Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 09.12.2021
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Bauvorhaben im Stadtbezirk II
- 4.Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im StadtwaldZur Vorlage · 2237/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im Stadtwald beschlossen. Ergänzend zu den bereits im Jahr 2020 bewilligten bezirklichen Mitteln in Höhe von 40.000 Euro sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist ein Schreiben der Verwaltung vom 5. November 2021. Darin wird die zusätzliche Finanzierung angefragt, da die Preisabfrage bei der EABG für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Kosten in Höhe von etwa 60.000 Euro ausweist. Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung II.
Die Vorlage führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf. Die Umsetzung der Maßnahmen dient der ökologischen Aufwertung des Gebiets im Stadtwald.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße, Evaluation der VerkehrssituationZur Vorlage · 1700/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht des Amtes für Straßen und Verkehr evaluiert die Verkehrssituation der Fahrradstraße B auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen Baumstraße und Einigkeitsstraße. Auf Basis einer Untersuchung des Ingenieurbüros Ambrosius Blanke werden Verkehrsdaten aus den Jahren 2019 und 2021 gegenübergestellt.
Die Auswertung zeigt im Bereich Rüttenscheider Stern eine Verringerung des Radverkehrsanteils am Morgen von 21,2 % auf 13,4 %, während im Bereich Florastraße ein Anstieg von 9,9 % auf 12,6 % verzeichnet wurde. Der Kfz-Durchgangsverkehr über die gesamte Länge stieg von etwa 15 % auf 23 %. Eine Nutzerbefragung ergab eine Steigerung der positiven Bewertung der Qualität für Fußgänger von 72 % auf 84 % und für Radfahrende von 26 % auf 39 %. Gleichzeitig stieg das wahrgenommene Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und Kfz von 51 % auf 81 %. Autofahrende bewerten die Qualität zu 27 % als sehr gut bis befriedigend, wobei die Wahrnehmung von Konflikten sank.
Gewerbetreibende bewerten die Attraktivität der Straße mit 50 % als unverändert; 80 % sehen keine Auswirkungen auf die Kundenzahl. Dennoch halten 62 % der Gewerbetreibenden das Parkplatzangebot für unzureichend. Die Polizei beobachtet die Verkehrssituation bis zur ersten Jahreshälfte 2022 für eine spätere fachliche Empfehlung. Der Bericht wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.1Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße, Evaluation der VerkehrssituationZur Vorlage · 0162/2022/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0162/2022/SPD bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beantragt, die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für verkehrslenkende Maßnahmen an der Rüttenscheider Straße zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, die Umsetzung eines bereits im April 2020 durch den Bau- und Verkehrsausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschlusses voranzutreiben.
Hintergrund der Vorlage ist die Einrichtung einer Fahrradstraßenachse in Rüttenscheid, deren Bau vom Rat der Stadt Essen im Mai 2020 unter der Bedingung einer anschließenden Evaluation der Verkehrssituation beschlossen wurde. Dieser Beschluss sah vor, dass bei ausbleibender Verringerung des Durchgangsverkehrs die Einrichtung eines modalen Filters an der Martin- und Klarastraße vorgeschlagen werden soll. Die für den Juni 2021 vorgesehene Untersuchung der Verkehrsbelastung dient als Grundlage für weitere politische Entscheidungen.
Da die Ergebnisse der Evaluation in der Sitzung der Bezirksvertretung im Januar 2022 mit dem Hinweis auf notwendige weitere Beobachtungen vorgestellt wurden, was eine Verzögerung der Auswertung bis Mitte 2022 zur Folge hat, fordert die Fraktion die Verwaltung zur zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen und die ordnungsgemäße Funktion der Fahrradstraße gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Gehweg-Piktogramme auf ehem. Radstreifen auf Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 0040/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0040/2022/CDU einen Antrag gestellt, die Verwaltung anzuweisen, auf der Rüttenscheider Straße zwischen den Hausnummern 10 und 15 wieder Piktogramme für Fußgängerwege aufzubringen. Ziel ist es, den ehemaligen Radstreifen, der durch eine rote Pflasterung gekennzeichnet ist, als Fußgängerweg auszuweisen.
Hintergrund des Antrags ist die Umgestaltung der Rüttenscheider Straße zu einer Fahrradstraße. Die Piktogramme wurden ursprünglich als temporäre Maßnahme eingesetzt, um die neue Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer zu verdeutlichen. Laut Begründung der Fraktion kam es in diesem Bereich zu Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, da die optische Trennung durch die rote Pflasterung noch nicht hinreichend als Gehweg erkannt wurde. Die Wiederaufbringung der Markierungen soll dazu dienen, die Orientierung zu verbessern und potenziellen Konflikten präventiv zu begegnen.
