Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung einer zusätzlichen Schriftführerin für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 2424/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll eine zusätzliche Schriftführerin bestellen. Die entsprechende Vorlage der Verwaltung mit der Nummer 2424/2021/7 sieht vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu diesem Zweck zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bildet die Kommunalverfassung, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Protokolle müssen unter anderem von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Mit der vorgeschlagenen Bestellung soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden.
Die Vorlage wurde im Dezember 2021 durch den zuständigen Beigeordneten erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 3. Februar 2022 zur Entscheidung vorgesehen. Der Geschäftsbereich 7 ist für die Federführung der Vorlage verantwortlich. Weitere Auswirkungen auf die Kosten oder die Klimabilanz werden in dem Dokument nicht als relevant ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hier: Wiederaufbauplan der Stadt EssenZur Vorlage · 0073/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen eines Wiederaufbauplans die Beantragung einer Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Deckung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie von Aufwendungen, die infolge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die beantragte Summe beläuft sich auf etwa 9,3 Millionen Euro und basiert auf der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.
Nach aktuellem Stand der Stadtverwaltung belaufen sich die Schäden und Aufwendungen der Stadt Essen auf rund 9,8 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten bereits durch Soforthilfen und Sonderbedarfszuweisungen des Landes gedeckt wurde. Der verbleibende Betrag von etwa 9,28 Millionen Euro soll über das Förderprogramm des Landes geltend gemacht werden. Die Stadtkämmerei hat die Koordination der verschiedenen Fachbereiche übernommen, um die Maßnahmen in einem einheitlichen Plan abzubilden.
Zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Immobilienwirtschaft, das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga. Die beantragte Förderung ist als 100-prozentige Übernahme der Kosten ohne Eigenanteil der Stadt konzipiert, wodurch die entstandenen Aufwendungen kompensiert werden sollen. Der Beschluss des Rates ist gemäß den geltenden Förderrichtlinien erforderlich, um den Wiederaufbauplan beim zuständigen Ministerium einzureichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße/Blumenfeldstraße" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Nordviertel Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2406/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2406/2021/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung behandelt den Einleitungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/19 „Gladbecker Straße/Blumenfeldstraße“ im Essener Stadtteil Nordviertel. Auf Antrag der SHONID Immobilien Essen GmbH & Co. KG soll das Verfahren auf Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplans eingeleitet werden. Das etwa 0,47 Hektar große Plangebiet umfasst verschiedene Flurstücke der Flur 19.
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit gemischter Nutzung. Das Vorhaben umfasst einen Lebensmittel-Discounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, Gastronomieflächen, Büroflächen sowie etwa 46 Wohnungen und 68 Zimmer für Studierende. Die Architektur sieht zwei Hochhaustürme mit vorwiegend gläsernen Fassaden vor. Der südwestliche Turm mit 13 Geschossen soll Einzelhandel im Erdgeschoss sowie Büros und Wohnungen beherbergen. Der nördliche Turm mit neun Geschossen ist für Studierendenwohnungen vorgesehen und soll integrierte Photovoltaik-Elemente sowie eine Fassaden- und Dachbegrünung aufweisen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Einleitung des Verfahrens und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt, während die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im Rahmen eines Durchführungsvertrags zur Umsetzung der Maßnahmen innerhalb einer festgesetzten Frist. Das weitere Verfahren umfasst die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Bebauungsplan Nr. 01/18 "Bernestraße/Steeler Straße" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 2319/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01/18 „Bernestraße/Steeler Straße“ im Stadtbezirk I. Das etwa 0,9 Hektar große Areal im Stadtteil Stadtkern, begrenzt durch die Steeler Straße, die Varnhorststraße und die Bernestraße, soll für die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes genutzt werden. Ziel des Vorhabens ist es, verschiedene Verwaltungseinheiten der Sozialverwaltung und des Jobcenters, die derzeit in externen Mietobjekten außerhalb der Innenstadt untergebracht sind, an einem zentralen Standort zu bündeln.
