Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Bereich "Eyhofsiedlung" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Stadtwald
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Gebiet „Eyhofsiedlung“ im Stadtteil Stadtwald beschließen. Das etwa 11,5 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk II wird im Norden durch die Eschenstraße, im Osten durch den Bussardweg und die Habichtstraße, im Süden durch die Angerstraße und im Westen durch die Ahornstraße begrenzt.
Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebiets gemäß § 172 Abs. 1 BauGB zu bewahren. Die Eyhofsiedlung wurde Anfang der 1920er Jahre als geschlossene Einheit geplant und errichtet. Die Planung soll verhindern, dass die historische Siedlungs- und Baustruktur durch bauliche Veränderungen, Umbauten oder Abrisse beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Erarbeitung soll zudem geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Milieuschutz im Sinne des Erhalts der Wohnbevölkerung vorliegen.
Die Verwaltung hat bereits den Auftrag zur Ausarbeitung der Satzung erhalten. Da für die fachliche Vorbereitung eine externe gutachterliche Leistung erforderlich ist, muss zudem die mögliche Überlagerung mit einer bestehenden Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1985 untersucht werden. Um die Planung während des Erarbeitungsprozesses abzusichern, wird die Nutzung der Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.02.2022mehrheitlich beschlossen
- 27.01.2022einstimmig keine Bedenken erhoben
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