Die Fraktion bietet an, Vorschläge für die genauen Standorte der Piktogramme zu unterbreiten. Sollte die Maßnahme nicht in den Zuständigkeitsbereich der städtischen Verwaltung zur Wahrung der Verkehrssicherheit fallen, erklärt die Fraktion die Bereitschaft, die anfallenden Kosten aus dem eigenen Haushalt der Bezirksvertretung zu tragen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Erneuerung der Wittekindstraße Radverkehrsplanung im Abschnitt von Wittenbergstraße bis Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 2266/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2266/2021/6 aus dem Geschäftsbereich 6 wurde am 31. Januar 2024 erstellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Federführung zuständig.
Der Inhalt der Vorlage lässt sich nicht inhaltlich erschließen, da die Dokumentation als nicht formgerecht erstellt ausgewiesen wird. Es sind keine konkreten Sachverhaltsdarstellungen, Beschlussvorschläge oder detaillierte Kostenberechnungen in der vorliegenden Fassung enthalten. Eine Aufstellung zu Investitionen, kalkulatorischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten wurde nicht konkretisiert.
Im Rahmen der Vorlage wurde eine positive Einschätzung der Klimarelevanz für den Klimaschutz vorgenommen. Die Beratungsfolge sah vor, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in zwei Sitzungsterminen, am 9. Dezember 2021 und am 27. Januar 2022, im Rahmen einer Anhörung einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 9.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 10.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 11.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 12.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 12.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Beruhigung des Straßenverkehrs in der AhrfeldstraßeZur Vorlage · 0050/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um die Verkehrssituation in der Ahrfeldstraße. Ein Bürger hat im Mai 2021 auf die Verkehrsverhältnisse hingewiesen und die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung angeregt. Als Gründe wurden die Enge der Straße, die Unübersichtlichkeit durch parkende Fahrzeuge sowie die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer angeführt, was die Sicherheit spielender Kinder beeinträchtigen könne. Es wurde vorgeschlagen, den Straßenverkehr durch bauliche Maßnahmen oder die Umwidmung in eine Spiel- oder Anwohnerstraße zu beruhigen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die Ahrfeldstraße bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Da es sich um eine Sackgasse handelt, sei primär Anliegerverkehr zu erwarten und Durchgangsverkehr nahezu ausgeschlossen. Zudem liege keine Unfallhäufungsstelle vor, weshalb die Verkehrssituation als unauffällig eingestuft wird.
Hinsichtlich der Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Anliegerstraße sieht die zuständige Behörde derzeit keine Notwendigkeit. Eine Umgestaltung würde voraussichtlich den Wegfall von öffentlichen Parkplätzen bedeuten. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Überwachung von Einfahrtsverboten in Anliegerstraßen aufgrund fehlender personeller Kapazitäten bei der Polizei kaum umsetzbar sei, wodurch die Regelung ohne rechtliche Konsequenzen bleiben könnte. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.2Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Fußgängerüberweg IsenbergstraßeZur Vorlage · 0051/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen wurde eine Anregung zur Gestaltung der Fußgängerquerung in der Isenbergstraße behandelt. Ein Antragsteller wies im November 2021 auf eine Gefährdungssituation an der durch Eisenstangen markierten Querung hin. Als Gründe wurden die häufige Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 sowie parkende Fahrzeuge angeführt, welche die Sichtbarkeit von Fußgängern, insbesondere von Schülern, einschränken könnten. Der Antragsteller regte eine deutlichere Kennzeichnung der Stelle an.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf die geltenden Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Diese Richtlinien legen die Einsatzbereiche von Querungshilfen basierend auf der Verkehrsbelastung, den städtebaulichen Bedingungen sowie der Sicherheit und dem Komfort fest. Laut der offiziellen Verkehrsbelastungskarte der Stadt Essen weist die Isenbergstraße ein Verkehrsaufkommen von etwa 5.000 Kraftfahrzeugen pro Tag bzw. 500 Fahrzeuge in der Spitzenstunde auf.
Das Amt für Straßen und Verkehr kommt zu dem Ergebnis, dass gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich die Stelle innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet, in der Fußgängerüberwege nach den geltenden Richtlinien als entbehrlich eingestuft werden. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2022 (bis einschl. August)Zur Vorlage · 0022/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen erlässt, während die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend tätig sind. Die Planung orientiert sich am Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Anzahl der Sonntage begrenzt und eine Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festlegt.
