kettwig und Mülheim-Mintard. Dabei soll untersucht werden, ob eine neue, bedarfsgerechte Buslinie eingerichtet werden kann und welche Kosten hierfür anfallen würden. Zudem soll geprüft werden, ob eine Fortführung dieser Linie bis nach Mülheim-Saarn möglich ist. Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Erstellung einer Verbindung zum Flughafen Essen/Mülheim, insbesondere im Hinblick auf die dort geplante neue Eventhalle. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu klären, ob die ehemals eingestellte Busverbindung zwischen Kupferdreh, Nierenhof und Velbert wieder in Betrieb genommen werden kann.
Die Prüfung soll in Abstimmung mit den Nachbarstädten Mülheim und Velbert sowie den zuständigen Verkehrsbetrieben, der Ruhrbahn und der Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert erfolgen. Als Hintergrund für die Anfrage wird die mittelfristige Überarbeitung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen (2017–2025) angeführt. Die Verwaltung soll dabei im Kontext der angestrebten Verkehrswende prüfen, ob neue Verbindungen geschaffen oder bestehende Strecken erweitert werden können sowie ob der Einsatz kleinerer Buseinheiten bei niedriger Auslastung sinnvoll ist.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.B-Plan-Verfahren an der Raadter Straße (ehem. Gärtnerei, Tennisplatz) in Haarzopf (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0198/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0198/2022 einen gemeinsamen Antrag gestellt, der das Bauleitplanungsverfahren an der Raadter Straße in Haarzopf betrifft. Das betreffende Areal umfasst die ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung Essen dazu auf, im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens sicherzustellen, dass die renaturierte Ausgleichsfläche hinter den neu errichteten Häusern an der Raadter Straße 165-175 von einer Bebauung freigehalten wird. Es wird angestrebt, diese Fläche im Sinne einer doppelten Innenentwicklung als öffentliche Grünfläche zu entwickeln.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, sämtliche planungsrechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten mit den Grundstückseigentümern oder Investoren auszuschöpfen. Ziel ist es, durch entsprechende Festlegungen eine nachhaltige, energie- und ressourcensparende Bebauung des Planungsgebietes zu gewährleisten. Die Vorlage war für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.1Flächenentwicklung an der Raadter Straße Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2302/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2302/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die dauerhafte Sicherung einer spezifischen Fläche an der Raadter Straße/Eststraße zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Teilbereich des ehemaligen Gärtnereigeländes, der im Zuge der Baugenehmigung für sechs Doppelhaushälften als renaturierte Fläche ausgewiesen wurde.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, diesen Bereich dauerhaft als renaturierte Fläche zu schützen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in den Austausch mit dem Flächeneigentümer treten, um eine potenzielle Nutzung als öffentliche Gemeinschaftsfläche zu prüfen. Als mögliche Entwicklungen werden im Antrag die Schaffung einer Fläche für Jugendsportaktivitäten, die Anlage eines Gemeinschaftsparks oder eine Erweiterung der angrenzenden Kleingartenanlagen angeführt.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die bestehende Festsetzung der Verwaltung, die im Rahmen der Baugenehmigung eine Renaturierung als Ausgleich für die Neuversiegelung vorsah. Ziel der Anfrage ist es, Optionen zu prüfen, die einen Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen zur Förderung der Lebensqualität im Stadtteil ermöglichen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Jugendhilfeausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt für den JHA zurückgezogen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.2Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.Machbarkeitsstudie zu den Entwicklungspotentialen des Stadthafens Essen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0177/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu den Entwicklungspotenzialen des Stadthafens Essen vorsieht. Die Untersuchung soll die Möglichkeiten künftiger Nutzungen und Betriebsmöglichkeiten des Areals sowie angrenzender Flächen im Rahmen des Entwicklungskonzepts Freiheit Emscher aufzeigen.
Die Studie soll untersuchen, ob das Areal in Ganzheit oder in Teilen genutzt werden kann, wobei der Erhalt des Hafenbeckens sowie die Beibehaltung der Einstufung als Industrie- und Gewerbestandort berücksichtigt werden sollen. Ein Fokus der Untersuchung liegt auf der Optimierung des trimodalen Anschlusses an Schiene, Hafen und Autobahn für Unternehmen. Zudem sollen mögliche Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten sowie verschiedene Betriebsoptionen durch die Stadt Essen oder private Betreiber geprüft werden.
Dem Prozess soll eine Bestandsanalyse vorausgehen, welche die aktuellen Nutzungen, Eigentumsverhältnisse, Pachtverträge und die vorhandene Infrastruktur dokumentiert. Die Ergebnisse der Studie werden für das vierte Quartal des Jahres 2022 angestrebt, um eine Grundlage für weitere politische Beratungen und Entscheidungen zu schaffen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ASPB geschoben (Beratungsbedarf der SPD-Fraktion angemeldet)
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.1Machbarkeitsstudie zu den Entwicklungspotentialen des Stadthafens Essen (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0389/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0389/2022/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie zu den Entwicklungspotenzialen des Stadthafens Essen vorsieht. In Ergänzung zu einem bereits bestehenden Antrag der CDU und der Grünen sollen die Verwaltung weitere Aspekte prüfen.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung soll die Nutzung des Stadthafens im Hinblick auf die Bedeutung des Energieträgers Wasserstoff sein. Dabei sollen die logistischen Möglichkeiten und zukünftigen Transportwege für den Umschlag und Transport von Wasserstoff per Binnenschiff untersucht werden, um den industriellen Großverbrauchern einen Zugang zu diesem Energieträger zu ermöglichen.