Durch die Zusammenführung der Fachbereiche sollen die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger verbessert sowie die Miet- und Betriebskosten stabilisiert oder gesenkt werden. Zudem soll die Energieeffizienz der Verwaltungsgebäude gesteigert werden. Da der bestehende Durchführungsplan von 1954 das Gebiet als „Städtische Badeanstalt“ festlegt, ist eine Neuregelung der Nutzung durch den Bebauungsplan erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat beschlossen, den Bebauungsplan mit der entsprechenden Begründung, den Gutachten und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Von einer Umweltprüfung wird dabei abgesehen. Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben erhoben.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bebauungsplan Nr. 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Frillendorf Information über das bisherige Verfahren sowie Auslegungsbeschluss, BegründungZur Vorlage · 2441/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung legt den Bebauungsplan Nr. 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ vor. Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtteil Frillendorf umfasst die Grundstücke der Frillendorfer Straße 158 bis 178. Ziel der Planung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen und die Struktur der Nahversorgung zu sichern.
Der Anlass für die Aufstellung des neuen Bebauungsplans ist die Rechtsunwirksamkeit eines vorherigen Bebauungsplans durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW. Die Verwaltung beabsichtigt, durch den neuen Plan die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel im Plangebiet auszuschließen. Dies soll verhindern, dass Kaufkraft aus benachbarten Versorgungsbereichen abgezogen wird, da die vorhandene Mantelbevölkerung im Gebiet für großflächige Einzelhandelsvorhaben, wie etwa Lebensmittel-Discounter, nicht ausreichend ist. Nicht-zentrenrelevante Sortimente, die primär mit Gewerbebetrieben und Dienstleistungen konkurrieren, sind nicht Gegenstand der Festsetzungen.
Für das Verfahren wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, den Bebauungsplan nebst Begründung öffentlich auszulegen und dabei die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Bereich "Eyhofsiedlung" Stadtbezirk: II, Stadtteil: StadtwaldZur Vorlage · 0023/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Gebiet „Eyhofsiedlung“ im Stadtteil Stadtwald beschließen. Das etwa 11,5 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk II wird im Norden durch die Eschenstraße, im Osten durch den Bussardweg und die Habichtstraße, im Süden durch die Angerstraße und im Westen durch die Ahornstraße begrenzt.
Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebiets gemäß § 172 Abs. 1 BauGB zu bewahren. Die Eyhofsiedlung wurde Anfang der 1920er Jahre als geschlossene Einheit geplant und errichtet. Die Planung soll verhindern, dass die historische Siedlungs- und Baustruktur durch bauliche Veränderungen, Umbauten oder Abrisse beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Erarbeitung soll zudem geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Milieuschutz im Sinne des Erhalts der Wohnbevölkerung vorliegen.
Die Verwaltung hat bereits den Auftrag zur Ausarbeitung der Satzung erhalten. Da für die fachliche Vorbereitung eine externe gutachterliche Leistung erforderlich ist, muss zudem die mögliche Überlagerung mit einer bestehenden Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1985 untersucht werden. Um die Planung während des Erarbeitungsprozesses abzusichern, wird die Nutzung der Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Fortlaufende Recherche zu fehlerhaften Bebauungsplänen: Nichtanwendungsbeschluss für den Durchführungsplan Nr. 112 "Holsterhausen" Stadtbezirke: III, I und II Stadtteile: Holsterhausen, Südviertel und RüttenscheidZur Vorlage · 2342/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der fortlaufenden Recherche zu fehlerhaften Bebauungsplänen in Essen. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, den Durchführungsplan Nr. 112 „Holsterhausen“ nicht mehr anzuwenden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Feststellung im Rahmen der laufenden Rechtspflege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil festgestellt, dass der Durchführungsplan Nr. 112 einen nicht heilbaren Bekanntmachungsmangel aufweist. Da dieser Mangel bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes von 1960 auftrat, konnte der Plan keine Rechtsgültigkeit erlangen. In der Folge war eine wirksame Überleitung in einen Bebauungsplan nach den geltenden Vorschriften nicht möglich.