Für den Zeitraum März bis August 2022 werden verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen vorgeschlagen. In Essen-Rüttenscheid sind im Zusammenhang mit der Ausstellung „Techno Classica“ sowie der „Rüttenscheider Kunstmeile“ Ladenöffnungen vorgesehen. In Essen-Werden werden der „12. Frühjahrs-Stoff- und Tuchmarkt“ sowie die Veranstaltung „Wein und Kunst“ angefragt. Für Essen-Altenessen wird ein verkaufsoffener Sonntag am 03. April 2022 anlässlich des „16. Altenessener Frühlingsfestes“ vorgeschlagen. In Essen-Borbeck ist die Öffnung zum „2. Borbecker Bummel“ geplant, während in Essen-Kettwig das Frühlingsfest „Kettwig blüht“ als Anlass dient.
Im Mai 2022 wird die Freigabe für den „Historischen Handwerkermarkt“ in Essen-Steele befürwortet, während für das „Frohnhauser Maifest“ keine Befürwortung durch die Verwaltung empfohlen wird. Für den 28. August 2022 wird zudem ein verkaufsoffener Sonntag in Essen-Heisingen anlässlich des Wottelfestes vorgeschlagen. Während die Industrie- und Handelskammer Essen und weitere Verbände die Maßnahme unterstützen, liegen Bedenken von Gewerkschaften und kirchlichen Vertretern vor. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Endgültige Teileinziehung eines Abschnittes der SchellenbergstraßeZur Vorlage · 2450/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat einen Beschluss zur endgültigen Teileinziehung eines etwa 350 Meter langen Abschnitts der Schellenbergstraße vorgelegt. Der betroffene Bereich erstreckt sich von circa 50 Metern hinter der Straße Kuckucksrain bis etwa 220 Meter vor der Straße Renteilichtung.
Die Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 7 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses Beschlussvorschlags wird die Widmung des genannten Straßenabschnitts zeitweise angepasst. Konkret soll die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr beschränkt werden.
Die Absicht der Teileinziehung wurde bereits im Oktober 2021 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um die Möglichkeit für Einwendungen zu eröffnen. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwendungen eingegangen sind, sieht die Vorlage nun die endgültige Teileinziehung vor. Der Beschluss wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen mit Rechtsbehelfsbelehrung finalisiert. Die Verwaltung wird im Anschluss darüber informiert, ob gegen diesen Beschluss Klage erhoben wird oder ob die Teileinziehung bestandskräftig wird. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Teileinziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Bereich "Eyhofsiedlung" Stadtbezirk: II, Stadtteil: StadtwaldZur Vorlage · 0023/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Gebiet „Eyhofsiedlung“ im Stadtteil Stadtwald beschließen. Das etwa 11,5 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk II wird im Norden durch die Eschenstraße, im Osten durch den Bussardweg und die Habichtstraße, im Süden durch die Angerstraße und im Westen durch die Ahornstraße begrenzt.
Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebiets gemäß § 172 Abs. 1 BauGB zu bewahren. Die Eyhofsiedlung wurde Anfang der 1920er Jahre als geschlossene Einheit geplant und errichtet. Die Planung soll verhindern, dass die historische Siedlungs- und Baustruktur durch bauliche Veränderungen, Umbauten oder Abrisse beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Erarbeitung soll zudem geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Milieuschutz im Sinne des Erhalts der Wohnbevölkerung vorliegen.