Des Weiteren wird eine Intensivierung der Nutzung der Wasserstraße angestrebt. Ziel ist es, den Güterverkehr über den Wasserweg zu steigern und diesen durch eine verbesserte Verzahnung mit dem Schienenverkehr zu optimieren. Dies soll dazu beitragen, das Verkehrsnetz im Essener Norden zu entlasten und Transportwege auf der Straße sowie die damit verbundenen Emissionen zu reduzieren. Zudem soll die Einbindung des Stadthafens in das Gesamtverkehrskonzept für den Essener Norden geprüft werden, um eine ganzheitliche Verkehrsplanung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0048/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0048/2022/SPD einen Antrag gestellt, der sich mit dem Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit in Essen befasst. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration mit der Zielsetzung, dass dieser eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt.
Die Verwaltung wird durch den Antrag mit vier spezifischen Aufgaben beauftragt. Zunächst soll dargelegt werden, welche Strategien und Bemühungen bereits existieren oder für die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt geplant sind. Des Weiteren wird eine Darlegung der Maßnahmen gefordert, die darauf abzielen, die Diskrepanz zwischen unbesetzten Ausbildungsplätzen und Ausbildungssuchenden zu verringern.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob innerhalb der städtischen Verwaltung sowie in den städtischen Beteiligungsgesellschaften zusätzliche Stellen eingerichtet werden können, die nach § 16i SGB II gefördert werden. Ein weiterer Prüfpunkt betrifft die Möglichkeit, weitere Arbeitsmarktprojekte umzusetzen, die auf Geringqualifizierte ausgerichtet sind, wobei als Beispiel auf das Projekt „ESSEN. Neue Wege zum Wasser“ verwiesen wird. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Antragsteller zieht den Antrag zurück zugunsten des gemeinsamen Antrages 1184/2022/CDU/SPD/GRÜNE.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — geschoben in die Juni-Sitzung
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 27.Islamische Bestattungsfelder auf Essener Friedhöfen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0158/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0158/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Kapazitäten für islamische Bestattungsfelder auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit Grün + Gruga eine detaillierte Bestandsaufnahme zu erstellen.
Dabei soll dargelegt werden, auf welchen Friedhöfen bereits islamische Bestattungsfelder ausgewiesen sind, wie hoch die aktuelle Anzahl der verfügbaren Plätze ist und wie lange die vorhandene Kapazität voraussichtlich noch ausreicht. Zudem soll aufgezeigt werden, für welche Friedhöfe Erweiterungen dieser Felder bereits geplant oder in Umsetzung sind und welche Kapazitäten diese bieten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, die Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer islamischer Begräbnisfelder auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Dies umfasst die Ermittlung von Ort, Größe und Anzahl potenzieller neuer Flächen sowie die Berechnung der damit verbundenen investiven und konsumptiven Kosten und der zu erwartenden Einnahmen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, ob über die islamischen Bestattungsfelder hinaus Bedarf an speziellen Feldern für andere Religionsgemeinschaften, wie etwa buddhistische oder hinduistische Gruppen, besteht oder bereits entsprechende Flächen existieren.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Der Antrag wird mit schriftlicher Antwort des Beigeordneten Kromberg als erledigt erachtet.
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Ausweitung der E-Ladeinfrastrukur - Speziell in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0175/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0175/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung einer Konzeption für eine flächendeckende E-Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Essen zum Ziel hat. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept zu erstellen und dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein besonderer Fokus der Planung soll dabei auf Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau liegen.
Bei der Erstellung der Konzeption soll die Verwaltung mit verschiedenen Akteuren kooperieren, darunter die Essener Beteiligungsgesellschaften, die Energiewirtschaft, Wohnungsgesellschaften, Vermieterverbände sowie Grundstückseigentümer. Das Konzept soll den aktuellen Bedarf abdecken und gleichzeitig als Anreiz für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen dienen. Zudem wird die Stadtverwaltung angewiesen, im Rahmen der Konzeptionierung die Prüfung und etwaige Beantragung potenzieller Fördermittel zu übernehmen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass Bewohner von Geschosswohnungen aufgrund der Bebauungsdichte und fehlender privater Lademöglichkeiten, wie etwa Wallboxen, oft nur eingeschränkten Zugang zu E-Ladeinfrastruktur haben. Die Installation privater Lösungen sei für Mieter oft mit hohen Hürden in Bezug auf Kosten und Abrechnung verbunden. Die Bereitstellung öffentlicher Ladevorrichtungen wird als notwendige Voraussetzung für den Umstieg auf Elektroantriebe und zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor angeführt. Die zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen über den Antrag beraten.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben, gegen die Stimme der SPD
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 29.Zukunft Wochenmarkt - Chancen der Digitalisierung nutzen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0199/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0199/2022/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Digitalisierung und Weiterentwicklung der Essener Wochenmärkte zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, bestehende und geplante Maßnahmen zur digitalen Ausstattung der Märkte darzulegen. Dies umfasst insbesondere den Ausbau der Website der Wochenmärkte sowie eine mögliche Integration in die städtische „Essen ToGo“ App.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer öffentlich einsehbaren Buchungsplattform für Händler und Standbetreiber. Diese Plattform soll die Möglichkeit bieten, Standgebühren digital abzuwickeln, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und den Zugang für Händler niederschwelliger zu gestalten. Zudem sollen weitere Marketingmaßnahmen sowie Entwicklungsmöglichkeiten untersucht werden, um das Besucheraufkommen zu steigern. Hierzu werden unter anderem die Prüfung von erweiterten Öffnungszeiten, digitalen Anzeigetafeln, einer digitalen Verkaufsplattform mit Click-and-Collect-Optionen sowie die Einbindung von Start-ups genannt.