Obwohl der Plan bislang als geltendes Ortsrecht angewandt wurde, soll durch den beantragten Nichtanwendungsbeschluss der Rechtsschein seiner Gültigkeit beseitigt werden. Ein förmliches Aufhebungsverfahren wird laut Verwaltung nicht als notwendig erachtet, da die Unwirksamkeit bereits gerichtlich festgestellt wurde. Die Entscheidung folgt der Vorgehensweise, die bereits im Mai 2021 für andere rechtsfehlerhafte Pläne getroffen wurde.
Durch die Nichtanwendung des Plans ergibt sich laut der Vorlage kein neues Planerfordernis. Die planungsrechtliche Steuerung in den betroffenen Gebieten der Stadtbezirke I, II und III kann künftig auf Basis von § 34 BauGB erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sowie der Rat der Stadt sind zur Kenntnisnahme des Berichts und zur Beschlussfassung aufgefordert.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der ArmstraßeZur Vorlage · 2300/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung eines Kita-Neubaus inklusive einer Jugendeinrichtung an der Armstraße beschließen. Das Vorhaben dient als Ersatz für das bestehende Gebäude in der Armstraße 16, das erhebliche bauliche Mängel aufweist. Der aktuelle Instandhaltungsbedarf wird auf über 2 Millionen Euro geschätzt, wobei Probleme wie Feuchtigkeit, mangelnde Barrierefreiheit und unzureichende Raumstrukturen den Weiterbetrieb der aktuellen Räumlichkeiten erschweren.
Die Planung sieht vor, ohne Interimslösung bis zur Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu planen. Als Standort für den Neubau ist die Fläche des gegenüberliegenden Bolzplatzes vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahmen wird der Bolzplatz auf die angrenzende Spielfläche verlegt, während der bestehende Spielplatz nach Abschluss der Arbeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Kita neu errichtet werden soll. Für die Bauphase dienen die Spielplätze in der Pausmühlenstraße und Hülsmannstraße als Ausweichflächen.
Für die Beauftragung der Planungsleistungen sowie die Verlegung der Außenanlagen ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Umwidmung aus dem Projekt Kita-Ausbauprogramm erfolgen. Der Neubau soll zudem die Anforderungen an den Schallschutz gegenüber der Hülsmannstraße erfüllen und die soziale Grundversorgung im Stadtteil Borbeck-Mitte durch die Integration der Jugendeinrichtung sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Anträge und Anfragen
- 10.1Anfrage: Bebauungsplan "Palmbuschweg/Milchhof" Nr. 11/18 (Anfrage der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0213/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0213/2022/SPD eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist der Bebauungsplan „Palmbuschweg/Milchhof“ mit der Nummer 11/18.
Da die Offenlage für das betreffende Bauvorhaben abgeschlossen ist, bittet die Fraktion um eine schriftliche Beantwortung von zwei spezifischen Fragen. Zunächst wird nach den Anregungen gefragt, die im Zuge der Offenlage des Bebauungsplans eingegangen sind. Des Weiteren wird die Verwaltung angefragt, ob aus dem Verfahren weitere Erkenntnisse hervorgegangen sind, welche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Projekts haben könnten. Die Federführung der Vorlage liegt beim Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — Anfrage wird schriftlich beantwortet
Ergebnis: Anfrage wird schriftlich beantwortet - 10.2Anfrage: Entwicklung des Bestandes öffentlich geförderter Wohnungen (Anfrage der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0214/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0214/2022/SPD einen Antrag an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Entwicklung des Bestandes an öffentlich geförderten Wohnungen im Zeitraum von 2017 bis 2021 darzustellen.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung, hierzu detaillierte Daten zu liefern. Die Anfrage umfasst die Anzahl der jährlich neu entstandenen öffentlich geförderten Wohnungen, sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu den gesamten Baufertigstellungen. Zudem wird nach dem Nettozuwachs beziehungsweise dem Nettoabgang von Wohnungen und Häusern insgesamt sowie spezifisch im Bereich der öffentlich geförderten Wohnungen gefragt.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die Ausschöpfungsquoten der vom Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Essen zugewiesenen Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung in den jeweiligen Jahren. Darüber hinaus sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welchen Anteil das Unternehmen Allbau und dessen Teilgesellschaften an den neu entstandenen öffentlich geförderten Wohnungen halten. Schließlich wird die Anzahl der in neu entstandenen Bebauungsplan-Gebieten errichteten öffentlich geförderten Wohnungen angefordert, ausgewiesen als absolute Zahl und als Anteil an der entstandenen Gesamtwohnfläche.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — Anfrage wird schriftlich beantwortet
Ergebnis: Anfrage wird schriftlich beantwortet - 11.Herausnahme der Teilfläche 308 - Raadter Straße (ehemalige Gärtnerei / Tennisplatz) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 2177/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und DIE PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Fläche 308 an der Raadter Straße in Haarzopf aus dem Arbeitsprogramm der Bauleitplanung zu entfernen. Die Fläche, die eine ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz umfasst, wurde durch einen Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 als Potenzialfläche für die Wohnbauentwicklung in das Programm aufgenommen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit veränderten Rahmenbedingungen. Zuvor wurde die Aufnahme der Fläche unter Verweis auf eine bereits angestoßene städtebauliche Entwicklung begründet, die durch die Genehmigung von drei Doppelhäusern in der Nachbarschaft entstanden sei. Die Genehmigung dieser Baumaßnahmen basierte unter anderem auf der Zusage eines Investors, eine Altlastensanierung und Renaturierung der angrenzenden Flächen durchzuführen.