Die Verwaltung hat bereits den Auftrag zur Ausarbeitung der Satzung erhalten. Da für die fachliche Vorbereitung eine externe gutachterliche Leistung erforderlich ist, muss zudem die mögliche Überlagerung mit einer bestehenden Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1985 untersucht werden. Um die Planung während des Erarbeitungsprozesses abzusichern, wird die Nutzung der Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Erweiterung des Recyclinghofs Schnabelstraße in RellinghausenZur Vorlage · 0042/2022/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0042/2022/CDU einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des Recyclinghofs in der Schnabelstraße in Rellinghausen zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung die Verwaltung dazu beauftragt, auf die EBE einzuwirken und diese dabei zu unterstützen, die bestehende Annahmestelle um die Annahme von Altpapier, Altmetall, Elektroschrott sowie Kunststoffen und Leichtverpackungen zu ergänzen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit dieser Erweiterung damit, dass die aktuelle Grünannahmestelle in der Schnabelstraße lediglich für die Abgabe von Grünabfällen bis zu einem Volumen von einem Kubikmeter ohne Anhängerlieferung eingerichtet ist. Die Fraktion führt an, dass für die Umsetzung der Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein flächendeckendes Angebot an Recyclinghöfen mit einem breiten Spektrum an Abfallarten erforderlich sei. Eine Erweiterung der Station zu einer umfassenden Recyclingstation soll zudem dazu beitragen, der Entsorgung von Abfällen in der Natur sowie der Überfüllung von Altpapiercontainern entgegenzuwirken. Die Verwaltung soll laut Antrag gemeinsam mit der EBE die Umsetzung dieses Vorhabens prüfen und fördern.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Bauvorhaben EschenstraßeZur Vorlage · 0038/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat sich in ihrer Sitzung am 27. Januar 2022 mit dem Bauvorhaben in der Eschenstraße befasst. Gegenstand der Vorlage ist eine geplante Wasserbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die im Bereich zwischen der Hausnummer 28 und der Einmündung der Eschenstraße zum Bockmühlental durchgeführt werden soll.
Nach Angaben der Stadtwerke Essen AG ist der Beginn der Arbeiten für das Ende des ersten Quartals 2022 vorgesehen. Die Dauer der Maßnahme wird auf etwa vier Monate geschätzt. Im Rahmen der Vorlage wurde zudem ein Protokoll eines Verkehrslenkungstermins beigefügt, welches die Details zur Umsetzung der Baustelle umfasst.
Die Bezirksvertretung II nahm die geplante Maßnahme zur Kenntnis und stimmte der damit verbundenen veränderten Verkehrsführung zu. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab für das Vorhaben eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 18.1Haushalt 2022 Hier: Mittelvergabe für verschiedene Projekte und MaßnahmenZur Vorlage · 0036/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 27. Januar 2022 über die Mittelvergabe für verschiedene Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Haushalts 2022 entschieden. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung der jeweils angegebenen Zuschüsse für eine Reihe von Vorhaben, die im interfraktionellen Arbeitskreis „Haushalt 2022“ vorgeschlagen wurden.
Zu den unterstützten Maßnahmen gehören unter anderem Anträge von Grundschulen, die sich innerhalb des Stadtbezirks II befinden. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II. Die Verwendung der Mittel ist als konsumtiv und teilweise investiv eingestuft. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kosten und der spezifischen Projekte ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die als positiv bewertet wurde.
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- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.2Baumpatenschilder
- 18.3Fußgänger-Schutzblinker an der Abbiegung Alfredstraße/Krawehlstraße
- 19.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0035/2022/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung an die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 enthält Informationen zu verschiedenen städtischen Themen. Im Bereich der Verkehrsflächen wurde berichtet, dass der Car-Sharingplatz in der Rosastraße zum 17. Dezember 2021 angepasst wurde.
Bezüglich der Parkplatzsituation in der Wittenbergstraße erläutert die Verwaltung, dass die Stadt Essen keine Ladesäulen auf öffentlichem Verkehrsraum selbst errichtet oder Standorte hierfür auswählt. Stattdessen wird ein Verfahren angewandt, bei dem sich private Investoren um eine Sondernutzungserlaubnis bewerben können. Das Stadtgebiet ist hierfür in Kacheln unterteilt, wobei der Parkplatz an der Wittenbergstraße in einer noch nicht belegten Kachel liegt. Aktuell sind vier Anbieter für Ladesäulen im Essener Stadtgebiet tätig. Interessierte Unternehmen können den Aufbau an Wunschstandorten anregen, woraufhin die Verkehrsbehörde den Antrag bearbeitet. Zudem wird mitgeteilt, dass nach Anhörung der Taxiverbände keine Einwände gegen die Aufhebung des Taxihalteplatzes am Uhlenkrug bestehen, sodass dieser ersatzlos entfallen kann.
Im Bereich der Stadtpflege wird über den aktuellen Stand der Graffiti-Taskforce informiert. Nach Informationen der Verwaltung ist vorgesehen, dass die Stadt Essen voraussichtlich die RGE Servicegesellschaft mbH mit der Beseitigung von Graffiti auf städtischen Flächen beauftragen wird, sofern die Zustimmung des Rates vorliegt.
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- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Verschiedenes
- 21.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Grundstücksangelegenheiten
- 23.Verschiedenes
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil