Fortlaufende Recherche zu fehlerhaften Bebauungsplänen: Nichtanwendungsbeschluss für den Durchführungsplan Nr. 112 "Holsterhausen" Stadtbezirke: III, I und II Stadtteile: Holsterhausen, Südviertel und Rüttenscheid
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der fortlaufenden Recherche zu fehlerhaften Bebauungsplänen in Essen. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, den Durchführungsplan Nr. 112 „Holsterhausen“ nicht mehr anzuwenden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Feststellung im Rahmen der laufenden Rechtspflege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil festgestellt, dass der Durchführungsplan Nr. 112 einen nicht heilbaren Bekanntmachungsmangel aufweist. Da dieser Mangel bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes von 1960 auftrat, konnte der Plan keine Rechtsgültigkeit erlangen. In der Folge war eine wirksame Überleitung in einen Bebauungsplan nach den geltenden Vorschriften nicht möglich.
Obwohl der Plan bislang als geltendes Ortsrecht angewandt wurde, soll durch den beantragten Nichtanwendungsbeschluss der Rechtsschein seiner Gültigkeit beseitigt werden. Ein förmliches Aufhebungsverfahren wird laut Verwaltung nicht als notwendig erachtet, da die Unwirksamkeit bereits gerichtlich festgestellt wurde. Die Entscheidung folgt der Vorgehensweise, die bereits im Mai 2021 für andere rechtsfehlerhafte Pläne getroffen wurde.
Durch die Nichtanwendung des Plans ergibt sich laut der Vorlage kein neues Planerfordernis. Die planungsrechtliche Steuerung in den betroffenen Gebieten der Stadtbezirke I, II und III kann künftig auf Basis von § 34 BauGB erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sowie der Rat der Stadt sind zur Kenntnisnahme des Berichts und zur Beschlussfassung aufgefordert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.02.2022einstimmig beschlossen
- 03.02.2022einstimmig empfohlen
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