Abschließend wird die Entwicklung eines Konzepts gefordert, das die Attraktivität und Nachhaltigkeit der Wochenmärkte durch wechselnde Angebote und eine gesteigerte Aufenthaltsqualität an den Standorten langfristig sichern soll. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem Ziel, dem Rückgang von Besucher- und Händlerzahlen entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Einzelhandel durch digitale Innovationen und neue Konzepte zu stärken.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 30.Kommunale IT-Sicherheit stärken - Mitarbeiter*innen sensibilisieren, Sicherheitsstrukturen schaffen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0011/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0011/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Stärkung der kommunalen IT-Sicherheit zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen sollen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Prüf- und Umsetzungsschritten beauftragt. Zunächst soll untersucht werden, welche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden mit Zugriff auf die IT-Infrastruktur gegenüber Gefahren wie Phishing bereits existieren. Zudem soll der Bedarf an internen und externen Awarenessprogrammen zur wiederkehrenden Schulung ermittelt werden. Der Antrag fordert die Institutionalisierung bestehender Strukturen sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, um die informationstechnische Sicherheit zu gewährleisten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Etablierung von Resilienzprogrammen. Für den Fall kritischer Angriffe sollen krisensichere Wiederanlaufprogramme für die städtische IT-Infrastruktur bereitgehalten und finanziell abgesichert werden. Schließlich soll die Budgetierung der Abteilungen bereits jetzt an die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 angepasst werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die Notwendigkeit, durch gezielte Schulungen und Simulationen, etwa von Spear-Phishing, die IT-Infrastruktur vor unbefugten Zugriffen und Cyber-Attacken zu schützen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — nach Debatte vertagt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: nach Debatte vertagt - 31.Sicherheit der kommunalen IT unter Hinzuziehung des „Computer Emergency Response Teams NRW (CERT-NRW) überprüfen (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2161/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2161/2021/FDP einen Antrag gestellt, die kommunale IT-Sicherheit überprüfen zu lassen. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ausspricht.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Sicherheit der kommunalen IT-Systeme unter Einbeziehung der Expertise des Computer Emergency Response Teams Nordrhein-Westfalen (CERT-NRW) zu untersuchen und bei Bedarf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass die zunehmende Vernetzung und die Menge an digitalen Daten die Stadt vor Herausforderungen durch Cyberangriffe stelle. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die IT-Sicherheit durch kommunale Sicherheitskonzepte zu ergänzen, da die Maßnahmen auf Landesebene allein nicht ausreichten. Das CERT-NRW, als Teil von IT.NRW, verfügt über die notwendige Erfahrung in der Erkennung und Abwehr von Cyber-Bedrohungen sowie in der Behebung von IT-Schwachstellen. Ziel des Antrags ist es, durch die Nutzung dieser Fachkenntnisse Schwachstellen in der städtischen IT-Infrastruktur frühzeitig zu identifizieren und die Sicherheit der Systeme zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — zurückgezogen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: zurückgezogen - 32.Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (Anmeldung der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 2249/2021/AfD · Antrag AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2249/2021/AfD einen Beschluss an den Rat der Stadt Essen gerichtet, der die Regulierung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass von Vermietern und Sharing-Anbietern Gebühren für das Abstellen von E-Scootern gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben werden sollen.
Zudem wird beantragt, Sondernutzungserlaubnisse nur auf Widerruf zu erteilen. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis soll die Vorlage eines Konzepts durch die Antragsteller sein, welches die Gewährleistung eines behinderungsfreien und verkehrssicheren Abstellens der Fahrzeuge im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerpassagen, sicherstellt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das Abstellen von E-Scootern bereits zu Problemen im öffentlichen Raum geführt habe, da quergestellte oder liegende Fahrzeuge Barrieren für Fußgänger und Menschen mit Behinderungen bilden können. Die Verantwortung für einen verkehrssicheren Gebrauch liege bei den Eigentümern der Fahrzeuge. Zudem wird angeführt, dass die Beanspruchung von Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus gebührenpflichtig sei und die Nutzung der E-Scooter nach Ansicht der Fraktion keinen wesentlichen Beitrag zum Gesamtverkehr leiste, weshalb die Sondernutzungen nicht im öffentlichen Interesse lägen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 33.Konzept gegen Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0135/2022/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0135/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts gegen Energiearmut in Essen fordert. Die Verwaltung soll hierzu mit den Stadtwerken Essen, Eon sowie dem JobCenter Essen zusammenarbeiten.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren in sozialen Härtefällen. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung die Einrichtung eines Härtefallfonds prüfen. Dabei sollen die Anzahl der Sperren ermittelt, Kriterien für die Härtefälle sowie der Kreis der Antragsberechtigten, etwa Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII oder Wohngeldbezieher, definiert werden. Zudem wird die Einführung eines Runden Tisches gegen Energiearmut in Zusammenarbeit mit den Grundversorgern angestrebt.
Der Antrag sieht zudem eine verstärkte Information der Bevölkerung in den am häufigsten genutzten Sprachen vor, um auf Beratungsstellen etwa beim Sozialamt, dem JobCenter oder den Wohlfahrtsverbänden hinzuweisen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung einer proportionalen Anhebung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Bezieher, um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung den Ausbau von Hilfsangeboten, wie etwa die Vernetzung mit dem EnergieSparService Essen, sowie eine personelle Verstärkung der sozialen Beratung im Quartiersmanagement prüfen. Abschließend wird die Durchführung von Gesprächen mit den Grundversorgern über eine mögliche Ombudsstelle gegen Energiearmut nach dem Wiener Modell beantragt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — wegen Unzuständigkeit des ASPB nicht beraten
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 33.1Konzept gegen Energiearmut (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0413/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der Maßnahmen gegen Energiearmut vorsieht. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfgrenze und als nicht angemessen beurteilten Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII darzustellen. Diese Daten sollen zudem zukünftig mindestens jährlich den Fachausschüssen vorgelegt werden. Des Weiteren sollen Erhebungen zu Anfragen an die Stadt Essen und deren Einrichtungen zur Sicherung der Energieversorgung ausgewertet werden.
Der Antrag sieht die Einrichtung eines regelmäßigen runden Tisches vor, an dem Energieversorger, Energieberatungsstellen, die Verbraucherzentrale und das Jobcenter teilnehmen sollen, um die Vernetzung zu fördern. Zudem soll geprüft werden, ob die Angebote des EnergieSparService Essen bezüglich des Austauschs energieverbrauchsintensiver Geräte für Leistungsempfänger erweitert werden können.
Auf der städtischen Internetseite sollen weitere Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Essen, des EnergieSparService Essen, der Schuldnerberatung sowie der lokalen Grundversorger aufgeführt werden. Die Verwaltung soll zudem die Durchführung einer gezielten Aufklärungskampagne prüfen. Abschließend wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich auf staatlicher Ebene für Maßnahmen zur Entlastung von Verbrauchern mit niedrigem Einkommen einzusetzen, darunter die Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII sowie der Schutz bei der Grundversorgung.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.2Konzept gegen Energiearmut (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0390/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Konzept gegen Energiearmut“ gestellt, der darauf abzielt, die Folgen steigender Energiepreise in Essen abzufedern. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem Amt für Soziales und Wohnen, dem JobCenter Essen, der Wohnungswirtschaft sowie der Verbraucherzentrale NRW ein umfassendes Konzept entwickelt.
Zentrale Ziele des Antrags sind die Vermeidung von Strom- und Gassperren. Hierzu sollen die Verwaltung die Anpassung von Arbeitsstandards bei den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen sowie Hilfsleistungen für Bürger ohne staatliche Transferleistungen ausweiten. Zudem soll die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Grundversorger sichergestellt und ein kostenloser, niedrigschwelliger Beratungsdienst zur Energiearmut bei der Verbraucherzentrale Essen etabliert werden. Zur Koordination soll ein Runder Tisch mit Vertretern der Energie-, Immobilien- und Verbraucherwirtschaft eingerichtet werden.
Der Antrag umfasst ferner die regelmäßige Überprüfung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei Beziehern von SGB II und SGB XII sowie die Durchführung einer mehrsprachigen Informationskampagne über Rechte, Pflichten und Beratungsangebote. Die Verwaltung soll zudem den Ausbau von Rechtsberatungen und die Verstärkung sozialer Beratungsangebote im Rahmen des Quartiermanagements prüfen. Ein weiterer Punkt ist die Untersuchung einer anteiligen Finanzierung dieser Angebote durch die beteiligten Akteure aus der Immobilien- und Energiewirtschaft. Auf Landesebene soll zudem auf einen Ausbau der Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW hingewirkt werden.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022 erledigt
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 34.Spielraumleitplanung der Stadt Essen (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2427/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2427/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Spielplatzversorgung in verschiedenen Stadtteilen zum Gegenstand hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Ergebnisse der neuen Spielraumleitplanung der Stadt Essen, aus der hervorgeht, dass in bestimmten Gebieten ein Mangel an öffentlichen Spielflächen besteht.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Essen dazu auf, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Errichtung neuer öffentlicher Spielplätze auf kommunalen Grundstücken möglich ist. Als Beispiele für potenzielle Flächen werden bereits erschlossene Areale wie Schulgelände oder Sportplätze angeführt. Die Untersuchung soll stadtteilübergreifend in jenen Bereichen erfolgen, in denen laut der Leitplanung keine oder eine unzureichende Versorgung mit Spielplätzen vorliegt. Die Fraktion weist darauf hin, dass in Stadtteilen wie Byfang und Margarethenhöhe derzeit aufgrund fehlender geeigneter städtischer Flächen keine öffentlichen Spielplätze vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 35.Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hier: Wiederaufbauplan der Stadt EssenZur Vorlage · 0073/2022/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen eines Wiederaufbauplans die Beantragung einer Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Deckung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie von Aufwendungen, die infolge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die beantragte Summe beläuft sich auf etwa 9,3 Millionen Euro und basiert auf der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.