Laut Antrag liegt nun die Information vor, dass die Bezirksregierung die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im Außenbereich für rechtswidrig hält. Die Antragsteller fordern daher eine politische Neubewertung der Eignung der Fläche 308 als Wohnbauland. Ziel sei es, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich sicherzustellen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, weshalb eine weitere Befassung mit der Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ausgeschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — eingebracht
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Flächenentwicklung an der Raadter Straße Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2302/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2302/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die dauerhafte Sicherung einer spezifischen Fläche an der Raadter Straße/Eststraße zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Teilbereich des ehemaligen Gärtnereigeländes, der im Zuge der Baugenehmigung für sechs Doppelhaushälften als renaturierte Fläche ausgewiesen wurde.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, diesen Bereich dauerhaft als renaturierte Fläche zu schützen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in den Austausch mit dem Flächeneigentümer treten, um eine potenzielle Nutzung als öffentliche Gemeinschaftsfläche zu prüfen. Als mögliche Entwicklungen werden im Antrag die Schaffung einer Fläche für Jugendsportaktivitäten, die Anlage eines Gemeinschaftsparks oder eine Erweiterung der angrenzenden Kleingartenanlagen angeführt.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die bestehende Festsetzung der Verwaltung, die im Rahmen der Baugenehmigung eine Renaturierung als Ausgleich für die Neuversiegelung vorsah. Ziel der Anfrage ist es, Optionen zu prüfen, die einen Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen zur Förderung der Lebensqualität im Stadtteil ermöglichen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Jugendhilfeausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt für den JHA zurückgezogen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die Sitzung des ASPB am 03.02.2022 geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.B-Plan-Verfahren an der Raadter Straße (ehem. Gärtnerei, Tennisplatz) in Haarzopf (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 0198/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0198/2022 einen gemeinsamen Antrag gestellt, der das Bauleitplanungsverfahren an der Raadter Straße in Haarzopf betrifft. Das betreffende Areal umfasst die ehemalige Gärtnerei sowie einen Tennisplatz.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung Essen dazu auf, im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens sicherzustellen, dass die renaturierte Ausgleichsfläche hinter den neu errichteten Häusern an der Raadter Straße 165-175 von einer Bebauung freigehalten wird. Es wird angestrebt, diese Fläche im Sinne einer doppelten Innenentwicklung als öffentliche Grünfläche zu entwickeln.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, sämtliche planungsrechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten mit den Grundstückseigentümern oder Investoren auszuschöpfen. Ziel ist es, durch entsprechende Festlegungen eine nachhaltige, energie- und ressourcensparende Bebauung des Planungsgebietes zu gewährleisten. Die Vorlage war für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Spielraumleitplanung der Stadt Essen (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2427/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2427/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Spielplatzversorgung in verschiedenen Stadtteilen zum Gegenstand hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Ergebnisse der neuen Spielraumleitplanung der Stadt Essen, aus der hervorgeht, dass in bestimmten Gebieten ein Mangel an öffentlichen Spielflächen besteht.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Essen dazu auf, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Errichtung neuer öffentlicher Spielplätze auf kommunalen Grundstücken möglich ist. Als Beispiele für potenzielle Flächen werden bereits erschlossene Areale wie Schulgelände oder Sportplätze angeführt. Die Untersuchung soll stadtteilübergreifend in jenen Bereichen erfolgen, in denen laut der Leitplanung keine oder eine unzureichende Versorgung mit Spielplätzen vorliegt. Die Fraktion weist darauf hin, dass in Stadtteilen wie Byfang und Margarethenhöhe derzeit aufgrund fehlender geeigneter städtischer Flächen keine öffentlichen Spielplätze vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Zukünftige Entwicklung Umfeld Bhf. AltenessenZur Vorlage · 2454/2021/FDP · Antrag FDP
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Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2454/2021/FDP einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt, der die zukünftige Entwicklung des Umfelds des Bahnhofs Altenessen zum Gegenstand hat.
Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen für eine Ersatzvornahme des Abrisses der Rohbauimmobilie am Bahnhof Altenessen vorzubereiten. Dies soll unmittelbar nach Ablauf der gerichtlichen Frist geschehen, welche die Eigentümer zur Durchführung des Abrisses innerhalb von sechs Monaten verpflichtet. Die Vorbereitungen sollen insbesondere die Ausschreibung, die Ermittlung der Kosten sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die Rückforderung der Kosten umfassen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, dem Ausschuss Bericht darüber zu erstatten, wie nach dem Abriss mit dem Grundstück verfahren werden kann. Dabei sollen Aspekte wie die Eigentumsrechte, ein möglicher Kauf, eine Pfändung zur Deckung der Abrisskosten sowie die künftige Überplanung und Nutzung des Areals untersucht werden. Die Berichterstattung der Verwaltung soll in der Sache öffentlich erfolgen, wobei die Behandlung schutzwürdiger Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses vorgesehen ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die Entwicklung des Stadtteils Altenessen-Süd zu fördern.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und als schriftliche Anfrage gewertet
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und als schriftliche Anfrage gewertet - 16.Konzept gegen Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 0135/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0135/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts gegen Energiearmut in Essen fordert. Die Verwaltung soll hierzu mit den Stadtwerken Essen, Eon sowie dem JobCenter Essen zusammenarbeiten.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren in sozialen Härtefällen. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung die Einrichtung eines Härtefallfonds prüfen. Dabei sollen die Anzahl der Sperren ermittelt, Kriterien für die Härtefälle sowie der Kreis der Antragsberechtigten, etwa Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII oder Wohngeldbezieher, definiert werden. Zudem wird die Einführung eines Runden Tisches gegen Energiearmut in Zusammenarbeit mit den Grundversorgern angestrebt.
Der Antrag sieht zudem eine verstärkte Information der Bevölkerung in den am häufigsten genutzten Sprachen vor, um auf Beratungsstellen etwa beim Sozialamt, dem JobCenter oder den Wohlfahrtsverbänden hinzuweisen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung einer proportionalen Anhebung der Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Bezieher, um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung den Ausbau von Hilfsangeboten, wie etwa die Vernetzung mit dem EnergieSparService Essen, sowie eine personelle Verstärkung der sozialen Beratung im Quartiersmanagement prüfen. Abschließend wird die Durchführung von Gesprächen mit den Grundversorgern über eine mögliche Ombudsstelle gegen Energiearmut nach dem Wiener Modell beantragt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — erledigt mit Ratsbeschluss vom 23.02.2022
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — wegen Unzuständigkeit des ASPB nicht beraten
Ergebnis: wegen Unzuständigkeit des ASPB nicht beraten - 17.Verschiedenes
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen des Antrages Nr. 2397/2021/CDU/GRÜNE
- 19.1Grundstücksangelegenheiten (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- 20.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 21.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 24.Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Pressemitteilung