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Zügigkeitserhöhung und Bildung eines Teilstandorts für die städt. kath. Grundschule Münsterschule

2442/2021/4 Schule

🟢 Beschlossen 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Münsterschule ab dem 1. August 2022 von einem auf zwei Züge zu erhöhen. Diese Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung und der Notwendigkeit, auf steigende Schülerzahlen zu reagieren. Im Schuljahr 2021/2022 wurden an der Schule 161 Schülerinnen und Schüler in sechs Klassen unterrichtet; für das Schuljahr 2022/2023 liegen bereits 54 Anmeldungen vor, wobei die Prognosen für die kommenden Jahre einen weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl auf bis zu 229 Kinder erwarten.

Zudem wird die Einrichtung eines befristeten Teilstandorts in der Hofterbergstraße 26 rückwirkend zum 26. November 2021 formalisiert. Dabei handelt es sich um eine Containeranlage, die als Interimslösung dient, bis ein dauerhafter oder geeigneter alleiniger Standort zur Verfügung gestellt werden kann. Der Teilstandort befindet sich in etwa 260 Metern Entfernung zum Hauptstandort in der Severinstraße. Die räumlichen Kapazitäten am Hauptstandort umfassen sechs Unterrichts- und zwei Betreuungsräume, während der Teilstandort über drei Klassenräume, zwei Betreuungsräume und einen Mehrzweckraum verfügt. Die Zuweisung des Interimsgebäudes erfolgt, um den Unterricht trotz der räumlichen Grenzen am Hauptstandort sicherzustellen. Die Stadt stellt hierfür die erforderlichen Schulanlagen, Lehrmittel und personellen Ressourcen bereit.

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