Nach aktuellem Stand der Stadtverwaltung belaufen sich die Schäden und Aufwendungen der Stadt Essen auf rund 9,8 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten bereits durch Soforthilfen und Sonderbedarfszuweisungen des Landes gedeckt wurde. Der verbleibende Betrag von etwa 9,28 Millionen Euro soll über das Förderprogramm des Landes geltend gemacht werden. Die Stadtkämmerei hat die Koordination der verschiedenen Fachbereiche übernommen, um die Maßnahmen in einem einheitlichen Plan abzubilden.
Zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Immobilienwirtschaft, das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga. Die beantragte Förderung ist als 100-prozentige Übernahme der Kosten ohne Eigenanteil der Stadt konzipiert, wodurch die entstandenen Aufwendungen kompensiert werden sollen. Der Beschluss des Rates ist gemäß den geltenden Förderrichtlinien erforderlich, um den Wiederaufbauplan beim zuständigen Ministerium einzureichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Ruhrbahn GmbH hier: Zukünftige Finanzierung des ÖPNV im Stadtgebiet EssenZur Vorlage · 0016/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandsbericht über die zukünftige Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet Essen befasst sich mit der wirtschaftlichen Situation der Ruhrbahn GmbH. Der Bericht legt dar, dass die Betriebskosten im ÖPNV aufgrund struktureller Defizite und steigender Inflation nicht allein durch Nutzerfinanzierungen gedeckt werden können.
Ein wesentlicher Faktor für die aktuelle Entwicklung sind die durch die Corona-Pandemie bedingten Rückgänge bei den Fahrgastzahlen. Veränderungen im Nutzerverhalten, etwa durch die Zunahme von Home-Office oder die Kündigung von Abonnements, haben dazu geführt, dass die Einnahmen seit 2020 rückläufig sind. Es wird erwartet, dass das Niveau der Fahrgastzahlen vor der Pandemie erst um das Jahr 2025 wieder erreicht werden könnte. Zusätzlich stehen Investitionen in CO2-neutrale Antriebe, wie etwa Wasserstoffbusse, sowie die Digitalisierung des autonomen Fahrens an.
Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 prognostiziert die Ruhrbahn eine kumulierte Finanzierungslücke von knapp 100 Millionen Euro. Da die Stadt Essen und die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH im Rahmen bestehender Verträge grundsätzlich zur Verlustübernahme verpflichtet sind, die städtische Finanzplanung jedoch keine Spielräume für zusätzliche Bedarfe vorsieht, besteht Handlungsbedarf. Es finden derzeit Gespräche zwischen der Verwaltung und der Ruhrbahn statt, um einen verbindlichen Finanzierungsrahmen für Zukunftsthemen festzulegen. Die Ergebnisse sollen dem Rat der Stadt vor der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 36.1Ruhrbahn GmbH hier:Zukünftige Finanzierung des ÖPNV im Stadtgebiet Essen (gemeins. Antrag der CDU-, der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0397/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0397/2022 gestellt, um eine Resolution zur zukünftigen Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet Essen zu erwirken. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und fordert die Bundes- und Landesregierung auf, durch eine ausreichende Finanzierung Planungssicherheit für die Kommunen zu gewährleisten.
Die Resolution umfasst vier zentrale Forderungen. Erstens wird die Fortsetzung der coronabedingten Verlustausgleiche für das Jahr 202einander 2022 sowie für die Zeit danach gefordert. Zweitens wird eine Ergänzung bestehender Finanzierungsinstrumente angestrebt, um Hilfen für die Sanierung der ÖPNV-Systeme sowie für die Deckung der Betriebskosten zu ermöglichen. Drittens wird eine weitere Unterstützung für einen bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV verlangt, um die Klimaziele zu erreichen und einen angestrebten Modal Split von 25 Prozent im ÖPNV zu realisieren. Viertens wird eine verstärkte Förderung der Umstellung auf nachhaltigere Antriebstechniken gefordert.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag sowie den Städtetag Nordrhein-Westfalen eine angemessene Finanzierung bei Bund und Land einzufordern. Der Antrag wurde im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung)
- 37.Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0066/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0066/2022/4) dient der Berichterstattung über die (Post-)Corona-Strategie in Essen sowie dem Rückblick auf das Förderjahr 2021 im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Der Bericht umfasst die Kenntnahme durch den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse im Zeitraum von Februar bis März 2022.
