Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Fußgängerüberweg Isenbergstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen wurde eine Anregung zur Gestaltung der Fußgängerquerung in der Isenbergstraße behandelt. Ein Antragsteller wies im November 2021 auf eine Gefährdungssituation an der durch Eisenstangen markierten Querung hin. Als Gründe wurden die häufige Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 sowie parkende Fahrzeuge angeführt, welche die Sichtbarkeit von Fußgängern, insbesondere von Schülern, einschränken könnten. Der Antragsteller regte eine deutlichere Kennzeichnung der Stelle an.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf die geltenden Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Diese Richtlinien legen die Einsatzbereiche von Querungshilfen basierend auf der Verkehrsbelastung, den städtebaulichen Bedingungen sowie der Sicherheit und dem Komfort fest. Laut der offiziellen Verkehrsbelastungskarte der Stadt Essen weist die Isenbergstraße ein Verkehrsaufkommen von etwa 5.000 Kraftfahrzeugen pro Tag bzw. 500 Fahrzeuge in der Spitzenstunde auf.
Das Amt für Straßen und Verkehr kommt zu dem Ergebnis, dass gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich die Stelle innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet, in der Fußgängerüberwege nach den geltenden Richtlinien als entbehrlich eingestuft werden. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.01.2022Kenntnis genommen
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