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Vorlage

Endgültige Teileinziehung eines Abschnittes der Schellenbergstraße

2450/2021/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II hat einen Beschluss zur endgültigen Teileinziehung eines etwa 350 Meter langen Abschnitts der Schellenbergstraße vorgelegt. Der betroffene Bereich erstreckt sich von circa 50 Metern hinter der Straße Kuckucksrain bis etwa 220 Meter vor der Straße Renteilichtung.

Die Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 7 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses Beschlussvorschlags wird die Widmung des genannten Straßenabschnitts zeitweise angepasst. Konkret soll die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr beschränkt werden.

Die Absicht der Teileinziehung wurde bereits im Oktober 2021 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um die Möglichkeit für Einwendungen zu eröffnen. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwendungen eingegangen sind, sieht die Vorlage nun die endgültige Teileinziehung vor. Der Beschluss wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen mit Rechtsbehelfsbelehrung finalisiert. Die Verwaltung wird im Anschluss darüber informiert, ob gegen diesen Beschluss Klage erhoben wird oder ob die Teileinziehung bestandskräftig wird. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Teileinziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung.

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