Im Bereich der Fördersäule I (Frühe Hilfen) wurde ein Gesamtfördervolumen von 167.595 € ausgewiesen, wovon 124.690,26 € verausgabt wurden. Dabei erreichten 25 Anträge schätzungsweise 450 Personen über Angebote und 7.500 über Gutscheine. Die Fördersäule II (Aktion Zukunft) umfasste ein Volumen von 887.533,22 €, wobei 281.883,21 € für 58 genehmigte Anträge verwendet wurden, um etwa 3.000 junge Menschen zu erreichen. Für die Fördersäule III wurden 380.371,42 € bewegt, wovon 264.663,87 € zur Unterstützung von circa 1.200 jungen Menschen eingesetzt wurden. Die Schulsäule für den Zeitraum 2021/2022 weist ein Gesamtfördervolumen von 5.976.044 € auf, unterteilt in Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Für das Förderjahr 2022 liegen für die Säulen I bis III Volumina von 407.576 €, 2.380.716,51 € und 876.450,33 € vor, ergänzt durch 7.600 bereitgestellte Bildungsgutscheine. Die Strategie zielt auf die Weiterentwicklung von Sportangeboten, die Unterstützung der Schuleingangsphase sowie die Bewältigung psychischer Belastungen ab. Eine Fortführung der Strategie über das Jahresende 2022 hinaus wird angestrebt, um Förderlücken, etwa bei Kindern zwischen vier und fünf Jahren, zu schließen und weitere Mittel von Land und Bund zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.1Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in Essen hier: Unterstützung zur Abmilderung der Corona-Situation (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0274/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0274/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung des Schulbetriebs und zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt Essen und sieht Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit privaten Corona-Teststationen ein Konzept zur Unterstützung von Grundschulen bei Testungen zu erarbeiten. Hierbei soll geprüft werden, ob Personal der Teststationen die Schulen direkt vor Ort, beispielsweise durch Testbusse, unterstützen kann, um Lehrkräfte und Eltern zu entlasten. Alternativ soll die Einrichtung einer bevorzugten Warteschlange für Grundschulkinder an den Teststationen untersucht werden. Zudem wird eine ausreichende Versorgung der Schulen mit Schutzausrüstung wie Gesichtsschirmen und Handschuhen gefordert.
Des Weiteren soll die Verwaltung über den Umsetzungsstand von Strategien zum Umgang mit psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen berichten. In diesem Zusammenhang soll die Umsetzung von Maßnahmen aus der Vorlage 1230/2021/4 dargelegt werden. Die Verwaltung soll zudem prüfen, inwieweit ein Pilotprojekt aus Bochum, bei dem Psychologiestudierende Schüler unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Universität Duisburg-Essen in Essen umgesetzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — zurückgezogen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der Linken und der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: zurückgezogen - 38.Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für GrundschulkinderZur Vorlage · 1832/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1832/2021/4 befasst sich mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Anspruch für die erste Klassenstufe eingeführt, der sich bis zum Schuljahr 2029/2030 auf die Klassenstufen 1 bis 4 ausweiten soll. Zur Finanzierung der Maßnahmen ist eine Beteiligung des Bundes vorgesehen, die bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro an den Betriebskosten umfasst.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wird ein jährlicher Mehrbedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) von etwa 3.500 Stellen prognostiziert. Damit steigt der Gesamtbedarf bis zum Schuljahr 2029/2030 auf circa 24.000 Plätze an. Eine Überprüfung der damit verbundenen Ausgabenbelastung ist für den 31. Dezember 2027 sowie für das Jahr 2030 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Rat der Stadt Essen den aktuellen Sachstand und die geplante Vorgehensweise zur Entwicklung der Konzepte zur Kenntnis nehmen.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wurde zudem eine Klimaschutz-Vor-Einschätzung durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz wurden in dieser ersten Stufe als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Die Vorlage wurde bereits am 10.11.2021 zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 38.1Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2373/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1832/2021/4 gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz vorzulegen. Dieses Konzept soll eine Qualitätsoffensive beinhalten, wobei die Umsetzung ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgen soll.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, sich auf übergeordneten Ebenen für die Einführung eines OGS-Gesetzes auf Landesebene einzusetzen. Ein solches Gesetz soll landesweit einheitliche Qualitätsstandards definieren und die entsprechende Finanzierung im Hinblick auf die Landesmittel abbilden. Der Antrag wurde im November 2021 eingereicht und sah eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 38.2TOP 04: Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2254/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2254/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Einbeziehung freier Träger in den Ausbau der offenen Ganztagsschulen (OGS) zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft berät und empfiehlt, dem Rat der Stadt Essen zu beschließen, die Verwaltung dazu zu beauftragen, im Rahmen der sogenannten „Qualitätsoffensive OGS“ die Möglichkeiten einer Trägerübernahme durch freie Träger darzustellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die entsprechenden Rahmenkonzeptentwicklungen aufzeigt und die Potenziale für einen Einbezug privater bzw. freier Träger in den weiteren Ausbauprozess integriert. Die Begründung der Fraktion führt an, dass die bisherige Trägerpluralität maßgeblich dazu beigetragen habe, die Herausforderungen bei der Schaffung von Kindergartenplätzen zu bewältigen.
Hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung bis zum Schuljahr 2029/2030 weist die Fraktion darauf hin, dass die aktuelle Strategie der Verwaltung primär Szenarien unter öffentlicher Trägerschaft oder der Trägerschaft der städtischen Tochter JHE beschreibt. Um die notwendigen Betreuungsangebote sicherzustellen, sollen die Möglichkeiten einer Beteiligung freier Träger bereits in den aktuellen Planungen und Ausbauüberlegungen berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — verwiesen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 39.Zügigkeitserhöhung und Bildung eines Teilstandorts für die städt. kath. Grundschule MünsterschuleZur Vorlage · 2442/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Münsterschule ab dem 1. August 2022 von einem auf zwei Züge zu erhöhen. Diese Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung und der Notwendigkeit, auf steigende Schülerzahlen zu reagieren. Im Schuljahr 2021/2022 wurden an der Schule 161 Schülerinnen und Schüler in sechs Klassen unterrichtet; für das Schuljahr 2022/2023 liegen bereits 54 Anmeldungen vor, wobei die Prognosen für die kommenden Jahre einen weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl auf bis zu 229 Kinder erwarten.
