Bildung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 15.05.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0157/2022/OB wird die Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 beantragt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes besteht der Ausschuss aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzern und deren jeweiligen Stellvertretern. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, den Beschluss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Da die kreisfreie Stadt Essen aus den Wahlkreisen Essen I bis IV besteht, wird die Bestellung eines gemeinsamen Ausschusses angestrebt. Die Wahl der Beisitzer und Stellvertreter obliegt dem Rat der Stadt Essen. Basierend auf der aktuellen Sitzverteilung der 86 Ratsmandate sieht der Vorschlag eine Verteilung der sechs Sitze vor, die der Stärke der Fraktionen entspricht: Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion werden jeweils mit zwei Beisitzern und zwei Stellvertretern vertreten, während die GRÜNE-Fraktion und die AfD-Fraktion jeweils einen Beisitzer sowie einen Stellvertreter stellen.
Die vorliegende Vorlage enthält die konkreten personellen Vorschläge der Fraktionen für die Besetzung der Beisitzer- und Stellvertreterposten. Die Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses ist für die Sitzung des Rates am 23. Februar 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.02.2022Besetzung nach Verhältniswahl
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