Bebauungsplan Nr. 8/19 "Frillendorfer Straße 158-178, neu" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Frillendorf Information über das bisherige Verfahren sowie Auslegungsbeschluss, Begründung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung legt den Bebauungsplan Nr. 8/19 „Frillendorfer Straße 158-178, neu“ vor. Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtteil Frillendorf umfasst die Grundstücke der Frillendorfer Straße 158 bis 178. Ziel der Planung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen und die Struktur der Nahversorgung zu sichern.
Der Anlass für die Aufstellung des neuen Bebauungsplans ist die Rechtsunwirksamkeit eines vorherigen Bebauungsplans durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW. Die Verwaltung beabsichtigt, durch den neuen Plan die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel im Plangebiet auszuschließen. Dies soll verhindern, dass Kaufkraft aus benachbarten Versorgungsbereichen abgezogen wird, da die vorhandene Mantelbevölkerung im Gebiet für großflächige Einzelhandelsvorhaben, wie etwa Lebensmittel-Discounter, nicht ausreichend ist. Nicht-zentrenrelevante Sortimente, die primär mit Gewerbebetrieben und Dienstleistungen konkurrieren, sind nicht Gegenstand der Festsetzungen.
Für das Verfahren wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, den Bebauungsplan nebst Begründung öffentlich auszulegen und dabei die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.02.2022einstimmig beschlossen
- 25.01.2022einstimmig Bedenken erhoben
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