Zudem wird die Einrichtung eines befristeten Teilstandorts in der Hofterbergstraße 26 rückwirkend zum 26. November 2021 formalisiert. Dabei handelt es sich um eine Containeranlage, die als Interimslösung dient, bis ein dauerhafter oder geeigneter alleiniger Standort zur Verfügung gestellt werden kann. Der Teilstandort befindet sich in etwa 260 Metern Entfernung zum Hauptstandort in der Severinstraße. Die räumlichen Kapazitäten am Hauptstandort umfassen sechs Unterrichts- und zwei Betreuungsräume, während der Teilstandort über drei Klassenräume, zwei Betreuungsräume und einen Mehrzweckraum verfügt. Die Zuweisung des Interimsgebäudes erfolgt, um den Unterricht trotz der räumlichen Grenzen am Hauptstandort sicherzustellen. Die Stadt stellt hierfür die erforderlichen Schulanlagen, Lehrmittel und personellen Ressourcen bereit.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.a) Neufestsetzung der Honorare für nebenberufliche Mitarbeit an der Volkshochschule der Stadt Essen b) Neufassung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 2256/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule der Stadt Essen legt dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Neufestsetzung der Honorarsätze für nebenberufliche Mitarbeit sowie zur Neufassung der Entgeltregelung vor. Die letzte Anpassung der Honorarregelung erfolgte im August 2016.
Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Honorarsätze in den Kategorien A bis E zum 1. August 2022 vor. Dabei soll sich der durchschnittliche Satz von 22,50 Euro auf 27 Euro pro Unterrichtsstunde erhöhen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, die Kursleitenden an die Einrichtung zu binden, den Anpassungen in umliegenden Volkshochschulen des DOME-Verbunds Rechnung zu tragen und der wirtschaftlichen Lage der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Mit der Neuregelung ist zudem verbunden, dass Fahrtkosten künftig mit dem Honorar abgegolten sind und nur in begründeten Einzelfällen erstattet werden.
Gleichzeitig ist eine Anpassung der Entgeltregelung für Teilnehmende vorgesehen. Das Basisentgelt soll von 2,70 Euro auf 3,05 Euro steigen. Um künftige Kostensteigerungen abzufangen, ist eine jährliche Erhöhung der Entgelte um zwei Prozent vorgesehen, wobei Sonderentgelte von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Die Mehraufwendungen für die Honorarleistungen, die ab 2023 jährlich auf etwa 146.500 Euro geschätzt werden, sollen durch die Erhöhung der Entgelte kompensiert werden, sodass die Maßnahme budgetneutral gestaltet ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2022 · Kulturausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus - Miteinander - Füreinander im Rahmen des Bundesprogramms 2021 bis 2028Zur Vorlage · 1711/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1711/2021/4 1. Ergänzung sieht eine Korrektur eines bereits im September 2021 beschlossenen Ratsbeschlusses vor. Ziel ist es, das Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus „Miteinander - Füreinander“ im Rahmen des Bundesprogramms für den Zeitraum von 2021 bis 2028 zu festigen. Zuvor war die Laufzeit des Bekenntnisses lediglich auf das Jahr 2021 befristet.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Verlängerung der Laufzeit der langfristigen Sicherung der seit 2008 geleisteten Kofinanzierung durch die Stadt Essen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese Anpassung keine höheren jährlichen Mehrkosten entstehen. Gleichzeitig wird dargelegt, dass ohne ein solches Bekenntnis für den Zeitraum ab 2022 keine weiteren Förderanträge durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bewilligt werden können.
Das Mehrgenerationenhaus soll als Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie zur Schaffung von Entwicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten betrachtet werden. Zudem ist die Einrichtung Teil der kommunalen Planungen zur Gestaltung des demografischen Wandels und der Sozialraumentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat vor, damit der Rat der Stadt Essen die Entscheidung final treffen kann.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Fortlaufende Recherche zu fehlerhaften Bebauungsplänen: Nichtanwendungsbeschluss für den Durchführungsplan Nr. 112 "Holsterhausen" Stadtbezirke: III, I und II Stadtteile: Holsterhausen, Südviertel und RüttenscheidZur Vorlage · 2342/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der fortlaufenden Recherche zu fehlerhaften Bebauungsplänen in Essen. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, den Durchführungsplan Nr. 112 „Holsterhausen“ nicht mehr anzuwenden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Feststellung im Rahmen der laufenden Rechtspflege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil festgestellt, dass der Durchführungsplan Nr. 112 einen nicht heilbaren Bekanntmachungsmangel aufweist. Da dieser Mangel bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes von 1960 auftrat, konnte der Plan keine Rechtsgültigkeit erlangen. In der Folge war eine wirksame Überleitung in einen Bebauungsplan nach den geltenden Vorschriften nicht möglich.
Obwohl der Plan bislang als geltendes Ortsrecht angewandt wurde, soll durch den beantragten Nichtanwendungsbeschluss der Rechtsschein seiner Gültigkeit beseitigt werden. Ein förmliches Aufhebungsverfahren wird laut Verwaltung nicht als notwendig erachtet, da die Unwirksamkeit bereits gerichtlich festgestellt wurde. Die Entscheidung folgt der Vorgehensweise, die bereits im Mai 2021 für andere rechtsfehlerhafte Pläne getroffen wurde.
Durch die Nichtanwendung des Plans ergibt sich laut der Vorlage kein neues Planerfordernis. Die planungsrechtliche Steuerung in den betroffenen Gebieten der Stadtbezirke I, II und III kann künftig auf Basis von § 34 BauGB erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sowie der Rat der Stadt sind zur Kenntnisnahme des Berichts und zur Beschlussfassung aufgefordert.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der ArmstraßeZur Vorlage · 2300/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung eines Kita-Neubaus inklusive einer Jugendeinrichtung an der Armstraße beschließen. Das Vorhaben dient als Ersatz für das bestehende Gebäude in der Armstraße 16, das erhebliche bauliche Mängel aufweist. Der aktuelle Instandhaltungsbedarf wird auf über 2 Millionen Euro geschätzt, wobei Probleme wie Feuchtigkeit, mangelnde Barrierefreiheit und unzureichende Raumstrukturen den Weiterbetrieb der aktuellen Räumlichkeiten erschweren.
Die Planung sieht vor, ohne Interimslösung bis zur Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu planen. Als Standort für den Neubau ist die Fläche des gegenüberliegenden Bolzplatzes vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahmen wird der Bolzplatz auf die angrenzende Spielfläche verlegt, während der bestehende Spielplatz nach Abschluss der Arbeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Kita neu errichtet werden soll. Für die Bauphase dienen die Spielplätze in der Pausmühlenstraße und Hülsmannstraße als Ausweichflächen.
Für die Beauftragung der Planungsleistungen sowie die Verlegung der Außenanlagen ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Umwidmung aus dem Projekt Kita-Ausbauprogramm erfolgen. Der Neubau soll zudem die Anforderungen an den Schallschutz gegenüber der Hülsmannstraße erfüllen und die soziale Grundversorgung im Stadtteil Borbeck-Mitte durch die Integration der Jugendeinrichtung sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Ersatzbenennungen für den SeniorenbeiratZur Vorlage · 0215/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2022 über die Neubesetzung von Mitgliedern im Seniorenbeirat entschieden. Hintergrund der Vorlage des Oberbürgermeisters ist der Rücktritt eines bisherigen stimmberechtigten Mitglieds, welches durch den Austritt aus der EBB-Fraktion seine Funktion verlor.
Auf Grundlage der Vorschläge der EBB-Fraktion wurde eine personelle Neuregelung der Besetzung vorgenommen. Das bisherige stellvertretende Mitglied wurde zum stimmberechtigten Mitglied des Seniorenbeirats ernannt. Gleichzeitig wurde ein neues Mitglied als stellvertretendes Mitglied für den Beirat benannt. Das bisherige Mitglied des Seniorenbeirats wurde im Zuge dieser Neubesetzung abberufen. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2022 (bis einschl. August)Zur Vorlage · 0022/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen erlässt, während die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend tätig sind. Die Planung orientiert sich am Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Anzahl der Sonntage begrenzt und eine Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festlegt.
Für den Zeitraum März bis August 2022 werden verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen vorgeschlagen. In Essen-Rüttenscheid sind im Zusammenhang mit der Ausstellung „Techno Classica“ sowie der „Rüttenscheider Kunstmeile“ Ladenöffnungen vorgesehen. In Essen-Werden werden der „12. Frühjahrs-Stoff- und Tuchmarkt“ sowie die Veranstaltung „Wein und Kunst“ angefragt. Für Essen-Altenessen wird ein verkaufsoffener Sonntag am 03. April 2022 anlässlich des „16. Altenessener Frühlingsfestes“ vorgeschlagen. In Essen-Borbeck ist die Öffnung zum „2. Borbecker Bummel“ geplant, während in Essen-Kettwig das Frühlingsfest „Kettwig blüht“ als Anlass dient.
Im Mai 2022 wird die Freigabe für den „Historischen Handwerkermarkt“ in Essen-Steele befürwortet, während für das „Frohnhauser Maifest“ keine Befürwortung durch die Verwaltung empfohlen wird. Für den 28. August 2022 wird zudem ein verkaufsoffener Sonntag in Essen-Heisingen anlässlich des Wottelfestes vorgeschlagen. Während die Industrie- und Handelskammer Essen und weitere Verbände die Maßnahme unterstützen, liegen Bedenken von Gewerkschaften und kirchlichen Vertretern vor. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 46.Niederschriften Nr. 10 und 11 über die Sitzungen des Rates der Stadt Essen vom 26.11.2021 und 15.12.2021
- 47.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 48.Mitteilungen der Verwaltung
- 49.Errichtung einer "Graffiti-Taskforce"Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- 49.1Errichtung einer "Graffiti-Taskforce" hier: Vergaberechtliche AspekteErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 50.Impfzentrum Essen - 6. Fortschreibung - AbschlussErgebnis: Kenntnis genommen
- 51.Anmietung von Flächen Lindenallee 6-8Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 52.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil